Jump to content

Recommended Posts

Geschrieben

Manches ist halt einfach Schrott. Das kann dann weg. 

Es ist ja auch nicht jede Rostlaube ein Oldtimer. 

 

Ohne das Gewese um Bedürfnis, Erlaubnis etc. hätte ich da noch ein paar Kandidaten für die Verwertung/ den Kübel. Wo anders dreht man z.B. halt den ausgelutschten Lauf raus und wirft ihn weg. Hier ist das ein riesen Geschiss. 

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 21.3.2025 at 18:24 , Steven sagte:

...Dann werde ich eine Benachrichtigung bekommen, dass ich das Gehäuse samt Innenleben wieder abholen darf...

Wieso abholen? Nach Terminvereinbarung vorbei bringen auf Kosten und Risiko der Behörde die das verkackt hat. Einem Schützenkameraden haben sie vor vielen Jahren sein HK91 brav zurück gebracht.

  • Beachtlich 1
Geschrieben

Ich hatte in Hamburg einige Waffen zur Vernichung gegeben, u.A. ein Anschutz 54M und eine Beretta 71. In den USA bekam ich fuer die Teile mehr als fuer die ganzen Waffen in Deutschland. Einmal hat der Sachbearbeiter, Munitionssammler und Jaeger, von mir auch den Verriegelungsblock einer SVW P.38 haben wollen. Damit war ich nicht einverstanden und wir haben darueber diskutiert. Er bestand auf seine Meinung, dass es ein wesentlicher Teil des Verschlusses war, da ich aber nicht locker liess, das bestritt und auf den Abschluss des Patronenlagers verwies, schlug er mir vor, dass er das Teil erstmal dabehaelt und ich eine Beschwerde gegen seinen Bescheid einlegen sollte. Machte ich.

Der Dezernatsleiter sagte mir beim naechsten Bescuh, dass das zu einer sehr regen Diskussion in der Behoerde gefuehrt hatte und dass man einen Waffensachverstaendigen dazugezogen hatte.

 

Ich bekam Recht und den Verriegelungsblock zurueck. De Sachbearbeiter nahm es mir nicht uebel.

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 21.3.2025 at 18:24 , Steven sagte:

Ich habe dem Leiter der Waffenbehörde eine goldene Brücke gebaut.

Den Gesetzestext für ihn aufgeschrieben, die Definition was ist ein "Abzugsgehäuse" rein gepinnt. Noch einige Bilder dazu und ihn dann gebeten, mir baldmöglichst mein Eigentum wieder zurück zu geben.

Reaktion?: Null!!

Hallo

 

das Drama ging letzten Dienstag, 18.03.2025 los.

Obwohl ich um die Rückgabe meines Eigentums gebeten habe, kommt keine Reaktion.

Morgen werde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen.

Bzgl. Einbehaltung des Abzugsgehäuses und der Erteilung (falls es eine war) eines Waffenumgangsverbotes.

Mal sehen, ob dann Bewegung in die Sache kommt.

 

Stefan

 

  • Mag ich! 1
Geschrieben

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html

Siehe Leitfaden Seite 18, 39 und 40.

Bei der Voere handelt es sich wohl um ein Gewehr mit Systemhülse die das Gehäuse im Sinne des WaffG darstellt.

Der Schaft wäre dann ein Stück Holz ohne waffenrechtliche Bedeutung.

Sofortige Herausgabe verlangen, wird diese verweigert ist bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung zu stellen.

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 26.3.2025 at 08:47 , Muck sagte:

bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterschlagung

Direkt bei der Staatsanwaltschaft.
Die Polizei nimmt das im Besten Fall nur
auf und gibt es weiter, oft genug bleibt
das auch liegen oder wird mit falschen
Angaben ergänzt.

  • Mag ich! 3
Geschrieben

Hallo

 

Stand der Dinge:

heute Vormittag rief ich die Amtsleiterin der Polizeibehörde und Vorgesetzte des Leiters der Waffenbehörde an.

Sie kannte meinen Namen aber über die Causa Abzugsgehäuse etc. war sie nicht informiert.

Ich erklärte kurz und sie versprach, mich zurück zu rufen.

Dies war ca 10:00Uhr.

Jetzt rief ich sie gerade (13:30Uhr) wieder an, sie ging sofort an das Telefon und sagte mir, dass sie mich nicht vergessen hat. Sie würden das momentan mit dem LKA/BKA (sie wusste nicht genau mit wem) abklären. Und ich würde noch eine Rückmeldung bekommen.

Also, ein Leiter der Waffenbehörde ist nicht fähig, innerhalb einer Woche abzuklären, ob ein Holzschaft und ein Abzug mit Abzugsgehäuse einer Büchse frei zu erwerbende Teile sind. 

Wie erbärmlich ist das denn? 

Was machen die, wenn die bei einer Waffenkontrolle einen Holzschaft im Tresor vorfinden? Nehmen die alles mit?

 

Stefan

 

  • Haha 3
Geschrieben

Naja, durch die vollkommen unsinnigen neuen waffenrechtlichen Einstufungen und Waffenteildefinitionen herrscht da wahrscheinlich ziemliche Unsicherheit vor.

Und die sind garantiert nicht mit der Schulung der Mitarbeiter hinterher gekommen. Das ist Faeser nämlich alles egal.

Da geht man dann auf Nummer sicher und behält erstmal alles ein.

Geschrieben
Am 26.3.2025 at 14:48 , Jägermeister sagte:

Und die sind garantiert nicht mit der Schulung der Mitarbeiter hinterher gekommen.

Hallo Jägermeister

 

Ein Kreisverwaltungsrat, dies ist der Leiter der Waffenbehörde, verdient wieviel (bzw bekommt) im Monat?

Da kann man auch mal ein Eigenstudium erwarten insbesondere bei so einfachen Themen.

 

Stefan

 

  • Mag ich! 2
Geschrieben

Da gibt es doch den schönen BKA-Leitfaden "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz". 

Sollte eigentlich in jeder Waffenbehörde vorhanden bzw. heruntergeladen verfügbar sein. 

Geschrieben
Am 26.3.2025 at 15:08 , Steven sagte:

Ein Kreisverwaltungsrat, dies ist der Leiter der Waffenbehörde, verdient wieviel (bzw bekommt) im Monat?

Da kann man auch mal ein Eigenstudium erwarten insbesondere bei so einfachen Themen.

Wovon träumst du denn sonst noch?

  • Haha 2
Geschrieben
Am 26.3.2025 at 15:15 , karlyman sagte:

Da gibt es doch den schönen BKA-Leitfaden "Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz". 

Hallo karlyman

 

das habe ich dem Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss letzte Woche zugeschickt. Jedenfalls die wesentlichen Zitate und die Bilder.

Aber, wie schon erwähnt: ein Teutscher Beamter nimmt nichts an. Noch nicht mal Vernunft.

 

Stefan

  • Mag ich! 1
  • Haha 2
Geschrieben
Am 23.3.2025 at 19:56 , Andyd173 sagte:

Ich hatte in Hamburg einige Waffen zur Vernichung gegeben, u.A. ein Anschutz 54M und eine Beretta 71.

Beretta 71 zerstören du Banause.... Würde ich sofort kaufen.... OK bist in D... :icon_sad1:

  • Beachtlich 1
Geschrieben

Hallo

 

das Drama geht weiter.

Heute morgen rief mich die Leiterin dieser Behörde an und erklärte mir, dass das LKA den Abzugskasten mit der Mechanik als wesentliches Waffenteil deklariert hat und dies WBK-Pflichtig ist. 

Bin ich hier im Irrenhaus?

IMG-20250327-WA0003.thumb.jpg.82e69ae871bc74a3ff6b9d35ffce0593.jpg

 

Das ist übrigens das Teil um das es geht.

Stefan

 

Geschrieben

Es gibt Händler, die sind darauf spezialisiert Waffen ins nichtsozialistische Ausland zu verkaufen, wo sie vor Vernichtung sicher sind.
Tram & Hinners aus Hamburg z.B. nach Polen oder der Waffenhandel am Hirzstein/Baunatal in die USA.
Um nur zwei zu nennen.

Die kaufen das als deutsche Händler an und machen den Rest, für deutsche LWB keinerlei Risiko.

Mal als Hinweis, weil ich es nicht fertig bringen würde eine historisch interessante Waffe zu vernichten.
Meine P7M13 z.B. ging via Baunatal in die USA und ich habe einen guten Preis dafür gekriegt.

Als vor einigen Jahren diese Aktion mit der Abgabe-Amnestie  lief, hat das hiesige Ordnungsamt voller Stolz seine Beute für den Hochofen präsentiert. Darunter waren ungelogen auch Luger 08 und eine C 96.

Geschrieben
Am 27.3.2025 at 17:23 , Der Reservist sagte:

Seite 22 /23 dürften für das Problem von Interesse sein.

Hallo Reservist

 

danke, habe ich dem Leiter der Waffenbehörde (die relevanten Seiten) geschickt. Wird ignoriert.

Heute Mittag habe ich dies auch der Dame zukommen lassen.

Offenbar gibt es vom LKA nichts schriftliches, sondern wurde telefonisch geklärt.

Wer es glaubt.

Ich denke, die Jungs von der Waffenbehörde verarschen ihre Vorgesetzte kräftig.

 

Stefan

  • Mag ich! 3

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben um einen Kommentar hinterlassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Geht einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Important Information

Impressum und Nutzungsbedingungen

Nach oben / Back to Top