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Woanders aufgeschnappt, Kleine Anfrage von B09/Grün


laloux

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Ich werde das mittlerweile genau so händeln wie der große grüne Steinewerferguru und spätere Außenminister.

"Mit Verlaub, Herr/Frau ... Sie sind ein Arschloch!" Was soll man auch sonst zu diesem zugekifften Pack noch sagen ?

"Schießpulverwaffen wie Vorderladepistolen"

Und Räuberpistolen:nar:? Dafür ist CFR als halbstudierte Dramaturgin zuständig!

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Nach meinen ziemlich zuverlässigen Informationen, wurden bei den letzten olympischen Spielen jede Menge

echte Kriegswaffen eingesetzt,

also

Speere,

Säbel,

Degen

:yahoo:

Mir tun nur die Leute leid, die sich auf Steuerzahlerskosten jede Menge Arbeit machen müssen

um derart dämliche Anfragen, wie z.B. nach registrierten Schreckschuß- und Luftdruckwaffen

zu beantworten :peinlich:.

Ich weiß zwar, daß die nach Möglichkeit auch noch Brotzeitmesser am liebsten unter Bedürfnisvorbehalt stellen würden,

aber da es nicht so ist, wird die Fragerei danach auch nicht gerade als Intelligenzbefähigungsnachweis zu werten sein :rolleyes:

GP

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Ich vermute ja dass hier Munition für künftige Verschärfungsforderungen gesammelt werden soll, im Sinne von

seht her, Sportschützen

- schiessen mit Polizei- und Kriegswaffen

- eine Zahl X Menschen sind durch den Schiessport umgekommen

ganz egal wie sicherheitsrelevant und unbegründet das nun ist.

Und dazu noch die suggestiven Vorgaben wie die herbeiphantasierte "robuste Korrelation" zwischen Waffendichte und Mordrate, basierend auf einer gerade passenden Studie unter Ignorieren anderer Studien die das Gegenteil aussagen oder auch der versteckten Forderung nach einem VRF-Verbot da sich der Hinterschaft "einfach gegen einen Pistolengriff austauschen liesse".

Von unserer Seite aus wurde gegen die Verbotsforderung mit nüchtenen, sachlichen Zahlen und Argumenten angegangen.

Die "Brüder" suchen nun nach Munition um das auszuhebeln.

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Und dazu noch die suggestiven Vorgaben wie die herbeiphantasierte "robuste Korrelation" zwischen Waffendichte und Mordrate, basierend auf einer gerade passenden Studie unter Ignorieren anderer Studien die das Gegenteil aussagen ...

Ich kann dir voll und ganz zustimmen.

Abgesehen davon bin ich nicht überzeugt, daß ein Epidemiologe die passende Qualifikation hat, eine Studie über Schußwaffengebrauch zu erheben. Es sei denn, die Geschosse wären biologisch "aufgewertet" worden.

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Ich kann ja nix dafür, dass diese beiden Spielzeuge unter die Erlaubnispflicht fallen. Die eine Plempe, weil man damals zu faul zum Stempeln war, die Andere, weil sie ein bißchen mehr pustet als der Durchschnitt. :icon_confused:

Und Du glaubst wirklich, daß es angesichts der sonstigen Formulierungen des Antrags wirklich diese waffenrechtlichen Ausnahmen sind, die die Grünen kennen und die Grundlage Ihrer Anfrage sind ?

Natürlich gibt es diese Ausnahmen im WaffG, sei es wegen höherer Energie, sei es ohne PTB Stempelung und nicht unter Altfall Regelung fallend.

Selbstverständlich gibt es auch WBK -pflichtige Perkussionspistolen,

aber wenn ich Nummer 15 Absatz zwei mit der Anfrage nach registrierten Vorderladerwaffen mit Blockierung der Schußfähigkeit lese,

dann zweifle ich ganz einfach daran, daß derartige Anfragen einen sachlichen Hintergrund haben können.

Aber darum geht es denen, sollte es wider

Erwarten bekannt sein, doch gar nicht.

Denen geht es ums Nachhaken im Sinne der Malmströmschen Wunschträume, einfach ALLES zu registrieren und reglementieren, bis hin zu letzten Luftplempe und

ältestem Vorderlader.

GP

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Es müßte jetzt einen Politiker geben, der auf die Frage 12 reagiert und fordert, jeden Soldaten/Polizisten unter 25 Jahren einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, bevor man ihm eine Waffe aushändigt.

Interessant ist auch Frage 38/39, die zeigt, daß Fernsehsendungen über Waffen sehr genau beobachtet werden - zumindest in Hinsicht auf die Waffenbefürworter. Und wie man sehen kann, sind auch "gewiefte Anwälte" nicht vor "stümperhaften Aussagen" gefeit - - also habt Erbarmen mit Vereinsvorsitzenden.

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Das NWR ist dafür vorgesehen. Inklusive Jagdschein und Sprengpappe. Das ist bisher nicht aktiviert worden, weil man den Datenkernschrott über Schusswaffen erst einmal in den Griff bekommen muss.

Das ist jetzt Formulierungssache.

Das NWR ist, wie der Name sagt, National.

Die Waffengesetze sind es auch.

Es ist also m.E. nicht dafür vorgesehen,

frei erwerbbare und nicht registrierpflichtige Waffen zu speichern,

sondern

es bietet lediglich die Möglichkeit,

falls das nationale Waffenrecht eines Landes diese Waffen nicht frei stellt,

sie systemgerecht zu erfassen.

Das ist ein Unterschied !

Aber genau da sind wir am Knackpunkt:

Unser WaffG stellt diese Waffen frei ab 18

und

genau das ist unseren selbsternannten Weltverbesserern ein Dorn im Auge.

Schließlich muß alles verboten werden, was grüner Ideologie widerspricht :peinlich:

Das friedensbewegte, waffenfreie, vegane Deutschland mit massenhafter Zwangsbeglückung nach Grüner Spielart ist das Ziel :vschwoer: !

GP - der vermutlich 100%iger Anwärter auf Umerziehung wäre

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Auf die Schnelle, müsste das hier sein (auch wenn es da keinen Volltext dazu gibt):

http://www.bu.edu/news/2013/09/13/new-research-shows-link-between-rates-of-gun-ownership-and-homicides/

Was ich mal rauspicken möchte ist, dass hier die Anzahl des Schusswaffenbesitzes mit der Anzahl der Schusswaffentötungen

verglichen wird.

Löcher die ich dazu finde:

- Die "Schusswaffendichte" wird anhand der Anzahl der Schusswaffensuizide ermittelt:

"State levels of gun ownership were estimated using a well-established proxy variable: the percentage of a state’s suicides that are committed with a firearm (FS/S)."

- Es wird die eine Relation von Schusswaffendichte zu Schusswaffentötungen hergestellt, die GESAMTMORDRATE bleibt aber unberücksichtigt

- Der Autor unterscheidet anscheinend NICHT zwischen Mord/Totschlag, Unfällen, Selbstmord oder gerechtfertigtem Einsatz in Selbstverteidigungssituationen --> direkter Rückschluss zur Ermittlung der Schusswaffendichte die als Bezugsgrösse dient (über die Selbstmordrate)! Das ist in einer mathematischen Gleichung eine Variable die auf beiden Seiten des Gleichheitzszeichens steht und somit "rausgekürzt" werden kann.

Kritik an der Studie:

http://crimepreventionresearchcenter.org/2013/12/problems-with-public-health-research-michael-siegel-craig-ross-and-charles-king-the-relationship-between-gun-ownership-and-firearm-homicide-rates-in-the-united-states-1981-2010-ajph/

Zitat:

"Siegel et al. conclude gun ownership is positively related to firearm homicide rates in the US, but they use inappropriate statistical tests and their results are extremely sensitive to the test used."

Der Abschlusssatz ist besonders schön:

" Instead, firearm suicides appear to be measuring demographic and other variables related to homicides, not gun ownership."

Die Kommentare zu dem Artikel hier sind auch interessant:

http://boston.cbslocal.com/2013/09/17/bu-study-connects-gun-ownership-with-gun-related-deaths/

Besonders der:

""Siegel's research shows that New Hampshire has the lowest firearm-homicide rate at 0.9 percent". New Hampshire is also in the TOP 3 in gun ownership per capita. Seems to me this study is disingenuous at best. Look at the homicide rate with guns where the strictest gun laws are enacted. Guess what? Criminals don't bide by gun laws. Just like more gun control won't fix crazy. (sorry, mentally/ emotionally precarious? Is that a better feel good term?)."

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Es ist also m.E. nicht dafür vorgesehen, frei erwerbbare und nicht registrierpflichtige Waffen zu speichern, sondern es bietet lediglich die Möglichkeit, falls das nationale Waffenrecht eines Landes diese Waffen nicht frei stellt, sie systemgerecht zu erfassen.

Das hat mit der rechtlichen Erwerbsgrundlage erst einmal nichts zu tun. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden auf der IWA 2014 exakt diese Möglichkeiten aufgezeigt und es wurde nur deshalb nicht umgesetzt, weil die personellen Kapazitäten es nicht hergeben. Beispiel: Welche SSW werden vom Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins geführt?

Meine Behörde wollte damals für den Antrag die Seriennummern haben. Von den SSW, wohlgemerkt. Haben sie natürlich nicht bekommen, nur ein Waffenmodell nebst Hersteller. Und ich habe angegeben, das sehr wohl weitere SSW erworben werden (könnten). Die angegebene Puste ist übrigens kurz danach bei eGun verkauft worden. War eh geplant. :teufel88:

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Das hat mit der rechtlichen Erwerbsgrundlage erst einmal nichts zu tun. Wenn ich mich richtig erinnere, wurden auf der IWA 2014 exakt diese Möglichkeiten aufgezeigt und es wurde nur deshalb nicht umgesetzt, weil die personellen Kapazitäten es nicht hergeben.:

So lange diese Waffenarten aber nicht EWB pflichtig sind, gibt es auch keine erfassbaren Nummern und Eigentümer.

Das hat nichts mit einer Personalausstattung der Behörden und alles mit dem aktuell gültigen Waffengesetz zu tun.

So lange das nicht geändert, sprich also verschärft ist, ist da nichts zum Erfassen vorhanden !

GP

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So lange diese Waffenarten aber nicht EWB pflichtig sind, gibt es auch keine erfassbaren Nummern und Eigentümer.

Das hat nichts mit einer Personalausstattung der Behörden und alles mit dem aktuell gültigen Waffengesetz zu tun.

So lange das nicht geändert, sprich also verschärft ist, ist da nichts zum Erfassen vorhanden !

GP

Das kann sich schnell ändern, denk nur an die Erfassung der Daten beim Verkauf von Schreckschusswaffen durch die Händler und Nachregistrierung die schon 2002 geplant war, allerdings wurde wegen „Dem befürchtete Vollzugsaufwand, die Widerstände seitens des Waffenhandels und die Schwierigkeiten der Erfassung der bereits in privater Hand millionenfach befindlichen Waffen“ auf eine Melde- und Registrierpflicht der Gas- und Alarmwaffen verzichtet.

Waffenhändler müssen jeden Verkauf (Überlassen) von meldepflichtigen Schusswaffen der Behörde des Erwerbers melden und haben eine Protokollpflicht beim Verkauf von Schreckschusswaffen.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Deutschland)[/CODE]

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