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IPSC kein Sport im Sinne des Finanzministeriums, somit keine Gemeinnützigkeit


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In der Abgabenordnung wird die Förderung des Sports in § 52 unter der Ziffer 21 als gemeinnützig anerkannt. Immer häufiger stellt sich aber die Frage, was eigentlich unter Sport zu verstehen ist. In einem neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurden neue Informationen zur dieser Frage – wenn auch nicht abschließend – vom Bundesministerium für Finanzen zusammengestellt.

In dem Erlass stellt das Ministerium klar, dass die körperliche Ertüchtigung als wesentliches Element des Sports anzusehen ist.

Abgesehen vom Schachspiel....................

Allerdings hat das Finanzministerium NRW im Oktober 2013 festgestellt, dass Turnierbridge als gemeinnützig anzusehen sei. Ebenfalls als nicht förderungswürdig sieht das Ministerium das Gotcha, Paintball, IPSC-Schießen.............

Weiterlesen unter: http://www.meinverein.de/vereins-news/294-sport-und-gemeinnuetzigkeit

Dank eines Tips von JuergenG

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Ich hoffe, dass entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet wurden, denn die Begründung ist eine Frechheit:

Zitat aus dem Erlass:

"Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO ). Wie auch bei Paintball bzw. Gotcha steht das wettkampfmäßige Kriegsspiel durch das Nachstellen kriegsähnlicher Situationen im Vordergrund.":wallb:

Ich muss wohl keinem der hier mitlesenden Foristen die Absurdität der Argumentation erklären ...

Im LSB-Magazin 06/2014 wird das Ganze genüsslich unter der Überschrift "IPSC-Schießen kein Sport" publiziert. Mit verheerender Außenwirkung. Habe den Artikel in meinem DSB-Verein "überreicht":rtfm: bekommen.

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Bereits die Bundesregierung und das BVA haben mehrfach festgestellt, dass diese Aussage auf IPSC nicht zutrifft.

IPSC-Schießen als sportliches Schießen unterscheidet sich daher sowohl in der Planung als auch in der Durchführung und Ausgestaltung grundlegend vom

Verteidigungsschießen oder kampfmäßigen Schießen, bei denen einsatztaktische Elemente eine wesentliche Rolle spielen

Aus dem "Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Berlin, den 27. Januar 2010 "

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0577-09B%28zu%29.pdf

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Bereits die Bundesregierung und das BVA haben mehrfach festgestellt, dass diese Aussage auf IPSC nicht zutrifft.

Aus dem "Bericht der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes Berlin, den 27. Januar 2010 "

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0577-09B%28zu%29.pdf

Womöglich unterstellt der Verordnungsgeber hier gesetzwidriges Verhalten.

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Abgesehen davon, daß eben gerade IPSC sich deutlich vom Combat-Schießen abhebt, verkennen die Damen und Herren Beamten, saß fast jeder klassische Sport seine Wurzeln in der Wehrertüchtigung hat. Diskuswerfen, Ringen, Laufen, Springen, Reiten - ja selbst Schach mußte jeder Knappe lernen, um zum Retter aufsteigen zu können, da Strategiespiel. In Mannschaftssportarten wie z.B. Fußball werden ritualisierte Kampfsituationen simuliert. etc. pp.

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...Im LSB-Magazin 06/2014 wird das Ganze genüsslich unter der Überschrift "IPSC-Schießen kein Sport" publiziert....

Das ist ausgesprochen dumm und kurzsichtig, denn hier ist so etwas wie ein ganz schlimmer Dammbruch passiert, der den DSB ganz genau so trifft. Das Finanzministerium hat nämlich seine bisherige Neutralität bezüglich der Sportarten aufgegeben und die Sportarten in "gemeinnützige" und "nicht gemeinnützige" aufgeteilt. Wer sagt, das bei der nächsten Aufteilung nicht vielleicht alle "nicht olympischen" Schießdisziplinen herausfallen?

Die Argumentation zu IPSC und Paintball ist zu hinterfragen, denn die unterstellte Simulation des Tötens von Menschen trifft auf die "olympische" Sportart Fechten voll inhaltlich auch zu.

Und noch etwas: Wenn man mal weiter liest im Text des Erlasses, ist z.B. die Abhaltung "volksfestartiger Schützenfeste" kein gemeinnütziger Zweck.

Äh: Kann man den genannten Artikel irgendwo online lesen, wenn nicht, wäre ich für einen Scan per PM dankbar.

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Link: http://www.lsb-niedersachsen.de/interface/ovz-article/articleId/14546/articleTitle/LSB-Magazin?mLCCId=699

Rechts im Kasten "Dokumente" die Ausgabe LSB_Magazin_06_2014 herunterladen, Seite 28 unten.

Ich fände es wichtig zu wissen, was der BDS tut, bzw. WER einen Einspruch einlegt oder eine Klage führt oder was immer rechtlich möglich und sinnvoll ist. Sonst stehen wir 2015 vor vollendeten Tatsachen, weil jeder sich darauf verlassen hat, dass jemand anders schon etwas tun wird ...

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