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Geschrieben

Hallo

 

wie bekannt sein dürfte, wurde ich zu 90 Tagessätze verurteilt.

Wegen Körperverletzung.

War für mich Notwehr, eigentlich für die Richterin auch.

Aber, da Polizei in der Nähe war, stand mir kein Notwehrrecht zu.

Natürlich steht da von Polizei in der Nähe nichts im Gesetz. Nur von der Notwendigkeit um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Wird da gerade von einem Richter wieder ein Gesetz umgedeutet?

Für mich stellt sich die Frage, wie kann es mit dieser Argumentation in Zukunft mit der Notwendigkeit weiter gehen.

Polizei 2 Meter daneben. Keine Notwehr?

Polizei im Umkreis von 100 Meter. Keine Notwehr?

Polizei über Notruf erreichbar. Keine Notwehr?

Und, jetzt kommt was ganz befremdliches: 

darf ich einem Polizisten helfen, der gerade abgestochen wird?

Das wäre Nothilfe, eine Art von Notwehr.

Aber die Polizei ist unmittelbar dabei, also keine Notwehr.

 

Stefan

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 19.10.2025 at 15:10 , Balu der Bär sagte:

Dann würde ich die Frage stellen, warum ... 

Darauf wirst du keine Antwort bekommen. Sie müsste ja lauten "Weil das so unser Auftrag für den Einsatz war." 

  • Mag ich! 1
  • Danke 1
Geschrieben
Am 19.10.2025 at 14:52 , Steven sagte:

Aber, da Polizei in der Nähe war, stand mir kein Notwehrrecht zu.

Interessant. Vielleicht kann man ihn anhand aktueller Bilder umstimmen. BzW. Die nächste Instanz.

 

Geschrieben

Willst du damit ausdrücken, dass die britischen Polizeikunden etwa keine Messer hätten, Messerverbote also so richtig wirksam seien?

Das hieße ja dann, wir müssten nur die Messerverbotszonen auf die ganze BRD erweitern und es gäbe keine Messergewalt mehr! :D 

  • Haha 1
  • 4 weeks later...
Geschrieben

Das Urteil hat sich nicht ausgewirkt.

Mir wurde schon davor die Zuverlässigkeit widerrufen.

Die Begründung war, dass ich ein Waffenteil (der Abzug der Voere) nicht vorsorglich angemeldet hatte und ich einen Verstoß gegen das Waffengesetz damit beging.

 

Stefan

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 19.10.2025 at 15:05 , tissi sagte:

Wei-sung?

Das würde ein funktionierdes System voraussetzen, daran glaube ich nicht.

Was ist das für ein Abzug, der EWB pflichtig sein soll, bitte?

Geschrieben
Am 18.11.2025 at 13:55 , Bumbum sagte:

Was ist das für ein Abzug, der EWB pflichtig sein soll, bitte?

Hallo Bumbum

der Abzug (in einem Gehäuse) war an einer Voere Rep-Büchse aus 1970.

Natürlich ist das Teil frei erwerbbar. Hatte ich auch nachgewiesen. des Bewertungsleitfadens 3.0 des BKA.

Und mit einigen Angeboten von Waffenhändlern dieses Abzuges.

Dies wurde aber zurückgewiesen. Incl. der Bestätigung des LKA, dass der Abzug ein waffenrechtlich relevantes Teil ist.

Jetzt hoffe ich, dass kurzfristig das BKA mit einem Feststellungsbescheid dieses Teiles beauftragt wird.

 

Stefan

  • Beachtlich 1
Geschrieben
Am 21.10.2025 at 13:21 , a2c sagte:

Das hieße ja dann, wir müssten nur die Messerverbotszonen auf die ganze BRD erweitern und es gäbe keine Messergewalt mehr! 

Einfach Mord verbieten, dann kann nichts mehr passieren!

  • Beachtlich 1
  • Danke 2
Geschrieben
Am 18.11.2025 at 15:21 , Steven sagte:

Jetzt hoffe ich, dass kurzfristig das BKA mit einem Feststellungsbescheid dieses Teiles beauftragt wird. Stefan

Moin, leider gibts meinen Kontakt in die Äppelallee nicht mehr. Ich würde jetzt kackfrech einen 5 Zeiler aufsetzen mit der Anfrage ob gemäß Bewertungsleitfadens 3.0 des BKA der aufgeführte Abzug (in dem fall ja nur Foto) ein waffenrechtlich relevantes Teil wäre. :teufel88: Dann gibts ja nur zwei Möglichkeiten, es wird Verneint oder der phöse Stefan ist auf der Black List & es wird um den heißen Brei drumherum geschrieben...PDT_Armataz_02_41 

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