Dr. Zoidberg Posted October 21, 2013 at 07:59 PM Share Posted October 21, 2013 at 07:59 PM Hab da mal ne Frage. Kann man die gelbe WBK behallten wenn die einzig eigetragene Waffe veräußert wird? Ein Schützenkollege hat nur ein UHR auf seiner Gelben und möchte sich von diesem trennen, jetzt hat er bedenken das er auch die WBK abgeben muß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 08:05 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:05 PM Du kannst als Sportschütze mit Bestätigung nach §14 auch eine gelbe WBK Dein Eigen nennen, ohne das dort Waffen drauf eingetragen sind. Und wenn dort eine drauf war, die veräußert wird, erlischt dadurch ja nicht das Bedürfnis für die Gelbe. Es sei denn, er ist aus dem Verein bzw. Verband raus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2013 at 08:11 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:11 PM Du kannst als Sportschütze mit Bestätigung nach §14 auch eine gelbe WBK Dein Eigen nennen, ohne das dort Waffen drauf eingetragen sind. Und wenn dort eine drauf war, die veräußert wird, erlischt dadurch ja nicht das Bedürfnis für die Gelbe. das würde ich so nicht unterschreiben, mein SB ist der Meinung daß das Dokument WBK Eigentum der Behörde ist und auch bleibt und er sowohl die gelbe als auch die grüne - wenn eintragslos - er einsammeln darf habe ich zweimal erlebt bei Kameraden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 08:14 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:14 PM Das ist doch quatsch. Die gelbe WBK ist doch die Erwerbserlaubnis. Wie soll ich denn einkaufen gehen, wenn ich keinen Nachweis der Erlaubnis dazu habe? Wenn Deine Kameraden dagegen nicht geklagt haben, sind sie selbst schuld. Bei der Grünen könnte man streiten, wobei ich auch das für dummes Zeug halte. Immerhin habe ich das Dokument bezahlt. Und auch dort kann ich, sofern noch Zeilen frei sind, auch später noch eintragen lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 21, 2013 at 08:22 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:22 PM Bei der Grünen könnte man streiten, wobei ich auch das für dummes Zeug halte. Immerhin habe ich das Dokument bezahlt. Und auch dort kann ich, sofern noch Zeilen frei sind, auch später noch eintragen lassen. Ich lasse mir seit ein paar Jahren für jede neu beantragte Kanone eine neue WBK ausstellen, von mir aus können sie die jeweilige Karte auch wieder einziehen, falls ich den entsprechenden Püster mal veräußern sollte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 08:23 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:23 PM Dafür müsste ich bei mir jedes Mal 25,56€ extra zahlen. Mal knapp 50... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2013 at 08:23 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:23 PM JM, aus deiner Sicht vielleicht Kwatsch wenn ein Bedürfnis besteht wird die gelbe ja kostenlos ausgestellt auch die grüne hast du nicht bezahlt sondern nur den Verwaltungsakt zur Ausstellung schaun mer mal was beim Doctor rauskommt, für mich is die gelbe da wech - aber man kann sicherlich auch für eine leere, gelbe WBK klagen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 08:26 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:26 PM Die Gelbe musst Du auch zahlen. Bei uns gibt es nix umsonst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 08:31 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:31 PM Meine alte Gelbe hatte ich erst 6 Monate ohne Eintrag, nach Veräußerung der Waffe dann mehr als 2 Jahre ohne Eintrag. Bei meiner neuen Gelben waren es nur 14 Tage. Aber auch nur deshalb, weil mir ein Gelegenheitskauf über'n Weg gelaufen ist. Ansonsten wäre die heute wahrscheinlich noch leer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 21, 2013 at 08:53 PM Share Posted October 21, 2013 at 08:53 PM Meine alte Gelbe hatte ich erst 6 Monate ohne Eintrag, nach Veräußerung der Waffe dann mehr als 2 Jahre ohne Eintrag. Bei meiner neuen Gelben waren es nur 14 Tage. Aber auch nur deshalb, weil mir ein Gelegenheitskauf über'n Weg gelaufen ist. Ansonsten wäre die heute wahrscheinlich noch leer. Meine Grüne (eine von vielen) war auch eine ganze Zeit leer - da ist letztendlich dann eine Schreckschußpistole ohne PTB-Zeichen drauf gelandet:laugh1: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 09:02 PM Share Posted October 21, 2013 at 09:02 PM Wie gesagt: Bei der Gelben ist der Fall für mich glasklar und der SB von Klaus handelt nicht gesetzeskonform. Bei der Grünen müsste ich mich erst belesen, sehe es aber auch eher als Quark an, die einzuziehen, wenn nix drauf steht. Was soll das bringen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 21, 2013 at 09:11 PM Share Posted October 21, 2013 at 09:11 PM Er kann sie einziehen, wenn sie nicht mehr benötigt wird. Man kann sie aber auch als "Andenken an vergangene Zeiten behalten". Ich wurde vom SB gefragt, ob der "Veräußerer" die WBK behalten wolle, als ich die darauf eingetragene einzelne Waffe nach dem Kauf austragen ließ. Es scheint da wohl einen "Ermessenspielraum" zu geben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 09:17 PM Share Posted October 21, 2013 at 09:17 PM Nein, nicht bei der Gelben. Sofern die Sportschützeneigenschaft noch vorliegt, ist die gelbe WBK wie der Jagdschein auch die Erwerbserlaubnis von dort einzutragenden Waffen. Mir wird ja auch nicht jedes mal der Jagdschein eingezogen und ich muss diesen neu beantragen, nur weil dieser abgelaufen ist. Und selbst wenn er abgelaufen ist, darf ich mittels Jagdschein erworbene Waffen weiter besitzen. Nur mit der Munition wird es kritisch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
sailfan Posted October 21, 2013 at 09:50 PM Share Posted October 21, 2013 at 09:50 PM Die gelbe WBK ist die Urkunde, die die Erwerbserlaubnis verkörpert. Der SB müßte einen Wegfall der Erlaubnisvoraussetzungen bescheiden. Eine Erklärung zum Fortbestehen des Bedürfnisses sollte man schon haben. Eine "leere" grüne verkörpert beim Sportschützen weder Erwerbs- noch Besitzerlaubnis. Läßt man sich eine bedürfnisfreie 4mm M20 (vor-)eintragen, ist alles tacko. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 21, 2013 at 09:53 PM Share Posted October 21, 2013 at 09:53 PM So sehe ich es auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 22, 2013 at 06:13 AM Share Posted October 22, 2013 at 06:13 AM Die gelbe wird als Sportschütze beantragt. Die Sportschützeneigenschaft ist maßgeblich, nicht dass eien Waffe darauf eingetragen ist. Beispiel: Meine Flinten und UHR sind nach regem Gerbauch bei CAS Schrott. Werden entsorgt und in der Wettkampffreienzeit sehe ich mich nach neuen um. In dieser Zeit, zum Beispiel drei Monate, ist keien WBK eingetragen. Durch die Mitgliedschaft im Verein und Verband besteht die Sportschützeneigenschaft fort. Die gelbe WBK ist die Bescheinigugn der Erwerbsberechtigung nach §14 Abs 4 WaffG. Und wenn sich an der Grundlage des Erwerbs nach §14 Abs 4 nihcts ändert, hat der SB auch eien leere gelbe WBK nicht einzuziehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 22, 2013 at 06:20 AM Share Posted October 22, 2013 at 06:20 AM Eben. Mit dem Einzug würde der SB die Sprtschützeneigenschaft quasi aberkennen und der Schütze müsste das ganze Prozedere des Neuantrages durchlaufen. Und dagegen würde ich klagen. Und dabei geht es mitnichten nur um ein leeres Dokument. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 22, 2013 at 06:53 AM Share Posted October 22, 2013 at 06:53 AM Nein, nicht bei der Gelben. Sofern die Sportschützeneigenschaft noch vorliegt, ist die gelbe WBK wie der Jagdschein auch die Erwerbserlaubnis von dort einzutragenden Waffen. Mir wird ja auch nicht jedes mal der Jagdschein eingezogen und ich muss diesen neu beantragen, nur weil dieser abgelaufen ist. Und selbst wenn er abgelaufen ist, darf ich mittels Jagdschein erworbene Waffen weiter besitzen. Nur mit der Munition wird es kritisch. Sorry - bezog sich auf die Grüne Bei der Gelben sehe ich es wie du (und C. F. v. B.) - es ist eine kontinuierliche Erwerbserlaubnis (gesetzliche Einschränkungen und Bedürfnisgrund usw. vorausgesetzt). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 22, 2013 at 08:26 AM Share Posted October 22, 2013 at 08:26 AM Wie gesagt: Bei der Gelben ist der Fall für mich glasklar und der SB von Klaus handelt nicht gesetzeskonform. ok, dann werde ich ihn mal ..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dr. Zoidberg Posted October 22, 2013 at 08:55 PM Author Share Posted October 22, 2013 at 08:55 PM Vielen dank für eure Antworten, ich werde das mal so weiter reichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now