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Für den Fall der Zuwiderhandlung hat er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichtet und er trägt den weit überwiegenden Teil der Verfahrenskosten.

Das ist eine Oberschweinerei.

Der Geschädigte muß auch noch einen Teil der Verfahrenskosten zahlen.

Dabei müßte IMHO der Lügensender Strafe blechen und ALLE Verfahrenskosten dazu. so daß es richtig dolle weh tut und auch einen pädagogischen Effekt hat.

Aber die ARD kann sich ja ein neues Tagesschaustudio leisten, gegen das der Bischofssitz von Tebartz v.E. sich richtig bescheiden ausnimmt.

Das nennt sich nun Rechtsstaat. Pfui!

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Und der NDR darf die Sendung trotzdem aussenden.

Nur der Jäger darf darin nicht mehr vorkommen.

Zitat.

"Dem hat sich der NDR noch in der Sitzung gebeugt und sich verpflichtet, die Sendung '45 Minuten - Waidmannsheil - Jägern auf der Spur' nicht mehr auszustrahlen, soweit der Jäger darin in Wort und/oder Bild auftritt. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichtet und er trägt den weit überwiegenden Teil der Verfahrenskosten."

Zitat Ende.

Tja...............

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:3???:hola amigo Califax,

damit ist der NDR gemeint...d.h. der Jäger muss evtl. auch ein Teil (wieviel?) der Verfahrenskosten tragen.

saludos de pancho lobo-der meint dass der Verlierer ALLES zahlen sollte.:bayer::drinks:

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