Steven Geschrieben Mai 3, 2026 at 11:38 Geschrieben Mai 3, 2026 at 11:38 Hallo es kommt mir vor, wie die Pornoheftchen aus Dänemark in den 70er Jahren. Jeder hatte sowas, keiner redete darüber. Ich habe hier einen Katalog von Sauer Militaria aus 1999. Letzte Seite: Preisknaller!!! MP F.B.P Kal.9mmPara. Zustand sehr gut. 195 DM (falls die Bezeichnung DM einigen nicht mehr bekannt vorkommt: das waren die Deutschen Mark, die eine Stabilität auf dem Weltmarkt garantierten. OK, heute ca 50 Cent einer Labberwährung. Und weiter gehts: auf Seite 2!!! MP43 Zustand Fabrik neu. 1.240 DM. MP44 Zustand Fabrik neu. 1490 DM MP 40 Original WH, sehr gut nrgl. 850DM Usw. Und dann kam ja noch der verfluchte Transarms. Der bot die Kaschis als Dekoumbau für 99Euro an. Containerweise. Man sagt, dass Waffennarren in den Containern rumwühlten und abends bis unter die Haarwurzeln verdreckt mit Schmiere, aber glücklich mit 12 verschiedenen Kaschis für 1.200 Euro nach Hause gingen. Oder, die Dekoteilesätze. Die mann nicht mehr zusammen setzen durfte. Die Dinger sind ja nicht weg, sondern lagern in Schränken, Regalen und Bastelkisten. Und dann wurde das Waffengesetz ständig geändert. Man wollte diese Dekowaffen weghaben. aber ohne was dafür zu entschädigen. OK, was ist jetzt mit denen? Ich habe mal beim BKA nachgefragt. Die Auskunft: können wir nicht zu sagen. Schicken Sie die Teile ein, wir geben danach Auskunft. Ok, Ein STGW44 in neuwertigen Zustand. Dekowaffe mit BKA Zertifikat. Was ist das? Darf ich habe? Muss vernichtet werden? Oder was? Legal gekau8ft. Oder ein Teilesatz einer UZI. Legal gekauft. Darf ich nicht zusammenbauen. Griffstück ist KwKG. Was nu sprach Zeuss. Ich bitte um eine Ideensammlung. Stefan
Doom Geschrieben Mai 3, 2026 at 12:40 Geschrieben Mai 3, 2026 at 12:40 Könntest Du bitte vielleicht aus historischen Gründen ein paar Scans der schönsten Angebote hier einstellen?
Steven Geschrieben Mai 3, 2026 at 13:06 Autor Geschrieben Mai 3, 2026 at 13:06 Hallo Doom mache ich, sobald ich wieder zu Hause bin. Nimm aber die starken Herztropfen. Es könnte weh tun. Stefan 1
Steven Geschrieben Mai 3, 2026 at 13:49 Autor Geschrieben Mai 3, 2026 at 13:49 Hallo Doom hier zwei Scans. Und die "Schmanckerl" z.B. die MP34 Ö Persönlich. Stefan 3
mühleberg Geschrieben Mai 3, 2026 at 14:57 Geschrieben Mai 3, 2026 at 14:57 Es müssten noch tausende solcher Dekowaffen und Teilesätze in deutschen Haushälten irgendwo herumliegen. Schwierig bei Erbschaften, was dann? Eigentlich müssten diese legal sein, wenn früher legal erworben. Problem kann eben wie angedeutet, eine Vererbung werden bzw. Tod des ursprünglichen Erwerbers.
Doom Geschrieben Mai 3, 2026 at 15:16 Geschrieben Mai 3, 2026 at 15:16 Am 3.5.2026 at 16:57 , mühleberg sagte: Es müssten noch tausende solcher Dekowaffen und Teilesätze in deutschen Haushälten irgendwo herumliegen. Da ist "Deko" noch das harmloseste was da noch rumliegt die meisten halten die Klappe, die andere landen in der Presse (beides, Lokalpresse und Stahlpresse). 1
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:37 Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:37 Am 3.5.2026 at 13:38 , Steven sagte: Hallo........................ Griffstück ist KwKG. ........................... Nö, ist es nicht. Aber das ist glaube oft ein Quell deiner"Probleme"...keine richtige Ahnung, keine Nutzung der richtigen Begriffe und Einordnungen aber lautes poltern. 1
Steven Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:47 Autor Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:47 Am 4.5.2026 at 09:37 , HornerArms sagte: Nö, ist es nicht. Hallo HornerArms na, ist das Wochenende nicht nach deiner Planung gelaufen? Und mit Poltern hast du doch viele Punkte Abstand zu mir. OK, ein Dekoteilesatz einer UZI war legal und sollte es immer noch sein. Auch das Griffstück. Aber, ich würde mich da nicht drauf verlassen und die Deko-Uzi bei der Waffenkontrolle an der Wand im Waffenraum hängen lassen. Wie würdest du den besitz eines Uzi-Griffstücks erklären? Oder war dein Vorwurf nur Polterei? Jetz mal mit klaren Sätzen und nicht nur "Prollen". Stefan
Steven Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:49 Autor Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:49 Am 4.5.2026 at 09:37 , HornerArms sagte: , keine Nutzung der richtigen Begriffe Hallo HornerArms mir ist schon klar, dass die richtige Abkürzung KrWaffKontrG lautet. Ist mir aber zu lang und jeder weiß, was mit KwKG gemeint ist. Stefan
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:51 Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:51 Am 4.5.2026 at 09:47 , Steven sagte: Hallo HornerArms na, ist das Wochenende nicht nach deiner Planung gelaufen? Das ist wieder ein tolles Beispiel deines Problems. Du sagst Griffstück ist KWKG, ich sage, NEIN; ist es nicht. (EDit: an der falschen Abkürzung KWKG hänge ich es nicht auf, keine Angst) Du verstehst die Aussage nicht, lammetierst herum und verstehst nicht worum es geht. Um es für dich zusammen zu fassen, das auch DU es ggf. verstehst: Das Griffstück einer Vollautomatischen Uzi unterliegt nicht dem Kriegswaffengesetz, sondern ist ein verbotenes (führendes) Waffenteil nach WaffG. Und warum ist das so`? Weil das Kriegswaffenrecht KEINE Gehäuse kennt. Kann man auch, wenn man denkt man weiss es besser als ich, beim BKA (Leitfaden) nachlesen. 1
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:55 Geschrieben Mai 4, 2026 at 07:55 Nein, Teilesätze sind nicht mehr legal....... jetzt klar verbotener Gegenstand.
Steven Geschrieben Mai 4, 2026 at 08:16 Autor Geschrieben Mai 4, 2026 at 08:16 Hallo HornerArms siehst du, dies ist doch mal eine Aussage, die sogar ich verstehe. Jetzt wäre die Begründung noch interessant. Teilesätze gab es ja mal legal zu kaufen. Und es wurden nicht wenige verkauft. Wann und wie wurden die als illegal deklariert? Stefan
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 08:32 Geschrieben Mai 4, 2026 at 08:32 Die in den TEILESÄTZEN vorhandenen Teile waren keine EWB Teile, DAMALS war nur Lauf und Verschluss EWB, diese Teile waren schon immer geändert. Nach der Änderung des WaffG wurden die Gehäuseteile ins WaffG aufgenommen, was dann automatisch eine EWB-Pflicht auslöst, bei Vollautomatischen Teilen zu einem Verbot führt. Kannst du schön(ja, schön geschrieben ist es nicht, gebe ich zu) da nachlesen: Waffengesetz (WaffG) § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften 2
Steven Geschrieben Mai 4, 2026 at 08:49 Autor Geschrieben Mai 4, 2026 at 08:49 Am 4.5.2026 at 10:32 , HornerArms sagte: Kannst du schön da nachlesen: Waffengesetz (WaffG) § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften Hallo HornerArms das ist doch mal ein guter Hinweis. Da werde ich mich kräftig reinlesen. Aber, nach dem ersten Überflug sehe ich schon, dass Verbote erlassen wurden, die, so ist die Intention der Schreiberlinge, keinen erfahren sollte, damit er sich in den Sumpf der Gesetze begibt. Oder meint jemand, dass ein Großteil der Besitzer von Teilesätzen/ Dekowaffen etc. davon etwas weiß? Außerdem kann man da schön um die eigentlich fällige Entschädigung rumkommen. Meine Salutwaffe, die ich anmelden wollte, habe ich vernichtet. Man forderte ein Bedürfnis. Stefan
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 09:16 Geschrieben Mai 4, 2026 at 09:16 Am 4.5.2026 at 10:49 , Steven sagte: Oder meint jemand, dass ein Großteil der Besitzer von Teilesätzen/ Dekowaffen etc. davon etwas weiß? Nun, sicherlich nicht. Die Frage/das Thema ist aber hier( wie bei jeder Gesetzesänderung) halt, ist die Information jetzt eine Hol- oder Bringschuld? Gesetzgeber macht die Gesetzte, setzt diese um. Veröffentlichung im Bundesanzeiger, je nach Thema mehr oder weniger auch in der Presse. Der Betroffene MUSS sich halt leider selber informieren! Oder was ist dein Vorschlag? Möchtest du jemand von Tür zu Tür schicken um jedem Bürger jede Gesetzesänderung mitzuteilen?
erstezw Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:04 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:04 Am 4.5.2026 at 11:16 , HornerArms sagte: Der Betroffene MUSS sich halt leider selber informieren! Weißt du zuverlässig, mit welchen Rechtsbereichen du täglich zu tun hast? Ich persönlich glaube nicht, das noch überblicken zu können. Und dem durchschnittlichen Politiker traue ich das ebenso wenig zu wie dem durchschnittlichen Polizisten oder Verwaltungsmitarbeiter. 2
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:08 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:08 Vermutlich nicht, aber was ist den die Alternative? Die genannten Tür zu Tür Kollonen?
Dies ist ein beliebter Beitrag. Shumway Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:24 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:24 Hirn beim Gesetzgeber? 1 1 1 4
erstezw Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:39 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:39 Am 4.5.2026 at 12:08 , HornerArms sagte: Vermutlich nicht, aber was ist den die Alternative? Keine nicht alltagstauglichen Gesetze mehr zu erlassen bzw. diese zurücknehmen/aufheben? Das StGB ist ja noch einigermaßen transparent, wobei z.B. der §188 ja schon ein Weichgummiparagraph ist, der ja auch im Zweifel schon wegen Nichtigkeiten voll ausgespielt wird. Das BGB hat schon einen furchtbaren Umfang erreicht, der kaum noch zu durchschauen ist. Und die ganzen Gesetze zu Arbeit, Umwelt, Finanzwesen, Verkehr, Bau,... überblickt niemand mehr in Gänze. Schon bei schnöder Gartenarbeit kann man ordnungswidrig oder gar strafbar handeln. 1
Mike57 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:41 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:41 Am 4.5.2026 at 12:08 , HornerArms sagte: Vermutlich nicht, aber was ist den die Alternative? Gesunder Menschenverstand? Der ist aber seit Jahrzehnten abhanden gekommen. Zu DM Zeiten der Dortmunder Waffenbörse lag der Kram Zentnerweise in den Grabbelkisten, grad die PPSH. Mich hat der Metallschrott nie interessiert. Mir ist auch bewusst, Gespräche mit einem leider verstorbenen Bekannten aus der Äppelallee in WI ( Entsprechende Abt. ) , das einige Spitzklicker die in Ihren Nachtschichten bei ziemlich bekannten Firmen versuchten zurück zu rüsten, CNC sei Dank. Die Straftatbestände dürften Glasklar sein, aber über wöchentliche Schießereien gab es nichts zu berichten, jetzt in Babylon Bärlin & ect. knalls ja fast wöchentlich mal öfters, aber wohl nix aus der Deko Umrüst Zeit. 3
mühleberg Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:44 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:44 Am 4.5.2026 at 12:39 , erstezw sagte: Keine nicht alltagstauglichen Gesetze mehr zu erlassen bzw. diese zurücknehmen/aufheben? Das StGB ist ja noch einigermaßen transparent, wobei z.B. der §188 ja schon ein Weichgummiparagraph ist, der ja auch im Zweifel schon wegen Nichtigkeiten voll ausgespielt wird. Bei uns gibt es sowas wie Altbesitzregelung. Ich habe nachträglich wenige Waffen von mir wegen der Kategorie Kat A Waffe (verbotene Waffe) durch Gesetzesänderungen nachmelden müssen für die Genehmigung. Formular ausgefüllt, abgeschickt und gut war es.
HornerArms Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:48 Geschrieben Mai 4, 2026 at 10:48 Am 4.5.2026 at 12:41 , Mike57 sagte: Gespräche mit einem leider verstorbenen Bekannten aus der Äppelallee in WI ( Entsprechende Abt. ) , ja, K-H V. hat aber auch klar gesagt, "wir sind keine Ermittlungsbehörde" 1
Mike57 Geschrieben Mai 4, 2026 at 11:22 Geschrieben Mai 4, 2026 at 11:22 Klar, die hatten die " Spassgeräte" dann zur Begutachtung auf dem Tisch, nach der Beschlagnahme... Zwei der Firmen gibts schon lange nicht mehr, der größte " Umbauverein " gehört jetzt den Fröschen... Für die dort damals beschäftigten Werkzeugmacher & Co. war das mehr eine Hobbybeschäftigung... Wie die damals & wieviel auf den Sack bekamen, k.A. Job weg, Vorbestraft, eventuell richtig in den Knast hat sich voll gelohnt...
Steven Geschrieben Mai 4, 2026 at 11:44 Autor Geschrieben Mai 4, 2026 at 11:44 Am 4.5.2026 at 11:16 , HornerArms sagte: Oder was ist dein Vorschlag? Möchtest du jemand von Tür zu Tür schicken um jedem Bürger jede Gesetzesänderung mitzuteilen? Hallo Horn3erArms ja, das ist ein Thema. Aber dass immer der Besitzer der Verlierer ist, kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich sage mal, das Verbot von "großen Magazinen" hat schlagartig mehrere hunderttausend Deutsche in den Straftatbereich gezogen. Wer, außer die verrückten Waffenenthusiasten weiß etwas darüber? Die G3 Magazine wurden Kistenweise für 2,50 Euro auf den Flohmärkten angeboten. Gekauft, in den Keller und vergessen. Und jetzt kommt irgendwie der Blick des Stromabnehmers auf das Magazin. Zack: vorbestraft. Und mit den Dekos ist es doch so gewesen: nicht drüber reden, der Staat will schließlich keinen Prozess bzgl. Enteignung und Schadenersatz verlieren. Bei der Bekanntgabe, dass jeder sich einmal im Jahr ein neues Geschlecht ausdenken kann, hat es doch prima geklappt mit der Information. Stefan 1
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