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Gelbe WBK Lauflänge?


Glock17

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Ein Kollege, wohnhaft in einer großen Hessischen Stadt, berichtete mir kürzlich das Er beim Eintragen seiner Marlin 1895 in die gelbe WBK von seiner Sachbearbeiterin nach der Lauflänge gefragt wurde, diese müsse über 40cm betragen. Habe ich da eine Änderung verpasst oder bisher immer nur zu lange Waffen gekauft? In meiner Erinnerung ist bei der gelben WBK nur die Gesamtlänge der Waffe von mindestens 60cm vorgeschrieben.

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bei grüner WBK muss die Waffe ja mit einer Disziplin der "eigenen" SpO konform sein.

bei der gelben WBK gelten die waffenrechtlichen Mindestlängen für Langwaffen UND die Waffe muss in irgendeine Disziplin einer genehmigten SpO passen.

falls hier mit einer Disziplin aus der SpO des DSB argumentiert wird (bezüglich Waffenerwerb entsprechend Bedürfnis) so sind hier 42cm Mindestlauflänge gegeben ( hab in der SpO des DSB noch keine Mindestlauflänge für LW unter 42cm gesehen, auch nicht in der B-Liste).

die SpO des BDS beispielsweise ist hier weniger restriktiv bezüglich der Mindestlauflänge, man solle deshalb hier z.B. auf diese (argumentativ) zurückgreifen können. dies ist ja gerade im Zusammenhang mit der gelben WBK ausdrücklich möglich und zulässig!

mit der Angabe "40 cm" liegt die Dame sowieso daneben.

alzi

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bei der gelben WBK gelten die waffenrechtlichen Mindestlängen für Langwaffen UND die Waffe muss in irgendeine Disziplin einer genehmigten SpO passen.

falls hier mit einer Disziplin aus der SpO des DSB argumentiert wird (bezüglich Waffenerwerb entsprechend Bedürfnis) so sind hier 42cm Mindestlauflänge gegeben ( hab in der SpO des DSB noch keine Mindestlauflänge für LW unter 42cm gesehen, auch nicht in der B-Liste).

42cm hat mit der Gelben nichts, aber rein gar nichts zu tun. Das bezieht sich nur auf Waffen mit Anschein, die ausschließlich auf WBK grün gehen.

Es gilt für die Gelbe also nur der von greyman zitierte Passus mit den 30cm.

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42cm hat mit der Gelben nichts, aber rein gar nichts zu tun. ....

Es gilt für die Gelbe also nur der von greyman zitierte Passus mit den 30cm.

Irrtum! da die Waffe den Vorgaben einer Disziplin in einer genehmigten SpO entsprechen muss!

beruft man sich hier (Lauflänge unter 42cm) auf die SpO des DSB, geht das schief!

hier sollten man deshalb eine geeignete Disziplin in einer anderen SpO parat haben!

wer also nur 40 cm hat und sich, bei Rückfrage durch den SB, auf eine Disziplin des DSB verweist, ist im Arsch.

gruß alzi

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Absolut generell auf die Schnelle nicht so einfach zu beantworten.

Laut Sporthandbuch DSB Regel 1.0.3.6.3.1 (Regeln für alle Gewehre)

Maximale Lauflänge bei Standardgewehr 762 mm.

Luftgewehr 850 mm.

Eine Mindestlänge ist nicht angegeben; außer bei Ordonnanzgewehr und UHR, Schäftung, Systemlänge entsprechend dem Orignal.

Bei Flinten steht nix über Mindestlauflänge oder Maxlauflänge.

Beim BDS habe ich bei den Standardisziplinen außer für Jagdgewehr zu Lauflängen Max oder Min nix gefunden. Das wird eher über maximales Gewicht und Schaft geregelt.

Beim Western Schießen gibt es Mindestlauflängen, Flinte 18 Zoll. Der Rest über MIndestkapazität 10 Patronen im Mgazin und Orignal oder origianlgetreue Nachbauten.

Also greift die gesetzliche Regelung der Definition Langwaffe. Von der Sportordnung beim Flinten schießen wäre demnach sowohl beim DSB als auch beim BDS für Trap und Skeet ein 30 cm Lauf zulässig. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage.

Bei den Kurzwaffen gibt es maximale Lauflängen und kein Lauf ist 30 cm, ausgenommen die Freie Pistole, da ist die Lauflänge frei. Nur, ist das noch eine Pistole, wenn sie die Lauflänge und die Länge einer Langwaffe hat?

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Irrtum! da die Waffe den Vorgaben einer Disziplin in einer genehmigten SpO entsprechen muss!

Die Lauflänge von 42cm steht ausschließlich in der Verbindung von Waffen mit Anschein. Die gehen nicht auf gelb. Von daher ist das Quatsch, was Du argumentierst. Und auf gelb gehen auch Kurzwaffen. Von daher ist das eh völlig Wumpe, welche Lauflänge welche Waffe hat, so lange sie bei LW die von greyman zitierte Eigenschaft von >30cm mit Verschluss aufweist. Alles andere ist Nonsens.

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Irrtum, es geht hier in erster Linie um die rechtliche Definition einer Waffe, hier einer Langwaffe. Das ist die alles entscheidende Frage. Wann ist eine Langwaffe rechtlich gesehen eine Langwaffe? Das ist sie, wenn sie in der in der kürzesten zu verwendenden Bauform länger als 60cm ist UND der Lauf inklusive Verschluss länger als 30cm ist.

Erst danach greifen die Regularien der Eintragung von Waffen auf gelber WBK. Und da die erworbene Waffe auf gelber WBK als Sportschützen zweifelsfrei einzutragen ist, ist die alles entscheidende Frage im ersten Absatz dieses Beitrages zu finden. Problem gelöst.

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auf neue gelbe WBK ( sprich WaffG §14 Abs. 4) ist NICHT "zweifelfrei einzutragen" sofern nur die waffenrechtliche Mindest(lauf)länge für eine LW erfüllt ist.

muss Dir hier ausrücklich nochmals widersprechen!

entscheided ist dass die (Mindest-)Lauflänge im Rahmen für eine Disziplin einer genehmigte Sportordnung eines anerkannten Schießsportverbandes liegt. ansonsten ist es ein unerlaubter Erwerb (und Besitz), da für die Waffe kein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden kann!

Du brauchst auf neu-gelbe WBK zwingend eine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung die die Lauflänge für Deine Waffe ausdrücklich zulässt! und beim DSB (einschließlich B-Liste) sind das mind. 42cm Laufldürfnis änge. das hat mit der waffenrechtlichen Definition einer Langwaffe und einem HA ( waffenrechtlich 42cm unter bestimmten Bedingungen) nix zu tun.

kannst Du Dein Bedürfnis aufgrund einer Disziplin (Lauflänge im Rahmen der Vorgaben für diese Disziplin) einer genehmigt Sportordnung eines anerkannten Verbandes glaubhaft machen, ist alles in Butter. hat die LW weniger als 42cm und Du berufst Dich auf eine DSB-Disziplin, bist Du im Arsch!

gruß alzi

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das ist doch garnicht das Problem, denn JEDE Waffe, für die Du kein Bedürfnis glaubhaft machen kannst, geht nicht auf gelbe WBK und wird nicht eingetragen!

die gute Dame vom Amt hat den Kollegen nach der Lauflänge gefragt... JETZT entsteht ein Problem, das er lösen muss.

waffenrechtlich (Definition LW bringt ihm nix!) ist das unproblematisch, wenn der Lauf kürzer als 42cm ist.....

... aber er muss jetzt sein Bedürfnis glaubhaft machen, anhand der Lauflänge!

lies doch bitte noch mal den ganzen Thread, dann wird Dir klar, was ich mit meinen Beiträgen aussagen möchte!

alzi

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ich habe nie behauptet dass es eine solche Waffe gibt und auch nicht dass ich eine solche benennen könnte.

Du verstehst nicht was ich meine und auch nicht, das das keineswegs das eigentliche Problem ist.

wer muss belegen können, dass er eine bestimmte Waffe erwerben und besitzen darf?

wie macht er das?

was folgt, wenn er dies nicht kann?

DAS ist das Problem! ...und darauf zielt die Frage der SB ab! DIESES Problem gilt es zu lösen, kein anderes.

dabei ist es unerheblich ob es eine einfach-weil-Lauf-von-LW-zu-kurz-drum-nicht-auf-gelbe-WBK-Waffe gibt!

alzi

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Ein Kollege, wohnhaft in einer großen Hessischen Stadt, berichtete mir kürzlich das Er beim Eintragen seiner Marlin 1895 in die gelbe WBK von seiner Sachbearbeiterin nach der Lauflänge gefragt wurde, .....

und jetzt mal bei Thema bleiben... wo geht es da um Altbesitz? es geht um den AKTUELLEN Erwerb!

der Erwerber hat sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, das wird ihm hier, mit der Frage nach der Lauflänge, abverlangt!

nicht mehr und nicht weniger! kann er das nun leisten oder nicht? DAS ist die Frage! und hier gibt es diverse Fallstricke, und bei einem kurzen Lauf (unter 42cm) kann das zum Verhängnis werden, wenn er sich als DSB-Mitglied auf die SpO des DSB beruft!

CarlFriedrichvonBöttcher hat verstanden (zumindest hatte ich den Eindruck) was ich versuche zu sagen...... vielleicht kann er es Euch ja übersetzen. bin wohl heute ncht in der Lage das allgemeinverständlich darzulegen......

gute Nacht, alzi

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DAS ist das Problem! ...und darauf zielt die Frage der SB ab! DIESES Problem gilt es zu lösen, kein anderes.

Im ersten Beitrag hat der SB aber direkt festgestellt, das der Lauf länger als 40cm sein muss.

Und da es genügend genehmigte Sportordnungen gibt, die eine Laufmindestlänge nicht bei 40cm vorschreiben ist die Aussage des SB einfach nur falsch.

Wenn der DSB eine Mindestlänge vorgibt ... es gibt genügend andere Verbände in denen man noch nicht einmal Mitglied sein muss.

Wie so oft sollte auch hier die Frage nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid das Problem aus der Welt schaffen.

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der Erwerber hat sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, das wird ihm hier, mit der Frage nach der Lauflänge, abverlangt!

Das Bedürfnis ist sekundär. Es könnte durchaus sein, dass die SBine der Meinung ist, dass die Marlin 1895 eine KW ist. Wie auch immer man (frau) auf diese unsinnige Idee kommt. Und Mehrlader KW mit Zentralfeuerzündung gehen nicht auf Gelb. Außer im Landkreis Harburg, das ist aber ein anderes Thema.

An Stelle des Kollegen würde ich also freundlich nachfragen, was der Hintergrund der Frage ist und ob man den rechtlichen Passus mal erfahren dürfte, aufgrund dessen die Frage gestellt wird?

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Für Gelb-Neu nach der letzten Novelle ist ein Bedürfnis anzuerkennen, wenn die Waffe der Sportordnung eines in DE zugelassenen Schießsportverbandes entspricht.

Die Frage der SB ist dumm formuliert. Sie hätte nach dem Sportordnungsnachweis fragen sollen, nicht nach der Lauflänge.

Sie hatte wahrscheinlich die 42cm LL der Anscheinsplempen im Gedächtnis, hat etwas durcheinander gewürfelt und Blödsinn gefragt. Nichts desto trotz ist die Konformität der Waffe zu einer deutschen Sportordnung eines beliebigen zugelassenen Verbandes nachzuweisen.

Auf Verlangen jedenfalls, sonst gibt es Mecker.

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Aha, Deine angeführte Argumentationskette ist also erwiesenermaßen rein akademisch.

eben nicht, sondern genau das Gegenteil! es geht um den tatsächliche Bedürfnisnachweis, der zu erbringen ist.

Damit sind wir wieder bei der Frage: Wie ist eine Langwaffe definiert?

nein, denn es geht hier einzig und Allein um das glaubhaftmachen den Bedürfnisses. hier ist die waffenrechtliche Definition einer LW unerheblich, da es eine passende Disziplin zu belegen gilt!

kann das nicht geleistet werden, spielt die waffenrechtliche Definition einer LW garkeine Rolle!

sagen wir einfach, besagte Marlin hat einen Lauf länger als 42cm, dann ist alles in Butter und wir brauchen hier absolut garnix mehr diskutieren.

ich klink mich hier jetzt endgültig aus

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