Jump to content

NDR zieht den Kürzeren


gbadmin

Recommended Posts

Für den Fall der Zuwiderhandlung hat er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichtet und er trägt den weit überwiegenden Teil der Verfahrenskosten.

Das ist eine Oberschweinerei.

Der Geschädigte muß auch noch einen Teil der Verfahrenskosten zahlen.

Dabei müßte IMHO der Lügensender Strafe blechen und ALLE Verfahrenskosten dazu. so daß es richtig dolle weh tut und auch einen pädagogischen Effekt hat.

Aber die ARD kann sich ja ein neues Tagesschaustudio leisten, gegen das der Bischofssitz von Tebartz v.E. sich richtig bescheiden ausnimmt.

Das nennt sich nun Rechtsstaat. Pfui!

Link to comment
Share on other sites

Und der NDR darf die Sendung trotzdem aussenden.

Nur der Jäger darf darin nicht mehr vorkommen.

Zitat.

"Dem hat sich der NDR noch in der Sitzung gebeugt und sich verpflichtet, die Sendung '45 Minuten - Waidmannsheil - Jägern auf der Spur' nicht mehr auszustrahlen, soweit der Jäger darin in Wort und/oder Bild auftritt. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichtet und er trägt den weit überwiegenden Teil der Verfahrenskosten."

Zitat Ende.

Tja...............

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)