Mutter Posted April 2, 2015 at 06:40 PM Share Posted April 2, 2015 at 06:40 PM Der braucht nicht angedübelt werden, weil es ja auch nich Wohnungstüren gibt. Ich bezweifle das überhaupt Handlungsbedarf der bereits vollkommen überzogenen AUfbewahrungsvorschriften vorliegt. Statistisch wird sich erhöhter Waffenklau nicht nachweisen lassen. Eine Regel reicht: Für Nichtberechtigte unzugänglich aufbewahren. Den Rest stellt der Verantwortliche nach eigener Maßgabe sicher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 2, 2015 at 06:40 PM Share Posted April 2, 2015 at 06:40 PM Soweit mir bekannt ist, müssen Schränke bis 200 kg Eigengewicht festgeschraubt werden. Bei Mehr als 200 kg ist Verschrauben nicht mehr erforderlich. So hat uns das unser Jurist im Verein und mir der SB bei Erhalt meiner Gelben erklärt. Mein SB fragte mich damals, wie schwer mein 0-er Schrank ist. Ich sagte, 230 kg und er, muss nicht verschraubt werden. Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 2, 2015 at 06:44 PM Author Share Posted April 2, 2015 at 06:44 PM Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn Du in einem unter 200kg Eigengewicht wiegendem Schrank der Sicherheitsstufe B mehr als 5 (und bis maximal 10) Kurzwaffen lagern willst, muss das Abreißgewicht mindestens die Differenz zwischen dem Schrankeigengewicht und 200kg betragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 2, 2015 at 09:02 PM Share Posted April 2, 2015 at 09:02 PM Weil es wohl nicht um Schutz vor Diebstahl sondern eher um längere Zugriffszeit des Berechtigten geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 2, 2015 at 09:05 PM Share Posted April 2, 2015 at 09:05 PM Ich habe nie verstanden, warum man einen B Schrank mit 35 kg Eigengewicht bei Lagerung von bis zu 5 Kurzwaffen nicht andübeln muß. .... Weil es bei den vielen Millionen illegalen Waffen nicht die geringste Rolle spielt ob da eine oder fünf weitere im Umlauf sind, die oftmals für einen nicht-Sportschützen überhaupt nicht nutzbar sind. Bei der Tresorregelung geht es hauptsächlich darum dass du als LWB nicht bzw. nur verzögert an deine Waffen kommst. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted April 3, 2015 at 05:26 AM Share Posted April 3, 2015 at 05:26 AM So hat uns das unser Jurist im Verein und mir der SB bei Erhalt meiner Gelben erklärt. soviel zur Fähigkeit Gesetze lesen zu können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted April 3, 2015 at 07:43 AM Share Posted April 3, 2015 at 07:43 AM Weil es bei den vielen Millionen illegalen Waffen nicht die geringste Rolle spielt ob da eine oder fünf weitere im Umlauf sind, die oftmals für einen nicht-Sportschützen überhaupt nicht nutzbar sind. Bei der Tresorregelung geht es hauptsächlich darum dass du als LWB nicht bzw. nur verzögert an deine Waffen kommst. Nicht ganz. Es geht darum, dass ein Nichtberechtigter keinen Zugriff auf die Waffen bekommt. DU darfst da dran so oft und so schnell du willst. Ob das nun eine verschlossene Schranktür oder eine verschlossene Tresortür ist, spielt für den Berechtigten zeitlich ja auch keine Rolle. Beide Türen müssen einfach aufgeschlossen werden. Diebstahlschutz ist absolut untergeordnet. Erstens ist das statistisch nicht besorgniseregend und zweitens ist der Tresor nur das Endglied im Klau. Da müssen ja noch einige weitere Hürden genommen werden. Dem entsprechend braucht auch nichts angedübelt werden. So einen kleinen Würfel kann ich nach Laune mal im Schlafzimmer, im Flur oder im Keller haben oder mi in die Wochenendhütte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 3, 2015 at 12:15 PM Share Posted April 3, 2015 at 12:15 PM Nicht ganz. Es geht darum, dass ein Nichtberechtigter keinen Zugriff auf die Waffen bekommt. DU darfst da dran so oft und so schnell du willst. Ob das nun eine verschlossene Schranktür oder eine verschlossene Tresortür ist, spielt für den Berechtigten zeitlich ja auch keine Rolle. Quark. Hatten wir aber schon ausführlich geklärt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted April 3, 2015 at 01:00 PM Share Posted April 3, 2015 at 01:00 PM Weder Quark noch geklärt. Was hindert denn den Berechtigten jederzeit sofortigen Zugriff zu haben? Wer möchte auch mit Blitzöffnung per Handauflegen direkt neben seinem Bettchen oder der Couch. Der Nichtberechtigte findet jedoch ein Hindernis vor. Er hat schließlich keinen Schlüssel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted April 3, 2015 at 04:20 PM Share Posted April 3, 2015 at 04:20 PM Bin gespannt was die Kontroletties sagen, wenn die Schranktüren bei einem alleine Wohnenden alle offen sind bei einer Kontrolle. Die bekommen doch schon Schnappatmung, wenn eine auf dem Tisch liegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted April 3, 2015 at 04:23 PM Share Posted April 3, 2015 at 04:23 PM Könnte zur Unzuverlässigkeit führen. Wenn er an die Tür geht, verliert er die Aufsicht über die Waffen. Solch einen dämlichen Fall gab es schon. Also erst mal alles verschließen, dann öffnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted April 3, 2015 at 04:24 PM Share Posted April 3, 2015 at 04:24 PM Ganz einfach, Unzuverlässig, Alles sofort einkassiert. Unberechtigte (= Kontrolleure) haben dann ja Zugriff und sind zu Zweit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 3, 2015 at 05:52 PM Share Posted April 3, 2015 at 05:52 PM Weder Quark noch geklärt. Doch. Mangelnde Einsicht eines einzelnen ändert daran nichts. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 3, 2015 at 06:28 PM Share Posted April 3, 2015 at 06:28 PM Doch. Mangelnde Einsicht eines einzelnen ändert daran nichts. Peace Leute.......sonst schimpft der Austerhase! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 3, 2015 at 06:40 PM Share Posted April 3, 2015 at 06:40 PM Wer heute noch denkt dass es bei den Aufbewahrungsvorschriften (oder Transportvorschriften) primär um die Verhinderung von Diebstahl geht, hat die letzten 20 Jahre verschlafen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 3, 2015 at 06:58 PM Share Posted April 3, 2015 at 06:58 PM Wer heute noch denkt dass es bei den Aufbewahrungsvorschriften (oder Transportvorschriften) primär um die Verhinderung von Diebstahl geht, hat die letzten 20 Jahre verschlafen. Das Problem ist doch das, dass wir die Spielregeln nicht machen dürfen. Und die Spielleitung hat doch grundsätzlich immer Recht, oder? Grüße Gunfire:shootout: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted April 3, 2015 at 07:28 PM Share Posted April 3, 2015 at 07:28 PM Wer heute noch denkt dass es bei den Aufbewahrungsvorschriften (oder Transportvorschriften) primär um die Verhinderung von Diebstahl geht, hat die letzten 20 Jahre verschlafen. Gräm dich nicht! Das es nicht um Diebstahl beim Wohnungseinbruch geht, hast du ja nun offensichtlich auch erkannt. Das du als Berechtigter problemos Zugriff hast, merkst du in der täglichen Praxis. Um Unberechtigte (das sind zu 99% Mitbewohner/Familie) vom Zugriff abzuhalten, bedarf es aber auch keines Tresores irgendeiner Schutzstufe. Das die Aufbewahrungsvorschriften einen Berechtigten vor seiner Waffe zurückhalten sollen finde ich amüsant. Wie sieht das in der Praxis aus? Ihr müsst mal raus aus der Katharsis! Das ist nicht gesund. Kurz aufregen (5min) und ansonsten das Leben genießen. Das Leben ist so sicher wie nie zuvor. Waffen und Disziplinen haben auch nie mehr geboten. Freut euch einfach mehr darüber! Link to comment Share on other sites More sharing options...
makro Posted May 24, 2016 at 10:00 PM Share Posted May 24, 2016 at 10:00 PM Abend, ich krame den alten Thread mal wieder hervor... Gibt es mittlerweile Neuigkeiten was die mögliche Änderung der Aufbewahrung betrifft? Was mich besonderes interessieren würde wäre die Frage, ob der Altbesitz (VDMA A, B, A/B) weiterhin Gültigkeit behält und ob die EN 14450 S1 und S2 als Nachfolger in Frage kommen, falls getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen vorgesehen ist. Es wird ja hoffentlich nicht mehr nur noch EN 1143 Klasse 0 aufwärts geben nach der Änderung der Vorschriften ... Danke, Gruß makro Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 25, 2016 at 09:51 AM Author Share Posted May 25, 2016 at 09:51 AM Bis jetzt ist nichts bekannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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