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.38 in 357.


98er

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Ich hab mal wieder 'ne Frage.

Im Schützenverein wurde diskutiert, ob man nach dem neuen Waffengesetz aus einer .357 mag. jetzt noch .38 Munition verschiessen dasf oder nicht. Ein Bekannter meinte, daß die Waffe dann auch für .38er beschoßen sein muß. Ich halte das für überflüssig, weil der .357 er Beschuß doch stärker ist und ausreichen muß.

Wer weiß wie's richtig ist.

Vielen Dank schon im voraus.

Wolfgang

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das durfte man schon immer, nur der Erwerb von .38 special auf MEB .357 Mag wurde unterschiedlich gehandhabt.

Ich habe z.B. als MEB für einen .357 Mag Revolver in der Muni-Spalte stehen "auch .38 special" sonst hätte ich nur .357 bekommen.

Genauso ist es mit den Flinten in 12/76 - da wird selbstverständlich mit 12/70 oder 12/67,5 geschossen .

Gruß

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Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Stand: 25.1.05

Zu § 10: Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

10.9 Inhaber von WBK sind berechtigt, Munition für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen (§ 10 Abs. 3 Satz 1). Die Erlaubnis wird jeweils bezogen auf eine einzelne Schusswaffe erteilt. Sie um-fasst auch beschussrechtlich für die Schusswaffe zugelassene Munition mit gleichem oder geringerem Gasdruck (Beispiel: Kal. .38 Spezial und .38 Spezial WC für Waffe .357 Magnum, nicht jedoch .357 Magnum für Waffe Kal. .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Einer gesonderten Eintragung der zulässigen Kaliber bedarf es nicht. Im Zweifelsfall hat der Antragsteller der Behörde eine Bescheinigung eines Beschussamtes über die Geeignetheit der Munition vorzulegen.

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  • 2 years later...

Hannover - Ein Juwelier darf zum eigenen Schutz Waffen tragen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Montag einer Klage eines Schmuckhändler-Ehepaares aus Hannover auf Erteilung von zwei Waffenscheinen stattgegeben.

Die besondere Art des Betriebs rechtfertige diese Entscheidung. Der Juwelier hatte erklärt, seine Frau und er seien besonders gefährdet, wenn sie mit der Ware zu Messen und Ausstellungen fahren würden. Die Stadt Hannover hatte es abgelehnt, den Waffenschein auszustellen und vorgeschlagen, den Schmuck von einem Werttransport-Unternehmen versenden zu lassen."Den Schmuck von A nach B zu versenden ist für uns nicht praktikabel, da wir auf dem Weg zu den Messen grundsätzlich Kunden und Geschäftsleute besuchen", betonte der Juwelier in der Verhandlung.

Dort würden sie Schmuck verkaufen und einkaufen. Diese Geschäfte liefen auch immer mit Barzahlung, so dass seine Frau und er oft hohe Geldbeträge mit sich führten. Diese Besonderheit des Geschäfts erlaube es nicht, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, befand der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.Die Alternative, dass ein Sicherheitsdienst das Juwelier-Ehepaar begleitet, komme aus wirtschaftlichen Aspekten nicht in Betracht.

Die Kosten der Bewachung dürften den zu erwartenden Gewinn nicht übersteigen, betonte das Gericht. Laut Auflage der Versicherung müssten zudem zwei bewaffnete Personen bei den Schmuck-Transporten dabei sein. Das sei schlicht zu teuer.Der Juwelier besaß seit 1988 einen Waffenschein und eine Waffe. Die Stadt Hannover, die im Januar 2005 die Zuständigkeit für die Erteilung übernommen hatte, lehnte eine Verlängerung ab. Vertreter der Stadt erklärten, dass sie zwar eine besondere Gefährdung von Juwelieren sähen, jedoch keine Waffenscheine deshalb ausstellen würden.

http://www.welt.de

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