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Entzug der WBKs nach Untergang der eigenen GmbH!


Tomka

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Kann jemand mir weiterhelfen? Die Waffenbehörde will mir jetzt meine WBKs abnehmen:teufel:, nachdem ich als Geschäftsführer meiner eigenen in Konkurs gegangenen GmbH, wegen nicht zahlender Kunden und dadurch verspäteten Privatzahlungen an die Gläubiger der GmbH, zu 190 Tagessätzen wegen Konkursverschleppung vom Gericht im Dezember 2013 verurteilt wurde.http://www.gunboard.de/images/smilies/teufel029.gif

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Kann jemand mir weiterhelfen? Die Waffenbehörde will mir jetzt meine WBKs abnehmen:teufel:, nachdem ich als Geschäftsführer meiner eigenen in Konkurs gegangenen GmbH, wegen nicht zahlender Kunden und dadurch verspäteten Privatzahlungen an die Gläubiger der GmbH, zu 190 Tagessätzen wegen Konkursverschleppung vom Gericht im Dezember 2013 verurteilt wurde.http://www.gunboard.de/images/smilies/teufel029.gif

Da kannst Du nur eins tun: durchklagen bis zum BGH!

Falls die 190 TS dann bestätigt werden sollten, hast Du leider Pech gehabt. :cry:

Dann würde ich an Deiner Stelle die Waffen bei einem Berechtigten (Waffenhändler) einlagern lassen, die gesetzlichen 5 Pflichtjahre abwarten und dann neue WBK beantragen.

GRUß

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Da kannst Du nur eins tun: durchklagen bis zum BGH!

Falls die 190 TS dann bestätigt werden sollten, hast Du leider Pech gehabt. :cry:

Dann würde ich an Deiner Stelle die Waffen bei einem Berechtigten (Waffenhändler) einlagern lassen, die gesetzlichen 5 Pflichtjahre abwarten und dann neue WBK beantragen.

GRUß

Oder Lebenspartner die WBK Bedingungen erfüllen lassen. Ab dann können die Waffen wieder im Haus bleiben. Die Werte bleiben in der Familie. Man hat weiter Umgang, kann gemeinsam auf den Stand fahren, usw.

Ein WBK Inhaber (auch wenn es die Ehefrau ist) sollte einem die Waffen aufbewahren können. Eine 4mmM20 WBK ist ohne großen Zeitverzug zu bekommen.

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Mal schauen, wie die Rechtslage sich darstellt. Man beachte den letzten fettgedruckten Absatz.

Waffengesetz

§ 5 (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1. a) wegen einer vorsätzlichen Straftat, ... zu einer ... Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen ... rechtskräftig verurteilt worden sind

WaffVwV

§ 5 Absatz 2 nennt die Fälle der Regelunzuverlässigkeit. Hier wird die Unzuverlässigkeit widerlegbar vermutet. Die Behörde hat strafgerichtliche Feststellungen allenfalls dann ihrer Entscheidung nicht oder doch nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde zu legen, wenn für sie ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären. Eine Unterscheidung danach, ob die begangene Straftat aus dem beruflichen Umfeld des Verurteilten herrührt, ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Auch die Heranziehung einer Verurteilung aus der Vergangenheit verletzt keine Aspekte des Vertrauensschutzes des Antragstellers.

Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass im Einzelfall die Regelunzuverlässigkeitsvermutung ausnahmsweise durchbrochen werden kann. Die dazu vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung hat diesen Ausnahmefall z. B. dann angenommen, wenn sich aus der Straftat, aus dem Strafverfahren oder aus sonstigen gewichtigen Gründen ergibt, dass sich der vorliegende Fall deutlich von den normalen Fällen, in denen die Vorschrift anzuwenden ist, abweicht. Eine bisher tadelsfreie Lebensweise genügt dafür nicht, auch nicht die Begehung von Straftaten ohne Waffenbezug wie z. B. das Vorenthalten oder die Verurteilung von Arbeitsentgelt oder Betrug. Bei Verurteilungen, die nur im Regelfall und nicht absolut zur Unzuverlässigkeit führen, ist in jedem Einzelfall durch die Behörde zu prüfen, ob besondere Umstände ausnahmsweise den Schluss auf die Zuverlässigkeit zulassen. In Fällen, die keinen Waffen-, Gewalt- oder Trunkenheitsbezug haben (z. B. bei bloßen Vermögens- oder Abgabedelikten) soll besonders genau geprüft werden, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt. ...

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Ist er eben nicht. Die Behörde hat das als Einzelfall zu prüfen.

Bevor Tomka trotz Insolvenz für erstmal für einen runden Tausender Vorkasse vors Verwaltungsgericht geht, sollte er sich erstmal an einen Fachanwalt wenden. Nur mal als Vergleich, für eine Trunkenheitsfahrt werden hier in München zwischen 45 und 60 Tagessätze beim Ersttäter ausgelobt.

Wenn 190 TS die WBK noch nicht entzogen wird, gewinnt der Spruch von der zuverlässigsten und meistüberwachten Personengruppe eine völlig neue Bedeutung.

Johann

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Um ehrlich zu sein, finde ich hier den Titel sehr irreführend.

Den eigenen Betrieb bankrott gehen zu lassen, ist entschuldbar. Eine Insolvenzverschleppung, die mit 190TS bestraft wird, kann man aber nur vorsätzlich und nicht fahrlässig begehen. Hierbei werden ja etliche andere mitgeschädigt und das wissentlich.

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JHS, da kann ich Dir nur zustimmen.

Ich habe da so ein Gefühl, als wenn da Absicht dahinter steckt.

Und dann wäre die Zuverlässigkeit doch Arg anzuzweifeln.

Eine Insolvenzverschleppung ist kein Kavaliersdelikt, so nach dem Motto: "Upps, habe ja garnicht gewust wie es um meine Firma steht."

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Um ehrlich zu sein, finde ich hier den Titel sehr irreführend.

Den eigenen Betrieb bankrott gehen zu lassen, ist entschuldbar. Eine Insolvenzverschleppung, die mit 190TS bestraft wird, kann man aber nur vorsätzlich und nicht fahrlässig begehen. Hierbei werden ja etliche andere mitgeschädigt und das wissentlich.

Bist Du Dir da sicher?

Bei der üblichen Freistiljustiz in den unteren Instanzen?

GRUß

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Ich hatte das Problem, dass mein Insolvenzanwalt mich nicht darüber aufgeklärt hatte, dass ich selbst auch noch einen Antrag auf Insolvenz hätte stellen müssen. Er verbat mir die offene Verbindlichkeit zu zahlen, und er selbst hatte die eingezogenen Gelder für seine eigene Kosten verwendet, und 40.000 Euro Forderungen verjähren lassen. Selbst mein Anwalt hatte nur Kopfschütteln für das Urteil übrig, aber in Berufung zu gehen empfand er als gefährlich, weil der Richter kein Verständnis für meinen Schiess-Sport hatte. Ich hatte achtmal mit meinem Privatgeld Gläubiger der GmbH bezahlt, aber erst nach einer Zahlungsfrist nach drei Wochen, damit hatte ich zwar ein positives Eigenkapital, auch der Staatsanwalt hatte festgestellt, dass ich meine Firma nicht belastet hatte, da ich auf mein Geschäftsführergehalt zu gunsten der Gläubiger verzichtet hatte, aber laut Gesetz habe ich acht mal durch den Zahlungsverzug Insolvenzverschleppung begangen. Das Gericht hatte zwei Verhandlungstage benötigt, um am Ende zu diesem Urteil zu kommen.

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Ich habe bereits durch meinen Anwalt Widerspruch gegen den Entzugsbescheid der Wbks einlegen lassen, da dieser ebenfalls der Meinung ist, das die Behörde hier genauer die Verhältnismäßigkeit prüfen muss, da ich seit 1994 den Schießsport ausübe, und noch nie Anlass gegeben hatte an meiner Zuverlässigkeit zweifel aufkommen zu lassen. Leider habe ich beruflich wenig Freunde in den Amtsstuben, da ich oft Mandate gegen Steuerbehörden vertreten muss.

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Auch Pflichtverteidiger müssen korrekt beraten, ansonsten -> Fall für die anwaltliche Haftpflichtversicherung.

Wenn Du also die Aussagen belegen kannst, kann ich Dir nur raten, den zu verklagen. So kann man zum Einen evtl. noch etwas finanziellen Ausgleich erhalten, zum Anderen evtl. vor den Behörden/ Gerichten eine Prüfung des Entzugs erwirken. Und wenn es über den Neuantrag ist und die Absage mittels rechtsmittelfähigem Bescheids kommt und man dann klagt.

Parallel dazu das Insolvenzverfahren und das Urteil in nächster Instanz prüfen lassen. Da scheinst Du ja dabei zu sein.

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