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Anforderung Schießstand Gutachten durch Dachverband / Landesverband


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Geschrieben

Hallo Forumsmitglierder,

vor kurzer Zeit wurden wir aufgefordert, unser letztes ausgestelltes Gutachten des anerkannten Schießstandsachverständigen vorzulegen.

Begründet wurde dies: Kein Gutachten keine waffenrechtliche Befürwortung.

Jetzt gibt es aber ein Problem. Das Gutachten unterliegt dem

§ 6 – Urheberrechtsschutz

  • Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

    Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.

  • Eine darüberhinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
  • Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.

Hatte jemand schon einen solchen Fall? Wie würdet ihr euch verhalten?

Ich bin für jedem Tip dankbar.

sonnyboy

 

 

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 15:34 , sonnyboy sagte:

Hatte jemand schon einen solchen Fall?

Es wird immer wilder mit der Selbstkasteiung… 

Am 11.1.2025 at 15:34 , sonnyboy sagte:

Wie würdet ihr euch verhalten?

Das schreibe ich hier lieber nicht… :zensus:

Soll der Verbandsfürst zu Euch in den Verein kommen und das vor Ort einsehen. Im Rahmen des Urheberrechts natürlich, also keine Fotos oder was auch immer davon machen.

  • Mag ich! 3
Geschrieben

@rwlturtle Danke für die Info.

Der SV meinte der Dachverband / Landesverband kann sich an die Behörde wenden. Pech nur, die haben es auch nur in Papierform und wollen einen Kostenbescheid

erstellen. Aber DIE wollen nicht zahlen!!!!! Deshalb verlangen sie das Gutachten von uns dem Verein.

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 15:47 , Jägermeister sagte:

Damit würdet ihr euch gegenüber dem SV haftbar machen, würde ich nicht tun!

Genau um das geht es. Ich werde vom SV noch informiert wie ich mich verhalten soll.

Es muss erstmal die Rechtsgrundlage geklärt werden warum der Verband das fordert.

  • Mag ich! 2
Geschrieben
Am 11.1.2025 at 15:52 , Jägermeister sagte:

Weil die nicht ganz sauber ticken? :jaja:

Na ja, man bekommt ja kein Bedürfnis, wenn man keinen geeigneten Schießstand nennen kann die für die zu erwerbende

Waffe zugelassen ist. Wie das mal wird, wenn wir mit GKLW auf dem angemieteten Stand wird...... keine Ahnung.

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 15:57 , sonnyboy sagte:

Na ja, man bekommt ja kein Bedürfnis, wenn man keinen geeigneten Schießstand nennen kann die für die zu erwerbende

Waffe zugelassen ist.

Das Problem hatten wir im Verein noch nie, und wir haben keinen eigenen Stand. Wir mussten ganz zu Anfang zur Zeit der Vereinsgründung der BEHÖRDE gegenüber nachweisen, dass wir einen Mietvertrag haben, der mindestens 18 Termine pro Jahr zulässt. Der Verband BDS und DSU, bei beiden sind wir mit dem Verein Mitglied, hat danach noch nie gefragt.

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 11.1.2025 at 16:10 , Jägermeister sagte:

Der Verband BDS und DSU,

... den Verband möchte vorerst einmal nicht nennen. Aber das ist schon mal interessant. Meine bisherigen Rechergen im allgemeinen

Schützenwesen / Vereinen hat noch keine Ergebnisse gebracht. Vielleicht ist das der vorauseilende Gehorsam? auf das

was hier noch alles auf uns zukommt.

Geschrieben

Also ich habe schon wirklich viel Mist mitbekommen, auch was das Einschränken von Mitgliedern und viel schärfere Auslegung des Waffenrechts als Fancy Nancy es je machen würde angeht, aber auch nach mehr als 25 Jahren in diesem Minenfeld gibt es offensichtlich immer noch etwas zu entdecken…

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 15:34 , sonnyboy sagte:

Hallo Forumsmitglierder,

[...]

Ich bin für jedem Tip dankbar.

sonnyboy

 

 

Ich denke, dass ein so großer Verein dem Verband durchaus bekannt sein sollte...?

Einfach mal freundlich darauf hinweisen?

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 18:15 , Katechont sagte:

Ich denke, dass ein so großer Verein dem Verband durchaus bekannt sein sollte...?

Einfach mal freundlich darauf hinweisen?

... so ein großer Verband statt so ein großer Verein, meinst Du wohl.

Geschrieben

Der Verband wird sich bei der Ausstellung der Bedürfnisbescheinigung auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der zu befürwortenden Waffe berufen.

(Keine 9mm Pistole an Schützen in einem LG-Verein)

Und zusätzlich auch die Joulezahlen benannt haben wollen.

(Keine 9mm Pistole an Schützen, deren Vereinsstände nicht mehr als 200 Joule für KK SpoPi aushalten).

Ist es so?

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 19:29 , Katechont sagte:

Keine 9mm Pistole an Schützen in einem LG-Verein

Warum nicht? Wenn alle rechtlichen Grundlagen vom Schützen erfüllt werden, kann dieser mit seiner Waffe auch woanders trainieren. Ohne irgendeine vermeintliche Gesetzeslücke ausnützen zu müssen.

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 19:29 , Katechont sagte:

Der Verband wird sich bei der Ausstellung der Bedürfnisbescheinigung auf die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der zu befürwortenden Waffe berufen.

(Keine 9mm Pistole an Schützen in einem LG-Verein)

Und zusätzlich auch die Joulezahlen benannt haben wollen.

(Keine 9mm Pistole an Schützen, deren Vereinsstände nicht mehr als 200 Joule für KK SpoPi aushalten).

Ist es so?

Das Problem leigt darin, dass auf das Gutachten ein Urheberrecht liegt und ich dass nicht so ohne weiters herausgeben kann.

Von der Behörde oder dem SSV kann er das ja haben; ABER das kostet GELD!

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 11.1.2025 at 19:33 , Jägermeister sagte:

Warum nicht? Wenn alle rechtlichen Grundlagen vom Schützen erfüllt werden, kann dieser mit seiner Waffe auch woanders trainieren. Ohne irgendeine vermeintliche Gesetzeslücke ausnützen zu müssen.

 

m.W. ist u.a. in der Bescheinigung des Vereins für den Dachverband enthalten:

- Mitgliedschaft im Verein

- regelm. Training

- Vorhandensein einer Schießstätte, auf der die beantragte Waffe geschossen werden kann (oder so ähnlich)

 

Geschrieben
Am 11.1.2025 at 20:04 , Iggy sagte:

Vorhandensein einer Schießstätte, auf der die beantragte Waffe geschossen werden kann (oder so ähnlich)

... genau, und der Dachverband oder LV will dafür einen Nachweis!

  • Danke 1
Geschrieben
Am 11.1.2025 at 20:13 , Jägermeister sagte:

Das würde aber zum Beispiel der „Bedürfnisfreiheit“ einer Gelben widersprechen.

Auf den "Trichter" bin ich noch garnicht gekommen. Danke für den Hinweis!

Geschrieben (bearbeitet)
Am 11.1.2025 at 20:08 , sonnyboy sagte:

... genau, und der Dachverband oder LV will dafür einen Nachweis!

Jetzt mal ganz einfach gedacht, hier bin ich u.A. Mitglied. Der Stand ist wie jeder andere Behördlich abgenommen, ganz einfach. Bei sämtlichen Ständen steht die genehmigte Mündungsenergie in Joule bei. hier als Bspl. 100m Stand:

Die 100m Schießanlage hat 4 Schießstände, die ebenfalls alle mit Scheibenzuganlagen ausgestattet sind. Die Anlage ist zugelassen für Munition mit einer maximalen Mündungsenergie von 7000 Joule.

http://svp-bechtolsheim.de/unsere-schiessstaende/100m

Wenn Ihr eine Homepage habt, steht es eventuell ja auch drinn oder Ihr überarbeitet die kurz :gänsef:

 

bearbeitet von Mike57
Geschrieben

Ist der Verein als juristische Person der tatsächliche Inhaber des Standes, also der Immobilie/Grundstück? Ansonsten „Intern“ dem Verein einen Mietvertrag ausstellen, wo die exakte Nutzungsbedingungen mit Energien etc. beschrieben sind. 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 12.1.2025 at 08:32 , TorstenM sagte:

Ist der Verein als juristische Person der tatsächliche Inhaber des Standes,

Wir sind ein eingetragener Verein der 1957 gegr. wurde. Eigenes Grundstück, eigenes Schützenhaus .... Hauptverein 120 Mitglieder. Die SLG Mitglieder sind auch Mitglieder im Hauptverein. Wir sind Mitinhaber.

bearbeitet von sonnyboy
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