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Geschrieben
On 3/27/2025 at 2:09 PM, Der Reservist said:

Manchmal hilft eine gute Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrechtsschutz - zumindest Erstinstanzlich

Der weitere Weg durch den Instanzenzug wäre eigentlich Aufgabe der Waffenlobbyorganisationen, hätten wir die. Das kann man natürlich nicht als Rechtschutzversicherung für alle machen, aber man kann sich geeignete Musterfälle heraussuchen, bei denen der Konstellation nach am ehesten ein günstiger Ausgang zu erwarten ist. 

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  • Beachtlich 1
Geschrieben
Am 27.3.2025 at 21:48 , Moser sagte:

wäre eigentlich Aufgabe der Waffenlobbyorganisationen

Tja - ham wa aba nich.

Es gibt leider zu viele, die gern Häuptling spielen und somit die "Einigung" (gemeinsame Linie!) auch der Vereine und Verbände verhindern. Und da sehr oft nicht der Kompetenteste gewählt wird (der will oft auch gar nicht), sondern der, der die meiste Zeit hat, ist mit einer Änderung der Situation nicht zu rechnen

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  • Traurig 1
Geschrieben
Am 28.3.2025 at 12:42 , Hollowpoint sagte:

Und nicht auf Tiere schieße.

Hallo Hollowpoint

 

aber du kaufst schonmal bei Aldi und Co. Fleisch?

Diesen Frevel begehe ich nicht.

Ich schieße auf Tiere. So gnädig bin ich mit der Natur.

 

Stefan

Geschrieben
Am 28.3.2025 at 13:08 , Hollowpoint sagte:

Arbeitsteilung......Du erlegst es, ich esse es.  :beach:

Hallo Hollowpoint

 

dazu ein klares Jein!!!!

Wenn ich ein Schmalreh oder einen Überläufer erlege, nehme ich das Fleisch natürlich für mich. Jung und zart, wie ich es mag.

Kommt ein 3-jähriger Keiler, voller Testosteron, vor die Büchse, verkaufe ich das Fleisch an ein Restaurant. Die legen das dann für einige Tage in Buttermilch ein, damit der Pissegeschmack gedämpft wird. Ich esse sowas nicht.

 

Stefan

  • Haha 2
Geschrieben

Hallo

 

aber, um zum Thema zurück zu kommen:

Nach der telefonischen Meldung, dass das Abzugsgehäuse mit der Mechanik ein "waffenrechtlich relevantes Teil" ist, wird wahrscheinlich nichts mehr kommen.

Das Abzugsgehäuse liegt bei der Waffenbehörde, ich habe, trotz Aufforderung, kein Beschlagnahmungsprotokoll oder ein Sicherstellungsprotokoll bekommen. 

So kenne ich meine Waffenbehörde. Blos nichts schriftliches. Sonst könnte man hinterher nichts abstreiten.

Was mache ich jetzt? Fachaufsichtsbeschwerde über den Landrat für die Bande?

Und mein Eigentum zurückfordern. Auch über den Landrat.

Den Landrat belügen die natürlich. 

Und einen Anwalt für so ein 20 Euro Teil ist mir zu teuer. 

Kann ich ohne Anwalt Klage einreichen?

Oder lieber eine Anzeige wegen Unterschlagung?

 

Stefan

Geschrieben
Am 28.3.2025 at 14:00 , Steven sagte:

Kann ich ohne Anwalt Klage einreichen?

Ja, im Prinzip schon.
 

Am 28.3.2025 at 14:00 , Steven sagte:

Oder lieber eine Anzeige wegen Unterschlagung?

Kannst du machen. Die wird zwar eingestellt,
kommt aber auch in die Personalakte. Wenn
sich solche Anzeigen da häufen ...

Kostet nix, also los...

Geschrieben
On 3/28/2025 at 5:21 AM, Der Reservist said:

Es gibt leider zu viele, die gern Häuptling spielen und somit die "Einigung" (gemeinsame Linie!) auch der Vereine und Verbände verhindern.

Ich denke nicht, dass man nur etwas erreichen kann, wenn sich alle Waffenbesitzer einig sind. Waffenbesitzer und synchronisiertes Denken passt einfach nicht so gut zusammen. Wir sind Individualisten, und das ist gut so. Eine Partei neuen Typs wirst Du aus Liebhabern der Knallstöcke nicht machen können.

Du hast ja auch in den Vereinigten Staaten, wo eine Waffenlobby zweifellos existiert, eine Vielzahl von Gruppen und Initiativen, die manchmal zusammen etwas machen, sich ab und zu streiten, meistens aber in einer gewissen Arbeitsteilung parallel vorgehen. Die einen bearbeiten Abgeordnete, die anderen klagen. Bei Klagen teilt man es sich halt informell auf, zumal es ja oft in waffenrechtlichen Einschränkungen mehr Dinge zum Klagen gibt, als man überhaupt bearbeiten kann. Nur so auf die Schnelle, als Organisationen, die ich mindestens finanziell etwas unterstütze: NRA und ihr einzelstaatliches Pendent, SAF, GOA und eine speziell zur Bekämpfung unseres gegenwärtigen "Sturmwaffenverbots". 

Es ist auch immer und überall so, dass Veränderungen von Minderheiten ausgehen. SAF als eine der wirksameren z.B. hat rund 700'000 Mitglieder, von denen die meisten keine nennenswerten Beträge geben, denn das Jahresbudget ist so bei acht Millionen, so dass die meisten Mitglieder Karteileichen und finanziell ein Verlustgeschäft sind. Leute, die mal ein paar hundert oder tausend Dollar rübergeben, sind offensichtlich eine sehr kleine Minderheit ind der sehr kleinen Minderheit der Waffenbesitzer, die überhaupt Mitglied sind. Wir haben in Amerika vielleicht 80 Millionen Waffenbesitzer, und vermutlich ist es so einer von tausend unter denen, der den Hintern hochbekommt, Geld jenseits minimaler Mitgliedsbeiträge spendet, mit Abgeordneten spricht, usw.

Geschrieben
Am 28.3.2025 at 13:56 , Steven sagte:

Die legen das dann für einige Tage in Buttermilch ein

So was gibt’s heute noch…..Halte ich für unwahrscheinlich. Ausser der Keiler war rauschig, aber da hilft Dir auch Buttermilch nicht vor der Rücknahme durch Dich….

  • Mag ich! 1
Geschrieben
On 3/28/2025 at 8:00 AM, Steven said:

So kenne ich meine Waffenbehörde. Blos nichts schriftliches. Sonst könnte man hinterher nichts abstreiten.

Es ist gute Praxis, nach einer mündlichen Unterredung ein schriftliches Memorandum zu erstellen und der anderen Seite zukommen zu lassen. Das sollte sachlich und höflich sein. Wenn noch nicht geschehen wäre das ein guter Anfang. 

On 3/28/2025 at 8:00 AM, Steven said:

Kann ich ohne Anwalt Klage einreichen?

Kannst Du schon, Anwaltszwang dürfte es da in der ersten Instanz nicht geben. (Wie immer keine Rechtsberatung sondern Plauderei.) Es gibt in Amerika aber einen Spruch: "Jemand, der als sein eigener Anwalt auftritt, hat einen Narren zum Klienten." Das gilt besonders, wenn offenbar die Lage emotional aufgeladen ist, es sich aller Voraussicht nach also nicht um einen sachlichen Austrag zwischen zwei im Grunde kooperationswilligen und gutgläubigen Parteien handelt. Das ist nicht einmal eine Frage der Rechtskenntnisse oder Prozesserfahrung. Auch Anwälte lassen sich, sind sie keine Narren, in ihren eigenen Streitigkeiten von anderen Anwälten vertreten. Die Dynamik wird einfach eine andere, wenn ein Unbeteiligter in Deinem Namen spricht. Selbst Alan Dershowitz -- unstrittig einer der besten Juristen überhaupt -- lässt sich von Anwälten vertreten, auch in Sachen, bei denen ihm mit Sicherheit die Finger jucken, in die Tastatur zu hauen, und die Lippen zucken, den Trotteln mal die Rechtslage zu erklären. Er weiß aber, dass das nicht zielführend für ihn wäre, auch und gerade wenn er noch so recht hat und seine Einschätzung der geistigen Fähigkeiten der anderen Seite vollkommen zutrifft.

On 3/28/2025 at 8:00 AM, Steven said:

Oder lieber eine Anzeige wegen Unterschlagung?

Solange nicht das Teil bei Egun auftaucht oder dergleichen -- was die Situation drastisch ändern würde -- würde ich das lassen. Herauskommen wird dabei nichts, und Du untergräbst weiter jede Basis einer konstruktiven Zusammenarbeit und stellst Dich in ein Licht, bei dem die missgünstig gesinnte Leute sich gerne einmal eine Gedankenbrücke von "aussichtslose Anzeige" zu "Querulant" zu "Reichsbürger" bauen werden. Natürlich ist diese Gedankenbrücke falsch und unfair, aber es ist trotzdem nicht in Deinem Interesse, sie zu bauen.

  • 2 weeks later...
Geschrieben

Hallo

 

und der Unsinn geht weiter.

Ich rufe gerade bei der Assistentin des Landrates an. 

Die Waffenbehörde schweigt.

Die Dame sagte mir, dass die Waffenbehörde vom LKA bestätigt bekommen hat, dass der Abzug ein waffenrechtlich relevantes Teil darstellt und man es behält. Die Stellungnahme des LKA will man mir nicht geben, da es intern wäre.  Aber ein Protokoll über die Beschlagnahme/Sicherstellung/ Wegnahme bekomme ich nicht. Außerdem würde es mir nicht gehören, da der Abzug zu der Waffe gehört, die abgegeben wurde und jetzt aus der WBK meines Vereinskollegen ausgetragen wurde. 

Das kann doch alles nicht wahr sein.

 

Stefan

Geschrieben

Hallo

 

so, jetzt dreht der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss vollkommen frei.

Offenbar wird gegen mich ermittelt, da der Leiter der Behörde Strafantrag wegen unberechtigtem Besitzes eines waffenrechtlich relevanten Teiles erstattet hat.

Wenn es waffenrechtlich relevant wäre, besäße ich keine Genehmigung dafür.

Er ist nicht zu stoppen.

 

Stefan

Geschrieben

Hallo

 

gerade habe ich Post erhalten.

Landrat Rhein-Kreis Neuss

Betreff: Beschwerde über die Polizeiverwaltung, hier Fachaufsichtsbeschwerde über Herrn Mxxer

 

....da dort seine Voere Einzellader-Büchse (Lauf, Hülse, Verschluss) zur Vernichtung abgeben (ich übernehme die Rechtschreibfehler) wollte.

Zu den waffenrechtlich relevanten Teilen gehört auch das Gehäuseunterteil, das Herr ... zunächst nicht herausgegeben hat. Sie erwähnten, dass dieses Teil gerade nicht relevant sei und nicht herausgegeben werden müssten. Dabei verweisen Sie auf den Leitfaden des BKA´s.

Um eine Klärung herbeizuführen, ob das Gehäuseunterteil zu den waffenrechtlich relevanten Teilen gehört wurden (auch die Interpunktion übernehme ich) dem LKA NRW aussagekräftige Lichtbilder des Gehäuseunterteils übersandt. Von Seiten des LKA wurde bestätigt, dass es sich hierbei um ein wesentliches Waffenteil handelt.

Bei der streitgegenständlichen Waffe handelt es sich um eine Einzellader Büchse - und nicht um eine Repetierbüchse - wodurch auch das Waffenteil anders zu bewerten, da hier auf die Gesamtkonstruktion abgestellt werden müsse. Bei der betreffenden Schusswaffe wird die Abzugsmechanik in das Gehäuseunterteil aufgenommen.

Es handelt sich daher nach Auffassung der Mitarbeiter der Polizeiverwaltung und auch der Auffassung des LKA´s definitiv (seit 04/2020) um ein wesentliches Teil einer Schusswaffe.

Da das Gehäuseunterteil ein wesentliches Waffenteil darstellt, kommt es - nach Abschluss dieses Vorgangs - in die Vernichtung und wird ....

....Aus diesem Grund hat Herr Mxxer Ihnen auch das Protokoll über die vermeintliche Sicherstellung oder Beschlagnahme nicht ausgehändigt.

 

Der Herr Mxxer ist der Leiter der Waffenbehörde.

Ich kann es nicht glauben.

 

Stefan

 

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