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BMI stellt Überlegungen zur Änderung des Waffengesetzes vor


Jägermeister

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Das kannst Du zwischen den Zeilen lesen, der DSB wird dem zustimmen & für Altbestände Ausnahmen aushandeln.

Oh, da ist der DSB nicht alleine:

Gleichzeitig ist eine Besitzstandsregelung für Altfälle vorgesehen, was für das Forum ein besonders wichtiges Anliegen ist.

Forum = FWR

... und der vertritt auch die anderen Verbände.

Der BDS ist über seine Mitgliedschaft im FWR hervorragend in diese für unseren Sport zentral wichtige Interessenvertretung eingebunden. BDS Präsident Gepperth wirbt daher weiterhin für die Fördermitgliedschaft von BDS-Schützen im FWR!

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Frau Kluge bzw. ihr Referent haben klar gemacht, dass die Schlüsselaufbewahrung auch geregelt werden wird. Ein WSK I Tresorschlüssel wird dann mitnichten im B-Würfel zu verschließen sein. Und der VDMA B-Würfel ist ja eh Auslaufmodell...

Die Schlüsselaufbewahrung regeln ? Da bin ich ja gespannt, was unsere Bürokraten sich da wieder ausdenken.

Ich lach mich jetzt schon schlapp....

Vielleicht mit in den Tresor hineinlegen ? Da ist er sicher und mit gleicher Klassifizierung verwahrt.

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Die Schlüsselaufbewahrung regeln ? Da bin ich ja gespannt, was unsere Bürokraten sich da wieder ausdenken.

Ich lach mich jetzt schon schlapp....

Vielleicht mit in den Tresor hineinlegen ? Da ist er sicher und mit gleicher Klassifizierung verwahrt.

Es gibt da gar nichts "auszudenken". Es gibt eindeutige Normen und anerkannte Regeln der Sicherungstechnik, welche je nach Konstallation zur Anwendung kommen können. Was anders geht nicht, weil technisch nicht verfügbar. Was soll man sich also "ausdenken".

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Es gibt da gar nichts "auszudenken". Es gibt eindeutige Normen und anerkannte Regeln der Sicherungstechnik, welche je nach Konstallation zur Anwendung kommen können. Was anders geht nicht, weil technisch nicht verfügbar. Was soll man sich also "ausdenken".

Bei der aus meiner Sicht jetzt schon überzogenen Aufbewahrungsregel und dem "Einfallsreichtum" unserer Politiker gibt es da sicherlich einiges, was denen einfallen könnte. Irgendwann liegt der Schlüssel für den Tresor/Waffenraum beim Polizeirevier oder in einem Bankschließfach.

Die Politiker bellen den falschen Mond an - - daamit wird keine illegale Waffe sicherer aufbewahrt und davon gibt es mindestens die doppelte Anzahl. Selbst die sind bislang äußerst wenig in Erscheinung getreten. Die Regelwut unserer Politiker ist in dieser Beziehung vollkommen überflüssig. Sie sollten sich mehr um die gesellschaftlichen Probleme kümmern, dann lösen sich viele andere Probleme von ganz allein.

Und wie gut selbst die ausgeklügeltsten Sicherungsmechanismen funktionieren, kann man an der letzten Flugzeugkatastrophe sehen.

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Auch ganz nett - aber alle gezeigten A-Schränke hatten keine Verriegelung an der Ober-/Unterkante - und dann dürfte es schon wesentlich schwieriger sein, die Sardinenbüchse zu öffnen.

Ist es eben gerade nicht! Mit "Krach machen" dauert das je nach "Übung" zwischen 5-10 Minuten bis zur vollständigen Öffnung vom A und/oder B Schränkchen. Das ist eben technisch bedingt. Nicht umsonst hat der VDMA diese Norm vor zig Jahren zurück gezogen. Aber die Diskussion hatten wir letztes Jahr schon einmal mit dem Ergebnis, dass mich einer hier der üblichen Schlaumeier, Oberggogler und Berufsbesserwisser als "windigen Schrankvertreter" bezeichnete. Auch Deine Beiträge waren damals nicht gerade von tiefster Sachkenntnis der Materie geprägt....hehe.

Fakt ist man bekommt alles auf, mit mehr oder weniger Aufwand. Das ist jedem der sich mit Sicherungstechnik als Profi beschäftigt durchweg klar und die Möglichkeiten sind auch bekannt. Nur es gibt eben auch vertretbare Alternativen zu der "alten" VDMA Norm. Nach den derzeitigen ersten Arbeitsergebnissen der Arbeitsgruppe im BMI ist es im Grundsatz so, dass vorhandene A und B Schränke nach der damaligen VDMA Norm für den Besitzer solcher Behältnisse am Tage des Inkrafttreten des geänderten Gesetzes Bestandsschutz haben. (DERZEITIGE ABSICHT!!!). D.h. nach heutiger Vorstellung muss der LWB, es sein denn es ändert sich die Anzahl der Waffen, und somit ohnehin ein neuer Schrank fällig wird, dann wird für den neuen Schrank eben die neue Norm anzuwenden sein. Ansonsten soll der Bestandsschutz sozusagen ein Leben lang gelten. Im Verkaufs -oder Erbenfalle (nach Inkrafttreten der Änderung) wird jedoch der alte Schrank für den neuen Waffenbesitzer keinen Bestandsschutz haben. Das soll auch gelten, wenn eine Erst WBK beantragt wird nun nun der Nachweis eines Behältnisses erforderlich wird. Wer nun als WBK Anwärter einen gebrauchten A oder B Schrank kauft wird gleichfalls Pech haben. Der Bestandschutz gilt nur für den Besitzer am Tage des Inkrafttretens. Anforderungen an den Verschluss wie nun schon wieder spekulativ gepostet gibt es derzeit nicht. Es soll weiterhin die Möglichkeiten des Schlüsselschlosses, des Zahlenkombinationsschlosses und je nach Wunsch auch der Biometrie geben. Wobei insbesondere die ausschließliche Verwendung von Biometrie mittlerweile weder vom VdS noch BSI (aus vielerlei Gründen) ohnehin nicht mehr favorisiert wird.

Nach derzeitigem Stand ist es nicht so, dass z.B. ausschließlich Behältnisse der DIN EN 1143-1 oder vergleichbar gefordert werden. Derzeit gedacht ist eher an die Norm DIN EN 14450, welche mit den dort normierten Klassen S1 und S2 etwa den bisherigen Stufen A und B entsprechen, lediglich aber in Schließeinrichtung und Riegelwerk deutlich modifiziert sind. Eine Nachrüstung der alten Schränke mit Verschlüssen nach heutiger Norm wird gleichzeitig nicht gefordert. Es gilt auch hier der Bestandsschutz.

Insofern ist das derzeitige Zedern und Jammern zunächst eher überflüssig, die die jetzt nach dem WaffG von 2002 ausgerüstet sind, werden damit nur dann konfrontiert, wenn eben das Kontingent erhöht und damit die Zahl der zulässigen Waffen, je nach Schranktyp, überschritten wird.

Die nicht mehr zulässigen A und B Schränke (ab Stichtag) dürfen aber zur Verwahrung von Munition weiterverwendet werden.

Gruß

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Nach derzeitigem Stand ist es nicht so, dass z.B. ausschließlich Behältnisse der DIN EN 1143-1 oder vergleichbar gefordert werden. Derzeit gedacht ist eher an die Norm DIN EN 14450, welche mit den dort normierten Klassen S1 und S2 etwa den bisherigen Stufen A und B entsprechen, lediglich aber in Schließeinrichtung und Riegelwerk deutlich modifiziert sind. Eine Nachrüstung der alten Schränke mit Verschlüssen nach heutiger Norm wird gleichzeitig nicht gefordert. Es gilt auch hier der Bestandsschutz.

Gruß

Ich hatte erst auch gedacht, dass jeder mindestens einen 0er Schrank bräuchte.

Ist aber nicht so: S1 und S2 sollen A und B ablösen.

Wenn Ihr mal googelt, werdet ihr sehen, dass S1 unter 400 und S2 unter 600 angeboten werden.

Da Bestandsschutz besteht für Altschränke UND die Preise für S1/S2 nicht wesentlich höher sind, braucht man sich hier wirklich nicht aufregen.

Was ganz anderes ist, wenn einige wieder "smartfeuchte" Träume äußern. Aber da schrieb ja schon der DSB, dass Herr Herrmann träumen kann wie er will... Wenn Smarties als Alternative anerkannt werden sollten, dann könntet ihr gar eure Pistole im Nachttisch aufbewahren... Mal sehen, was Smart&Co. da noch versprechen und die Politiker dann glauben.

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Also im Zweifel jetzt noch A und B Schränke kaufen.

Interessant wird, ob diese auch der Behörde "gemeldet" werden müssen um Bestandsschutz zu haben oder ob die Kaufbelege ausreichen als Beleg.

Vielleicht gibt es ja bald ein paar Millionen EUR für eine Nationale Schrank Uebersicht.

:blaah: Die Schrankübersicht gibt es schon, sogar kostenfrei.

Aber die spannende Frage ist die die Du jetzt stellst. WaffG ist Bundessache, die AWaffV auch, die Auslegung aber Ländersache. Damit wird nun dem jeweiligen Land überlassen, ob es die Belege haben will oder quasi die Meldung zum Datum X, wer welchen Schrank hat. Ich finde nicht das die Boshaftigkeit mit der Forderung nach einem Behältnis beginnt, zumal nach der Logik des Gesetzgebers ja der schnelle (unberechtigte) Zugriff und nicht der Diebstahl im speziellen Falle verhindert werden soll. Und da wird es spannend mit "den Schikanen". Aber wir wollen nun nicht unbedingt noch jemand darauf bringen, gelle....

:ice:

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A, B, 0 oder I ist doch alles wurscht!

Finde ich nicht Fabian, Es kommt auf die jeweilige Bedrohungslage an. Das Öffnen eines A Schrankes hat eine völlig andere Qualität wie die eines z.B. mit Grad I nach EN 1143-1. Das Bedarf nicht wirklich einer Diskussion, das ist Fakt.

Nur ist nicht für jeden in jeder Gegend immer das höchste Niveau erforderlich, da stimme ich Dir zu. Es dürfte aber nahezu unmöglich sein dass gesetzlich zu fundamentieren.

Stufe A und B sind Sicherungstechnisch längst überholt, ich verstehe daher nicht diese grundlosen Diskussionen. zumal und das ist das entscheidende für alle NEUKÄUFER, es längst sicherungstechnisch erheblich verbesserte Schränke nach neuer Norm für unwesentlich mehr Geld gibt. Das ist doch das entscheidende, wenn man heute vor der Entscheidung steht, einen Schrank anschaffen zu wollen. Es fordert doch heute auch keiner ernsthaft beim Kauf eines Neuwagens auf dem Sicherheitsstandard oder Ausrüstungsstandard des Wagen zum Zeitpunkt 1985 zu bestehen (kein Airbag, ABS, keine Klimaanlage, usw.) wenn es diese Dinge heute für unwesentlichen Aufschlag quasi als Standard gibt.

Gruß

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A, B, 0 oder I ist doch alles wurscht! Hauptsache ist doch, das überhaupt verschlossen wird. Ob die KW im A-Schrank liegt, ist doch vollkommen egal. DAS sollte geändert werden. Und nicht der sinnfreie Schutzstufendiskussionsquatsch!

Genau das wollte ich mit meinem Beitrag "jetzt schon übertriebene Aufbeahrungsvorschriften" ausdrücken. Es kann nicht darum gehen, immer die "neuesten Modelle" vorzuschreiben, sondern irgendwann einmal zur Kenntnis zu nehmen, daß es die absolute Sicherheit - auch durch ein totales Waffenverbot - nicht gibt. Für Mieter wird es so langsam unmöglich, mehr als 5 Waffen zu haben, ohne Konflikte mit dem Vermieter zu bekommen oder Kautionen bei Auszug zu verlieren. Es nähert sich der Diskriminierung von "mietenden Sportschützen".

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Finde ich nicht Fabian, Es kommt auf die jeweilige Bedrohungslage an. Das Öffnen eines A Schrankes hat eine völlig andere Qualität wie die eines z.B. mit Grad I nach EN 1143-1. Das Bedarf nicht wirklich einer Diskussion, das ist Fakt.

Nur ist nicht für jeden in jeder Gegend immer das höchste Niveau erforderlich, da stimme ich Dir zu. Es dürfte aber nahezu unmöglich sein dass gesetzlich zu fundamentieren.

Stufe A und B sind Sicherungstechnisch längst überholt, ich verstehe daher nicht diese grundlosen Diskussionen. zumal und das ist das entscheidende für alle NEUKÄUFER, es längst sicherungstechnisch erheblich verbesserte Schränke nach neuer Norm für unwesentlich mehr Geld gibt. Das ist doch das entscheidende, wenn man heute vor der Entscheidung steht, einen Schrank anschaffen zu wollen. Es fordert doch heute auch keiner ernsthaft beim Kauf eines Neuwagens auf dem Sicherheitsstandard oder Ausrüstungsstandard des Wagen zum Zeitpunkt 1985 zu bestehen (kein Airbag, ABS, keine Klimaanlage, usw.) wenn es diese Dinge heute für unwesentlichen Aufschlag quasi als Standard gibt.

Gruß

Nur mal so als Frage - - wieviele Waffen werden gezielt bei Einbrüchen aus welchen Schränken gestohlen?

Oder sind die "gestohlenen Waffen" Zufallsfunde nicht registrierter "Opas WK-Erinnerungs-Waffen"?

Wieviel Waffenschränke wurden von "Hobbyeinbrechern" (diejenigen, die eine schnelle Mitnahme leicht erreichbarer Wertgegenstände bevorzugen) - also wohl der Masse - während ihres Einbruches aufgebrochen?

Die Filme zeigen, daß selbst der Aufbruch eines A-Schrankes auch für Profis nicht ohne erheblichen Lärm zu machen ist und auch ein paar Spezialwerkzeuge - außer Hammer und Schraubendreher - erfordert, die ein Gelegenheitseinbrecher kaum mitschleppt - vielleicht bei einem weiteren "Besuch".

Nichts, aber auch rein gar nichts ändert sich an der Menge der illegalen Waffen durch weitere Verschärfungen der Aufbewahrung bei LWB. Und selbst die Masse der illegalen Waffen tritt in Kriminalfällen nicht in Erscheinung.

Weiterhin zeigt sich, daß mit Schußwaffen geplante Taten die Täter nicht dadurch abgehalten werden konnten, sich Waffen zu beschaffen, weil wir ein Waffengesetz haben.

Ich mag keine Ahnung von der "Architektur der Wertschränke" haben, bilde mir aber ein, noch einen kleinen Rest an gesundem Menschenverstand bewahrt zu haben. Und ich bin in einer Zeit aufgewachsen, als zumindest die Langwaffen - teilweise geladen - an der Garderobe hingen; einer Zeit, wo das gesagte Wort noch das bedeutete, was es aussagte - man sich also noch darauf verlassen konnte, was gesagt wurde. Auch wußten wir, was gefährlich war oder wo wir die Finger von lassen mußten.

Vielleicht sollten sich unsere Politiker mal an einige gleichartige Aussagen ihrer Vorgänger erinnern: "Wir müssen eine Wertediskussion führen"; es muß ein Ruck durch die Gesellschaft gehen" usw.

Aber die Werte sind immer weiter verkommen und geruckt hat es schon gar nicht.

Es gibt noch nicht einmal einen entsprechenden Anlaß für weitere Verschärfungen der Aufbewahrungsvorschriften - hier findet m. A. n. reiner Aktionismus statt.

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Mir ist es lieber ein Einbrecher macht den Schrank auf, als das er wartet das jemand nach Hause kommt und den aufmachen lässt.

Im Übrigen haben schon Einbrecher Waffen liegen gelassen, weil das Strafmaß dann keinen "du du" mehr vorsieht und der mögliche Erlös dazu in keinem Verhältnis steht.

einfache nutzen-kosten Analyse.

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Mann kann ja lang und breit über die Details diskutieren, ich frage mich hingegen immer welche Begründung dahinter steht das Waffenrecht zu ändern. Gibts da wieder neue EU Vorgaben die umgesetzt werden müssen, oder habe ich in letzter Zeit irgendwas verpaßt, was eine Änderung nötig macht? Ist doch alles blinder Aktionismus!

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Natürlich gibt es weitere (sinnfreie) Vorgaben setens der EU-Diktatur. Aber Deutschland muss auch nicht jeden Schiss von dort annehmen und in der Umsetzung noch toppen.

Darin sind wir aber Weltmeister: In Rückenlage winselnd jeden noch so unsinnigen Kram freuedestrahlend bis zum Bürgerrechtsverlust in nationale Gesetzgebung umsetzen.

Es ist zum :wuerg:!

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Darin sind wir aber Weltmeister: In Rückenlage winselnd jeden noch so unsinnigen Kram freuedestrahlend bis zum Bürgerrechtsverlust in nationale Gesetzgebung umsetzen.

Es ist zum :wuerg:!

Da haben die Herrschaften aber heftige Konkurrenz von manchen österreichischen Politikern, die über die EU Schiene, jenes durchdrücken, was sie aus eigener Urheberschaft nicht mehr wagen.

Auch ein Grund über diesen dubiosen Verein aus Brüssel uns Strassburg nachzudenken.

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Mir ist es lieber ein Einbrecher macht den Schrank auf, als das er wartet das jemand nach Hause kommt und den aufmachen lässt.

Im Übrigen haben schon Einbrecher Waffen liegen gelassen, weil das Strafmaß dann keinen "du du" mehr vorsieht und der mögliche Erlös dazu in keinem Verhältnis steht.

einfache nutzen-kosten Analyse.

..... alles weg!

Mehrere Waffen und 800 Schuss Munition bei Jäger gestohlen

Hm!

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Die kräftigen Herren aus Osteuropa nehmen halt mal schnell den ganzen Schrank mit. Ich habe nie verstanden, warum man einen B Schrank mit 35 kg Eigengewicht bei Lagerung von bis zu 5 Kurzwaffen nicht andübeln muß. So schwer können die 5 Kurzwaffen plus Munition im Mun-Fach gar nicht sein, daß selbst ich den nicht rausgetragen bekomme. Darum habe ich meinen B-Würfel auch angeschraubt und zwar richtig. Vorauseilender Gehorsam ist zwar sonst nicht so meins, aber in diesem Fall fand ich die Vorschriften nicht ausreichend.

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