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Waffenkontrollen: Kasseler Jäger klagen wegen Gebühren gegen die Stadt - diese schweigt


Stiely

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"Die Gebühren seien rechtswidrig, insbesondere für Inhaber von Jagdscheinen, sagt der Anwalt Klaus-Uwe Haake, der drei der Jäger vertritt. Er zitiert eine allgemeine Verwaltungvorschrift zum Waffengesetz: „Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden."

Das geht gegen die Gebühr an sich!

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Weil die meisten nichts zu verbergen haben; andere sind eh wurscht..und man ist durch damit..denke ich:n10:

Rainer, Du hast doch miterlebt, wie es mit der Waffensteuer war: so gut wie keine Unterstützung, als es dann an den eigenen

Kragen ging, taten sie so, als hätten sie den Widerstand dagegen gerade erfunden..(z.B. hier in Bremen..).

Edited by kriegerlein
fehlt was..
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Kassel. Die Stadt Kassel kassiert seit Juni dieses Jahres keine Gebühren mehr für verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenschränken durch das Ordnungsamt. Das erklärte Petra Bohnenkamp, Sprecherin der Stadt, jetzt gegenüber der HNA.

http://www.hna.de/lokales/kassel/keine-gebuehr-mehr-waffenkontrollen-3256626.html

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Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe?

Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht.

Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden.

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Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe?

Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht.

Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden.

Plan B.:rolleyes1:

Mal rein Hypothetisch betrachtet, LWB seit >30 Jahren, Nachweis der Ordnungsgemäßen Unterbringung erbracht und somit dem Gesetz genüge getan. Anlasslose Kontrolle erfolgt Ohne „Befund“ Nun erfolgt Klage gegen die durchgeführte Kontrolle, da der LWB sich in seinem Grundrecht §13 GG 1-7 eingeschränkt fühlt. Begründung:

1. Da der LWB gerne weiterhin seinem Hobby/Passion nachgehen möchte.

2. Bei Verweigerung der anlasslosen Kontrolle ( bei der derzeitigen Rechtslage ) davon ausgehen muss das Er seine Zuverlässigkeit verliert. Da sein rechtmäßig erworbenes Eigentum auch einen gewissen Wert besitzt, hat er diesem Umstand erst einmal Freiwillig geduldet. Um diese rechtswidrigen Eingriffe in der Zukunft zu verhindern, wird der Klageweg beschritten.PDT_Armataz_02_26

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Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe?

Realitätsnahes Denken und Erfahrung.

Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht.

Wenn das so wäre, warum hat es dann noch niemand probiert? Meines Wissens haben sich die Gerichte, die bisher über die Gebühren geurteilt haben, zum Teil nebenbei auch mit der Frage eines möglichen Grundrechtseingriffs auseinandergesetzt und sind, soweit ich mich erinnere, zu dem Schluss gekommen, dass hier eben kein Verstoß gegen Grundrechte vorliegt.

Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden.

Es ist höchstrichterlich entschieden, dass sowohl Regelüberprüfungen, als auch Lagerstättenkontrollen dem Pflichtenkreis der Waffenbesitzer zuzurechnen sind und damit mit einer Gebühr versehen werden können. Die Gebühren basieren auf einer Verordnung, also ist es vollkommen pupsegal, was in der WaffVwV steht. Ober sticht Unter. Außerdem heißt "soll" nicht "muss". Folglich ist der Satz, dass Kontrollen gebührenfrei erfolgen "sollen", das Papier nicht Wert, auf dem er steht, denn jede Behörde hat überhaupt keine Probleme, zu begründen, dass Sie Kontrollen ja liebend gerne gebührenfrei machen würde, aber die widrigen Umstände (sprich der finanzielle Notstand) dies leider, leider nicht zulassen.

Dies wird sich, wie ich befürchte, auch nicht ändern, selbst wenn noch 100 Leute dagegen klagen. Ich erinnere mich noch, als die Regelüberprüfung mit einer Gebühr versehen wurde. Große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern und die fast einhellige Meinung, das müsse man einfach nur wegklagen und gut ist. Dann kam das BVerwG und erfand den Pflichtenkreis. Da war mir damals schon klar, dass die Behörden dadurch einen Freibrief haben, jeden Pups und Kacks mit einer Gebühr versehen zu können.

Irgendwann später kamen die Gebühren für die Lagerstättenkontrollen. Wieder große Empörung bei den Legalwaffenbesitzern und große Zuversicht, das wegzuklagen. Aber wie überraschend, das BVerwG holte wieder den Pflichtenkreis-Hammer raus.

Mal schauen, wann Teil 3 der "Da muss nur mal einer klagen, die Chancen stehen nicht soo schlecht"-Reihe kommt. Ich hätte da schon eine Vorstellung, wie das ausgeht.

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Meines Wissens haben sich die Gerichte, die bisher über die Gebühren geurteilt haben, zum Teil nebenbei auch mit der Frage eines möglichen Grundrechtseingriffs auseinandergesetzt und sind, soweit ich mich erinnere, zu dem Schluss gekommen, dass hier eben kein Verstoß gegen Grundrechte vorliegt.

Welcher LWB, dem aufgrund einer verweigerten Kontrolle mit Hinweis auf §13 GG seine Waffen behördlich entwendet wurden, hat sich durch alle Instanzen geklagt? Urteile bitte zitieren.

Es ist höchstrichterlich entschieden, dass sowohl Regelüberprüfungen, als auch Lagerstättenkontrollen dem Pflichtenkreis der Waffenbesitzer zuzurechnen sind und damit mit einer Gebühr versehen werden können.

Seit wann werden Lagerstätten (Pulverlager nach "Kleine Mengenregelung") gebührenpflichtig kontrolliert? Warum sprichst Du in diesem Zusammenhang von Waffenbesitzer?

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Der gute Volker4 bringt da einfach einiges durcheinander. Das ist alles. Das beginnt bei der Instanz, der Klagerichtung etc...

Den Pflichtenkreis hätte man ja besser mit Länderhoheit bei der Gebührenerhebnung begründen können. Jedoch lässt das ganz oft die eigene Landesverfassung gar nicht zu.

Naja, die unscharfe Auseinandersetzung zieht sich einfach so durch.

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Der gute Volker4 bringt da einfach einiges durcheinander. Das ist alles. Das beginnt bei der Instanz, der Klagerichtung etc...

Ja.

Die Haupt-Fehler wurden aber schon viel früher begangen - bei dem Gesetz.

Damals wurden wir allerdings ruhig gehalten und besänftigt: abwarten – es wird schon nicht so schlimm kommen.

Viele der Besserwisser wurden dann überrascht als es doch so schlimm kam.

Die einzige liberale Partei im Bundestag die für uns, gegen die Durchsuchung und gegen die Gebühren war wurde unter der Mithilfe einiger Verräter aus den einigen Reihen aus dem Bundestg gewählt.

Selbst Schuld – lernen durch Schmerzen!

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  • 3 months later...

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