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Waffenschrank über eigene Firma kaufen


Fenris Wolf

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Hi,

mal angenommen es gäbe eine Firma und ich würde in einer Wohnung über derselben wohnen (rein theoretisch natürlich :wink: ).

Jetzt würde ich mir einen Klasse 0 Waffenschrank (ist ja nicht ganz billig...) über die Firma kaufen. Also auf der Rechnung würde nur "Tresor EURO VdS – Klasse N/0" stehen. Schließlich kann man dem Finanzamt nur schwer begreiflich machen warum die Firma einen "Waffenschrank EURO VdS – Klasse N/0" benötigt, einen Tresor allerdings kann man immer brauchen (Server Backups lagern, etc.).

- Kann ich damit beim Ordnungsamt nachweisen, dass ich meine Waffen richtig aufbewahre (auch ohne, dass explizit "Waffenschrank" auf der Rechnung steht)?

- Gibt es von der Finanzamtsseite Probleme wenn der "Tresor" in der Privatwohnung steht (könnte man ja dadurch begründen, dass die Wohnung von der Firma durch eine Brandschutzwand abgetrennt ist und so die Backup Bänder sicherer sind...)?

- Sonst irgendwelche Ratschläge?

Morpheus

P.S.

Das Bild habe ich einfach im I-net gefunden. Habe weder mit dieser Firma noch mit BMW irgendetwas zu tun. Soll nur deutlich machen, was ich meine mit Privatwohnung und Firmangebäude.

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Es ist völlig egal, ob der Tresor als "Waffenschrank", "Wertschrank", "Tresor" oder als sonstetwas bezeichnet ist.

Wenn er mindestens die vorgeschriebene Sicherheitsklasse besitzt, genügt das.

Ich habe meine Kurzwaffen auch in einem Geschäftstreor der Klasse 1.

Der Unterschied ist nur, daß in einem Waffenschrank Halterungen für die Waffen bereits vorgesehen sind, in einem baugleichen Geschäftstresor sind halt nur ein paar Einlegeböden drin.

Thomas

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Der Unterschied ist nur, daß in einem Waffenschrank Halterungen für die Waffen bereits vorgesehen sind, in einem baugleichen Geschäftstresor sind halt nur ein paar Einlegeböden drin.

Naja, ich denke mir mal der Tresorfirma wird es nicht ausmachen einen Waffenschrank zu liefern und "Geschäftstresor" auf die Rechnung zu schreiben...

Also macht die Waffenbehörde schonmal keine Schwierigkeiten. Gut.

Und wie sieht es mit dem Steuereintreiber ähm ich meine dem freundlichen Mitarbeiter des Finanzamtes aus? Hollowpoint! Dein Auftritt!

Morpheus

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Frage: Wie ist das mit der Bodenbelastung von einem Waffennschrank. In meiner Mitwohnung, wäre es wahrscheinlich gar nicht erlaubt einen Waffenschrank; ich schätze mal in's Blaue rund 200-300 kilogramm schwer aufzustellen, wegen der statischen Verhältnisse, meine wegen der zu gossen Gewichtsbelastung. Ich sehe da ein echtes Problem bei Mitwohnungen. Besonders dann, wenn man nicht im Erdgeschoss wohnt. Viele Mitwohnungen insbesondere alte Wohnungen evt. mit Holzboden, dürften wohl eine solch schwere Belastung mittels eines Waffenschrankens schlecht aushalten-oder sehe ich das komplett falsch?

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Lieber Hollow. Da ich dich gut kenne, weiß ich, daß du deine Steuerratschläge (siehe oben) als Scherz gemeint hast und als Beispiel, wie man es in gar keinem Fall machen darf. Denn du wärest sicherlich der Letzte, der einen anderen dazu anstiften würde, geltendes Steuerrecht zu hintergehen.

Tresore, die für private Zwecke angeschafft werden, dürfen selbstverständlich n i c h t als Betriebsausgabe erfaßt werden.

hemo

zwar gibt es da jede Menge Tricks.... :bash:

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Tresore, die für private Zwecke angeschafft werden, dürfen selbstverständlich n i c h t als Betriebsausgabe erfaßt werden.

Geltendes Steuerrecht hintergehen? Iiiich? Niemals!! Ich sage ja, rein theoretisch natürlich... und außerdem will ich ja wirklich die Datenbänder und CD's darin lagern. Nur eben auch noch etwas Waffen und Munition.

zwar gibt es da jede Menge Tricks.... :bash:

Nur mal rein theoretisch... Wie wären die denn?

Ich bin mir nicht sicher ob die Begründung "Die Server Backups müssen verteidigt werden bis zur letzten Patrone!" so ganz einleuchtend ist für den Herrn Betriebsprüfer... :lol:

Morpheus

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Hollow hat den theoretischen Part schon richtig wiedergegeben. So machen es die Steuerhinterzieher, natürlich du nicht, das ist doch klar. Aber es soll Fälle gegeben haben, da hat der Prüfer gefragt, wo denn die Waffen aufbewahrt werden. Da haben die Leute schon mal dicke Backen gemacht.

hemo

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Aber es soll Fälle gegeben haben, da hat der Prüfer gefragt, wo denn die Waffen aufbewahrt werden. Da haben die Leute schon mal dicke Backen gemacht.

Prüfer dürfen sowas nicht fragen, weil das ausschließlich den Privatbereich betrifft!

Woher sollte der Prüfer denn auch wissen, daß man Waffen besitzt?

NOCH gibt es keinen Datenabgleich zwischen LRA und Finanzamt!

GRUß

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in jeder firma sollte es einen tresor für vertrauliche oder wichtige unterlagen geben.

zudem ist er berechtigt, in seinem unternehmen seine waffen zu führen. also muss er sie auch entsprechen der gesetzlichen bestimmungen lagern können - und deswegen braucht er einen tresor.

wo ist der besch***????

Wenn es seine Wummen in der Firma braucht dann soll er einen entsprchenden Zweitschrank aus der eigenen Tasche und nicht auf Firmenkosten kaufen.

Karl

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