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Tingle- Perkussionspistole auf neue Gelbe WBK möglich?


erik_fridjoffson

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Nix 1976 sondern 2008 war das Eintragungsjahr, also die letzte Amnestie, da habe ich die als Berechtigter übernommen und eintragen lassen

Dann könntest Du ein Problem haben.

Einschüssige Perkussionspistolen mit Konstruktion vor 1871 -> frei ab 18

Mehrschüssige Perkussionswaffen -> gelbe wbk

Die tingle ist aber weder a noch b -> grüne wbk

Mag sein, dass der sb das so eingetragen hat. Richtig ist das nach Gesetz jedoch nicht.

Gerade die tingle bietet diese böse stolperfalle.

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Nix 1976 sondern 2008 war das Eintragungsjahr, also die letzte Amnestie, da habe ich die als Berechtigter übernommen und eintragen lassen

das ändert nichts an der Tatsache, dass diese Eintragung niemals hätte in dieser Form erfolgen dürfen.

folglich kann und muss ( sofern das jemandem auffällt ) diese Erlaubnis widerrufen werden.

nur alleine die Tatsache, dass Du das so in Händen hast, belegt nicht die Rechtmäßigkeit.

Denk doch einfach mal daran, wievielen Vereinen gelbe WBKs ausgestellt wurden, noch immer ausgestellt werden und noch immer vorhanden sind, einschleißlich der 2/6-Regelung!

hätte niemals gemacht werden dürfen, da Vereine ihr Bedürfnis grundsätzlich über §8 glaubhaft zu machen haben (da keine Einzelperson) und da gibts folglich auch kein 2/6 (das gilt nur bei Erwerb über §14).

also hat das Amt hier einen Fehler begangen, in Unkenntnis der genauen Sachlage ( die müssen nicht sachkundig sein!). Du, da nachgewiesenermaßen sachkundig!, hast es unterlassen darauf hinzuweisen.......

.... dafür jetzt aber öffentlich kundgetan.

sollte man mal drüber nachdenken, meinst nicht?

morgendliche Grüße

alzi

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Ebend nicht, ich habe daraufhingewiesen, bekam aber zur Antwort, das bei uns die Tingle und ähnliche auf Gelb eingetragen werden.

Das ganze Theater um eischüssige Vorderlader nach 1871 ist in meinen Augen eh fragwürdig, es sollte mal einer durch die Instanzen klagen, weil es bei einer solchen Waffe eh egal ist ob moderner Inliner, Tingle oder eine historische Perkussionspistole, die Bauart ist identisch.

Anders sieht das in meinen Augen bei den "kastrierten" Perkussionsrevolvern aus.

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Wir haben letztes Jahr auch eine gelbe Vereins-WBK bekommen. Allerdings ohne 2/6 Eintrag wie auf der Privaten.

Beigelegt war beim Antrag auch ein Schreiben des Verbandes, das eine gelbe Vereins-WBK nicht möglich ist.

Das Kreuz auf dem Antrag wurde von der Behörde entsprechenden "angepasst".

Dafür hat meine "liebe" Behörde mir auch einen Jagdschein als Auflage gemacht, da ich seit Mai das Antragsverfahren zur Anerkennung der Sachkundeausbildung laufen habe. Die interne Sachkundeausbildung des Vereines wurde nicht anerkannt.

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Die interne Sachkundeausbildung des Vereines wurde nicht anerkannt.

solange diese nachweislich entsprechend den Richtlinien eines anerkannten Schießsportverbandes erfolgte müssen sie diese auch anerkennen!

Jagdschein als Sachkundenachweis bei einem/für einen Sportschützen zu fordern ist abstrus!

... oder meinst Du jetzt die Anerkennung für eine gewerbliche Sachkundeausbildung durch Dich?

... da die Behörde ja aber nachwievor gelbe WBKs für Vereine ausstellt....... nicht verwunderlich.....

wobei man bei sovielen offensichtlichen, sachlichen "Mängeln" schon ein Handeln wider besseres Wissen unterstellen könnte!

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Wahrscheinlich hat man beim Waffengesetz an die Tingle und die auf einschüssig umgebauten Vorderlader nicht wirklich geachtet.

Sinnhaft wäre, da ja mehrschüssige Perkussionswaffen auf die neue gelbe gehen, dass Perkussionsvorderlader deren Modell erst nach dem 1.1.1871 entwickelt wurde, auch auf die gelbe WBK gehören.

Da es im Gesetz explizit nicht steht, kann man für eien Eintrag auf grüne WBK plädieren, aber mit dem Verweis auf die Regelung für mehrschüssige Perkussionswaffen auch auf die gelbe WBK.

Disziplin für die Tingle gibt es beim BDS, spätestens freie Perkussiosnpistole. Mit starrer Visierung sogar Standard Perkussionspistole, da auf Originalität in der Sportordnung nicht verwiesen wird. Soweit ich weiß, hat man mit Blick auf Tingle und andere Raritäten das deshalb genauso auch in der Sportordnung gemacht.

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Sinnhaft wäre, da ja mehrschüssige Perkussionswaffen auf die neue gelbe gehen, dass Perkussionsvorderlader deren Modell erst nach dem 1.1.1871 entwickelt wurde, auch auf die gelbe WBK gehören.

Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder? Was soll daran denn sinnhaft sein? Alle Perkussionswaffen auf Gelb? :gaga:

Der Perkussionsklimbim gehört gar nicht auf eine WBK. Egal ob ein- oder mehrschüssig. Die Verwendungsbegrenzung über den Erwerb von SP ist vollkommen ausreichend.

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Wenn man es streng genommen nimmt, müsste man beim BDS ein Bedürfnis für die Tingle beantragen um sie auf die Grüne eintragen zu können.

Ich habe auch schon Tingle auf der Grünen eingetragen gesehen. Besser wäre es, das WaffGesetz in dieser hinsicht zu entstauben, vor allem, da sich die Tingle, Andrews, Lindsay, der VestPocket Derringer usw. zig 1000fach bis in die späten 90gern als frei verkauft wurden und die jetzigen Besitzer durch das zur Zeit gültige Gesetz kriminalisiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Mir ist der Fall eines Rentners bekannt, der 1974 einen damals freien VL-Revolver in Bayern gekauft hat, später nach Norddeutschland umgezogen ist. Von der Gesetzesänderung hat er nie was mitbekommen. Er hat den Revolver jahrelang im Wohnzimmerschrank stehen gehabt. Irgendein Honk hat ihn dann angezeigt, so das er Besuch von den Blauen bekommen hat. Ergebnis: Waffe eingezogen und 3500€ Strafe

Edited by erik_fridjoffson
o vergessen
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... da die Behörde ja aber nachwievor gelbe WBKs für Vereine ausstellt....... nicht verwunderlich.....

wobei man bei sovielen offensichtlichen, sachlichen "Mängeln" schon ein Handeln wider besseres Wissen unterstellen könnte!

Von dieser "speziellen" Behörde können Dir einige hier im Forum ein Lied singen.

Es gibt halt SBs, die es darauf anlegen sind selbst überflüssig zu machen wenn erst alle Waffen weg sind.

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Wenn man es streng genommen nimmt, müsste man beim BDS ein Bedürfnis für die Tingle beantragen um sie auf die Grüne eintragen zu können.

Ich habe auch schon Tingle auf der Grünen eingetragen gesehen. Besser wäre es, das WaffGesetz in dieser hinsicht zu entstauben, vor allem, da sich die Tingle, Andrews, Lindsay, der VestPocket Derringer usw. zig 100fach bis in die späten 90gern als frei verkauft wurden und die jetzigen Besitzer durch das zur Zeit gültige Gesetz kriminalisiert werden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Mir ist der Fall eines Rentners bekannt, der 1974 einen damals freien VL-Revolver in Bayern gekauft hat, später nach Norddeutschland umgezogen ist. Von der Gesetzesänderung hat er nie was mitbekommen. Er hat den Revolver jahrelang im Wohnzimmerschrank stehen gehabt. Irgendein Honk hat ihn dann angezeigt, so das er Besuch von den Blauen bekommen hat. Ergebnis: Waffe eingezogen und 3500€ Strafe

Das wäre Top, ich weiss wo noch ein Vest Pocket Derringer im Laden verstaubt. :wub:

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Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst, oder? Was soll daran denn sinnhaft sein? Alle Perkussionswaffen auf Gelb? :gaga:

Der Perkussionsklimbim gehört gar nicht auf eine WBK. Egal ob ein- oder mehrschüssig. Die Verwendungsbegrenzung über den Erwerb von SP ist vollkommen ausreichend.

Sehe den Erwerb auf WBK für Perkussionswaffen überhaupt nicht als sinnhaft an, da sie nicht deliktrelevant und lebendige Historie sind. Außerdem ist Perkussiosnzündung auch eine allerdings andere chemische Art der Feuerzündung.

Da wir aber den Mist mit dem 1.1.1871 für derartige Waffen zur Zeit haben und die Tingle daher zur Zeit eingetragen werden muss, kann man darüber streiten, ob gelbe oder grüne WBK. Hier zeigen sich wieder die handwerklichen Fehler derjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben.

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Da wir aber den Mist mit dem 1.1.1871 für derartige Waffen zur Zeit haben und die Tingle daher zur Zeit eingetragen werden muss, kann man darüber streiten, ob gelbe oder grüne WBK. Hier zeigen sich wieder die handwerklichen Fehler derjenigen, die dieses Gesetz verbrochen haben.

Ist schon kurios, daß - abgesehen davon, daß eine einschüssige VL-Waffe wie die Tingle WBK-pflichtig sein soll - die Hürden höher liegen als für 6-schüssige Perkussionsrevolver. Wie sieht es eigentlich mit dem Ruger Old Army aus, der ja kein historisches Vorbild vor 1871 hat? Ginge der auf neu-gelb, eine Disziplin in einer SPO vorausgesetzt?

Gruß

Gunsmoker

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