Whitestar Geschrieben August 1, 2026 at 13:28 Geschrieben August 1, 2026 at 13:28 Weiß jemand, wo ich einen Verkaufsvertrag für eine Waffe runterladen kann? Ist mei erster Verkauf an privat, bin für Tips dankbar.
DirtyHarriett Geschrieben August 1, 2026 at 13:37 Geschrieben August 1, 2026 at 13:37 @Whitestar 250 - Vertrag Privatverkauf von Schusswaffen.pdf 1
Whitestar Geschrieben August 1, 2026 at 17:28 Autor Geschrieben August 1, 2026 at 17:28 Was sollte man sich vorher vom Käufer an EWB relevanten Dokumenten schicken lassen. Die Waffe wird dann persönlich übergeben werden.
DirtyHarriett Geschrieben August 1, 2026 at 17:54 Geschrieben August 1, 2026 at 17:54 kurz- oder Langwaffe ? Generell vei Jagdschein Kopie und Anschrift der Behörde. Dann anrufen und nachfragen, ob Jagdschein gültig. Bei Sportschützen: EBK, ggfs Voreintrag, Anruf bei Behörde, ob legitim zusätzlich NWR-ID Damit bist auf der Sicheren Seite. Name und Ihrzeit vom Telefonat notieren. 1
Harms Geschrieben August 2, 2026 at 04:14 Geschrieben August 2, 2026 at 04:14 Am 1.8.2026 at 19:54 , DirtyHarriett sagte: Behörde. Dann anrufen Am 1.8.2026 at 19:54 , DirtyHarriett sagte: Anruf bei Behörde Datenschutz. Keine Auskunft. Stell dir vor, ich rufe morgen bei deiner Behörde an und die plappern wie ein Wasserfall? Dokumente okay? Bauchgefühl okay? Ab dafür. Gerade bei persönlicher Übergabe easy. Fotos machen und gut ist. Und freuen, dass die gesetzlichen Vorgaben für diesen Fall überschaubar sind. Bester Tipp äwa: such dir deinen Kunden aus. An bestimmte gesellschaftliche Teile verkaufe ich nichtmal ne Wasserpfeife ... 1 1
Hausmeister Geschrieben August 2, 2026 at 04:33 Geschrieben August 2, 2026 at 04:33 Am 2.8.2026 at 06:14 , Harms sagte: Datenschutz. Keine Auskunft. hab ich immer bekommen! Man kann ja vorbeugen, indem man schon im Vorfeld den Namen, usw. dem Verw.Beamten nennt, dieser bestätigt lediglich! 3
Dies ist ein beliebter Beitrag. chief wiggum Geschrieben August 2, 2026 at 05:48 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben August 2, 2026 at 05:48 Bezüglich Anruf bei der Behörde kommt es wahrscheinlich auf die Fragestellung an. Die werden am Telefon (hoffentlich) nicht erzählen, was alles in die WBK eingetragen ist etc. Aber die Frage, ob die Person dort bekannt ist und ob die NWR Nummern echt sind bzw. ob die Person berechtigt ist, jetzt gerade Waffe xy zu erwerben, wurde mir bislang (in zwei Fällen) immer beantwortet. 6
Whitestar Geschrieben August 4, 2026 at 09:20 Autor Geschrieben August 4, 2026 at 09:20 Der Käufer hat mir eine Kopie der roten WBK geschickt und ich konnte das per mail mit der zuständigen Ordnungsbehörde verifizieren. Also alles chiko. 2
DirtyHarriett Geschrieben August 4, 2026 at 09:31 Geschrieben August 4, 2026 at 09:31 Am 2.8.2026 at 06:14 , Harms sagte: Datenschutz. ist mir bisher nur einmal passiert, die wollten mir nicht bestätigen, daß ein Bochumer Waffenhändler eine Waffenhandelslizenz hat. Ja neee is klar. 1
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