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Wie sieht es eigentlich mit solchen

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Gegenständen aus? Wenn man damit auf eine Veranstaltung geht, hat man doch einen "Gegenstand zum Schutz" bei sich. Wäre der dann auch verboten?

Kugelschreiber vergißt man schnell mal, abzulegen, bevor man "on Tour" geht; evtl. ist man dann ganz schnell der Gelackmeierte

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Am 24.2.2025 at 20:33 , Der Reservist sagte:

Wäre der dann auch verboten?

Es wäre bei der Rechtslage vermutlich sinnvoll, einen ähnlich stabilen und griffigen Schreiber (Autoscheibenbrecher/allgemeines Spitzer-Stock-Werkzeug/ etc.) zu verwenden, der nicht ganz so tacticool aussieht und jedenfalls nicht in dieser Eigenschaft beworben wird.

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Wieso "DNA-Sammler"?

Sollte damit die etwas zackige Form am Lanpenkopf gemeint sein, die kann auch andere praktische Funktion haben.

Generell: Natürlich ist es heute, zumal wenn man keine große Lust auf Diskussionen mit Exekutiv-Vertretern hat, besser, wenn Gegenstände nicht explizit als "taktisch", " Defense-" u.ä. betitelt werden.

Dennoch bleibt eine Taschenlampe eine Taschenlampe, ein Schreibstift ein Schreibstift, und ein Regenschirm ein Regenschirm...

  • 7 months later...
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Am 8.10.2025 at 20:18 , Mike57 sagte:

Messersammler sucht Spring & Fallmesser aller Art, zahle Höchstpreise . Kontaktdaten : Maky Messer Tempelhofer

ich hoffe Er hat den Bademantel bereit gelegt! :teufel99:

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