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Die unangemeldete Waffenkontrolle: Ein Klassiker mit erheblichem Fehlerpotential


erik_fridjoffson

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Auszug:

Bei der unangekündigten Waffenkontrolle können viele Fehler auftreten, die damit beginnen, dass ein Dritter bereits die Kontrolleure in die Wohnung hereinlässt.

Der Dritte (Familienangehöriger / Freund/-in etc.) braucht die Kontrolleure nicht in die Wohnung zu lassen; er sollte sie nicht hereinlassen, egal was die Kontrolleure dazu sagen oder „androhen“! Man darf sich hier nicht verunsichern lassen.

In nahezu allen Fällen wissen die Ehepartner wo sich die Schlüssel zum Waffenschrank befinden:

„Sollte mir mal was passieren, musst Du doch wissen, wo sich die Schlüssel befinden!“

Kommt es dann tatsächlich dazu, dass der Dritte den Waffenschrank aufschließt bzw. die Schlüssel holt, dann ist damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers nachgewiesen.

Die Kontrolleure werden dann sämtliche Waffen beschlagnahmen und mitnehmen. Im Anschluss wird dann ein verwaltungsrechtliches Verfahren sowie zwei Strafverfahren gegen den Waffenbesitzer und den Dritten eingeleitet.

Quelle:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/waffenrecht-die-unangemeldete-waffenkontrolle-ein-klassiker-mit-erheblichem-fehlerpotential

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Hallo

und genau deshlab, weil so viele Fallstricke lauern werde ich die Kontrolleure auf gar keinen Fall reinlassen.

Dies sollte von allen so gehandhabt werden, ob sie was zu verbergen haben oder nicht. Und für den Fall, daß die Kontrollettis vor der Tür stehen, sollte jeder nach seiner Fasson einen Spruch bereit haben. Meiner steht fest: Ich lasse Sie nicht rein:eusa_naughty:, denn ich bestehe auf mein Grundrecht Art. 13GG Unverletzbarkeit der Wohnung.

Steven

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Hallo

und genau deshlab, weil so viele Fallstricke lauern werde ich die Kontrolleure auf gar keinen Fall reinlassen.

Dies sollte von allen so gehandhabt werden, ob sie was zu verbergen haben oder nicht. Und für den Fall, daß die Kontrollettis vor der Tür stehen, sollte jeder nach seiner Fasson einen Spruch bereit haben. Meiner steht fest: Ich lasse Sie nicht rein:eusa_naughty:, denn ich bestehe auf mein Grundrecht Art. 13GG Unverletzbarkeit der Wohnung.

Steven

Und? Hat das schon mal einer bis zur letzten Instanz durchgezogen????

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Auszug:

„Sollte mir mal was passieren, musst Du doch wissen, wo sich die Schlüssel befinden!“

Quelle:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/waffenrecht-die-unangemeldete-waffenkontrolle-ein-klassiker-mit-erheblichem-fehlerpotential

Mal Scherz bei Seite, wie handhabt ihr das wirklich? Wenn mal was passiert? Meine Schranke haben Zahlenschlösser, keine Schlüssel! Muß dann meine Frau die Schränke aufbrechen lassen um das Gerödel abzugeben, oder sonstiges? Wie läuft sowas dann??? Mag ja sein das der ein oder andere nun die Stirn runzelt, aber das interessiert mich wirklich mal.

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Mal Scherz bei Seite, wie handhabt ihr das wirklich? Wenn mal was passiert? Meine Schranke haben Zahlenschlösser, keine Schlüssel! Muß dann meine Frau die Schränke aufbrechen lassen um das Gerödel abzugeben, oder sonstiges? Wie läuft sowas dann??? Mag ja sein das der ein oder andere nun die Stirn runzelt, aber das interessiert mich wirklich mal.

Nummer mit Testament beim Amtsgericht bzw. beim Notar hinterlegen

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Mein Vater ist selbst Berechtigter, da WBK Inhaber. Ich habe ihm einen verschlossenen, versiegelten Umschlag mit meinen Ersatzschlüsseln gegeben, diese sind in seinem Safe.

Darauf steht:

Eigentümer xx yy

Nur im Todesfalle zu öffnen

Genauso liegt ein Duplikat seiner Schlüssel bei mir im Safe...

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Hallo

und genau deshlab, weil so viele Fallstricke lauern werde ich die Kontrolleure auf gar keinen Fall reinlassen.

Dies sollte von allen so gehandhabt werden, ob sie was zu verbergen haben oder nicht. Und für den Fall, daß die Kontrollettis vor der Tür stehen, sollte jeder nach seiner Fasson einen Spruch bereit haben. Meiner steht fest: Ich lasse Sie nicht rein:eusa_naughty:, denn ich bestehe auf mein Grundrecht Art. 13GG Unverletzbarkeit der Wohnung.

Steven

Bislang ist man dafür seine Waffen losgeworden. Viel Erfolg! Wenn man es bis zum bitteren Ende durchzieht dürfte allerdings eine Erfolgsaussicht bestehen.

Den meisten wird das zu heikel und aufwendig sein. Zunächst ist alles weg und dann muss man es sich über Jahre und die Instanzen zurückholen.

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Welch geistig-kulinarischer Hochgenuss. Vielen Dank für den Tipp.

Scheint den Damen und Herren Politikern so lieber zu sein.

Die von allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden angenommenen extrem hohe Zahlen nicht legal besessener Schusswaffen in Deutschland trotz zum Teil empfindlicher Strafandrohung für diese Handlungen zeigen, dass aus meiner Sicht eine vollständige Akzeptanz des Waffengesetzes jedenfalls in beachtlichen Teilen der Bevölkerung fehlt. Es dürfte kaum ein Gesetz häufiger missachtet werden als das Waffengesetz. Bei einer so geringen Akzeptanz beim Normadressaten sollte sich der Normgeber fragen, ob das Gesetz jetzt schon an der Wirklichkeit vorbeigeht

BBF

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Hallo

Quod erat demonstrandum! Ein Gerichtsurteil (Amtsgericht und Einzelfallentscheidung) kenne ich. Mehr nicht. Hast du mehr Infos?

Steven

Gerichtsurteil und Gesetz sagen hier das Selbe. Was brauchst du noch?

Das muss mind. bis zum BVerfG um durchzukommen. Die damalige Klage von der FvLW wurde dabei nicht einmal angenommen.

Es muss eigentlich möglich sein, das durchzudrücken, aber es dauert und man darf erstmal auf Leihwaffen zurückgreifen. Ich rate vorab alles möglichst verkaufen und nur einen geringen finanziellen Sachwert zu opfern.

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Auszug:

Bei der unangekündigten Waffenkontrolle können viele Fehler auftreten, die damit beginnen, dass ein Dritter bereits die Kontrolleure in die Wohnung hereinlässt.

Hier stellt sich aber die Frage, ob die Kontrolleure überhaupt in die Wohnung wollen, wenn der eingetragene LWB nicht da ist. Eine Kontrolle in dessen Abwesenheit ginge ja sowieso nicht, weil niemand anderes Zugang haben darf.

Meine Frau würde

a) niemanden zu den Waffenschränken lassen wenn ich nicht da bin*), denn

B) sie könnte auch gar nicht weiterhelfen, weil sie die Nr.-Codes nicht kennt.

*) das wäre auch vollkommen legitim und könnte keinesfalls als Verweigerung der Kontrolle durch den LWB ausgelegt werden.

Gruß

Gunsmoker

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Wie ich Steven kenne würde und wird er das gnadenlos durchziehen.

Meine Hochachtung dafür kann ich gar nicht in Worte fassen.

Ich kenne andere, die sehr große Töne gespuckt haben - und für die anlasslose Kontrolle dann sogar die Gebühren bezahlt haben...

Ich rate vorab alles möglichst verkaufen und nur einen geringen finanziellen Sachwert zu opfern.

Ich würde dazu raten für die Zeit für eine sichere Unterbringung zu sorgen.

Vielleicht gibt es ja Steven und der Waffenlobby wohlgesonnene Waffenhändler die das kostenlos tun würden.

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Muss man schauen wie es da um den Wertverlust steht. Es handelt sich schließlich um mehrere Jahre. Es müsste schon etwas besonderes sein, von dem man sih nicht trennen möchte.

Absolut unterstützenswert. Nun müssten nur noch die Kontrolleure zur Abfuhr eingeladen werden. Sonst kann das Jahrzehnte dauern, bis überhaupt mal einer auftaucht ;)

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Vielleicht gibt es ja Steven und der Waffenlobby wohlgesonnene Waffenhändler die das kostenlos tun würden.

Ich kann mir ungefähr vorstellen, welche Sachwerte Steven hat. Und die sind erheblich. Das Risiko entsprechend hoch.

Wenn Steven wieder am Samstag auf der WBK ist, werde ich ihm sagen können, dass die kostenfreie Unterbringung (Übernahme exkl. Gebühren), auch über einen langen Zeitraum, gesichert ist. Da bin ich mir sicher.

Und für die Gebühren der Umtragung wird sich sicherlich ebenfalls eine Lösung finden lassen.

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Und? Hat das schon mal einer bis zur letzten Instanz durchgezogen????

Das Bundesverfassungsgericht hat die von Reiner Assmann seinerzeit organisierte Verfassungsklage nicht zur Entscheidung angenommen.

Es hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es einer solchen Lage keine Erfolgssaussichten beimißt. Typischerweise erfolgt solch eine Nichtannahme zur Entscheidung in Fällen, in denen vergleichbare Entscheidungen aus der Vergangenheit bereits vorliegen und das Gericht daher einer Klage keinerlei Erfolgsaussichten beimißt.

Maßstab hierfür waren mE wohl einige Klagen, die bereits in weiter Vergangenheit wegen anderer Betretungsrechte, z.B. des Schornsteinfegers, abgewiesen wurden.

Hierbei wurde im wesentlichen argumentiert, dass die Grundrechtseinschränkung des Art. 13 GG wegen des andernfalls erhöhten Gefährdungspotentials (Brandgefahren als Risiko für die Allgemeinheit) hinnehmbar ist. So hat man hier wohl auch gedacht. Dagegen könnte man auch einwenden, dass der typische (aber statistisch eben nicht besonders häufige) Fall des Waffemißbrauchs idR durch den Berechtigten selbst erfolgt und die anlasslose Kontrolle daher keinen höheren Sicherheitsgewinn erzeugt.

Aber das hätte schon eine deutlich differenziertere Auseinandersetzung mit der Materie bedeutet. Ihr könnt ja mal Reiner fragen, ob seinerzeit auch so in der Klageschrift argumentiert wurde, ich weiss es nicht.

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Wie ich Steven kenne würde und wird er das gnadenlos durchziehen.

Meine Hochachtung dafür kann ich gar nicht in Worte fassen.

Sorry, nichts gegen Steven, den ich persönlich kenne und schätze, aber das ist angesichts der bestehenden Rechtslage nicht besonders klug.

Er sollte sich dann vielleicht doch lieber darauf zurückziehen, dass er sein Lagerungskonzept bereits in viel weitgehenderer Hinsicht mit der Behörde abgestimmt hat. Und dass seine Frau (sofern sie nicht selbst per WBK mitberechtigte Besitzerin ist) die Kontrolleure nicht reinlassen muss (und auch nicht reinlassen sollte), ist ja bereits klar.

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Hallo

erstmal ruhig mit den Pferden.

Da ich meinem SB schon klar gesagt habe, daß ich ihn bei einer unangemeldeten Kontrolle nicht reinlasse, und er mich kennt, ist die Chance, daß er es trotzdem versucht, eher gering. Und da ich gerade mit der Klage bzgl. Kontrolle der Lagerstätte wegen Verlängerung §27 und Klärung des Kaufs auf Gelbe von Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf durchgezogen habe, denke ich, daß mal Andere auch vorpreschen können. Auch das ist Lobbyarbeit. Aber nichtsdestotrotz werde ich einer Kontrolle mit Hinweis auf Art. 13GG verweigern und dies im ungünstigsten Fall auch durchziehen. Da würde ich dann auf Hilfe zurückgreifen.

Steven

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Bei VRF und gezogenem Lauf gibt es wohl höchstens WOanders ahnungsbefreite Berufsdiskutanten als Zweifler. Die Rechtslage ist da eindeutig. Ich kenne keinen Fall wo das abgelehnt wurde. Die meisten Behörden haben doch Angestellte, die lesen können.

Zu Coltfans Ausführungen möchte ich anfügen, dass ich einen anderen Hintergrund vermute. Ich glaube es mangelte an dem konkreten Grund, sprich es braucht Kläger die den Weg über die Verweigerung, den Entzug WBK und dann im weiteren über das BVerfG gehen.

Bei der damaligen Klage mangelte es daran und das Gesetz stellt zunächst keinen Verfassungsbruch da. Es geht über die Einwilligung. Spannend wird es erst, wenn tatsächlich dann der Zwang und der Entzug dahinterstecken.

Es ist auch anders gelagert, als bspw. die Schornsteinfegergeschichte.

Bei dere Kontrolle der Pulverlagerung warte ich mal den Ausgang ab. Da sehe ich, wie ja bereits erwähnt, schwarz. Da geht es dann tatsächlich wie beim Schornsteinfeger zu.

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  • 1 month later...

Hallo,

nicht an die Sprechanlage gehen ist noch lange keine Ordnungswiedrigkeit,

bei mir klingelte es letztes Jahr, ich habe in Vorahnung nicht aufgemacht, dann lag ein Schreiben in meinem Briefkasten, dann habe ich einen Termin vereinbart, dann erst kam der Kontrolleur , so werde ich es auch in Zukunft immer machen, ich mache einfach nicht mehr jedem auf, meine Frau hat auch Waffen, also kann sie auch die Schlüssel haben falls ich doch mal aufmache, bei mir ist immer alles Ordnung, aber wenn ich Mittwochs aufs Amt gehe, werde ich auch nicht bedient, sehr geehrter Herr manni, wir haben heute keine Sprechstunde, kommen sie am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr, so ist es mir auch schon passiert

Gruß manni,

der noch lange nicht jedem das Türchen öffnet

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bei mir ist immer alles Ordnung, aber wenn ich Mittwochs aufs Amt gehe, werde ich auch nicht bedient, sehr geehrter Herr manni, wir haben heute keine Sprechstunde, kommen sie am Freitag zwischen 8 und 12 Uhr, so ist es mir auch schon passiert

Ich war schon seit Jahren nicht mehr auf dem Amt. Wozu haben wir ein hoch entwickeltes Postwesen? :confused:

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