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Auf Grundstück in Sachsen-Anhalt: Selbstschussanlage verletzt Frau – SEK findet Waffenarsenal


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Geschrieben
Am 4.5.2026 at 15:02 , Der Reservist sagte:

Vielleicht noch ein aus der "Ehemaligen" geprägter Richter?

Staatsanwalt/Polizei. Aus dem Focus-Artikel:

Zitat

Da kein Verdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag, wurde kein Haftbefehl beantragt. 

Vermutlich geht es da um Untersuchungshaft?

Geschrieben
Am 4.5.2026 at 15:12 , Hollowpoint sagte:

Wer Selbstschussanlagen installiert, nimmt fen Tod von Menschen in Kauf.

Also mindestens bedingter Vorsatz!

Ich tippe, da geht es darum, dass die nicht besorgt sind, dass der Typ der Frau nun nachstellt und versucht, sie ganz umzubringen, bevor ihm der Prozess für das bisher Geschehene gemacht wird.

Und was soll die U-Haft genau bringen? Besteht Fluchtgefahr wie bei Herrn Ballweg? Oder könnte der Täter Spuren verwischen?

Und wäre U-Haft rechtmäßig? Lese ich 112 StGB, tippe ich, dass nur schwere KV nach 226 StGB als Voraussetzung für U-Haft in Frage kommen könnte - und die dortige Auflistung an Merkmalen (Augenverlust, Verlust eines wichtigen Gliedes, dauerhafte Entstellung/Siechtum/Lähmung/geistige Krankheit) mag aktuell medizinisch noch nicht eindeutig vorhersagbar sein.

[nur meine laienhafte Interpretation der Rechtslage. Ich hoffe der Typ bekommt in seinem Prozess dann nach Schuldfeststellung eine ordentliche, angemessene Haftstrafe aufgebrummt - oder ob er zuvor von denen gefunden wird, vor denen er Angst hatte und sich schützen wollte?)

Geschrieben
Am 4.5.2026 at 16:06 , a2c sagte:

nur schwere KV nach

Hier geht es immerhin um gefährliche KV und da ist bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr sehr wohl U-Haft möglich. Hier haben wir wiedereinmal juristische Spitzfindigkeiten die sich von der Lebensrealität abkoppeln.

Geschrieben
Am 4.5.2026 at 21:39 , Steven sagte:

was die Dame auf einem fremden Grundstück zu suchen hat.

Ihren Hund. 

Am 4.5.2026 at 21:39 , Steven sagte:

Da spielt natürlich die Frage eine Rolle: war das Grundstück als befriedet anzusehen?

War es irgendwie gesichert?

Hundedicht eingezäunt war es zumindest mal nicht. 

  • Danke 1
Geschrieben

Mich deucht, irgendwo gelesen zu haben, dass man in Deutschland sein Grundstück weder mit Natodraht noch mit Scherben auf der Mauerkrone sichern darf, da sich daran potentielle Einbrecher übel verletzen könnten. Selbstschussanlagen - die nicht nur knallen - spielen natürlich da noch eine Liga höher. War der Grundstücksbesitzer eventuell mal bei den GT der DDR oder hat die Grenzbefestigungen mit abgebaut und kam so an das gute Stück?

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 4.5.2026 at 21:59 , erstezw sagte:

Ihren Hund. 

Hundedicht eingezäunt war es zumindest mal nicht. 

Hallo erstezw

 

richtig, der Hund kam offensichtlich auf das grundstück.

Aber, war es eingezäunt? Zumindest als befriedet zu erkennen?

Stell dir vor, du hast ein tiefes Loch (evtl. Brunnen) auf deinem umzäunten Grundstück und irgendeine Dame fällt, auf der Suche nach Ihrem Hund da rein.

Ergo: wenn die Dame keinen Hausfriedensbruch begangen hätte, wäre ihr nichts passiert.

 

Stefan

 

P.S. ich käme nicht auf den Gedanken, einfach auf fremde Grundstücke zu tapern.

  • Danke 1
Geschrieben
Am 4.5.2026 at 22:18 , Califax sagte:

 und kam so an das gute Stück?

Hallo Califax

 

oder er hat ganz profan eine Wühlmausschussfalle gehabt, an der er etwas "rumgebastelt" hat.

So ein Teil wird oft "getunt".

 

Stefan

Geschrieben

Auf diesem Grundstück wurde die Frau niedergeschossen

Bild aus der BILD

Ob die Einfriedung umfassend war ist nicht festzustellen. Bei einer Mittfünfzigerin gehe ich von einer beschränkten Fähigkeit zur Überwindung von Zäunen aus.

Zitat aus der BILD:

"Laut Staatsanwaltschaft und Polizei handelt es sich um eine selbstgebaute Selbstschussanlage."

  • Danke 1
  • Jägermeister changed the title to Auf Grundstück in Sachsen-Anhalt: Selbstschussanlage verletzt Frau – SEK findet Waffenarsenal

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