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Ausgetretene Vereinsmitglieder an Waffenbehörde melden?


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Geschrieben (bearbeitet)

Danke, dann hab ich alles richtig gemacht. 

Edit: nochmal in unserer Schießsportordnung nachgesehen: 

Zitat

 Einhaltung der Meldepflicht gegenüber den zuständigen Behörden (gemäß WaffG und erlassener Verordnungen); Austritte aus der RAG-Schießsport.

 

bearbeitet von Whitestar
Recherche
Geschrieben (bearbeitet)
Am 22.7.2025 at 15:39 , Schleifalot sagte:

egal ob Besitz bekannt ist oder nicht. So kann man ...

Dafür gibts von mir ein Bonus-Sternchen am Bande.

Ich melde was ich melden muss ... 

bearbeitet von Harms
Geschrieben
Am 23.7.2025 at 08:17 , Harms sagte:

Dafür gibts von mir ein Bonus-Sternchen am Bande.

Ich melde was ich melden muss ... 

Naja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ein Fall vor einiger Zeit:

Mitglied tritt aus, war seit Jahren nicht mehr gesehen. Hatte Waffe über anderen Verband erworben. Unser Verein war die letzte Legitimation für das Bedürfnis. Niemand der Vorstandschaft wusste von der Waffe.

Den Austritt nicht melden ist in diesem Fall ein zumindest fahrlässiger Verstoß gegen die Meldepflicht .

  • Mag ich! 1
  • Beachtlich 1
Geschrieben
Am 23.7.2025 at 09:33 , Schleifalot sagte:

Unser Verein war die letzte Legitimation für das Bedürfnis. Niemand der Vorstandschaft wusste von der Waffe.

Woher wusste denn die Behörde, dass der bei euch Mitglied ist?

Geschrieben
Am 23.7.2025 at 09:45 , erstezw sagte:

Woher wusste denn die Behörde, dass der bei euch Mitglied ist?

Das ist irrelevant. So eine Zeitbombe legt man sich nicht selbst.

Wir werden jedes Jahr mindestens einmal abgefragt, ob jemand ausgetreten ist. 

Es ist nicht die Frage ob es der Behörde auffällt, sondern wann.

Auch wenn sich das übervorsichtig und vorschriftengeil anhört, die Zuverlässigkeit der Vorstandschaft werden wir nicht leichtfertig in Gefahr bringen. Das hat unmittelbare Folgen für die Mitglieder. Mittlerweile werden regelmäßig geringe Verfehlungen sehr rigoros geahndet.

  • Beachtlich 2
Geschrieben

Nachdem in meinem DSB Verein etwas Unfrieden herrscht, hat der Leiter meiner Waffenbehörde seit Monaten eine Liste meiner Vereins- und Verbandsmitgliedschaften. Falls ich austrete, können die melden was sie wollen.

  • Mag ich! 1
  • Beachtlich 1
Geschrieben
Am 22.7.2025 at 17:27 , Schleifalot sagte:

die Frist

Ich wüsste nicht, wo da was von Frist steht. 

Bei uns kann man nur uum Jahreswechsel austreten. Darum geht unsere Sammelabmeldung jeden 1. Januar an die Behörde. 

Und nur die Leute, die Waffen haben könnten (also keine Kinder).

Geschrieben
Am 23.7.2025 at 12:59 , Califax sagte:

Bei uns kann man nur uum Jahreswechsel austreten.

Fristgerecht seitens des Mitglieds. Es gibt aber auch Fälle, wo die Mitgliedschaft vom Verein gekündigt wird oder aber man sich gegenseitig einig ist, dass das Mitglied austreten möchte, und zwar sofort. Insofern kann da in der Satzung drinstehen, was will, die Ausnahme bestätigt die Regel.

Wir melden regulär gekündigte Mitglieder auch ab dem 01.01. des Folgejahres als ausgetreten. Damit ist der Frist genüge getan.

  • Mag ich! 3
Geschrieben

Siehe §15 Abs. 5 WaffG

 
(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.
 
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) vom 17.02.2020 (BGBl. I S. 166) , in Kraft getreten am 01.09.2020
  • Mag ich! 2

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