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Waffenrecht: Gebühr von 210 EUR für verdachtsunabhängige Waffenkontrolle rechtswidrig


JHS

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Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart hat für eine faustdicke Überraschung gesorgt, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten: "Die Richter haben der Klage eines Stuttgarter Jägers stattgegeben. Der Mann, der zwei registrierte Waffen besitzt, hatte gegen den Gebührenbescheid der Stadt geklagt. Er sollte 210 Euro für eine sogenannte verdachtsunabhängige Waffenkontrolle bezahlen. „Zu hoch, nicht gerechtfertigt“, so die Argumentation des Klägers."

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Der Beitrag wurde ursprünglich am 11.10.2012 auf dem Blog Waffenrecht in Berlin veröffentlicht. Die gestern hier veröffentlichte Entscheidung des VG Stuttgart v. 13.08.2013 ist Anlaß, hier die zuvor von derselben Kammer erlassene Entscheidung erneut vorzustellen: Das Betretensrecht der Behörde und … Weiterlesen →

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  • 3 months later...

RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de:

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr...

Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de

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Wie ich schonmal sagte:

Die Stuttgarter Gebührensatzung ist grundgesetzwidrig.

Das weiß man aber schon seit Weihnachten 2011:

http://waffenblog.tetra-gun.de/?p=228

Das mußte dem Kläger und seinem Anwalt bekannt und bewußt sein.

Deshalb erlaube ich mir, an der Intelligenz mancher hochstudierter Menschen zu zweifeln.

Eine solche Chance verstreichen zu lassen ist fahrlässig und grenzt m.E. an Parteiverrat.

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Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr in Höhe von 210 EUR herangezogen worden war (Az.: 5 K 2177/12).

Mehr dazu...

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  • 3 weeks later...

Es war ein großer Fehler bei der Föderalismusreform, den Kommunen freie Hand bei den Gebühren zu geben. Beim WaffG sind davon einige Bundesländer betroffen. Die anderen nehmen die vom Bund festgelegten Gebühren. Deshalb auch die großen Unterschiede bei den einzelnen Verwaltungsakten. Wir in Berlin haben Bundesgebühren - worüber ich mehr als froh bin.

Fragt sich nur noch, wie lange das so bleibt, denn das WaffG wurde zuletzt geändert:

§ 60 Übergangsvorschriften

Die Kostenverordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1990 (BGBl. I S. 780), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Januar 2000 (BGBl. I S. 38) geändert worden ist, gilt in den Ländern bis zum 14. August 2018 fort, solange die Länder keine anderweitigen Regelungen getroffen haben; für die Erhebung von Auslagen ist insoweit § 10 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 in der bis zum14. August 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Folglich MÜSSEN die Länder, die bisher noch die alte Bundesgebührenordnung benutzt haben, bis spätestens 14.08.2018 eine eigene Gebührenordnung schaffen. Und jetzt kann jeder mal raten, ob es dann bei den bisherigen Preisen bleibt ...

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Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt.

Das diese ganzen Behörden noch keinen Verband zur Förderung von Illegalen Waffen gegründet haben wundert mich! Wenn ich das so beobachte läuft ja wohl alles darauf hinnaus!

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Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt.

Hier sieht es seit Juni (?) so aus:

Voreintrag für eine KW im Regelbedürfnis € 45,- (war m.W. € 43,46)

Munitionserwerbsberechtigung € 30,- (war € 25,56}

Austrag/Eintrag einer Waffe € 15,- (war € 12,78)

Andere Gebührentatbestände habe ich (leider) noch nicht zu sehen bekommen.

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Meine Behörde hat vor etwa drei Monaten eine neue Gebührenverordnung bekommen. Mit entsprechendem Preisanstieg. Statt 12,56€ bzw. 17,26€ kostet ein Eintrag nun 20,00€ glatt.

Hier in Sachsen auch.

WBK kostet 70 Mäuse, Eintragung 20.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=449826!0#kosten

Kleiner Waffenschein 65, war vorher 50 oder os.

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