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Krasse Verstöße bei Kontrollen von Waffenbesitzern aufgedeckt


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Geschrieben (bearbeitet)

Wobei, wer entweder verbotene Sachen hat oder so damit umgeht, muß sich eigentlich nicht wundern, wenn man belangt wird. Eigentlich ist es schon "Selbststellerei".

Die einschlägigen Gesetze inkl. Aufbewahrung sollte jeder kennen, der eine Waffensachkunde erworben hat. Das sich mal was ändert, sollte auch aufm Schirm sein, da ist jeder selbst verantwortlich. Deswegen hält man sich auch besser dran.

Nämlich genau auf solche Verstöße/Mängel warten die linken Machth... äääh Gesetzgeber als Anlaß, um weiter unnütz zu verschärfen und verbieten zu wollen.

Ob mit den entdeckten Sachen bzw. Mängeln wirklich je was passiert (wäre), bleibt mal offen und darf wohl bezweifelt werden, ändert aber leider nichts an den Tatsachen bzw. dem Ergebnis.

Und mal vom technischen Aspekt, geladene Magazine, welche ewig liegen, tut man sich maximal den Gefallen von ausgelutschten Federn oder im Extremfall Brüchen, was grad bei seltenen Sachen ärgerlich und teuer werden kann.

 

ps: Ich hatte übrigens zufällig letzte Woche auch "Besuch", und zwar ohne jede Beanstandung.

Von mir aus kann die Behörde kommen, wann sie will, weil ichs mir von Anfang an seit rd. 25 Jahren so angewöhnt und nie anders gehandhabt habe.

Die leichten Gesetzesanpassungen in den Jahren zu erfüllen, is auch kein Hexenwerk gewesen, manches vor bestimmten Stichdaten hat ja eh Bestandsschutz.

bearbeitet von Andi08/15
Geschrieben
Am 23.5.2026 at 22:51 , Califax sagte:

Kommen sie abends, dann habe ich schon ein Feierabendbier getrunken und gehe deshalb nicht einen Meter an den Tresor ran.

Ah.....Gewohnheitstrinker.......

ненадежный

 

GRUẞ

Geschrieben (bearbeitet)

Weiß ich. Ich meinte deswegen satirisch transkripiert ausdrücklich "Na Sdarowje"="Prost". :drinking-62: :eclipsee_gold_cup::lach:

wegen der Erwähnung vom "Gewohnheitstrinker"... :n01:

bearbeitet von Andi08/15
Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.5.2026 at 02:18 , thomas.h sagte:

https://archive.is/rWkKq

Wurden diese Aufbewahrungskontrollen womöglich gleich mit einer allgemeinen Hausdurchsuchung verbunden? :3???:

Das frage ich mich auch? Außer den Tresor und dessen waffenrechtlich relevanten Inhalt, bekommen die nichts zu sehen. Bei mir wollten sie auch in ein Innenfach sehen in dem nur privater Kram gelagert ist. Nach der Klarstellung dass sie der Inhalt dieses Fachen nichts angeht war das Thema geklärt. Hab jetzt schon zwei Kontrollen hinter mir ohne Beanstandung.

bearbeitet von Greenhawker
Geschrieben
Am 26.5.2026 at 14:06 , erstezw sagte:

die Schikane erheblich zugenommen ohne dass ein Zugewinn an Sicherheit zu erkennen ist . 

Weiß ich und ist normalerweise im Legalwaffenbereich natürlich auch nicht zu erwarten, das ausgerechnet wegen alten bzw. unveränderten Auflagen, hätte man sie einfach gelassen, deswegen irgendwie mehr passiert wäre.

An "Kellerbestände" vom Moscheeverein welche definitiv nicht kontrolliert werden, wage ich aber besser mal gar nichtmal zu denken.

Das mit lahmen Federn denk ich, ist möglich, deswegen wird das auch nirgends aktiv praktiziert, auch nicht offiziell von denen, die es dürften. Keine Armee legt gefüllte Magazine auf Lager in der Kammer.

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 26.5.2026 at 14:07 , erstezw sagte:

Die Aufbewahrung von Waffen und dazu passender Munition im A-A-Schrank.

Mea culpa, ich war geistig automatisch bei Über - Kreuz - Aufbewahrung und habe mich von der Bildunterschrift ver(_o_)en lassen.

  • Haha 1
Geschrieben
Am 26.5.2026 at 14:03 , F0BOS sagte:

Aus dem verlinkten Artikel - was ist daran verboten? Die Zwangsstörungen eines allfälligen Betrachters sind sein persönliches Problem, sollte aber mit Verhaltenstherapie zu bessern sein. 

Hier geht aber jemand "sehr pfleglich" mit seinen Sachen um.... die Waffen mockern ja schon alle! :-O

Geschrieben

Inzwischen sind es bei Kontrollen eher die Kleinigkeiten, wie ein Werkzeug (aka Messer), das irgendwo offen herumliegt. Bei mir steht der Schrank im Keller und da hab ich gleichzeitig meine Werkstatt.
Und die letzten Jahre über... irgendwann wird es verboten sein Schraubendreher offen herumliegen zu lassen, nur damit sie noch ein paar WBKs und Jagdscheine knipsen können.

Daher, wenn die Kontrolle angekündigt wird (was bei uns immer der Fall ist), räum ich nochmal kurz auf. Munition (in einem A-Schrank) wollten sie noch nie sehen.

  • Mag ich! 1
Geschrieben

Ernsthafte Frage:

Ich wurde noch nicht kontrolliert und habe auch keinen Bock darauf, aber:

- Waffen in zwei 1er Schränken in einem Kellerraum mit a) Tür zum Wohnbereich und b) Metalltür (keine Tresortür) nach außen ins Kellertreppenhaus, oben nochmal eine Tür.

- Munition in B-Schrank in einem anderen Raum

Bin ich verpflichtet den Kontrolettis die Munitionsaufbewahrung zu zeigen? Ich kriege ehrlich gesagt schon zu viel wenn ich mir vorstelle die in den Raum der Waffenschränke reinzulassen. Da gab es - als D noch eine halbwegs so gemeinte Demokratie war - mal einen Grundgesetzparagrafen zu...

Geplant ist der Kontrollvorgang dergestalt (noch nicht realitätserprobt)

- Kontroletti schellt und will rein

- Ich nehme Kontroletti bei der Hand und führe ihn zum Hintereingang und parke ihn da mit der Bitte zu warten, da ich ihn nur von innen reinlassen kann

- ich latsche wieder ums Haus und gehe in den Keller, öffne die Wohnraumtür zum Waffenraum mit Schlüssel und schließe diesen hinter mir wieder ab

- ich öffne die Metalltür zum Kelleraufgang, latsche nach oben und öffne dort die Tür vor der Kontrolleti steht und wartet. 

- Danach bitte ich Kontroletti zum nähertreten und hoffe auf das Beste

Welche unangebrachten Fragen und Wunschäußerungen habe ich überhaupt zu bearbeiten? Die Waffen kann er jetzt in einem Raum mit zwei Türen, von denen die zweite Tür - welche ins Haus führt - abgeschlossen ist, überprüfen. Die Munition steht woanders in einem B-Schrank.

Was muss ich dem zeigen, bei welchen Forderungen darf ich freundlich "Nö" sagen? 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.5.2026 at 00:21 , Andreas sagte:

Was muss ich dem zeigen, bei welchen Forderungen darf ich freundlich "Nö" sagen? 

Das kann Dir niemand "rechtssicher", wie die Leute so gerne sagen, beantworten.

An und für sich war dem Gesetzgeber die Grundgesetzwidrigkeit unangekündigter und grundloser Wohnungsbetretungen ja selbst klar, weswegen er ins Gesetz geschrieben hat, dass Du bei Wohnungsräumen gar nicht musst, außer bei konkreten dringenden Gefahren. Andererseits ist aus der gesetzgeberischen Geschichte der Vorschrift natürlich auch klar, dass das keine freiwillige Aufbewahrungsberatung sein soll, sondern eine Kontrolle, der man sich nicht einfach durch Neinsagen entziehen können soll. Also wird der Büttel das so auffassen, und damit wohl die Auffassung des Gesetzgebers richtig erkennen, dass er Dich bei erkennbarer Unwilligkeit maximal schikanieren wird.

Also, nach dem Gesetzestext darfst Du wohl schon "Nö" zu jeder Betretung Deiner Wohnung zu einer Waffenkontrolle ohne dringende Gefahr sagen. Eine Straftat ist das wohl nicht, auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern der Ausfluss Deines Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Du musst eben damit rechnen, dass sie Dir dann, rechtmäßig oder nicht, die Karte streichen wollen, und auch damit, dass ein Richter, der es weniger mit den Prinzipien des Grundgesetzes als mit seinen Autoritätsvorstellungen hat, sich nicht viel Zeit für das eigentlich schon im Gesetzestext selbst notierte Problem nehmen wird.

Wie weit Du Dir Ruhe erkaufen willst, indem Du bei offenbar selbst nach Ansicht der Verfasser mindestens verfassungsmäßig grenzwertigen Vorgängen mitmachst, und wieweit Du Streit suchen, dann aber auch die Konsequenzen erleiden willst, kannst nur Du für Dich selbst beantworten. Im Fall Du Dich auf Streit einlassen willst -- was durchaus respektabel sein kann -- solltest Du ihn aber weise planen. Allgemein ist es wohl hilfreich, das zumindest so zu tun, dass es auch von einem etwas minderbemittelten Büttel so weit eben möglich nicht als persönliche Schikane sondern als Beharren auf einer rationalen Rechtsposition verstanden wird, und schon im Voraus eine Strategie zu haben.

Alternativ und mit weniger Ärger kann man natürlich auch den Zweck und die Intention der Vorschrift pervertieren, ohne dass der Büttel überhaupt sichere Indizien hat, dass man das tut. Niemand ist verpflichtet, die Tür aufzumachen, wenn jemand klingelt. Man muss ja keine Lust auf eine Diskussion mit dem Vorwerktypen oder dem Zeugen Jehovas haben. Man muss nicht zu Hause sein. Man kann gerade dabei sein, die Liebste zu beglücken, oder an einem Risotto rühren, das futsch ist, wenn man das Rühren unterbricht. Bei manchen modernen Türklingeln mit Kamera kann man Texte zum Vorlesen an Besucher hinterlegen. Das kann auch "Wir kaufen nichts" auf Arabisch sein ("lan nashtari 'aya shay'in!").

bearbeitet von Moser
  • Danke 3
Geschrieben
Am 27.5.2026 at 06:57 , chief wiggum sagte:

Daher, wenn die Kontrolle angekündigt wird (was bei uns immer der Fall ist), räum ich nochmal kurz auf.

Da es "Sachen" gibt die erst in Anwesenheit einer anderen Person zu einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat werden stellt sich hier eigentlich die Frage wer denn nun der Täter ist. Ist man alleine in seinen Räumen so dürfen die Waffen (Gründe sind nebensächlich) offen rumliegen, ebenso das Zubehör was allerdings bei Anwesenheit einer Person die sich unter Androhung weiterer Repressalien (wie Verlust der Zuverlässigkeit) Zutritt zu den Räumen verschafft nicht mehr zulässig ist. 

  • Mag ich! 1
Geschrieben
Am 26.5.2026 at 23:05 , Califax sagte:

IMHO ja, aber bei Kontrolle semischlau.

Verstehe ich nicht. Es ist legal. Punkt.

Und bei mir lagen sicherlich um die 15 Magazine für unterschiedliche Waffen (mal im selben Tresor, mal im anderen) drin. Es wurde nicht einmal angesprochen. Warum auch?

  • Mag ich! 2

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