Jägermeister Posted June 4, 2014 at 05:30 PM Share Posted June 4, 2014 at 05:30 PM Als die Polizei die Wohnung eines Isselburgers durchsuchte, staunten die Beamten nicht schlecht. Sie fanden dort 19 Schusswaffen wie Revolver, Pistolen, Selbstladebüchsen, Repetiergewehre, eine Doppelflinte und einen Vorderlader. Außerdem stellten die Beamten 10.000 Schuss Munition sicher.Jäger hortete Waffen und 10.000 Schuss Link to comment Share on other sites More sharing options...
pgj Posted June 4, 2014 at 05:49 PM Share Posted June 4, 2014 at 05:49 PM Erlaubnisschein? WBK abgelaufen? Seit wann läuft eine WBK ab? Höchstens der Voreintrag auf der Grünen (1Jahr). Aber da hat er ja die Waffe immer noch nicht. Ev. er hat den Jagdschein nicht verlängern lassen. Kenn mich da nicht so aus. Bin kein Jäger. Und wenn der 1 Mio. Mumpeln Sachgerecht lagern würde, so what? Wann lernt es die Presse endlich mal SAUBER zu recherchieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 4, 2014 at 06:01 PM Author Share Posted June 4, 2014 at 06:01 PM Weil er sich aber ein Gewehr kaufte und dieses nicht ordnungsgemäß anmeldete, hatte der Kreis Borken als zuständige Behörde alle Waffenbesitzkarten widerrufen. Steht da doch. Um das Journaillengeschwaller geht es nicht. Sondern um die Ordnungswidrigkeit, die dort sofort zum Verlust der WBKs führte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted June 4, 2014 at 07:20 PM Share Posted June 4, 2014 at 07:20 PM Wenn ich lese, daß er offenbar sowohl eine gekaufte Waffe nicht angemeldet hat, als auch in der auf den Widerruf folgenden Monatsfrist nichts unternahm um seine Waffen einem Berechtigten zu übergeben, dann stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit m.E. tatsächlich und berechtigterweise. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
pgj Posted June 4, 2014 at 07:21 PM Share Posted June 4, 2014 at 07:21 PM Ok, ihr habt Recht. Sorry, mein Fehler. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 4, 2014 at 07:28 PM Author Share Posted June 4, 2014 at 07:28 PM Wenn ich lese, daß er offenbar sowohl eine gekaufte Waffe nicht angemeldet hat, als auch in der auf den Widerruf folgenden Monatsfrist nichts unternahm um seine Waffen einem Berechtigten zu übergeben, dann stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit m.E. tatsächlich und berechtigterweise. Krankheitsbedingt? Die 14 Tagesfrist ist schnell mal gerissen. Ist mir auch schon passiert. Habe dann aber bei der Behörde angerufen und den Fall erklärt. Damit war das Thema durch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted June 5, 2014 at 04:34 AM Share Posted June 5, 2014 at 04:34 AM Meiner Erfahrung nach ist der Knackpunkt immer der SB vor Ort. Mein Schützenverein liegt verkehrstechnisch so, dass wir Mitglieder aus zwei Kreisen haben. Kreis A hat seit 15 Jahren denselben SB. Der hat eine sehr eigenwillige Auslegungsweise des WaffG aber meistens zu Gunsten des LWB. Kreis B hat seit 2 Jahren einen neuesn SB. Der entscheidet schon mal gar nichts selber, ohne mindestens irgendwo angerufen zu haben. Das ist kein böser Wille, der hat einfach tierischen Schiß was falsch zu machen und dann war`s das mit der Karriere (er ist 34). Der andere hat noch 3 Jahre bis zur Rente. Was soll dem passieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted June 5, 2014 at 12:00 PM Share Posted June 5, 2014 at 12:00 PM Verlust der Pensionsansprüche ebentuell; wenn er an den faslchen Ideologen in politisch herausgehobener Funktion gerät? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted June 5, 2014 at 12:10 PM Share Posted June 5, 2014 at 12:10 PM Das wäre dann so fetter Bockmist, dass sich der Staatsanwalt dafür interessiert, das kann sich keiner leisten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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