Stiely Posted December 5, 2013 at 04:05 PM Share Posted December 5, 2013 at 04:05 PM http://www.hna.de/lokales/kassel/waffenkontrollen-jaeger-klagen-wegen-gebuehren-gegen-stadt-3254798.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 5, 2013 at 04:06 PM Share Posted December 5, 2013 at 04:06 PM Hoffentlich gegen die Gebühr an sich und nicht wieder gegen die Höhe.., Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted December 5, 2013 at 04:12 PM Share Posted December 5, 2013 at 04:12 PM "Die Gebühren seien rechtswidrig, insbesondere für Inhaber von Jagdscheinen, sagt der Anwalt Klaus-Uwe Haake, der drei der Jäger vertritt. Er zitiert eine allgemeine Verwaltungvorschrift zum Waffengesetz: „Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden." Das geht gegen die Gebühr an sich! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 5, 2013 at 04:25 PM Share Posted December 5, 2013 at 04:25 PM Die nächste Klage gegen Kontrollgebühren. Warum klagt denn immer noch keiner gegen die Kontrollen an sich ? http://www.hna.de/lokales/kassel/waffenkontrollen-jaeger-klagen-wegen-gebuehren-gegen-stadt-3254798.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted December 5, 2013 at 04:28 PM Share Posted December 5, 2013 at 04:28 PM Hoffentlich gegen die Gebühr an sich und nicht wieder gegen die Höhe.., Und warum nicht gleich gegen die Kontrollen an sich ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 5, 2013 at 05:54 PM Share Posted December 5, 2013 at 05:54 PM Und warum nicht gleich gegen die Kontrollen an sich ? Da Sie die Kontrolleure reingelassen haben, waren Sie wohl damit einverstanden. Zumal der "Besuch" angekündigt wird, hier stehen die "BimBam" vor der Tür.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted December 5, 2013 at 07:08 PM Share Posted December 5, 2013 at 07:08 PM Kann man sie nicht "unter Vorbehalt" `reinlassen? (Mit Zeugen..) Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted December 5, 2013 at 07:10 PM Share Posted December 5, 2013 at 07:10 PM (edited) Weil die meisten nichts zu verbergen haben; andere sind eh wurscht..und man ist durch damit..denke ich:n10: Rainer, Du hast doch miterlebt, wie es mit der Waffensteuer war: so gut wie keine Unterstützung, als es dann an den eigenen Kragen ging, taten sie so, als hätten sie den Widerstand dagegen gerade erfunden..(z.B. hier in Bremen..). Edited December 5, 2013 at 07:14 PM by kriegerlein fehlt was.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 5, 2013 at 07:26 PM Share Posted December 5, 2013 at 07:26 PM Hoffentlich gegen die Gebühr an sich und nicht wieder gegen die Höhe.., Auch mein erster Gedanke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stiely Posted December 5, 2013 at 07:26 PM Author Share Posted December 5, 2013 at 07:26 PM Kassel. Die Stadt Kassel kassiert seit Juni dieses Jahres keine Gebühren mehr für verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenschränken durch das Ordnungsamt. Das erklärte Petra Bohnenkamp, Sprecherin der Stadt, jetzt gegenüber der HNA. http://www.hna.de/lokales/kassel/keine-gebuehr-mehr-waffenkontrollen-3256626.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 5, 2013 at 07:27 PM Share Posted December 5, 2013 at 07:27 PM Gut so. Hat aber mit der Klage nix zu tun. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stiely Posted December 5, 2013 at 07:38 PM Author Share Posted December 5, 2013 at 07:38 PM Gut so. Hat aber mit der Klage nix zu tun. Da wäre ich mir nicht so sicher, seit verzichtet der Staat freiwillig auf einnahmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted December 5, 2013 at 07:42 PM Share Posted December 5, 2013 at 07:42 PM Wenn ihm vom Gericht und mit medialer Wirkung auf die Finger gehauen wird; manchmal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 5, 2013 at 07:49 PM Share Posted December 5, 2013 at 07:49 PM Ich meine das "nichts zu tun" so, dass die Klage trotzdem gegen die damalige Gebühr weiter geht. Dies kann richtungsweisend sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted December 6, 2013 at 08:09 AM Share Posted December 6, 2013 at 08:09 AM Die nächste Klage gegen Kontrollgebühren. Warum klagt denn immer noch keiner gegen die Kontrollen an sich ? Weil eine Klage gegen die Kontrollen an sich noch aussichtsloser wäre, als es die Klagen gegen die Gebührenerhebung schon sind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 6, 2013 at 10:09 AM Share Posted December 6, 2013 at 10:09 AM Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe? Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht. Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted December 6, 2013 at 10:29 AM Share Posted December 6, 2013 at 10:29 AM Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe? Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht. Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden. Plan B. Mal rein Hypothetisch betrachtet, LWB seit >30 Jahren, Nachweis der Ordnungsgemäßen Unterbringung erbracht und somit dem Gesetz genüge getan. Anlasslose Kontrolle erfolgt Ohne „Befund“ Nun erfolgt Klage gegen die durchgeführte Kontrolle, da der LWB sich in seinem Grundrecht §13 GG 1-7 eingeschränkt fühlt. Begründung: 1. Da der LWB gerne weiterhin seinem Hobby/Passion nachgehen möchte. 2. Bei Verweigerung der anlasslosen Kontrolle ( bei der derzeitigen Rechtslage ) davon ausgehen muss das Er seine Zuverlässigkeit verliert. Da sein rechtmäßig erworbenes Eigentum auch einen gewissen Wert besitzt, hat er diesem Umstand erst einmal Freiwillig geduldet. Um diese rechtswidrigen Eingriffe in der Zukunft zu verhindern, wird der Klageweg beschritten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted December 6, 2013 at 02:43 PM Share Posted December 6, 2013 at 02:43 PM Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe? Realitätsnahes Denken und Erfahrung. Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht. Wenn das so wäre, warum hat es dann noch niemand probiert? Meines Wissens haben sich die Gerichte, die bisher über die Gebühren geurteilt haben, zum Teil nebenbei auch mit der Frage eines möglichen Grundrechtseingriffs auseinandergesetzt und sind, soweit ich mich erinnere, zu dem Schluss gekommen, dass hier eben kein Verstoß gegen Grundrechte vorliegt. Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden. Es ist höchstrichterlich entschieden, dass sowohl Regelüberprüfungen, als auch Lagerstättenkontrollen dem Pflichtenkreis der Waffenbesitzer zuzurechnen sind und damit mit einer Gebühr versehen werden können. Die Gebühren basieren auf einer Verordnung, also ist es vollkommen pupsegal, was in der WaffVwV steht. Ober sticht Unter. Außerdem heißt "soll" nicht "muss". Folglich ist der Satz, dass Kontrollen gebührenfrei erfolgen "sollen", das Papier nicht Wert, auf dem er steht, denn jede Behörde hat überhaupt keine Probleme, zu begründen, dass Sie Kontrollen ja liebend gerne gebührenfrei machen würde, aber die widrigen Umstände (sprich der finanzielle Notstand) dies leider, leider nicht zulassen. Dies wird sich, wie ich befürchte, auch nicht ändern, selbst wenn noch 100 Leute dagegen klagen. Ich erinnere mich noch, als die Regelüberprüfung mit einer Gebühr versehen wurde. Große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern und die fast einhellige Meinung, das müsse man einfach nur wegklagen und gut ist. Dann kam das BVerwG und erfand den Pflichtenkreis. Da war mir damals schon klar, dass die Behörden dadurch einen Freibrief haben, jeden Pups und Kacks mit einer Gebühr versehen zu können. Irgendwann später kamen die Gebühren für die Lagerstättenkontrollen. Wieder große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern und große Zuversicht, das wegzuklagen. Aber wie überraschend, das BVerwG holte wieder den Pflichtenkreis-Hammer raus. Mal schauen, wann Teil 3 der "Da muss nur mal einer klagen, die Chancen stehen nicht soo schlecht"-Reihe kommt. Ich hätte da schon eine Vorstellung, wie das ausgeht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 6, 2013 at 03:06 PM Share Posted December 6, 2013 at 03:06 PM Meines Wissens haben sich die Gerichte, die bisher über die Gebühren geurteilt haben, zum Teil nebenbei auch mit der Frage eines möglichen Grundrechtseingriffs auseinandergesetzt und sind, soweit ich mich erinnere, zu dem Schluss gekommen, dass hier eben kein Verstoß gegen Grundrechte vorliegt. Welcher LWB, dem aufgrund einer verweigerten Kontrolle mit Hinweis auf §13 GG seine Waffen behördlich entwendet wurden, hat sich durch alle Instanzen geklagt? Urteile bitte zitieren. Es ist höchstrichterlich entschieden, dass sowohl Regelüberprüfungen, als auch Lagerstättenkontrollen dem Pflichtenkreis der Waffenbesitzer zuzurechnen sind und damit mit einer Gebühr versehen werden können. Seit wann werden Lagerstätten (Pulverlager nach "Kleine Mengenregelung") gebührenpflichtig kontrolliert? Warum sprichst Du in diesem Zusammenhang von Waffenbesitzer? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted December 6, 2013 at 09:57 PM Share Posted December 6, 2013 at 09:57 PM Der gute Volker4 bringt da einfach einiges durcheinander. Das ist alles. Das beginnt bei der Instanz, der Klagerichtung etc... Den Pflichtenkreis hätte man ja besser mit Länderhoheit bei der Gebührenerhebnung begründen können. Jedoch lässt das ganz oft die eigene Landesverfassung gar nicht zu. Naja, die unscharfe Auseinandersetzung zieht sich einfach so durch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 7, 2013 at 11:34 AM Share Posted December 7, 2013 at 11:34 AM Der gute Volker4 bringt da einfach einiges durcheinander. Das ist alles. Das beginnt bei der Instanz, der Klagerichtung etc... Ja. Die Haupt-Fehler wurden aber schon viel früher begangen - bei dem Gesetz. Damals wurden wir allerdings ruhig gehalten und besänftigt: abwarten – es wird schon nicht so schlimm kommen. Viele der Besserwisser wurden dann überrascht als es doch so schlimm kam. Die einzige liberale Partei im Bundestag die für uns, gegen die Durchsuchung und gegen die Gebühren war wurde unter der Mithilfe einiger Verräter aus den einigen Reihen aus dem Bundestg gewählt. Selbst Schuld – lernen durch Schmerzen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 26, 2014 at 06:07 PM Share Posted March 26, 2014 at 06:07 PM Gibt es hier etwas Neues? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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