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Zivilcouragierter Helfer von Jugendintensivtäter angezeigt


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Geschrieben

Leute - die Staatsanwaltschaft "E R M I T T E L T".

Was soll sie tun, wenn die Anzeige wegen Körperverletzung eingegangen ist? Kritisch würde es werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt und der Helfer dann auch noch von einem 68er-Richter verurteilt würde. Aber davon, wie es weitergegangen ist, werden wir wahrscheinlich nichts lesen.

Geschrieben

Zum 110ten Mal: Als Beschuldigter geniest man im Verfahren Vorteile, die ein Zeuge nicht hat.

Allerdings wuerde ich in diesem Fall erwarten, dass der StA blitzschnell niederlegt. Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen.

Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen.

Geschrieben

Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen.

Warum ? Falsche Verdächtigung - dann ist das Früchtchen dabei und Strafmündigkeit ist gegeben. Ein paar Stunden und eine weitere Kerbe sind ihm sicher. Die Beweisführung dürfte problemlos sein, auxch wenn sich die ursprünglich angegriffene junge Frau nicht mher ausfindig machen läßt - schließlich sind derartige Örtlichkeiten fast durchgehend videoüberwacht.

Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen.

Weil die Polizei verpflichtet ist die Anzeige aufzunehmen.

Und mal ganz unter uns - was kann einem besseres passieren als das so ein Scheißer eine Gegenanzeige startet ? Man wird, ohne eigenes zutun, vom Zeugen zum Beschuldigten, in der gleichen Sache. D.h. man hat mit einem Schlag alle Rechte die ein Beschuldigter hat. So what ?

DeSüWe

Geschrieben

Warum ? Falsche Verdächtigung - dann ist das Früchtchen dabei und Strafmündigkeit ist gegeben. Ein paar Stunden und eine weitere Kerbe sind ihm sicher. Die Beweisführung dürfte problemlos sein, auxch wenn sich die ursprünglich angegriffene junge Frau nicht mher ausfindig machen läßt - schließlich sind derartige Örtlichkeiten fast durchgehend videoüberwacht.

Und mal ganz unter uns - was kann einem besseres passieren als das so ein Scheißer eine Gegenanzeige startet ? Man wird, ohne eigenes zutun, vom Zeugen zum Beschuldigten, in der gleichen Sache. D.h. man hat mit einem Schlag alle Rechte die ein Beschuldigter hat. So what ?

DeSüWe

Zum zweiten Punkt, siehe mein voriger Post.

Was den Rest anbelangt: Ich glaube ich koennte als Immigrant tatsaechlich die deutsche Kultur etwas bereichern. Aber gewisse rutikale Gebraeuche duerften hier nicht so gut ankommen. Da ist der Michel zu straight.

Geschrieben

Zum 110ten Mal: Als Beschuldigter geniest man im Verfahren Vorteile, die ein Zeuge nicht hat.

Allerdings wuerde ich in diesem Fall erwarten, dass der StA blitzschnell niederlegt. Beim 15jaehrigen hat es ja sowieso keinen Sinn das Verfahrwn gegen den Nothelfer zu eroeffnen und dann dem Fruechtchen noch die falsche Beschuldigung reinzuwuergen.

Etwas verwundert mich, dass die Polizei den kleinen Scheisser nicht einfach ausgelacht hat, statt die Anzeige aufzunehmen.

Das hätte ich allerdings auch erwartet - - ist aber vielleicht ja auch schon geschehen. Es würde aber nicht in die Strategie passen, aufzuzeigen, daß Helfer in D angeklagt (und verurteilt) werden.

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