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Waffen liegen offen herum: Jäger klagt gegen Beschlagnahmung


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Geschrieben (bearbeitet)

"Als die Beamten den Mann und seinen Wohnort untersuchten, ................ alle Waffenhalter in Deutschland"

.... hm, Waffenkontrollöre untersuchen einen Mann und den Wohnort. Ganz schön übergriffig! Was haben die anderen Bewohner des Wohnorts dazu gesagt, als die "Waffenbehörde" ihre Immobilien untersuchte? 

... und Waffen werden also gehalten, so wie Nutz- und Haustiere. Wurde bereits über ein Waffenschutzgesetz diskutiert? 

 

bearbeitet von MIG
  • Mag ich! 3
Geschrieben
Am 19.6.2025 at 16:49 , MIG sagte:

.... hm,

Ließt sich KI-generiert ... oder das Jaegermagazin ist 30 Jahre nach dem Rest der Branche auf die Idee mit den Praktikantinnen gestoßen. 

  • Mag ich! 1
Geschrieben

Immer daran denken: "Wir müssen uns an die Gesetze halten so wie sie geschrieben sind und wie jemand sie interpretieren könnte". Für Vertreter des Staates (Gesetzes möchte ich hier nicht schreiben) sind die Gesetze nur Rahmenbedingungen an die sie sich halten können - zumindest agieren sie so.

  • Durcheinander 1
  • Traurig 2
  • Beachtlich 1
Geschrieben
Am 19.6.2025 at 20:08 , Shumway sagte:

Für Vertreter des Staates (Gesetzes möchte ich hier nicht schreiben) sind die Gesetze nur Rahmenbedingungen an die sie sich halten können - zumindest agieren sie so.

Und solange es für "Solche" keine Kontrollinstanz gibt, keine Medien, die Kriitik üben und so kontrollieren, können sie auf Gesetze scheißen.

UInd wenn man kein Gewissen hat, kann man auch leicht daherreden, daß man "kein schlechtes Gewissen" hat.

  • Beachtlich 2
Geschrieben

Kleine Gegenfrage, ich habe gestern durch Zufall (Schnellinfo auf Handy) gelesen das eine Sportschützin (62 Jahre) alle ihre Waffen verloren hat weil sie angeblich ohne Genehmigung einen UHR als (ich glaube) 17 Waffe gekauft hat. Nach dem neuen Waffengesetz würden ihr aber nur 10 Waffen zustehen. Abgesehen von der Lüge das es eine Begrenzung gibt ( Auflagen beim Erwerb bei mehr als 10 Waffen auf Gelb da jede weitere auf Grün geht wenn das Bedürfnis nachgewiesen wurde) hat diese Dame die Waffe scheinbar mit Bedürfnis des LV zum aktiven Schießen der Disziplin UHR benötigt. Sie soll aktive Schützin mit Teilnahme an der Deutschen gewesen sein - sollte ein Versäumnis in den Anträgen vorliegen so hätte man diese ja ändern können oder aber den Erwerb des UHR von Amts wegen versagen. Aber den Entzug aller Waffen durch ein Gericht weil die Richterin der Meinung ist das Bürger keine Waffen brauchen - ich weiß nicht. Ich habe diesen Bericht aber nur kurz gelesen.

  • Mag ich! 2
Geschrieben
Am 20.6.2025 at 09:09 , Shumway sagte:

Aber den Entzug aller Waffen durch ein Gericht weil die Richterin der Meinung ist das Bürger keine Waffen brauchen - ich weiß nicht. Ich habe diesen Bericht aber nur kurz gelesen.

Wundert dich in diesem Land  und bei dieser infiltrierten Justiz überhaupt noch etwas?

  • Mag ich! 2
  • Traurig 1
Geschrieben
Am 20.6.2025 at 09:09 , Shumway sagte:

Kleine Gegenfrage, ich habe gestern durch Zufall (Schnellinfo auf Handy) gelesen das eine Sportschützin (62 Jahre) alle ihre Waffen verloren hat weil sie angeblich ohne Genehmigung einen UHR als (ich glaube) 17 Waffe gekauft hat.

In meinen Augen eher eine Ordnungswidrigkeit. Immerhin haben da der Käufer und der Verkäufer gepennt. 
Waffe nach Versagung der Eintragung wieder zurückgeben und fertig.

Ich denke aber eher das man Ihr da Vorsatz unterstellt hat.
Als aktive Sportschützin sollte man es mitbekommen haben das die Gelbe WBK beschränkt wurde und infolge dessen wird dann die Zuverlässigkeit angezweifelt. 

Geschrieben
Am 21.6.2025 at 10:29 , xhbkx sagte:

Als aktive Sportschützin sollte man es mitbekommen haben das die Gelbe WBK beschränkt wurde

Das allerbeste Deutschland hätte auch die paar Hanseln anschreiben können und auf diese großartige Verbesserung der Sicherheit hinweisen können. Wegen wesentlich unbedeutenderem Schwachsinn kann man das doch auch und Geld spielt keine Rolex.

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Theoretisch möglich, aber als Waffenbesitzer musst du dich auf dem laufenenden halten was das Waffengesetz angeht.
Das ist ein Stück Eigenverantwortung die man einfodern kann, auch wenn diese teils vom Staat aberzogen wird.

Geschrieben
Am 10.7.2025 at 08:28 , xhbkx sagte:

Theoretisch möglich, aber als Waffenbesitzer musst du dich auf dem laufenenden halten was das Waffengesetz angeht.

Da frage ich mich aber immer warum in Deutschland lebende Personen sich nicht auf dem laufenden halten müssen was die normalen Gesetze angeht und warum diese wenn sie dagegen verstoßen immer häufiger mit "Samthandschuhen" angefasst werden. Bei LWB werden die Gesetze und die Strafen teilweise mit über 100 % angewandt wo auch mal eine Verwarnung reichen würde (wir sind ja eigentlich Gesetzestreu nur manchmal etwas schusselig) damit wieder alles im Lot ist.

  • Mag ich! 1
  • Beachtlich 1
  • Teufel 1

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