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Geschrieben (bearbeitet)
On 4/14/2025 at 1:48 PM, Steven said:

LKA NRW. 

Evtl. ein Spezi meines Freundes?

Wenn der kleine Dienstweg offensteht, wäre auch das eine Möglichkeit (wenn dafür der Spezi oder der Freund keinen Ärger bekommt wenn eine Dir nicht wohlgesonnene Behörde Wind vom kleinen Dienstweg bekommt). Ansonsten informiert die Polizei NRW selbst über das Informationsfreiheitsgesetz dieses Landes. Über fragdenstaat.de wäre auch noch eine Möglichkeit. Das wird theoretisch auch nicht anders bearbeitet als eine Email von Dir, aber es könnte ja sein, dass andere Leute einmal vor genau der gleichen Frage stehen und dann davon profitieren, wenn die amtliche Antwort bereits öffentlich ist, und manche Leute sind professioneller, wenn sie wissen, dass sie öffentlich sprechen. (Das geht in beide Richtungen -- Du willst nicht Streit mit noch einer Behörde, Du willst freundlich und neutral Auskunft über einen bestimmten Vorgang, der jedenfalls für alle anderes Besitzer desselben Gehäuses von Bedeutung ist. Gerne auch mit einer Floskel am Ende, dass Du Dich für den Aufwand entschuldigst und mit freundlichen Grüßen verbleibst etc.)

bearbeitet von Moser
  • Mag ich! 2
Geschrieben
Am 15.4.2025 at 07:49 , Andreas sagte:

Daher wundere ich mich ein bissl, daß Steven überhaupt noch mit dem Amt redet. Eigentlich dürfte er diesen Leuten ohne Anwalt nicht mal den Tagesgruß anbieten...

Hallo Andreas

 

im Prinzip richtig.

Aaaber: auch meine Mittel sind nicht unbegrenzt.

Bisher habe ich rund 30.000 Euro für Anwälte bzgl. meiner Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bezahlt.

Wenn ich für jede Hirnblähung meiner Waffenbehörde einen Anwalt nehme, bläht sich das ganze auf.

Und meine Waffenbehörde würde weitere ungesetzliche Spitzfindigkeiten gegen mich in Position bringen. Ganz einfach, um mir die monetäre Luft zu nehmen.

Bei der Waffenbehörde spielt Geld keine Rolle. sind doch nur Steuergelder. Die können verblasen werden.

 

Stefan

  • Traurig 1
  • Beachtlich 1
Geschrieben

Ich verstehe nicht warum @Steven als Überbringer des Gewehrchens agiert hat. Als Begleiter, Fahrer, moralischer Unterstützer ob des herben Verlustes einer Luxuswaffe oder sonst was - immer! Und dann den Lieblingsgegenüber immer freundlich angrinsen und sich alles merken für die Gesprächsnotiz im direkten Anschluß. 

  • Beachtlich 1
Geschrieben
Am 15.4.2025 at 08:50 , Waffenliebhaber sagte:

Ich verstehe nicht warum @Steven als Überbringer des Gewehrchens agiert hat

Hallo Waffenliebhaber

 

hat Steven nicht.

Steven hat dem Vereinsmitglied das Procedere erklärt, ihm die beiden Waffen (Revolver und Flinte) verkauft. Und weil es günstiger ist, die Teile (alle 3) mit einem mal auszutragen, ihm erklärt, dass die Büchse nichts bringt und zur Vernichtung abgegeben werden sollte.

Dann hat Steven im Namen des Vereinskameraden den Schriftverkehr erledigt (ohne dass Steven darin namentlich vorkam) und, da ich die Waffenbehörde Rhein-Kreis-Neuss und deren Inkompetenz kenne, den Vereinskameraden begleitet. Vorher hat Steven, in Absprache mit dem  Vereinskameraden, alle freien Teile zur Verwertung von der Büchse entfernt. Und bei der Abgabe ging es dann los.

 

Stefan

  • Mag ich! 3
Geschrieben
Am 15.4.2025 at 08:28 , Steven sagte:

Und meine Waffenbehörde würde weitere ungesetzliche Spitzfindigkeiten gegen mich in Position bringen. Ganz einfach, um mir die monetäre Luft zu nehmen.

richtig erkannt, Stefan. Das ist offensichtlich das Ziel.

  • Beachtlich 1
  • Danke 1
  • 3 weeks later...
Geschrieben

Hallo

 

und wieder eine kleine Neuigkeit.

Es wird um jeden Meter Boden hart gerungen.

Nachdem ich von Anfang an um ein Beschlagnahmeprotokoll und einen rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten haben, die Bitten wurde nicht beantwortet, bekam ich am 07.04.2025 eine Mail von der Leiterin, der auch die Waffenbehörde untersteht.

Sie schrieb: "Der rechtsmittelfähige Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu."

Danach passierte genau nichts mehr. Kein Beschlagnahmeprotokoll, kein rechtsmittelfähiger Bescheid.

Am 29.04.2025 schrieb ich den Landrat an und erhielt folgende Antwort:

"Ihre Fachaufsichtsbeschwerde wurde nebst Bildern an das LKA zur Prüfung weitergeleitet."

Aha, nicht das corpus delicti wurde ans LKA geschickt sondern Bilder. Sicherlich kreativ aus einem Blickwinkel, der nicht viel erkennen lässt. Dann im Schreiben erwähnt, dass es ein Gehäuseunterteil darstellt.

Weiterhin stand im Schreiben des Landrates:

"Der von Ihnen gewünschte rechtsmittelfähige Bescheid befindet sich - wie mir soeben von der Kreispolizeibehörde mitgeteilt wurde - in Bearbeitung und wird Ihnen in Kürze zugestellt."

Mit dem Bescheid würde sich der Leiter der Waffenbehörde (der Bescheid wurde von mir am 18.03.2025 gefordert) noch mehr ins Unrecht setzen. Denn dann werde ich unmittelbar klagen. Ich denke, er wird das LKA bitten, die waffenrechtliche Unbedenklichkeit bestätigen, dann kann ich das Teil abholen und der Bescheid wäre obsolet.

Wer wettet dagegen?

 

Stefan

  • Mag ich! 1

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