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Jagd auf Steuerhinterzieher - Gericht verbietet Steuerfahndern Hausdurchsuchung


gbadmin

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Da ging es aber um eine echte Straftat. Dabei ist der Täter unbedingt zu schützen. Wenn man aber legal Waffen besitzt, was ja weit über eine schnöde Straftat hinaus geht, kann die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch ohne richterlichen Beschluß, einfach mißachtet werden. Gibt es denn unter den Legalwaffenbesitzern keinen Rechtsanwalt, der schon mal verdachtsunabhängig kontrolliert wurde? Ich würde das zu gerne mal geprüft sehen. Am besten direkt beim Europäischen Gerichtshof. Nur kriege ich selbst schon Sodbrennen, wenn ich nur das Wort Anwalt höre :weiner: .

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Nun, für die 3 Finanzbeamten wird es wohl nicht viel werden. Sie haben einen richterlichen Beschluß umgesetzt. Für den Richter selbst... ? Keine Ahnung. Ziemlich reißerische Aufmachung im übrigen. Eine Durchsuchung verbieten - eher im Nachhinein für rechtswidrig erklären ! Mit einem Beweisverwertungsverbot wird es wohl auch nichts werden, da die Beweise de facto ( CD ) ja schon vorlagen. Mithin: ein Pluspunkt für das Ego des Anwalts. Mehr nicht.

DeSüWe

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