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BMI stellt Überlegungen zur Änderung des Waffengesetzes vor


Jägermeister

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Der braucht nicht angedübelt werden, weil es ja auch nich Wohnungstüren gibt.

Ich bezweifle das überhaupt Handlungsbedarf der bereits vollkommen überzogenen AUfbewahrungsvorschriften vorliegt.

Statistisch wird sich erhöhter Waffenklau nicht nachweisen lassen.

Eine Regel reicht: Für Nichtberechtigte unzugänglich aufbewahren. Den Rest stellt der Verantwortliche nach eigener Maßgabe sicher.

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Soweit mir bekannt ist, müssen Schränke bis 200 kg Eigengewicht festgeschraubt werden. Bei Mehr als 200 kg ist Verschrauben nicht mehr erforderlich. So hat uns das unser Jurist im Verein und mir der SB bei Erhalt meiner Gelben erklärt. Mein SB fragte mich damals, wie schwer mein 0-er Schrank ist. Ich sagte, 230 kg und er, muss nicht verschraubt werden.

Grüße

Gunfire:shootout:

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Ich habe nie verstanden, warum man einen B Schrank mit 35 kg Eigengewicht bei Lagerung von bis zu 5 Kurzwaffen nicht andübeln muß. ....

Weil es bei den vielen Millionen illegalen Waffen nicht die geringste Rolle spielt ob da eine oder fünf weitere im Umlauf sind, die oftmals für einen nicht-Sportschützen überhaupt nicht nutzbar sind.

Bei der Tresorregelung geht es hauptsächlich darum dass du als LWB nicht bzw. nur verzögert an deine Waffen kommst.

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Weil es bei den vielen Millionen illegalen Waffen nicht die geringste Rolle spielt ob da eine oder fünf weitere im Umlauf sind, die oftmals für einen nicht-Sportschützen überhaupt nicht nutzbar sind.

Bei der Tresorregelung geht es hauptsächlich darum dass du als LWB nicht bzw. nur verzögert an deine Waffen kommst.

Nicht ganz. Es geht darum, dass ein Nichtberechtigter keinen Zugriff auf die Waffen bekommt. DU darfst da dran so oft und so schnell du willst. Ob das nun eine verschlossene Schranktür oder eine verschlossene Tresortür ist, spielt für den Berechtigten zeitlich ja auch keine Rolle. Beide Türen müssen einfach aufgeschlossen werden.

Diebstahlschutz ist absolut untergeordnet. Erstens ist das statistisch nicht besorgniseregend und zweitens ist der Tresor nur das Endglied im Klau. Da müssen ja noch einige weitere Hürden genommen werden.

Dem entsprechend braucht auch nichts angedübelt werden. So einen kleinen Würfel kann ich nach Laune mal im Schlafzimmer, im Flur oder im Keller haben oder mi in die Wochenendhütte.

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Nicht ganz. Es geht darum, dass ein Nichtberechtigter keinen Zugriff auf die Waffen bekommt. DU darfst da dran so oft und so schnell du willst. Ob das nun eine verschlossene Schranktür oder eine verschlossene Tresortür ist, spielt für den Berechtigten zeitlich ja auch keine Rolle.

Quark.

Hatten wir aber schon ausführlich geklärt.

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Wer heute noch denkt dass es bei den Aufbewahrungsvorschriften (oder Transportvorschriften) primär um die Verhinderung von Diebstahl geht, hat die letzten 20 Jahre verschlafen.

Das Problem ist doch das, dass wir die Spielregeln nicht machen dürfen. Und die Spielleitung hat doch grundsätzlich immer Recht, oder?

Grüße

Gunfire:shootout:

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Wer heute noch denkt dass es bei den Aufbewahrungsvorschriften (oder Transportvorschriften) primär um die Verhinderung von Diebstahl geht, hat die letzten 20 Jahre verschlafen.

Gräm dich nicht! Das es nicht um Diebstahl beim Wohnungseinbruch geht, hast du ja nun offensichtlich auch erkannt.

Das du als Berechtigter problemos Zugriff hast, merkst du in der täglichen Praxis.

Um Unberechtigte (das sind zu 99% Mitbewohner/Familie) vom Zugriff abzuhalten, bedarf es aber auch keines Tresores irgendeiner Schutzstufe.

Das die Aufbewahrungsvorschriften einen Berechtigten vor seiner Waffe zurückhalten sollen finde ich amüsant. Wie sieht das in der Praxis aus?

Ihr müsst mal raus aus der Katharsis! Das ist nicht gesund. Kurz aufregen (5min) und ansonsten das Leben genießen.

Das Leben ist so sicher wie nie zuvor. Waffen und Disziplinen haben auch nie mehr geboten. Freut euch einfach mehr darüber!

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  • 1 year later...

Abend,

ich krame den alten Thread mal wieder hervor...

Gibt es mittlerweile Neuigkeiten was die mögliche Änderung der Aufbewahrung betrifft?

Was mich besonderes interessieren würde wäre die Frage, ob der Altbesitz (VDMA A, B, A/B) weiterhin Gültigkeit behält und ob die EN 14450 S1 und S2 als Nachfolger in Frage kommen, falls getrennte Aufbewahrung von Munition und Waffen vorgesehen ist.
Es wird ja hoffentlich nicht mehr nur noch EN 1143 Klasse 0 aufwärts geben nach der Änderung der Vorschriften ...

Danke, Gruß makro

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