Jägermeister Geschrieben März 22, 2025 at 09:50 Geschrieben März 22, 2025 at 09:50 Besser, als eine Waffe zu zerstören. 2
erstezw Geschrieben März 22, 2025 at 10:43 Geschrieben März 22, 2025 at 10:43 Manches ist halt einfach Schrott. Das kann dann weg. Es ist ja auch nicht jede Rostlaube ein Oldtimer. Ohne das Gewese um Bedürfnis, Erlaubnis etc. hätte ich da noch ein paar Kandidaten für die Verwertung/ den Kübel. Wo anders dreht man z.B. halt den ausgelutschten Lauf raus und wirft ihn weg. Hier ist das ein riesen Geschiss. 1
Dies ist ein beliebter Beitrag. thomas.h Geschrieben März 22, 2025 at 13:03 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 22, 2025 at 13:03 Am 22.3.2025 at 06:40 , schuster sagte: Bei der Abgabe zur Vernichtung eines 98k legte ich dem Waffenwart der Polizeidienststelle nur Lauf mit Verschlusshülse und Verschluss vor Aber hoffentlich beim Verschluß auch vorher noch das Schlößchen mit Schlagbolzen, -mutter. -feder, Sicherungsflügel, Auszieher mit Ring und an der Hülse den Schloßhalter abgebaut. 2 2
Waffenliebhaber Geschrieben März 22, 2025 at 14:39 Geschrieben März 22, 2025 at 14:39 Am 21.3.2025 at 18:24 , Steven sagte: ...Dann werde ich eine Benachrichtigung bekommen, dass ich das Gehäuse samt Innenleben wieder abholen darf... Wieso abholen? Nach Terminvereinbarung vorbei bringen auf Kosten und Risiko der Behörde die das verkackt hat. Einem Schützenkameraden haben sie vor vielen Jahren sein HK91 brav zurück gebracht. 1
Andyd173 Geschrieben März 23, 2025 at 18:56 Geschrieben März 23, 2025 at 18:56 Ich hatte in Hamburg einige Waffen zur Vernichung gegeben, u.A. ein Anschutz 54M und eine Beretta 71. In den USA bekam ich fuer die Teile mehr als fuer die ganzen Waffen in Deutschland. Einmal hat der Sachbearbeiter, Munitionssammler und Jaeger, von mir auch den Verriegelungsblock einer SVW P.38 haben wollen. Damit war ich nicht einverstanden und wir haben darueber diskutiert. Er bestand auf seine Meinung, dass es ein wesentlicher Teil des Verschlusses war, da ich aber nicht locker liess, das bestritt und auf den Abschluss des Patronenlagers verwies, schlug er mir vor, dass er das Teil erstmal dabehaelt und ich eine Beschwerde gegen seinen Bescheid einlegen sollte. Machte ich. Der Dezernatsleiter sagte mir beim naechsten Bescuh, dass das zu einer sehr regen Diskussion in der Behoerde gefuehrt hatte und dass man einen Waffensachverstaendigen dazugezogen hatte. Ich bekam Recht und den Verriegelungsblock zurueck. De Sachbearbeiter nahm es mir nicht uebel. 1
Steven Geschrieben März 26, 2025 at 05:44 Autor Geschrieben März 26, 2025 at 05:44 Am 21.3.2025 at 18:24 , Steven sagte: Ich habe dem Leiter der Waffenbehörde eine goldene Brücke gebaut. Den Gesetzestext für ihn aufgeschrieben, die Definition was ist ein "Abzugsgehäuse" rein gepinnt. Noch einige Bilder dazu und ihn dann gebeten, mir baldmöglichst mein Eigentum wieder zurück zu geben. Reaktion?: Null!! Hallo das Drama ging letzten Dienstag, 18.03.2025 los. Obwohl ich um die Rückgabe meines Eigentums gebeten habe, kommt keine Reaktion. Morgen werde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Bzgl. Einbehaltung des Abzugsgehäuses und der Erteilung (falls es eine war) eines Waffenumgangsverbotes. Mal sehen, ob dann Bewegung in die Sache kommt. Stefan 1
Muck Geschrieben März 26, 2025 at 07:47 Geschrieben März 26, 2025 at 07:47 https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html Siehe Leitfaden Seite 18, 39 und 40. Bei der Voere handelt es sich wohl um ein Gewehr mit Systemhülse die das Gehäuse im Sinne des WaffG darstellt. Der Schaft wäre dann ein Stück Holz ohne waffenrechtliche Bedeutung. Sofortige Herausgabe verlangen, wird diese verweigert ist bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung zu stellen. 1
WORF Geschrieben März 26, 2025 at 11:38 Geschrieben März 26, 2025 at 11:38 Am 26.3.2025 at 08:47 , Muck sagte: bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung Direkt bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizei nimmt das im Besten Fall nur auf und gibt es weiter, oft genug bleibt das auch liegen oder wird mit falschen Angaben ergänzt. 3
Steven Geschrieben März 26, 2025 at 12:44 Autor Geschrieben März 26, 2025 at 12:44 Hallo Stand der Dinge: heute Vormittag rief ich die Amtsleiterin der Polizeibehörde und Vorgesetzte des Leiters der Waffenbehörde an. Sie kannte meinen Namen aber über die Causa Abzugsgehäuse etc. war sie nicht informiert. Ich erklärte kurz und sie versprach, mich zurück zu rufen. Dies war ca 10:00Uhr. Jetzt rief ich sie gerade (13:30Uhr) wieder an, sie ging sofort an das Telefon und sagte mir, dass sie mich nicht vergessen hat. Sie würden das momentan mit dem LKA/BKA (sie wusste nicht genau mit wem) abklären. Und ich würde noch eine Rückmeldung bekommen. Also, ein Leiter der Waffenbehörde ist nicht fähig, innerhalb einer Woche abzuklären, ob ein Holzschaft und ein Abzug mit Abzugsgehäuse einer Büchse frei zu erwerbende Teile sind. Wie erbärmlich ist das denn? Was machen die, wenn die bei einer Waffenkontrolle einen Holzschaft im Tresor vorfinden? Nehmen die alles mit? Stefan 3
Jägermeister Geschrieben März 26, 2025 at 13:48 Geschrieben März 26, 2025 at 13:48 Naja, durch die vollkommen unsinnigen neuen waffenrechtlichen Einstufungen und Waffenteildefinitionen herrscht da wahrscheinlich ziemliche Unsicherheit vor. Und die sind garantiert nicht mit der Schulung der Mitarbeiter hinterher gekommen. Das ist Faeser nämlich alles egal. Da geht man dann auf Nummer sicher und behält erstmal alles ein.
Steven Geschrieben März 26, 2025 at 14:08 Autor Geschrieben März 26, 2025 at 14:08 Am 26.3.2025 at 14:48 , Jägermeister sagte: Und die sind garantiert nicht mit der Schulung der Mitarbeiter hinterher gekommen. Hallo Jägermeister Ein Kreisverwaltungsrat, dies ist der Leiter der Waffenbehörde, verdient wieviel (bzw bekommt) im Monat? Da kann man auch mal ein Eigenstudium erwarten insbesondere bei so einfachen Themen. Stefan 2
karlyman Geschrieben März 26, 2025 at 14:15 Geschrieben März 26, 2025 at 14:15 Da gibt es doch den schönen BKA-Leitfaden "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz". Sollte eigentlich in jeder Waffenbehörde vorhanden bzw. heruntergeladen verfügbar sein.
Hillibilli Geschrieben März 26, 2025 at 15:38 Geschrieben März 26, 2025 at 15:38 Am 26.3.2025 at 12:38 , WORF sagte: Direkt bei der Staatsanwaltschaft. jo, die schickt es dann an die Polizei für weitere Ermittlungen
WORF Geschrieben März 26, 2025 at 16:07 Geschrieben März 26, 2025 at 16:07 Möglicherweise. Dann sind die Cops aber an die Weisungen der Staatsanwaltschaft gebunden.
Der Reservist Geschrieben März 26, 2025 at 16:23 Geschrieben März 26, 2025 at 16:23 Am 26.3.2025 at 15:08 , Steven sagte: Ein Kreisverwaltungsrat, dies ist der Leiter der Waffenbehörde, verdient wieviel (bzw bekommt) im Monat? Da kann man auch mal ein Eigenstudium erwarten insbesondere bei so einfachen Themen. Wovon träumst du denn sonst noch? 2
Steven Geschrieben März 26, 2025 at 16:24 Autor Geschrieben März 26, 2025 at 16:24 Am 26.3.2025 at 15:15 , karlyman sagte: Da gibt es doch den schönen BKA-Leitfaden "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz". Hallo karlyman das habe ich dem Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss letzte Woche zugeschickt. Jedenfalls die wesentlichen Zitate und die Bilder. Aber, wie schon erwähnt: ein Teutscher Beamter nimmt nichts an. Noch nicht mal Vernunft. Stefan 1 2
joker_ch Geschrieben März 26, 2025 at 17:15 Geschrieben März 26, 2025 at 17:15 Am 23.3.2025 at 19:56 , Andyd173 sagte: Ich hatte in Hamburg einige Waffen zur Vernichung gegeben, u.A. ein Anschutz 54M und eine Beretta 71. Beretta 71 zerstören du Banause.... Würde ich sofort kaufen.... OK bist in D... 1
WORF Geschrieben März 26, 2025 at 17:32 Geschrieben März 26, 2025 at 17:32 Am 26.3.2025 at 18:15 , joker_ch sagte: ...zerstören du Banause.... OK bist in D... Mit Kulturgütern hält man es hier so ähnlich wie der IS 3
Jägermeister Geschrieben März 26, 2025 at 17:42 Geschrieben März 26, 2025 at 17:42 Suche noch eine mit Mündungsgewinde.
Steven Geschrieben März 27, 2025 at 11:36 Autor Geschrieben März 27, 2025 at 11:36 Hallo das Drama geht weiter. Heute morgen rief mich die Leiterin dieser Behörde an und erklärte mir, dass das LKA den Abzugskasten mit der Mechanik als wesentliches Waffenteil deklariert hat und dies WBK-Pflichtig ist. Bin ich hier im Irrenhaus? Das ist übrigens das Teil um das es geht. Stefan
chief wiggum Geschrieben März 27, 2025 at 11:48 Geschrieben März 27, 2025 at 11:48 Es gibt Händler, die sind darauf spezialisiert Waffen ins nichtsozialistische Ausland zu verkaufen, wo sie vor Vernichtung sicher sind. Tram & Hinners aus Hamburg z.B. nach Polen oder der Waffenhandel am Hirzstein/Baunatal in die USA. Um nur zwei zu nennen. Die kaufen das als deutsche Händler an und machen den Rest, für deutsche LWB keinerlei Risiko. Mal als Hinweis, weil ich es nicht fertig bringen würde eine historisch interessante Waffe zu vernichten. Meine P7M13 z.B. ging via Baunatal in die USA und ich habe einen guten Preis dafür gekriegt. Als vor einigen Jahren diese Aktion mit der Abgabe-Amnestie lief, hat das hiesige Ordnungsamt voller Stolz seine Beute für den Hochofen präsentiert. Darunter waren ungelogen auch Luger 08 und eine C 96.
Der Reservist Geschrieben März 27, 2025 at 16:23 Geschrieben März 27, 2025 at 16:23 Hallo Stefan, vielleicht kennst du das vom BKA schon file:///E:/Downloads/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf Seite 22 /23 dürften für das Problem von Interesse sein.
Steven Geschrieben März 27, 2025 at 16:29 Autor Geschrieben März 27, 2025 at 16:29 Am 27.3.2025 at 17:23 , Der Reservist sagte: Seite 22 /23 dürften für das Problem von Interesse sein. Hallo Reservist danke, habe ich dem Leiter der Waffenbehörde (die relevanten Seiten) geschickt. Wird ignoriert. Heute Mittag habe ich dies auch der Dame zukommen lassen. Offenbar gibt es vom LKA nichts schriftliches, sondern wurde telefonisch geklärt. Wer es glaubt. Ich denke, die Jungs von der Waffenbehörde verarschen ihre Vorgesetzte kräftig. Stefan 3
Dies ist ein beliebter Beitrag. Steven Geschrieben März 27, 2025 at 16:37 Autor Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben März 27, 2025 at 16:37 Am 27.3.2025 at 17:29 , Steven sagte: verarschen ihre Vorgesetzte kräftig. Hallo auch dazu gibt es Parallelen. Nachdem ich den Bescheid erhielt, dass mir wegen der AfD-Mitgliedschaft die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entzogen wurde, bat mein Anwalt die Waffenbehörde, alle Waffen bis zum Ende der Gerichtlichen Auseinandersetzung, in meinem Waffenraum zu belassen, die Waffenbehörde ändert den Code und die Tür wird versiegelt. Dies wurde abgelehnt. Ein Schreiben an den Landrat wurde so beantwortet, dass das Gericht die Einlagerung abgelehnt hat. Mein Anwalt betonte, dass es kein Schreiben an das Gericht und von dem Gericht gibt. Die Dame, die eigentlich einen vernünftigen Eindruck macht, erklärte mir auf den Vorwurf darauf, dass der Sachbearbeiter den Richter angerufen hat und diese Auskunft bekam. Bei einem Schaden von fast 100.000 Euro ruft man eben mal den Richter an. Und erhält: tataa, nichts Schriftliches. Ist die Dame naiv? Stefan 4
Hollowpoint Geschrieben März 27, 2025 at 16:53 Geschrieben März 27, 2025 at 16:53 Klagen, klagen, klagen und beschweren. GRUẞ
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