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PKS 2013 Schusswaffengebrauch


Mutter

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Der seit 2003 rückläufige Trend bei der Verwendung von Schusswaffen hat sich – nach gegenläufiger Entwicklung im Jahr 2009 – im Berichtsjahr weiter fortgesetzt. Während im Jahr 2012 in 5.696 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, waren es im Jahr 2013 nur noch 4.940 Fälle. Dies entspricht einem Rückgang um 13,3 Prozent.

In 5.153 Fällen wurde mit der Waffe geschossen (2012: 5.132 Fälle). Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung nahm die Zahl der Fälle, in denen geschossen wurde, gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,4 Prozent auf 766 Fälle ab, bei Raubüberfällen war eine geringe Zunahme um 1,4 Prozent auf 146 Fälle zu verzeichnen.

Die Zahl der Raubüberfälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, nahm gegenüber dem Vorjahr deutlich um 22,0 Prozent auf 2.467 Fälle ab.6

6 Ursache für den Rückgang ist unter anderem, dass die Merkmale „mit Schusswaffe geschossen“ bzw. „Schusswaffe mitgeführt“ bei bestimmten Raubdelikten nicht mehr erfasst werden dürfen.

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Gar nichts. Der Zusammenhang besteht in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013, die jeweils die Grundlage ist. Die Einbrüche waren vorab Auszüge. Nun wurde der Rest veröffentlicht.

Hier mal der Vergleich zu 2012.

Der seit 2003 rückläufige Trend bei der Verwendung von Schusswaffen hat sich – nach gegenläufiger Entwicklung im Jahr 2009 – im Berichtsjahr weiter fortgesetzt. Während im Jahr 2011 in 6.113 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, waren es im Jahr 2012 nur noch 5.696 Fälle. Dies entspricht einem Rückgang um 6,8 Prozent.

In 5.132 Fällen wurde mit der Waffe geschossen (2011: 5.597 Fällen). Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung nahm die Zahl der Fälle, in denen geschossen wurde, gegenüber dem

Vorjahr um 18,8 Prozent auf 769 Fälle ab, bei Raubüberfällen um 11,7 Prozent auf 144 Fälle. Die Zahl der Raubüberfälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, nahm gegenüber dem Vorjahr um 9,3 Prozent auf 3.164 Fälle ab.

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Die Vorgaben der statistischen Erfassung haben sich geändert. Das kann an veränderter Relevanz liegen oder weil es bereits anderweitig erfasst wird. Im konkreten Fall verhält sich das wie folgt:

210010, 211110, 211210, 212010, 212110, 212210, 213110,

213210, 216010, 217010, 218010, 219010

Ausschluss der Erfassung der Merkmale „mit Schusswaffe

geschossen“ bzw. „Schusswaffe mitgeführt“.

Hinter den Zahlenkombinationen verbergen sich:

210010 Sonstiger Raub § 249 StGB

211110 Raub auf Geldinstitute (Banken/Sparkassen) § 249 StGB

211210 Raub auf Postfilialen und -agenturen § 249 StGB

212010 Raub auf sonstige Zahlstellen oder Geschäfte § 249 StGB

212110 Raub auf Spielhallen § 249 StGB

usw.

Nach diesem Muster lässt sich erkennen, dass der einfachen Raub nach §249 StGB aus der Statistik fliegt. Das hängt damit zusammen, dasss man sich automatisch im Bereich "schwerer Raub..." § 250 StGB (unter Mitführung einer Waffe) bewegt. Dies ist immer die nächst folgende Nummer in der Statistik. Es ist also eine rein statistische Bereinigung.

Die Schlussfolgerung eines darauf beruhenden Rückgangs , kann ich daher nicht nachvollziehen. Es ist nur richtig eingeordnet worden. Eine Erfassung ergibt nur bei schwerem Raub Sinn und da nur die Unterscheidung geschossen.

P.S: Hoffe der Statistikhorst ist in mir nicht durchgegangen und ich habs nachvollziehbar erklärt.:nar:

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Zur weiteren Vertiefung verlinke ich das aktuelle Bundeslagebild Waffenkriminalität 2013 http://www.bka.de/nn_241568/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2013,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/waffenkriminalitaetBundeslagebild2013.pdf

Die Vergleichsstatistiken der Vorjahre gibts hier:

http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Jahresberichte/waffenkriminalitaet__node.html?__nnn=true

Insgesamt ist der langjährige Trend des Rückgangs der Delikte weiter zu beobachten.

Raubüberfälle und Bedrohungen sind die Schwerpunkte. Körperverletzungsdelikte sind die drittgrößte Gruppe mit 261 Fällen.

Verhältnisse

Im Berichtsjahr 2013 wurden 412 Waffen an Tatorten i. Z. m. Straftaten nach dem StGB sichergestellt.

In 69,6 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-/ Alarm- und Luftdruckwaffen.

Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 30,4 %.

Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,7 % in legalem Besitz.

3. GESAMTBEWERTUNG

Die Anzahl der in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig.

Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten, wenngleich für einzelne Betroffene durch den illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung

Mir persönlich wichtiger Nachtrag :

Im Berichtsjahr 2013 wurden 30.387 Tatverdächtige (- 4,6 %) festgestellt, darunter 6.292 nichtdeutsche Tatverdächtige (21 %).

Zur persönlichen Bewertung: Das entspricht dem Bevölkerungsanteil.

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Mit dieser Einschätzung kann man schnell sehr weit daneben liegen. Wir haben zunächst mit 412 Waffen eine sehr kleinen Ausschnitt an der Gesamtzahl. Zunächst müsste man schauen, wie die Deliktverteilung bei den Sicherstellungen aussah. Wäre diese gleichmäßig verteilt, könnte man eine Hochrechnung machen.

Ich liefere mal ein Beispiel:

Nehmen wir aber mal den Fall von Sachbeschädigungen nach Schussabgabe (1.643 Fällen (32 %). Die Aufklärungsquote ist relativ gering (ca. 25%) und die Sicherstellung an diesen Tatorten noch einmal geringer. Sehr wahrscheinlich sind die Sachbeschädigungen nach Schussabgaben auch mit bedeutend geringerer Beteiligung nicht erlaubnispflichtiger Schusswaffen ergangen.

In der Folge verschiebt sich einiges wesentlich:

Anteil erlaubnispflichtiger Waffen

Anteil Sicherstellungen am Tatort

Feststellung bei nicht aufgeklärten Fällen zu legal/illegal nicht machbar.

Theoretisch könnten also alle unaufgeklärten Fälle mit legal bessesenen, erlaubnispflichtigen Schusswaffen begangen worden sein. Das wären mehr als Tausend legal besessene, erlaubnispflichtige Schusswaffen allein in diesem Segment.

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