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Jagdhund aufgespießt


gbadmin

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Am 9. Oktober war Hundeführer Andreas W. auf einer Wildschweinjagd in der Nähe von Groß Kölpin. Der genaue Ablauf ist noch nicht geklärt, doch offensichtlich drang sein Jagdterrier vom Besitzer unbemerkt auf ein Privatgrundstück ein und attackierte dort Schafe. Als der Hund nach Ablauf der Jagd nicht zu seinem Herrchen zurückkehrte, machte Andreas W. sich auf die Suche. Dabei half ihm ein GPS-Sender, mit dem der Hund ausgestattet war. Die Signale führten ihn direkt auf das Grundstück von Hans-Otto S., der ihn zunächst am Betreten hindern wollte. Schließlich fand Andreas W.

Tags:

Hund

Jagd

Brandenburg

LJV

Terrier

Weiterlesen beim DJV...

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Er hat sein Eigentum geschützt, der Jagdhund hätte nicht auf das Gelände und den Schafen hinterhergedurft.

Punkt.

Ebenso schießen Jäger auf streunende Wild-hetzende Hunde.

Allerdings sagt das Tierschutzgesetz, daß keinem Wirbeltier unnötig Schmerzen zugefügt werden dürfen.

Wenn er das Tier schon bei seinem Abwehrversuch so verletzt, hätte er unverzüglich den Tierarzt rufen müssen.

Der hätte dann entscheiden müssen, wie weiter verfahren wird. Aber ein Tier so zu quälen, das geht nicht.

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Wie im Artikel beschrieben: Verhältnismäßigkeit oder nicht?

Ja richtig.

Und wie ist das dann mit den Fans des Rechts auf Selbstverteidigung per Schußwaffe ?

Genau das ist einer der Hauptknackpunkte und Ansatz für die Gegner!

Was dort falsch ist, kann da nicht richtig sein.

Ich will zwar nicht diesem Hundespießer das Wort reden, ich war nicht dabei, ich habe nicht gesehen, wie es abging,

aber z.B. der Fang eines auch nur 7 Kilo schweren deutschen Terriers ist mir vertraut genug, um das nicht unter die Rubrik Schoßhündchen das nur spielen will einzureihen.

Wenn da gerade nichts Passendes in der Nähe war, aus der Überstürzung der Ereignisse heraus, dann war es eben die Mistgabel.

Hätte er eine Schußwaffe tragen dürfen, wie es die Freunde der Selbstverteidigung per Schußwaffe fordern, wäre der Hund eben sofort tot gewesen - falls er ein guter Schütze ist.

Das Messen mit zweierlei Maß ist immer das größte Problem der Glaubwürdigkeit.

GP

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Frage: Was kann ein 7kg Terrier den Schafen tun? Außer von einer Ecke in die Andere treiben?

Schafe erreichen eine Kopfrumpflänge von 1,2 bis 1,8 Metern, wozu noch ein 7 bis 15 Zentimeter langer Schwanz kommt. Die Schulterhöhe beträgt 65 bis 125 Zentimeter und das Gewicht 20 bis 200 Kilogramm – wobei die Männchen stets deutlich schwerer werden als die Weibchen.

Was rechtfertigt dann den Einsatz der Mistgabel als Stichwaffe, die absehbar den Hund nicht sofort tötet (wenn das denn überhaupt nötig ist, was ich bezweifle)? Ein ausreichend heftiger Schlag oder ähnlich reicht aus, um einen Hund von ungewünschtem Verhalten abzubringen. Das sagt mir meine Erfahrung aus jahrzehntelanger Hundehaltung.

Ich unke mal: Der Mistgabelstecher darf ordentlich blechen. Zu Recht. Selbst überjagende Jagdhunde zu schießen ist nicht erlaubt. Und das ist auch gut so!

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Gatopardo hat etwas sehr vernuenftiges gepostet. Naemlich: Wir kennen die genauen Umstaende nicht. Vom exakten Verhalten des Hundes bis zum koerperlichen Zustand des Mistgabelstechers, sein Wissen ueber Hunde, seinen emotionalen Zustand (seine Tier, subjektiv, in Gefahr), etc, pp. Darueber, dass sein Verhalten, zum Schluss, inakzeptabel war und Konsequenzen, nota bene ich schreibe nicht strafrechtlich, haben wird, koennen wir wohl einig sein.

Der rechtfertigende Notstand erscheint aber durchaus realistisch.

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Möglicherweise Quark in Bezug auf die vorgenannte Formulierung.

Aber er kann die Tiere sowohl in Panik bringen, als auch verletzten,

wobei ich aber das Verletzen gar nicht mal für so realistisch halte.

Was ich hier viel eher für vorstellbar halte, er kann den Eigentümer der Tiere, welcher ihn vertreiben will, recht erheblich verletzten.

Wie gesagt, der Fang eines Deutschen Jagdterriers ist mir aus eigener Anschauung gut bekannt,

mit einem im Jagdfieber "hochgedrehten" Exemplar dieser trotz ihrer geringen Größe überaus wehrhaften, forschen und flinken Hunderasse

möchte ich nicht in Streit kommen,

da ist der Griff zur Gabel um sich vor dem Tier zu schützen, zumindest denkbar .

Der Rest, wie das genau ablief, das sei nochmals angemerkt, ist uns nicht bekannt und wird außer dem "Spießer" niemals voll umfänglich bekannt werden.

Ob er überhaupt bemerkt hat, bemerken konnte oder gar mußte, daß das Tier noch lebt, wie lange es vom Angriff bis zum Erscheinen des Jägers (war dessen Zutritt trotz Verweigerung nicht auch rechtlich fragwürdig ?) dauerte

usw.usw.usw. ist aus dem Artikel nicht eindeutig ersichtlich und mangels Zeugen vermutlich auch kaum noch realistisch nachvollziehbar.

Wenn der "Spießer" und/oder sein Anwalt nicht völlig unfähig sind, werden sie genau diese Linie fahren und ihre Erfolgsaussichten werden m.E. so schlecht nicht sein.

Das Ganze bleibt ein unerfreulicher Vorgang, der aber vermutlich unter das nicht vermeidbare Risiko des Einsatzes eines Jagdhundes außerhalb des Einwirkungsbereichs seines Führers fällt.

Nicht zuletzt die Jägerschaft weiß um derartige Risiken und fordert gerade deshalb vom normalen Hundehalter , daß Hunde sich nur in dessen Einwirkungsbereich aufhalten dürfen.

Auch so mancher Nicht-Jagdhund hat das mit dem Leben bezahlt, nicht durch eine Mistgabel, sondern durch die Kugel eines Jägers.

GP

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