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Urteil: Fehlender Voreintrag kostet Jägern die Waffenbesitzkarten


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Geschrieben
Am 23.3.2026 at 08:46 , Hollowpoint sagte:

In Berufung gehen!

Hallo Hollowpoint

 

leicht gesagt. Und auch nötig.

Kostet, wenn man einen Fachanwalt nimmt, schnell mal 25.000 bis 30.000 Euro.

Und die unterlegene Behörde wird dir 3.000 Euro erstatten. Begründung: ein "normaler" Anwalt hätte genügt.

 

Stefan

  • Teufel 1
Geschrieben

Hallo Jägermeister

 

in der Zwischenzeit habe ich das gelernt.

Aber, ich denke, da gehen wir konform, ein "normaler" Anwalt hat keine Chance. Ein Fachanwalt ist von Nöten. Und der kostet richtig Geld.

 

Stefan

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 23.3.2026 at 04:38 , Califax sagte:

Die beiden "Deppen" haben anscheinend nur ihren Kaufvertrag falsch/unklar formuliert. 

Die Rechtsprechung wird immer mehr zur Linkssprechung.

Aus dem Artikel war es ein Formular, nicht der Kaufvertrag:

Zitat

Wie das Gericht der Redaktion mitteilte, sei das Datum des Erwerbs auf einem Formular vor dem Datum des Voreintrags gelegen. Zwar verteidigten die Männer sich damit, dass die Waffe nicht übergeben worden und bis zur behördlichen Abwickelung beim Verkäufer korrekt aufbewahrt geblieben sei.

Also einfach das Formular nicht verstanden, falsch ausgefüllt und unterschrieben, womöglich noch mit Einschreiben gemeinsam mit WBK erhalten, womöglich auch schon von der Poststelle digitalisiert und im System.

Was soll man da als Behördenmitarbeiter tun? Laut unterschriebenem Formular ein eindeutiger Verstoß gegen das WaffG. 

Ruft man mal an und fragt nach, ob das so richtig ist, könnte einen jemand dafür womöglich mit Strafvereitelung im Amt o.ä. drankriegen.

Reagiert man rechtlich korrekt auf so ein Formular, gehen die Dinge dann halt ihren Lauf. Das Gerichtsurteil überrascht mich dann auch nicht so sehr. 

  • Beachtlich 1
Geschrieben

Wegen einem falschen Datum in einem Formular die Zuverlässigkeit weg....

Stell dir vor, wenn du das nächste Mal falsch parkst, dass nicht nur ein Strafzettel über 10 € an deinem Scheibenwischer hängt, sondern dir stattdessen für fünf Jahre der Führerschein abgenommen wird und du dein Auto innerhalb eines Monats verkaufen musst.

  • Mag ich! 1
  • Danke 1
Geschrieben
Am 24.3.2026 at 08:08 , sealord37 sagte:

Der eigentliche Erwerb, also das Erlangen der tatsächlichen Gewalt, fand ja erst später statt.

So die Behauptung auf Klägerseite. Muss man der zwingend Glauben schenken und wieso?

Am 24.3.2026 at 07:19 , VTRSP sagte:

Wegen einem falschen Datum in einem Formular die Zuverlässigkeit weg....

Es gibt da so Memes mit einer Politikerin aus dem anglo-amerikanischen Raum mit Beleidsbekundungen zu einem in der Zukunft liegenden fatalen Unglücksfall, ganz zufällig bei einer ihr nicht genehmen oder gar gefährlichen Person. Daran erinnert mich das ein wenig.

Ich seh es auch als sehr sehr blöd gelaufen und als äußerst ärgerlich für die beiden Jäger, für die es aus deren Sicht ein winzig kleiner Fehler gewesen sein mag - aber habt ihr mal versucht, euch in die Gegenseite, hier den Behördenmitarbeiter, hineinzuversetzen? 

VG Minden liegt in NRW. Der coole stolze Spruch mit den vielen guten Leuten in der Verwaltung stammt ja aus Berlin, aber ich würde -sehr vorurteilsbehaftet- stark davon ausgehen, dass das Gros der Vorgesetzten von Waffenbehörden in NRW dem Gedanken "so wenig Waffen wie möglich im Volk" sehr anhängen - würdet ihr euch da als Untergebener einen Schnitzer erlauben wollen? In der Waffenbehörde habt ihr weitaus angenehmere und sicherere Kunden als im Bürgerbüro, alleine eine Versetzung zu riskieren für zwei unbekannte D_____, die ein Formular nicht richtig ausfüllen können, würde ich mir stark überlegen.

Illegaler Waffenbesitz von Feuerwaffen ist zudem eine Straftat, der jeder Beamte bei Kenntnis nachgehen muss. Hier lag das auf laut Papier schwarz auf weiß mit Unterschrift vor.

Was würdet ihr als Beamter in NRW tun?

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 24.3.2026 at 09:38 , a2c sagte:

So die Behauptung auf Klägerseite. Muss man der zwingend Glauben schenken und wieso?

muss man nicht. Aber das Gericht muss die Behauptung mit Beweisen widerlegen oder "im Zweifel für..."

  • Mag ich! 1
  • Danke 2
Geschrieben
Am 24.3.2026 at 10:03 , Hillibilli sagte:

muss man nicht. Aber das Gericht muss die Behauptung mit Beweisen widerlegen oder "im Zweifel für..."

Mh. Wer für was beweispflichtig ist, ist manchmal schon ziemlich umstritten. 

Und wie oft wohl eine mündliche Behauptung gegen Papier gewinnt?

Plus: Gab es hier noch ein separates unerwähntes Strafverfahren vor dem Verwaltungsverfahren mit abgewiesener Klage, über das hier berichtet wird? 

Geschrieben
Am 24.3.2026 at 09:38 , a2c sagte:

Illegaler Waffenbesitz von Feuerwaffen ist zudem eine Straftat, der jeder Beamte bei Kenntnis nachgehen muss. Hier lag das auf laut Papier schwarz auf weiß mit Unterschrift vor.

Ein Stück lag vor, mehr nicht. Und dem Verdacht auf illegalen Waffenbesitz kann man, bei einem so dünnen Verdachtsmoment, auch dadurch nachgehen, dass man zu Telefon greift und beim Betroffen nachfragen, ob er denn die Waffe schon erworben hat oder nur versehentlich das Datum des Kaufvertrags eingetragen hat. 

  • Mag ich! 3
Geschrieben
Am 24.3.2026 at 10:31 , a2c sagte:

Gab es hier noch ein separates unerwähntes Strafverfahren vor dem Verwaltungsverfahren mit abgewiesener Klage, über das hier berichtet wird? 

Das ist eine interessante Frage, denn wenn tatsächlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz im Raum steht, der illegaler Waffenbesitz heißt, wäre das ja eigentlich notwendig. Wenn nicht, was ist dann der Vorwurf, der die Zuverlässigkeit absprechen soll?

  • Danke 1

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