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Geschrieben

Und die Erklärung ist auch sehr dünn:

Zitat

Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Polizei eingreift und ermittelt und die Nachrichtendienste beobachten und informieren, soll zwar grundsätzlich nicht angetastet werden. ABER: Sieht ein Agent beispielsweise während einer Observation, dass seine Zielperson eine andere Person angreift, kann er einschreiten.

Das Notwehr/-hilferecht hat man zunächst ja einmal allgemein, theoretisch für den Bürger ausgedehnter als für den Staat und seine (dienstlich agierenden) Diener.

Aber wenn man davon spricht, "kinetische Mittel" ins Gesetz aufzunehmen, dann wirkt das irgendwie nicht so, als solle da nur eine Fehlregulierung justiert werden, die einem VS-Mann, der zufällig eine Vergewaltigung beobachtet, erlaubt, da einzugreifen, ohne dienstliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Formulierung "kinetische Mittel" in die Notwehrvorschriften für Normalbürger in StGB und BGB eingefügt würde.

Geschrieben
Am 7.7.2026 at 18:18 , Hollowpoint sagte:

Die Triefnasen wissen doch nicht mal wie man "töten" schreibt!

Gestatten: "  Blond, James Blond ! " ;-) Der Teutsche Counterpart von Johnny English....:teufel88: Wobei bis 89 gabs das bei der anderen Feldpostnummer durchaus, Ergo wäre ein gewisses Basicwissen bei den "Genossen"  ja vorhanden...:ph34r:

  • Mag ich! 1

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