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Jugendliche verstoßen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz


Jägermeister

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(ots) - Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren haben sowohl gegen das Sprengstoffgesetz als auch gegen das Waffengesetz verstoßen. Die beiden sind gestern Nachmittag an der Bad Muskauer Grenzbrücke durch Bundespolizeibeamte kontrolliert worden. Weil in ihren Taschen verbotene Pyrotechnik (insgesamt eine Packung mit 20 Knallern, 22 Böller und 2 Kugelbomben) gefunden wurde, nahmen die Jungen unfreiwillig einen Umweg in den Dienstraum der Bundespolizei. Als sie dort ihre Jackentaschen entleerten, kamen plötzlich bei dem 16-Jährigen zwei verbotene Schlagringe sowie bei dem 14-Jährigen ein verbotenes Springmesser zum Vorschein. Sowohl die Pyrotechnik als auch die Schlagringe und das Springmesser wurden sichergestellt. Peinlich an der gesamten Situation: das jugendliche Pyromanen-Duo wurde von der Mutter des Älteren begleitet...
http://www.unserort.de/goerlitz/Jugendliche_verstossen_gegen_das_Sprengstoff-_und_das_Waffengesetz/5fcc40c0-1dd5-11b2-9cd7-7df46c5e5390-item.phtml
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Buisness as usual - soetwas passiert jeden Tag und wenn es auf den Jahreswechsel zugeht schnellen die Fallzahlen nur so nach oben. La Bomba und Co. finden ja auch bei "Fußballfans" und "Automatenliebhabern" ihre Verbreitung. Mittlerweile sind die Waffen- und Sprengstoffsachbearbeiter schwer ausgelastet und die wöchentlichen Abholtouren der "Entsorger" mag man schon gar nicht mehr alsGefahrguttransporte bezeichnen.

DeSüWe

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Sollten die nicht unterwegs sein und gemeingefährliche Wiederlader kontrollieren ?

Vor allem deren Läger. Auch wenn sie eine Sachkundeprüfung,eine regelmässige Zuverlässigkeitsüberprüfung und eine Genehmigung zum Wiederladen haben, ist ja nicht auszuschliessen, dass das Lager nur deswegen eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil das Amt seine Neugier nicht befriedigen durfte.

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Werter User NC9210 - im Eingangsthread ist von einer Straftat die Rede und von Bundespolizisten (BuPol) die diese festgestellt haben. Mein Beitrag bezog sich auf die Arbeit der POLIZEI und deren Vorgangssachbearbeiter - hier im speziellen: der Sachbearbeiter für Waffen- und Srengstoffdelikte.

wenn das Ordnungs- bzw.Landratsamt die Zuständigkeit für derartige (Wiederlader-) Kontrollen abgibt, beruht dies auf einer Innenvereinbarung. Die originäre Zuständigkeit hierür liegt bei der Behörde, welche das waffenrechtlich relevante Dokument ausgestellt hat. Und Waffenbesitzkarten etc. stellt nunmal nicht die Polizei aus.

Ich warne zudem ausdrücklich vor einer Verwechslung; die Ortspolizeibehörde hat nichts mit der Polizei als solches zu tun. Ortspolizeibehörde ist das Ordnungs- bzw. Landratsamt.

Ich hoffe mithin für Klarheit gesorgt zu haben.

DeSüWe

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