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Frage zur gelben WBK


Dr. Zoidberg

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Du kannst als Sportschütze mit Bestätigung nach §14 auch eine gelbe WBK Dein Eigen nennen, ohne das dort Waffen drauf eingetragen sind. Und wenn dort eine drauf war, die veräußert wird, erlischt dadurch ja nicht das Bedürfnis für die Gelbe.

das würde ich so nicht unterschreiben, mein SB ist der Meinung daß das Dokument WBK Eigentum der Behörde ist und auch bleibt und er sowohl die gelbe als auch die grüne - wenn eintragslos - er einsammeln darf

habe ich zweimal erlebt bei Kameraden

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Das ist doch quatsch. Die gelbe WBK ist doch die Erwerbserlaubnis. Wie soll ich denn einkaufen gehen, wenn ich keinen Nachweis der Erlaubnis dazu habe? Wenn Deine Kameraden dagegen nicht geklagt haben, sind sie selbst schuld. Bei der Grünen könnte man streiten, wobei ich auch das für dummes Zeug halte. Immerhin habe ich das Dokument bezahlt. Und auch dort kann ich, sofern noch Zeilen frei sind, auch später noch eintragen lassen.

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Bei der Grünen könnte man streiten, wobei ich auch das für dummes Zeug halte. Immerhin habe ich das Dokument bezahlt. Und auch dort kann ich, sofern noch Zeilen frei sind, auch später noch eintragen lassen.

Ich lasse mir seit ein paar Jahren für jede neu beantragte Kanone eine neue WBK ausstellen, von mir aus können sie die jeweilige Karte auch wieder einziehen, falls ich den entsprechenden Püster mal veräußern sollte.

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JM, aus deiner Sicht vielleicht Kwatsch

wenn ein Bedürfnis besteht wird die gelbe ja kostenlos ausgestellt

auch die grüne hast du nicht bezahlt sondern nur den Verwaltungsakt zur Ausstellung

schaun mer mal was beim Doctor rauskommt, für mich is die gelbe da wech - aber man kann sicherlich auch für eine leere, gelbe WBK klagen ... :rolleyes1:

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Meine alte Gelbe hatte ich erst 6 Monate ohne Eintrag, nach Veräußerung der Waffe dann mehr als 2 Jahre ohne Eintrag.

Bei meiner neuen Gelben waren es nur 14 Tage. Aber auch nur deshalb, weil mir ein Gelegenheitskauf über'n Weg gelaufen ist. Ansonsten wäre die heute wahrscheinlich noch leer.

Meine Grüne (eine von vielen) war auch eine ganze Zeit leer - da ist letztendlich dann eine Schreckschußpistole ohne PTB-Zeichen drauf gelandet:laugh1:

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Er kann sie einziehen, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Man kann sie aber auch als "Andenken an vergangene Zeiten behalten".

Ich wurde vom SB gefragt, ob der "Veräußerer" die WBK behalten wolle, als ich die darauf eingetragene einzelne Waffe nach dem Kauf austragen ließ. Es scheint da wohl einen "Ermessenspielraum" zu geben

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Nein, nicht bei der Gelben. Sofern die Sportschützeneigenschaft noch vorliegt, ist die gelbe WBK wie der Jagdschein auch die Erwerbserlaubnis von dort einzutragenden Waffen. Mir wird ja auch nicht jedes mal der Jagdschein eingezogen und ich muss diesen neu beantragen, nur weil dieser abgelaufen ist. Und selbst wenn er abgelaufen ist, darf ich mittels Jagdschein erworbene Waffen weiter besitzen. Nur mit der Munition wird es kritisch.

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Die gelbe WBK ist die Urkunde, die die Erwerbserlaubnis verkörpert.

Der SB müßte einen Wegfall der Erlaubnisvoraussetzungen bescheiden. Eine Erklärung zum Fortbestehen des Bedürfnisses sollte man schon haben.

Eine "leere" grüne verkörpert beim Sportschützen weder Erwerbs- noch Besitzerlaubnis. Läßt man sich eine bedürfnisfreie 4mm M20 (vor-)eintragen, ist alles tacko.

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Die gelbe wird als Sportschütze beantragt.

Die Sportschützeneigenschaft ist maßgeblich, nicht dass eien Waffe darauf eingetragen ist.

Beispiel:

Meine Flinten und UHR sind nach regem Gerbauch bei CAS Schrott. Werden entsorgt und in der Wettkampffreienzeit sehe ich mich nach neuen um. In dieser Zeit, zum Beispiel drei Monate, ist keien WBK eingetragen.

Durch die Mitgliedschaft im Verein und Verband besteht die Sportschützeneigenschaft fort.

Die gelbe WBK ist die Bescheinigugn der Erwerbsberechtigung nach §14 Abs 4 WaffG. Und wenn sich an der Grundlage des Erwerbs nach §14 Abs 4 nihcts ändert, hat der SB auch eien leere gelbe WBK nicht einzuziehen.

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Nein, nicht bei der Gelben. Sofern die Sportschützeneigenschaft noch vorliegt, ist die gelbe WBK wie der Jagdschein auch die Erwerbserlaubnis von dort einzutragenden Waffen. Mir wird ja auch nicht jedes mal der Jagdschein eingezogen und ich muss diesen neu beantragen, nur weil dieser abgelaufen ist. Und selbst wenn er abgelaufen ist, darf ich mittels Jagdschein erworbene Waffen weiter besitzen. Nur mit der Munition wird es kritisch.

Sorry - bezog sich auf die Grüne

Bei der Gelben sehe ich es wie du (und C. F. v. B.) - es ist eine kontinuierliche Erwerbserlaubnis (gesetzliche Einschränkungen und Bedürfnisgrund usw. vorausgesetzt).

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