Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben März 18, 2025 at 16:10 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 18, 2025 at 16:10 Hallo langsam wird es komisch. Aber ich fange von Vorne an: Ein Vereinsmitglied gibt den Schießsport auf. Er besitzt einen Revolver, eine Flinte und eine .22LR Büchse. Revolver und Flinte verkauft, für die Büchse gibt es nichts. Also ab zur Vernichtung. Beim SB die beiden Verkäufe angezeigt und die Vernichtung angekündigt. Heute Vormittag soll er mit der Büchse zur Abgabe erscheinen. Da ich die Vögel kenne, ging ich mit. Der Herr von der Waffenbehörde kam, ich öffnete den verschlossenen Waffenkoffer (wir waren in so einem komischen Zwischenraum) und zeigte die Waffe: Lauf mit Zylinder und Verschluss. Ich sah die großen Augen, aber schwupp unterzeichnete er das Übergabeprotokoll zur Vernichtung. Ich steckte es ein. Und dann fragte er nach dem "Schulterstück" (so titulierte er den Holzschaft). Ich sagte ihm, die waffenrechtlichen Bestandteile hat er und den Holzschaft behalte ich. Damit war er ja gar nicht einverstanden. Man könnte an dem Schaft einen Lauf befestigen, also müsste der mit abgegeben werden. Ich sagte ihm: "nö" und er holte den Leiter der Waffenbehörde. Der kam, erklärte mir, der Holzschaft wäre das Gehäuse und dies wäre sehr wohl ein Waffenrechtlich relevantes Teil. Auch ein Blick auf Googel Suche mit jeder Menge Holzschäften konnte ihn nicht umstimmen. Damit das Elend zu Ende geht, bot ich an, die 20 Km nach Hause zu fahren, um den Holzschaft zu holen. Wieder zurück packte ich den Holzschaft aus und legte ihn auf den Tisch. Auf einmal hat man nie den Holzschaft verlangt sondern, wo ist der Abzug? Habe ich abgebaut. Der Leiter der Waffenbehörde sprach kurz etwas von verbotener Waffenbearbeitung und bestand auf die Herausgabe. Es ist eine Voere RepBüchse. Eine Schraube und das Abzugsgehäuse ist ab. Um endlich die Sache zu erledigen, gab ich das Abzugsgehäuse an die Waffenbehörde mit der Auflage, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und mir das Teil wieder zurück zu geben. Zwischendurch ermahnte mich der Chef der Waffenbehörde dass man "die Waffe komplett abgibt". Ich fragte, mit Zielfernrohr und Zweibein? Die ganze Geschichte ging gerade schriftlich an den Landrat. Der Chef der Waffenbehörde ist übrigens der Mensch, der mir meine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen meiner AfD-Mitgliedschaft widerrufen hat. Und mir heute ein mündliches Waffenumgangsverbot erklärt hat. Ich zeigte Ihm daraufhin meinen gültigen Jagschein. Die Rote Zunge lies ich stecken. Stefan P.S. wollen wir einen Wettkampf machen, wer die dümmste Waffenbehörde hat? Da liege ich sicherlich ganz vorne. 4 2
Glockologe Geschrieben März 18, 2025 at 16:14 Geschrieben März 18, 2025 at 16:14 Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte: Da liege ich sicherlich ganz vorne. O.K., O.K., ich habe schon nach dem zweiten Absatz kapituliert. Mann, habe ich noch Glück. 1
Der Reservist Geschrieben März 18, 2025 at 16:14 Geschrieben März 18, 2025 at 16:14 Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte: P.S. wollen wir einen Wettkampf machen, wer die dümmste Waffenbehörde hat? Da liege ich sicherlich ganz vorne. Du kennst die Husumer Geschichte, wo eine ganze Sammlung von Mausergewehren beschlagnahmt wurde und einige Gewehre von beträchtlichem Wert unauffindbar sind? 1 1
Mike57 Geschrieben März 18, 2025 at 16:18 Geschrieben März 18, 2025 at 16:18 Die wurden für die kommende neue Schlacht bei Hemmingstedt gehortet, bestimmt Ich schwör ! p.s. danke für den Artikel, dem Typ (Arschologen) würde ich was husten....
Der Reservist Geschrieben März 18, 2025 at 16:35 Geschrieben März 18, 2025 at 16:35 Am 18.3.2025 at 17:18 , Mike57 sagte: p.s. danke für den Artikel, dem Typ ( Arschologen) würde ich was husten... Zwischenzeitlich bin ich einfach zu müde, um mich mit solchen xxxxxxxxx zu streiten. Wenn er es nötig hat - es sei ihm gegönnt. Und da unsere "heimatzeitung" auch schon sehr seltsam geworden ist, hast du kaum noch ein Sprachrohr.
WORF Geschrieben März 18, 2025 at 16:42 Geschrieben März 18, 2025 at 16:42 Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte: Damit das Elend zu Ende geht, bot ich an, die 20 Km nach Hause zu fahren, um den Holzschaft zu holen. Warum machst du so etwas? Ich hätte den auflaufen lassen. 1
Steven Geschrieben März 18, 2025 at 16:43 Autor Geschrieben März 18, 2025 at 16:43 Am 18.3.2025 at 17:42 , WORF sagte: Warum machst du so etwas? Ich hätte den auflaufen lassen. Hallo WORF ich bin halt ein gutmütiger Mensch. Dachte wirklich, er nimmt Vernunft an. vergas aber, dass ein Deutscher Beamter nichts annehmen darf. Stefan 3
Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben März 21, 2025 at 17:24 Autor Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 21, 2025 at 17:24 Hallo mir schwillt der Hals. Ich habe dem Leiter der Waffenbehörde eine goldene Brücke gebaut. Den Gesetzestext für ihn aufgeschrieben, die Definition was ist ein "Abzugsgehäuse" rein gepinnt. Noch einige Bilder dazu und ihn dann gebeten, mir baldmöglichst mein Eigentum wieder zurück zu geben. Reaktion?: Null!! Der sitzt das aus. Wahrscheinlich hat der den Abzug samt Gehäuse zum LKA geschickt. Die werden irgendwann in ferner Zukunft melden, dass das Teil frei ist. Dann werde ich eine Benachrichtigung bekommen, dass ich das Gehäuse samt Innenleben wieder abholen darf. Nächste Woche werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Wegen Dummheit im Dienst. Stefan 3 2
Dies ist ein beliebter Beitrag. erstezw Geschrieben März 21, 2025 at 17:36 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 21, 2025 at 17:36 Du kannst ja dezent reinschreiben, dass dein an sich starkes Vertrauen in den Rechtsstaat schwer erschüttert ist, weil die Amtsleitung ein rechtsfernes Handeln von für ihren Dienstposten offenbar nicht hinreichend qualifizierten Mitarbeitern duldet und dies den Verdacht aufkommen lässt, dass es in anderen Bereichen nicht besser aussehen könnte. 2 3
Dies ist ein beliebter Beitrag. Mike57 Geschrieben März 21, 2025 at 17:40 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 21, 2025 at 17:40 In einfachem Deutsch: BEHÖRDENWILLKÜR.... 5
Jägermeister Geschrieben März 21, 2025 at 17:51 Geschrieben März 21, 2025 at 17:51 Am 21.3.2025 at 18:24 , Steven sagte: Dienstaufsichtsbeschwerde War Fachaufsichtsbeschwerde nicht das schärfere Schwert? 3
a2c Geschrieben März 21, 2025 at 18:03 Geschrieben März 21, 2025 at 18:03 @Steven Was meinst du denn, wie SB und Chef reagiert hätten, wenn ein anderer Zeuge mitgegangen wäre? Also... wenn ich der Abgebende gewesen wäre, hätte ich ganz sicher nicht dich mitgenommen - nachher hat mich die Behörde aus Sippenhaft mit auf dem Kieker, wenn ich ihr "Hassobjekt" mit vorbeibringe. 1
Moser Geschrieben März 21, 2025 at 18:36 Geschrieben März 21, 2025 at 18:36 On 3/18/2025 at 11:10 AM, Steven said: P.S. wollen wir einen Wettkampf machen, wer die dümmste Waffenbehörde hat? Da liege ich sicherlich ganz vorne. Ist halt die Frage, ob das Dummheit, Denkfaulheit, Böswilligkeit, oder eine synergistische Kombination dieser Faktoren ist. On 3/18/2025 at 11:10 AM, Steven said: Und mir heute ein mündliches Waffenumgangsverbot erklärt hat. Ich zeigte Ihm daraufhin meinen gültigen Jagschein. Die Rote Zunge lies ich stecken. Macht der Besitz eines Jagdscheins ein Waffenumgangsverbot -- und sei es böswillig und vollkommen sachfremd erteilt -- unwirksam? Wenn er auch nur zum Schein oder im Ärger oder unzuständig oder sonstwie unzulässig oder unwirksam ein Waffenumgangsverbot nach §41 ausgesprochen hat, dann würde sich dagegen wohl der Rechtsweg im Eiltempo empfehlen. Auf das Ignorieren eines Besitzverbots scheinen immerhin bis zu drei Jahre plus natürlich Unzuverlässigkeit usw. zu stehen.
Steven Geschrieben März 21, 2025 at 18:51 Autor Geschrieben März 21, 2025 at 18:51 Am 21.3.2025 at 19:36 , Moser sagte: Macht der Besitz eines Jagdscheins ein Waffenumgangsverbot -- und sei es böswillig und vollkommen sachfremd erteilt -- unwirksam? Hallo Moser was genau ist ein Waffen-umgangsverbot? Ich habe kein Waffenverbot erteilt bekommen. Lediglich ein Umgangsverbot. Und, was ist das? Stefan
Micha176 Geschrieben März 21, 2025 at 19:38 Geschrieben März 21, 2025 at 19:38 Am 21.3.2025 at 19:51 , Steven sagte: Lediglich ein Umgangsverbot. Und, was ist das? Du hast ein Umgangsverbot aber noch den JS? P.S. Unseren Verein hat mal vor Jahren die Behörde informiert, dass ein Mitglied von uns alle Waffenrechtlichen Erlaubnisse sowie Waffen entzogen bekommen hat. Sowie noch mit einem "Umgangsverbot"" belegt. Der durfte noch nicht mal mehr ein Vereinseigenes Luftgewehr streicheln..... Der hatte nur die Steuer im Haus und die sind im wahrsten Sinne des Wortes über "rumliegende Sachen" gestolpert....
Moser Geschrieben März 21, 2025 at 20:25 Geschrieben März 21, 2025 at 20:25 On 3/21/2025 at 1:51 PM, Steven said: was genau ist ein Waffen-umgangsverbot? Ich habe kein Waffenverbot erteilt bekommen. Lediglich ein Umgangsverbot. Und, was ist das? Ich kann, darf und will keinen Rechtsrat erteilen. Aber wenn jemand in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Amts eine Äußerung tätigt, die man als Verwaltungsakt oder Versuch eines Verwaltungsakts mit nachteiligen Folgen, insbesondere der Androhung einer Haftstrafe bei Zuwiderhandlung, jedenfalls verstehen könnte, würde ich das nicht einfach auf sich beruhen lassen. §41(2) WaffG spricht neben "Besitz" auch von "Umgang", so dass man eine derartige Äußerung wohl als Versuch, ein Verbot nach §41 auszusprechen, verstehen kann. Ob das in der Form wirksam ist keine Ahnung; berechtigt wird es nach den geschilderten Umständen wohl kaum sein. Ob man Dir einen Strick daraus drehen kann, das einfach zu ignorieren, keine Ahnung. 1
Steven Geschrieben März 21, 2025 at 21:03 Autor Geschrieben März 21, 2025 at 21:03 Am 21.3.2025 at 21:25 , Moser sagte: Aber wenn jemand in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Amts eine Äußerung tätigt, die man als Verwaltungsakt oder Versuch eines Verwaltungsakts mit nachteiligen Folgen, insbesondere der Androhung einer Haftstrafe bei Zuwiderhandlung, jedenfalls verstehen könnte, würde ich das nicht einfach auf sich beruhen lassen. Hallo Moser Ups. Ich sollte reagieren. Und das werde ich tun. Stefan
Jägermeister Geschrieben März 21, 2025 at 21:07 Geschrieben März 21, 2025 at 21:07 Muss der jeden Cent seiner Besoldung wert seiende Beamte das nicht schriftlich kundtun?
MIG Geschrieben März 21, 2025 at 21:14 Geschrieben März 21, 2025 at 21:14 Am 18.3.2025 at 17:10 , Steven sagte: Die ganze Geschichte ging gerade schriftlich an den Landrat. Ist der Landrat nicht dafür verantwortlich, diese Mitarbeiter mit dieser "Kompetenz" eingestellt zu haben? Müsste man dann nicht besser an den Vorgesetzten des Landrats herantreten, anstelle mit dem Bock zu reden, der so tut als wäre er der Gärtner? Entweder wäre es der "Wähler" des Landrats in Person, oder die Landesregierung als übergeordnete Behörde? 1 1
Moser Geschrieben März 21, 2025 at 21:30 Geschrieben März 21, 2025 at 21:30 On 3/21/2025 at 4:07 PM, Jägermeister said: Muss der jeden Cent seiner Besoldung wert seiende Beamte das nicht schriftlich kundtun? Vermutlich schon, und begründen und mit einer Belehrung des Rechtsbehelfs versehen müsste er es wohl auch, aber würdest Du darauf wetten, dass ein Richter -- jedenfalls der in der ersten Instanz -- das genauso sieht, wenn einem auf einmal eine Haftstrafe wegen Nichtbefolgens eines Waffenverbots aufgebrummt werden soll? Das wird man wohl recht sicher irgendwo im Instanzenzug gewinnen können, aber der Weg dahin kann lang und teuer und extrem nevenaufreibend sein. 1
Jägermeister Geschrieben März 21, 2025 at 21:55 Geschrieben März 21, 2025 at 21:55 Aussage gegen Aussage. Und ob dieser mündlich vorgebrachte Mist wirklich rechtswirksam war, möchte ich bezweifeln. 1
Dies ist ein beliebter Beitrag. thomas.h Geschrieben März 22, 2025 at 00:41 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 22, 2025 at 00:41 Am 21.3.2025 at 22:14 , MIG sagte: Ist der Landrat nicht dafür verantwortlich, diese Mitarbeiter mit dieser "Kompetenz" eingestellt zu haben? Müsste man dann nicht besser an den Vorgesetzten des Landrats herantreten, anstelle mit dem Bock zu reden, der so tut als wäre er der Gärtner? Der Landrat kann schon einiges bewirken wenn er will: Beispiel: Ich hatte mir vor ein paar Jahren einen amerikanischen Oldtimer zugelegt. Die Außenstelle der Zulassungsbehörde wollte mir dafür partout kein kleines passendes Nummernschild genehmigen, obwohl die dementsprechenden Abmessungen sowohl im KFZ-Brief und -schein als auch in eimem DEKRA-Gutachten so bescheinigt wurden. Auch die überörtliche Zulassungsstelle stellte sich genauso stur. Also ein persönliches Anschreiben an den Landrat an dessen Privatadresse und schon am überächsten Tag ein Anruf von der Zulassungsstelle, daß mein Anliegen so in Ordnung geht. Seitdem hat in meinem Zulassungsbezirk kein Oldtimerbesitzer mehr Probleme mit angepassten KFZ-Kennzeichen. Hatte schon mehrmalig Rückmeldungen von Oldtimerbesitzern, die sich auf meinen Fall berufen hatten. 6
schuster Geschrieben März 22, 2025 at 05:40 Geschrieben März 22, 2025 at 05:40 Das Verhalten finde ich schon seltsam. Bei der Abgabe zur Vernichtung eines 98k legte ich dem Waffenwart der Polizeidienststelle nur Lauf mit Verschlusshülse und Verschluss vor und bekam die Überlassungsbescheinigung. Schaft, Beschlagteile, Visier und Abzug hatte ich vorher entfernt, da keine wesentliche Teile. Mein SB wollte den Schrott gar nicht annehmen und hatte bei der Voranfrage an die örtliche Wache verwiesen. 1
Jägermeister Geschrieben März 22, 2025 at 06:27 Geschrieben März 22, 2025 at 06:27 Warum gibt man Waffen zur Vernichtung ab? Bei eGun findet sich doch spätestens ein dankbarer Abnehmer. 1
Hausmeister Geschrieben März 22, 2025 at 09:29 Geschrieben März 22, 2025 at 09:29 zu viel Arbeit, zu viel Ärger, zu viel Bürokratie! bei dann, wenig erzieltem Preis, sind die Aufwendungen zu hoch und demzufolge unrentabel
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