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"Betretungsverbot" für Wildrinder ausgesprochen


gbadmin

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Nein, Schadensersatz-Zahlungen gehen den Waldbesitzern angeblich nicht weit genug. Sie fordern wohl vom Trägerverein, dass dieser präventiv verhindert, dass es zu den Schäden durch die wildlebende Herde überhaupt kommt! :crazy:

Also zäunt man das Sauerland vielleicht besser ein??? :hysterical:

Abgesehen davon gibt es wohl auch Differenzen mit der Versicherung, die in Zukunft wohl nicht mehr ohne weiters zahlen will...

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Das könnte eine interessante Frage werden: sind die Wisente als Wildtiere anzusehen, denn sie sind ja offenbar nicht "herrenlos" wie Hirsch und Reh, sonst würden diese geldgeilen Waldschrate ihren neuen Geldhahn ja nicht so auswringen können.

Unglaublich was für Possen unser Rechtssystem hervorbringt.

Wisente unterliegen jedenfalls dem Jagdrecht (Haarwild, 1. Aufzählung). Er ist als Wildtier ohne Jagdzeit eingestuft. Damit genießt er auch jagdrechtlichen Artenschutz und darf ganzjährig nicht bejagd werden.

Diese Herde ist m.M.n. nicht herrenlos. Daher ergeben sich Verantwortlichkeiten. Diese wiederum Schadenausgleichspflichten.

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Super, Mutter, du hast mich verstanden!

Ich finds nur beschämend, dass, sobald eine mögliche Geldquelle aufgetan wird, auf Deubel komm raus geklagt wird. Bei einem (herrenlosen) Rudel Rotwild, das sich in einem Waldgebiet an den Bäumen zu schaffen macht, würde keiner auch nur ansatzweise auf so ne bescheuerte Idee kommen, den Wald einzuzäunen...... oder vielleicht doch...

Ich würde an Stelle der WWW die Wisente für herrenlos erklären, weil es nicht gelingt, sie einzufangen, oder so (ja, das geht), dann ist der Käs gegessen. Durch ganzjährige Schonzeit dürfen sie nach wie vor nicht bejagt werden, und der Verein ist die Verantwortung und die finanzielle Belastung los.

Die Herde scheint sich ja ganz gut allein durchschlagen zu können.

Und wenn sie sich irgendwann so stark vermehrt haben, dass das Habitat das nicht mehr verträgt, muss man über eine Aufhebung der Schonzeit nachdenken, vorher nicht.

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