erik_fridjoffson Posted October 22, 2013 at 08:49 PM Share Posted October 22, 2013 at 08:49 PM das ist doch garnicht das Problem, denn JEDE Waffe, für die Du kein Bedürfnis glaubhaft machen kannst, geht nicht auf gelbe WBK und wird nicht eingetragen! alzi Soll ich Dir meine Gelbe mit den eingetragenen Tingle`s zeigen? Die wurden auf die Gelbe als Altbesitz im Rahmen der Amnestie eingetragen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 23, 2013 at 10:18 PM Share Posted October 23, 2013 at 10:18 PM Soll ich Dir meine Gelbe mit den eingetragenen Tingle`s zeigen? Die wurden auf die Gelbe als Altbesitz im Rahmen der Amnestie eingetragen 197x? Da kenne ich nur Grüne WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 23, 2013 at 11:33 PM Author Share Posted October 23, 2013 at 11:33 PM 197x? Da kenne ich nur Grüne WBK. Nix 1976 sondern 2008 war das Eintragungsjahr, also die letzte Amnestie, da habe ich die als Berechtigter übernommen und eintragen lassen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Linearbeschleuniger Posted October 24, 2013 at 06:38 AM Share Posted October 24, 2013 at 06:38 AM Nix 1976 sondern 2008 war das Eintragungsjahr, also die letzte Amnestie, da habe ich die als Berechtigter übernommen und eintragen lassen Dann könntest Du ein Problem haben. Einschüssige Perkussionspistolen mit Konstruktion vor 1871 -> frei ab 18 Mehrschüssige Perkussionswaffen -> gelbe wbk Die tingle ist aber weder a noch b -> grüne wbk Mag sein, dass der sb das so eingetragen hat. Richtig ist das nach Gesetz jedoch nicht. Gerade die tingle bietet diese böse stolperfalle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 24, 2013 at 07:17 AM Share Posted October 24, 2013 at 07:17 AM Nix 1976 sondern 2008 war das Eintragungsjahr, also die letzte Amnestie, da habe ich die als Berechtigter übernommen und eintragen lassen das ändert nichts an der Tatsache, dass diese Eintragung niemals hätte in dieser Form erfolgen dürfen. folglich kann und muss ( sofern das jemandem auffällt ) diese Erlaubnis widerrufen werden. nur alleine die Tatsache, dass Du das so in Händen hast, belegt nicht die Rechtmäßigkeit. Denk doch einfach mal daran, wievielen Vereinen gelbe WBKs ausgestellt wurden, noch immer ausgestellt werden und noch immer vorhanden sind, einschleißlich der 2/6-Regelung! hätte niemals gemacht werden dürfen, da Vereine ihr Bedürfnis grundsätzlich über §8 glaubhaft zu machen haben (da keine Einzelperson) und da gibts folglich auch kein 2/6 (das gilt nur bei Erwerb über §14). also hat das Amt hier einen Fehler begangen, in Unkenntnis der genauen Sachlage ( die müssen nicht sachkundig sein!). Du, da nachgewiesenermaßen sachkundig!, hast es unterlassen darauf hinzuweisen....... .... dafür jetzt aber öffentlich kundgetan. sollte man mal drüber nachdenken, meinst nicht? morgendliche Grüße alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 24, 2013 at 07:27 AM Author Share Posted October 24, 2013 at 07:27 AM Ebend nicht, ich habe daraufhingewiesen, bekam aber zur Antwort, das bei uns die Tingle und ähnliche auf Gelb eingetragen werden. Das ganze Theater um eischüssige Vorderlader nach 1871 ist in meinen Augen eh fragwürdig, es sollte mal einer durch die Instanzen klagen, weil es bei einer solchen Waffe eh egal ist ob moderner Inliner, Tingle oder eine historische Perkussionspistole, die Bauart ist identisch. Anders sieht das in meinen Augen bei den "kastrierten" Perkussionsrevolvern aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 24, 2013 at 07:32 AM Share Posted October 24, 2013 at 07:32 AM Wir haben letztes Jahr auch eine gelbe Vereins-WBK bekommen. Allerdings ohne 2/6 Eintrag wie auf der Privaten. Beigelegt war beim Antrag auch ein Schreiben des Verbandes, das eine gelbe Vereins-WBK nicht möglich ist. Das Kreuz auf dem Antrag wurde von der Behörde entsprechenden "angepasst". Dafür hat meine "liebe" Behörde mir auch einen Jagdschein als Auflage gemacht, da ich seit Mai das Antragsverfahren zur Anerkennung der Sachkundeausbildung laufen habe. Die interne Sachkundeausbildung des Vereines wurde nicht anerkannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 24, 2013 at 07:42 AM Share Posted October 24, 2013 at 07:42 AM Die interne Sachkundeausbildung des Vereines wurde nicht anerkannt. solange diese nachweislich entsprechend den Richtlinien eines anerkannten Schießsportverbandes erfolgte müssen sie diese auch anerkennen! Jagdschein als Sachkundenachweis bei einem/für einen Sportschützen zu fordern ist abstrus! ... oder meinst Du jetzt die Anerkennung für eine gewerbliche Sachkundeausbildung durch Dich? ... da die Behörde ja aber nachwievor gelbe WBKs für Vereine ausstellt....... nicht verwunderlich..... wobei man bei sovielen offensichtlichen, sachlichen "Mängeln" schon ein Handeln wider besseres Wissen unterstellen könnte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 24, 2013 at 07:46 AM Share Posted October 24, 2013 at 07:46 AM Ist schon krass. Wenn die mit der Durchführung des WaffG betrauten Behörden schon offensichtlich keinerlei Durchblick mehr haben, wie soll sich Opa Krause und Teeny Jaqueline-Dominique gesetzeskonform verhalten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 24, 2013 at 07:51 AM Share Posted October 24, 2013 at 07:51 AM Wahrscheinlich hat man beim Waffengesetz an die Tingle und die auf einschüssig umgebauten Vorderlader nicht wirklich geachtet. Sinnhaft wäre, da ja mehrschüssige Perkussionswaffen auf die neue gelbe gehen, dass Perkussionsvorderlader deren Modell erst nach dem 1.1.1871 entwickelt wurde, auch auf die gelbe WBK gehören. Da es im Gesetz explizit nicht steht, kann man für eien Eintrag auf grüne WBK plädieren, aber mit dem Verweis auf die Regelung für mehrschüssige Perkussionswaffen auch auf die gelbe WBK. Disziplin für die Tingle gibt es beim BDS, spätestens freie Perkussiosnpistole. Mit starrer Visierung sogar Standard Perkussionspistole, da auf Originalität in der Sportordnung nicht verwiesen wird. Soweit ich weiß, hat man mit Blick auf Tingle und andere Raritäten das deshalb genauso auch in der Sportordnung gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 24, 2013 at 08:20 AM Share Posted October 24, 2013 at 08:20 AM da die Aufzählung in §14 Abs.4 WaffG abschließend ist und ausdrücklich keine Perkussionseinzellader enthält oder Ausnahmen zulässt, die Tinglepistole erlaubnispflichtig ist, bleibt für Sportschützen nur eine Möglichkeit: grüne WBK. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 24, 2013 at 08:21 AM Share Posted October 24, 2013 at 08:21 AM Sinnhaft wäre, da ja mehrschüssige Perkussionswaffen auf die neue gelbe gehen, dass Perkussionsvorderlader deren Modell erst nach dem 1.1.1871 entwickelt wurde, auch auf die gelbe WBK gehören. Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder? Was soll daran denn sinnhaft sein? Alle Perkussionswaffen auf Gelb? :gaga: Der Perkussionsklimbim gehört gar nicht auf eine WBK. Egal ob ein- oder mehrschüssig. Die Verwendungsbegrenzung über den Erwerb von SP ist vollkommen ausreichend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 24, 2013 at 08:24 AM Share Posted October 24, 2013 at 08:24 AM Nichtsdestotrotz hat Alzi rechtlich Recht. Gerade bei der Tingle will ich garnicht wissen wieviele davon unbewusst illegal auf garkeiner WBK stehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 24, 2013 at 08:36 AM Author Share Posted October 24, 2013 at 08:36 AM (edited) Wenn man es streng genommen nimmt, müsste man beim BDS ein Bedürfnis für die Tingle beantragen um sie auf die Grüne eintragen zu können. Ich habe auch schon Tingle auf der Grünen eingetragen gesehen. Besser wäre es, das WaffGesetz in dieser hinsicht zu entstauben, vor allem, da sich die Tingle, Andrews, Lindsay, der VestPocket Derringer usw. zig 1000fach bis in die späten 90gern als frei verkauft wurden und die jetzigen Besitzer durch das zur Zeit gültige Gesetz kriminalisiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Mir ist der Fall eines Rentners bekannt, der 1974 einen damals freien VL-Revolver in Bayern gekauft hat, später nach Norddeutschland umgezogen ist. Von der Gesetzesänderung hat er nie was mitbekommen. Er hat den Revolver jahrelang im Wohnzimmerschrank stehen gehabt. Irgendein Honk hat ihn dann angezeigt, so das er Besuch von den Blauen bekommen hat. Ergebnis: Waffe eingezogen und 3500€ Strafe Edited October 24, 2013 at 10:55 AM by erik_fridjoffson o vergessen Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 24, 2013 at 08:38 AM Author Share Posted October 24, 2013 at 08:38 AM Nichtsdestotrotz hat Alzi rechtlich Recht. Gerade bei der Tingle will ich garnicht wissen wieviele davon unbewusst illegal auf garkeiner WBK stehen. Gerade die Tingle ist, weil sie damals so billig war (118DM) oft bei Schießwettkämpfen als "Pokal" auf ein Brett montiert vergeben worden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 24, 2013 at 09:01 AM Share Posted October 24, 2013 at 09:01 AM ... da die Behörde ja aber nachwievor gelbe WBKs für Vereine ausstellt....... nicht verwunderlich..... wobei man bei sovielen offensichtlichen, sachlichen "Mängeln" schon ein Handeln wider besseres Wissen unterstellen könnte! Von dieser "speziellen" Behörde können Dir einige hier im Forum ein Lied singen. Es gibt halt SBs, die es darauf anlegen sind selbst überflüssig zu machen wenn erst alle Waffen weg sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 24, 2013 at 09:07 AM Share Posted October 24, 2013 at 09:07 AM ... dann gehts eben mit Staubsaugern weiter ... ... siehe neuester EU-Schwachfug! .... einer muss das ja überwachen.... wetten da finden sich die Richtigen? und werd mal Beamte los, selbst wenns für die keine Arbeit mehr gibt. oder sie zu blöd dafür sind ( absichtlich oder unabsichtlich). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted October 24, 2013 at 09:35 AM Share Posted October 24, 2013 at 09:35 AM Wenn man es streng genommen nimmt, müsste man beim BDS ein Bedürfnis für die Tingle beantragen um sie auf die Grüne eintragen zu können. Ich habe auch schon Tingle auf der Grünen eingetragen gesehen. Besser wäre es, das WaffGesetz in dieser hinsicht zu entstauben, vor allem, da sich die Tingle, Andrews, Lindsay, der VestPocket Derringer usw. zig 100fach bis in die späten 90gern als frei verkauft wurden und die jetzigen Besitzer durch das zur Zeit gültige Gesetz kriminalisiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Mir ist der Fall eines Rentners bekannt, der 1974 einen damals freien VL-Revolver in Bayern gekauft hat, später nach Norddeutschland umgezogen ist. Von der Gesetzesänderung hat er nie was mitbekommen. Er hat den Revolver jahrelang im Wohnzimmerschrank stehen gehabt. Irgendein Honk hat ihn dann angezeigt, so das er Besuch von den Blauen bekommen hat. Ergebnis: Waffe eingezogen und 3500€ Strafe Das wäre Top, ich weiss wo noch ein Vest Pocket Derringer im Laden verstaubt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 24, 2013 at 10:07 AM Share Posted October 24, 2013 at 10:07 AM Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder? Was soll daran denn sinnhaft sein? Alle Perkussionswaffen auf Gelb? :gaga: Der Perkussionsklimbim gehört gar nicht auf eine WBK. Egal ob ein- oder mehrschüssig. Die Verwendungsbegrenzung über den Erwerb von SP ist vollkommen ausreichend. Sehe den Erwerb auf WBK für Perkussionswaffen überhaupt nicht als sinnhaft an, da sie nicht deliktrelevant und lebendige Historie sind. Außerdem ist Perkussiosnzündung auch eine allerdings andere chemische Art der Feuerzündung. Da wir aber den Mist mit dem 1.1.1871 für derartige Waffen zur Zeit haben und die Tingle daher zur Zeit eingetragen werden muss, kann man darüber streiten, ob gelbe oder grüne WBK. Hier zeigen sich wieder die handwerklichen Fehler derjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 24, 2013 at 10:26 AM Author Share Posted October 24, 2013 at 10:26 AM Das wäre Top, ich weiss wo noch ein Vest Pocket Derringer im Laden verstaubt. Nicht nur Du:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 24, 2013 at 10:34 AM Share Posted October 24, 2013 at 10:34 AM Was mache ich jetzt mit meinem Tactical Assault Muzzleloader? [ATTACH=CONFIG]6757[/ATTACH] Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 24, 2013 at 10:38 AM Share Posted October 24, 2013 at 10:38 AM Einfach nur historsisch korrekt ausrüsten, also aus zeitgenössischen Materialien. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 24, 2013 at 10:45 AM Share Posted October 24, 2013 at 10:45 AM Steampunk-Knarre: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted October 24, 2013 at 10:51 AM Share Posted October 24, 2013 at 10:51 AM Erinnert mich irgendwie an Bioshock. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunsmoker Posted October 24, 2013 at 11:01 AM Share Posted October 24, 2013 at 11:01 AM Da wir aber den Mist mit dem 1.1.1871 für derartige Waffen zur Zeit haben und die Tingle daher zur Zeit eingetragen werden muss, kann man darüber streiten, ob gelbe oder grüne WBK. Hier zeigen sich wieder die handwerklichen Fehler derjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben. Ist schon kurios, daß - abgesehen davon, daß eine einschüssige VL-Waffe wie die Tingle WBK-pflichtig sein soll - die Hürden höher liegen als für 6-schüssige Perkussionsrevolver. Wie sieht es eigentlich mit dem Ruger Old Army aus, der ja kein historisches Vorbild vor 1871 hat? Ginge der auf neu-gelb, eine Disziplin in einer SPO vorausgesetzt? Gruß Gunsmoker Link to comment Share on other sites More sharing options...
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