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Geschrieben
Am 9.4.2025 at 16:45 , WORF sagte:

Die reden dort von einem Gehäuse-Unterteil,
nicht von einem Abzug.

Hallo WORF

 

so sehe ich das auch.

Ich habe immer von einem Abzugsgehäuse mit Abzugsmechanik geredet.

Und der Leiter der Waffenbehörde tituliert es als Gehäuse-Unterteil.

Natürlich werde ich die Begrifflichkeit richtig stellen.

 

Stefan

Geschrieben

Und wieder eine Nachricht bzgl. des Abzugsgehäuses.

Man teilte mir letzte Woche mit, dass das einbehaltene Teil ein Gehäuseunterteil ist und vernichtet wird. 

Ich protestierte daraufhin.

Jetzt hat die Assistentin des Landrates die Beschwerde mit meinen Einlassungen zur Definition des Abzuggehäuses an die Fachabteilung des LKA NRW weitergeleitet.

Aber, so habe ich in einem Telefonat erfahren, das Abzuggehäuse wurde nicht an das LKA gegeben. Lediglich "aussagekräftige Fotografien" mit der Beurteilung meiner Waffenbehörde.

Zumindest habe ich jetzt die Chance, das ein Fachmann mal darüber sieht.

 

Stefan

Geschrieben
Am 11.4.2025 at 12:08 , Andreas sagte:

Könnte es sein, dass deine Behörde im allgemeinen Schriftverkehr zu dem Thema etwas relotiert hat?

Hallo Andreas

 

ich denke, die ersten Äußerungen zu dem Teil von dem Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss, Herr Mxxer erfolgten tatsächlich aus Unkenntnis. Zwischenzeitlich wird er den Fehler erkannt haben. Aber, jetzt sitzt er in einem Lügengeflecht und versucht verzweifelt, daraus siegreich hervorzugehen. Da fiel ihm halt die Titulierung "unters Gehäuseteil" zu dem Abzuggehäuse ein. 

Mal sehen, wie die Sache weitergeht. Ich berichte.

 

Stefan

  • Mag ich! 2
Geschrieben

Das Teil wird schon - aus Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung natürlich - vernichtet sein. Die Anfrage zur Ansicht seitens des LKA wird daher leider ins Leere laufen...

... Aber Dir wird man noch einen versuchen einzuschütten von wegen "wesentlicher Bestandteil" - und dann wird es schwierig da das Gegenteil zu beweisen, da das Dings ja schon längst geschreddert wurde...

... würde ein Verschwörungsschwurbler schreiben, der ICH ganz sicher nicht bin!

  • Haha 2
  • Danke 1
Geschrieben
Am 11.4.2025 at 12:17 , Andreas sagte:

... Aber Dir wird man noch einen versuchen einzuschütten von wegen "wesentlicher Bestandteil" - und dann wird es schwierig da das Gegenteil zu beweisen, da das Dings ja schon längst geschreddert wurde...

Anhand des Waffentyps wird jeder echte Sachverständige erläutern können, welches die wesentlichen Teile sind. 

  • Danke 1
Geschrieben

Ihr habt beide den Teil von wegen "aus Sicherheitsgründen bereits vernichtet" in der Verschwurbelungstheorie eines Delegitimierers - der ich natürlich nicht bin - überlesen.

Bei Nicht-Verfügbarkeit des physischen Beweisstücks wird das geneigte Gericht da vermutlich Aussage gegen Aussage stellen und böse Menschen könnten da den bekannten Hintergrund und politischen Leumund diverser Beteiligter berücksichtigen.

Aber gut, das wir von solchen fiesen Menschen in deutschen Gerichtssälen keine mehr haben. Wäre ja noch schöner hier politische oder moralische Anscheinsurteile abzuarbeiten...

Geschrieben
Am 27.3.2025 at 12:36 , Steven sagte:

Hallo

 

das Drama geht weiter.

Heute morgen rief mich die Leiterin dieser Behörde an und erklärte mir, dass das LKA den Abzugskasten mit der Mechanik als wesentliches Waffenteil deklariert hat und dies WBK-Pflichtig ist. 

Bin ich hier im Irrenhaus?

IMG-20250327-WA0003.thumb.jpg.82e69ae871bc74a3ff6b9d35ffce0593.jpg

 

Das ist übrigens das Teil um das es geht.

Stefan

 

Das ist das original Teil

Geschrieben
Am 11.4.2025 at 12:30 , Steven sagte:

Hallo Andreas

 

das ist das Teil.

Angeboten von einem Waffenhändler.

FreierTeilesatz.JPG.66cf7c99c43ae3405438358b76a68f90.JPG

Stefan

Und dies ist das Teil, das ein Waffenhändler als freies Teil anbietet.

anbietet. 

 

Stefan

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 11.4.2025 at 11:59 , Steven sagte:

die Fachabteilung des LKA NRW

Offenbar existiert eine Stellungnahme seitens des LKA?

Gedankenspiel:

Man könnte nun überlegen, eine höhere Karte zu spielen und eine Einstufung durch die gem. WaffG zuständige Behörde zu beantragen?

§ 2 WaffG

...

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
...

§ 48 WaffG

...
(3) Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.
...

Kosten gem. Besondere Gebührenverordnung BMI - BMIBGebV (Abschnitt 10):

https://www.gesetze-im-internet.de/bmibgebv/BJNR135900019.html

Bleibt natürlich die Frage, ob das BKA diesen Ball aufnehmen würde und wer letztendlich die Kosten trägt?

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 11.4.2025 at 16:38 , Ole sagte:

Offenbar existiert eine Stellungnahme seitens des LKA?

Hallo Ole

 

so wurde es mir mitgeteilt.

Das Schriftstück habe ich nicht gesehen. Man verweigerte es mir mit der Begründung: "interne Kommunikation".

 

Stefan

Geschrieben
Am 11.4.2025 at 17:44 , Steven sagte:

Hallo Ole

 

so wurde es mir mitgeteilt.

Das Schriftstück habe ich nicht gesehen. Man verweigerte es mir mit der Begründung: "interne Kommunikation".

 

Stefan

Mit anderen Worten:

Den Wisch gibbet nich' aber das werde ich dir nicht auf die Nase binden - vor allem nicht gerichtsfest... Oh Mann, solche Figuren gehören eigentlich mal besser be/geschult...

  • Mag ich! 2
Geschrieben

Hallo

 

das ist ein maximal 20 Euro Teil.

Da kann ich nicht einige hundert Euro für einen Anwalt ausgeben.

Aber, der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss, Herr Mxxer, redet sich um Kopf und Kragen.

Ich habe mich verbissen (nein, diesmal nicht in die Wade) und lasse nicht mehr los.

 

Stefan

  • Mag ich! 1
  • Haha 1
Geschrieben
Am 11.4.2025 at 19:51 , Steven sagte:

Hallo

 

das ist ein maximal 20 Euro Teil.

Da kann ich nicht einige hundert Euro für einen Anwalt ausgeben.

Aber, der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss, Herr Mxxer, redet sich um Kopf und Kragen.

Ich habe mich verbissen (nein, diesmal nicht in die Wade) und lasse nicht mehr los.

 

Stefan

Genau das ist es was ich meine. Für 20 Teuro geben die wenigsten 600 Ocken oder mehr für einen Anwalt aus.

Das weiß dein Amtsleiter, darauf wettet er.

Wenn Du Dir allerdings - verständlicher Weise - ein Hobby daraus machen möchtest dem die Pensionszahlung zu kürzen...

Ehrlich gesagt würde es mir auch schwer fallen, da nicht mit professioneller Unterstützung nachzuhaken. Insbesondere bei eurer gemeinsamen Vorgeschichte.

Soweit ich weiß ist die Geschichte um die einkassierte Waffensammlung noch nicht entschieden. Vielleicht versucht der gute Mann dich mit soviel Dreck zu beschmeißen wie er kann damit die blosse Menge der "offenen rechtlichen Zweifelhaftigkeiten" bei Gericht "Eindruck" macht...

  • Mag ich! 1
  • Beachtlich 1
  • Danke 1
Geschrieben

Hallo

 

heute hatte ich ein "Vier-Augen-Gespräch" mit einem Beamten der der Waffenbehörde übergeordneten Behörde. 

Der Mann riet mir, unter dem Siegel der Verschwiegenheit, ich solle schriftlich auf das Abzugsgehäuse verzichten, mit dem Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Er meinte, sonst würde ich den Leiter der Waffenbehörde "noch mehr gegen mich aufbringen".

Ich bin fassungslos.

Wo leben wir? 

Der Leiter der Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss begeht einen kapitalen Fehler. Man rät mir, auf ein widerrechtlich beschlagnahmtes teil zu verzichten, damit er nicht noch böser gegen mich wird.

Erinnert mich an den Satz: "Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen."

Er meinte auch, dass ich ja meine WBKs gerne wieder haben möchte.

 

Stefan

 

  • Traurig 1
  • Beachtlich 1
Geschrieben

Das hört sich für mich nach einer indirekten Drohung an und das ist absolut nicht in Ordnung noch gelinde ausgedrückt. Dachte in Deutschland gilt das Waffenrecht sowohl für Bürger und ausführende Behörde gleichermassen? Scheint hier wohl nicht so der Fall zu sein.

Ich verstehe auch nicht warum da diese Waffenbehörde in dem spezifischen Kreis jetzt so ein Fass aufmacht wegen diesem Abzugsgehäuse? Wenn @Steven rechtlich einen Anspruch geltend machen kann auf dieses Abzugsgehäuse, der auch legal gemäss Waffenrecht/Ordnung ist, dann sollte dem eigentlich nichts im Wege stehen. 

  • Mag ich! 1

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