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Der beorderten Reserve ein Grundkontingent ziviler Waffen für den privaten Übungsgebrauch zugestehen


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Geschrieben
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Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. (VDB) hat in einem Positionspapier mit dem Titel „Reserve stärken“ die Zuerkennung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für beorderte Reservisten gefordert. Die Organisation, die die Interessen des zivilen Sport- und Jagdwaffen-Einzelhandels sowie seiner Kunden vertritt, begründet dies mit dem hohen Aufwand für die Ausbildung an Handwaffen etwa in den Heimatschutzkompanien, der erfahrungsgemäß bei Soldatinnen und Soldaten erheblich geringer ausfalle, wenn sie als Jäger oder Sportschützen bereits privat im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis seien.

Das Papier wurde unter Federführung von VDB-Vizepräsident Frank Satzinger erarbeitet, der als Oberstleutnant der Reserve auch als Kompanieeinsatzoffizier im Heimatschutzregiment 1 dient. Es verweist angesichts der Sicherheitslage in Europa sowie dem Bemühen der Bundesregierung um den Ausbau der Bundeswehr einschließlich der Zahl verfügbarer Reservisten auf Vorbilder anderer europäischer Länder zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft. So bewahrten Schweizer Reservisten im Rahmen des Milizsystems ihre Dienstwaffen zuhause auf, Tschechien habe 2021 das Waffenrecht mit dem ausdrücklichen Ziel liberalisiert, die Verteidigungsfähigkeit der Bevölkerung zu stärken.

Waffenrechtliches Bedürfnis für Grundkontingent

Litauen gestatte Soldaten und Reservisten sogar den Erwerb vollautomatischer Waffen, im benachbarten Estland habe sich der Verteidigungsminister ebenfalls für einen erleichterten Zugang der Bevölkerung zu Waffen ausgesprochen. Die finnische Regierung plane bis 2030 den Ausbau auf insgesamt 1.000 Schießstätten im Land, darunter über 300 Neubauten im Rahmen vereinfachter Verfahren. Der Ukrainekrieg mache die Bedeutung des gut ausgebildeten Einzelschützen deutlich, während die Inhalte ständig wüchsen und immer komplexer würden. Das Thema Drohnen und deren Abwehr werde die Bundeswehr zukünftig vor völlig neue Herausforderungen stellen.

Einen wichtigen Aspekt in der Ausbildung stelle unter anderem das Trockentraining, also die Waffenhandhabung ohne Schussabgabe, dar. Außerdienstliches Schießen fördere Kenntnisse und Fähigkeiten, ohne wertvolle Zeit der dienstlichen Ausbildung in Anspruch zu nehmen. Es entlaste die Bundeswehr, da hierfür keine Standortschießanlagen benötigt würden, auf denen das Training innerhalb des Heimatschutzes stattfindet. Mobilmachungsbeorderten Reservisten solle daher das waffenrechtliche Bedürfnis eines Grundkontingents von drei halbautomatischen Langwaffen und zwei Kurzwaffen analog zu Sportschützen zugestanden werden.

Eingeschränkte Möglichkeiten für RAG-Schießen

Dies solle ohne die Voraussetzung der Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verband geschehen. Das Schießen im Rahmen einer Reservisten-Arbeitsgemeinschaft Schießsport (RAG) im Reservistenverband bietet keine Alternative zu diesem Vorhaben, da diese in der Regel auf Standortschießanlagen der Bundeswehr und nicht auf schießsportlichen oder gewerblichen Anlagen stattfinden. Die Nutzungsmöglichkeiten von Standortschießanlagen der Bundeswehr seien jedoch für das RAG-Schießen seit Jahren bundesweit stark eingeschränkt und stellenweise sogar unmöglich geworden.

Die Befürwortung eines Grundbedürfnisses zum Besitz von Schusswaffen sei eine Stärkung des Vertrauens, das der Staat seinen Reservistinnen und Reservisten entgegenbringe, so das Papier abschließend. Die Einsatzbereitschaft würde gesteigert, wertvolle Ausbildungszeit für andere wichtige Aufgaben wie infanteristische Grundfähigkeiten und Drohnenabwehr gewonnen werden, ohne dass dem Staat Kosten entstünden. Nicht zuletzt wäre dies auch ein zusätzlicher Grund, sich im Heimatschutz und der Reserve zu engagieren und zur Steigerung der Verteidigungsbereitschaft beizutragen.

Stefan Axel Boes

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Geschrieben (bearbeitet)

Also Trockenübung kann man auch mit einer nicht schiessfähigen Attrappe machen, es muss nur der Abzug und laden, wie entladen dem Original entsprechen. Das ist nach meiner Meinung eine Art sich ins Bein zu schiessen.

Nicht das ich etwas gegen Trockenübungen hätte, im Gegenteil es ist enorm nützlich, wenn man weiss wie. 

bearbeitet von joker_ch
Geschrieben
Zitat

Die Rede des US-amerikanischen Vizepräsidenten J.D. Vance anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz am 14.02.2025 sowie zahlreiche Ansagen und Forderungen von US- Präsident Trump haben in den vergangenen Monaten zu einem Paradigmenwechsel im Bereich der Sicherheitspolitik weltweit, aber insbesondere in Europa geführt. Vereinbarungen, die über Jahrzehnte Gültigkeit hatten, werden infrage gestellt. Es wird offensichtlich, dass äußere Sicherheit für den Bereich Europa zukünftig vermehrt von europäischen Staaten gewährleistet werden muss. Auf den jahrzehntelang vorhandenen US-Schutzschirm ist zukünftig nur noch bedingt Verlass, ein Abzug von US-Truppen aus Europa ist ein wahrscheinlicher weiterer Schritt.

Ein möglicherweise mit europäischen Truppenkontingenten abgesicherter Waffenstillstand zwischen der Ukraine und Russland birgt die Gefahr einer Eskalation. Auch ein Wiederaufleben des Konfliktes, nachdem Russland entsprechend auf- und nachgerüstet hat, wird im Zeitraum 2028/2029 von Experten, Analysten und auch vom Generalinspekteur der Bundeswehr prognostiziert. Die Hoffnung, den Konflikt durch umfangreiche Materiallieferungen an die Ukraine zu wenden, hat sich bisher nicht erfüllt. Vielmehr wurde die Bundeswehr dadurch weiter hinsichtlich der materiellen Ausstattung geschwächt. Deutschland liegt im Herzen Europas. Die NATO-Ostflanke ist unser unmittelbares sicherheitspolitisches Vorfeld. Wir stehen seit geraumer Zeit vor der Frage, wie wir unsere Verteidigungsfähigkeit glaubwürdig, effektiv und nachhaltig sichern.

Die Herausforderung hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wurde seit Beginn des russischen Angriffskrieges erkannt, ein Sondervermögen geschaffen und noch vor Beginn der neuen Legislatur weitere Ausgaben für das Verteidigungsressort in bisher ungekannter Höhe vom Bundestag bewilligt.

https://www.vdb-waffen.de/d/svg8ek94.pdf

  • Haha 2
  • Jägermeister changed the title to Der beorderten Reserve ein Grundkontingent ziviler Waffen für den privaten Übungsgebrauch zugestehen
Geschrieben

Dem gesunden Menschenverstand das Wort zu reden kam noch nie gut an.

Bis jetzt hatte in Österreich ein Milizangehöriger, wie jeder anständige Staatsbürger, das Recht auf eine WBK, die ihm erlaubte einen AUG HA und eine Glock zu kaufen. Das soll jetzt fallen, wie der FPÖ Wehrsprecher kritisiert hat.

Geschrieben

Die gab es nicht immer. Bin jetzt zu faul zum gucke um die 40 Jahre im Verband, dito RAG Schießsport. ca. 25 Jahre alles Tutti Paletti, meistens 12 x im Jahr fix Termine auf der Standortschießanlage, dann ging der Wahnsinn langsam los. Das ganze wurde Bundesweit vom LandesKdo in RP " gesteuert". Je nachdem wie der Cheff vom LandesKdo den RAGen wohlgesonnen war oder "Waffen in Resrevistenhand " ablehnte, kannste Dir das Prozedere denken. Da ich u.A. auch mal Stellv. Schießsportverantwortlicher/Beauftragter für RP war, kann ich da locker mitreden. Der Käse ist für mich gegessen. PDT_Armataz_02_41

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