Whitestar Geschrieben Juli 22, 2025 at 12:04 Geschrieben Juli 22, 2025 at 12:04 Muß der Vereinsvorstand ausgetretene oder gekündigte Mitglieder der Waffenbehörde melden, auch wenn dieser bisher keine Waffe über den Verein erworben hat?
Hollowpoint Geschrieben Juli 22, 2025 at 12:47 Geschrieben Juli 22, 2025 at 12:47 Gute Frage......... GRUẞ
Jägermeister Geschrieben Juli 22, 2025 at 12:50 Geschrieben Juli 22, 2025 at 12:50 Am 22.7.2025 at 14:04 , Whitestar sagte: Muß der Vereinsvorstand ausgetretene oder gekündigte Mitglieder der Waffenbehörde melden, auch wenn dieser bisher keine Waffe über den Verein erworben hat? Wenn er Waffen besitzt, ja. 2
Schleifalot Geschrieben Juli 22, 2025 at 13:39 Geschrieben Juli 22, 2025 at 13:39 Wir melden innerhalb von vier Wochen, egal ob Besitz bekannt ist oder nicht. So kann man ausschließen eine Ordnungswidrigkeit fahrlässig zu begehen. 2
Jägermeister Geschrieben Juli 22, 2025 at 13:41 Geschrieben Juli 22, 2025 at 13:41 Am 22.7.2025 at 15:39 , Schleifalot sagte: Wir melden innerhalb von vier Wochen 14 Tage zum Austrittsdatum sollte gemäß Waffenrecht ausreichend sein. Zumindest sind das die Auflagen, die auch noch in so manche WBK gestempelt ist.
Whitestar Geschrieben Juli 22, 2025 at 14:09 Autor Geschrieben Juli 22, 2025 at 14:09 (bearbeitet) Danke, dann hab ich alles richtig gemacht. Edit: nochmal in unserer Schießsportordnung nachgesehen: Zitat Einhaltung der Meldepflicht gegenüber den zuständigen Behörden (gemäß WaffG und erlassener Verordnungen); Austritte aus der RAG-Schießsport. bearbeitet Juli 24, 2025 at 08:05 von Whitestar Recherche
Dies ist ein beliebter Beitrag. Glockologe Geschrieben Juli 22, 2025 at 14:25 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juli 22, 2025 at 14:25 Ich weiß, es ist hier nun mal so, aber ich erlaube mir es trotzdem zum Kotzen zu finden. 5
Dies ist ein beliebter Beitrag. Schleifalot Geschrieben Juli 22, 2025 at 15:27 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juli 22, 2025 at 15:27 Am 22.7.2025 at 15:41 , Jägermeister sagte: 14 Tage zum Austrittsdatum Über die Frist war ich mir momentan nicht sicher. Am 22.7.2025 at 16:25 , Glockologe sagte: Ich weiß, es ist hier nun mal so, aber ich erlaube mir es trotzdem zum Kotzen zu finden. D'accord Wenn unsere bDaZ Bürokratie FÜR den Untertan genau so flott wäre, wie gegen ihn.... 4
Dies ist ein beliebter Beitrag. Glockologe Geschrieben Juli 22, 2025 at 15:33 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Juli 22, 2025 at 15:33 Es geht mir darum, daß Vereine gezwungen werden, für den Staat zu arbeiten, ähnlich wie Banken für die Finanzbehörde, Stichwort Kirchensteuer. Der Ausdruck Blockwat kommt mir in den Sinn, oder IM. 7
Harms Geschrieben Juli 23, 2025 at 06:17 Geschrieben Juli 23, 2025 at 06:17 (bearbeitet) Am 22.7.2025 at 15:39 , Schleifalot sagte: egal ob Besitz bekannt ist oder nicht. So kann man ... Dafür gibts von mir ein Bonus-Sternchen am Bande. Ich melde was ich melden muss ... bearbeitet Juli 23, 2025 at 06:17 von Harms
Schleifalot Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:33 Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:33 Am 23.7.2025 at 08:17 , Harms sagte: Dafür gibts von mir ein Bonus-Sternchen am Bande. Ich melde was ich melden muss ... Naja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Fall vor einiger Zeit: Mitglied tritt aus, war seit Jahren nicht mehr gesehen. Hatte Waffe über anderen Verband erworben. Unser Verein war die letzte Legitimation für das Bedürfnis. Niemand der Vorstandschaft wusste von der Waffe. Den Austritt nicht melden ist in diesem Fall ein zumindest fahrlässiger Verstoß gegen die Meldepflicht . 1 1
erstezw Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:45 Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:45 Am 23.7.2025 at 09:33 , Schleifalot sagte: Unser Verein war die letzte Legitimation für das Bedürfnis. Niemand der Vorstandschaft wusste von der Waffe. Woher wusste denn die Behörde, dass der bei euch Mitglied ist?
Schleifalot Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:53 Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:53 Am 23.7.2025 at 09:45 , erstezw sagte: Woher wusste denn die Behörde, dass der bei euch Mitglied ist? Das ist irrelevant. So eine Zeitbombe legt man sich nicht selbst. Wir werden jedes Jahr mindestens einmal abgefragt, ob jemand ausgetreten ist. Es ist nicht die Frage ob es der Behörde auffällt, sondern wann. Auch wenn sich das übervorsichtig und vorschriftengeil anhört, die Zuverlässigkeit der Vorstandschaft werden wir nicht leichtfertig in Gefahr bringen. Das hat unmittelbare Folgen für die Mitglieder. Mittlerweile werden regelmäßig geringe Verfehlungen sehr rigoros geahndet. 2
Glockologe Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:54 Geschrieben Juli 23, 2025 at 07:54 Nachdem in meinem DSB Verein etwas Unfrieden herrscht, hat der Leiter meiner Waffenbehörde seit Monaten eine Liste meiner Vereins- und Verbandsmitgliedschaften. Falls ich austrete, können die melden was sie wollen. 1 1
Califax Geschrieben Juli 23, 2025 at 10:59 Geschrieben Juli 23, 2025 at 10:59 Am 22.7.2025 at 17:27 , Schleifalot sagte: die Frist Ich wüsste nicht, wo da was von Frist steht. Bei uns kann man nur uum Jahreswechsel austreten. Darum geht unsere Sammelabmeldung jeden 1. Januar an die Behörde. Und nur die Leute, die Waffen haben könnten (also keine Kinder).
Jägermeister Geschrieben Juli 23, 2025 at 12:11 Geschrieben Juli 23, 2025 at 12:11 Am 23.7.2025 at 12:59 , Califax sagte: Bei uns kann man nur uum Jahreswechsel austreten. Fristgerecht seitens des Mitglieds. Es gibt aber auch Fälle, wo die Mitgliedschaft vom Verein gekündigt wird oder aber man sich gegenseitig einig ist, dass das Mitglied austreten möchte, und zwar sofort. Insofern kann da in der Satzung drinstehen, was will, die Ausnahme bestätigt die Regel. Wir melden regulär gekündigte Mitglieder auch ab dem 01.01. des Folgejahres als ausgetreten. Damit ist der Frist genüge getan. 3
sonnyboy Geschrieben Juli 23, 2025 at 12:59 Geschrieben Juli 23, 2025 at 12:59 Siehe §15 Abs. 5 WaffG (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen. Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) vom 17.02.2020 (BGBl. I S. 166) , in Kraft getreten am 01.09.2020 2
Jägermeister Geschrieben Juli 23, 2025 at 14:26 Geschrieben Juli 23, 2025 at 14:26 Am 23.7.2025 at 14:59 , sonnyboy sagte: unverzüglich zu benennen. Jo, unverzüglich NACH Austritt. Wenn zum 31.12. ausgetreten, beginnt die Frist. 2
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