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Diren D. - Seltsame Pressemitteilung


Der Reservist

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Auch da gilt dann das Selbe. SIe können natürlich versuchen in Deutschland das Bedürfnis nach §8 begründen.

Das könnte dann ähnlich wie bei Erbwaffen laufen und wäre eine Einzefallprüfung.

 

Vielleicht ist aber auch einer in der Familie WBK Inhaber

Edited by Mutter
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Ich halte das auch mehr für symbolisch als für praktisch. Selbst den Gegenwert dieser Waffen aus den USA nach Deutschland zu kriegen, dürfte schon ein recht komplexer Vorgang sein. Auch als Deutscher in den USA Waffen zu verkaufen fände ich schon sehr abenteuerlich. Aber mal sehen was draus wird. Cola holen, Chipstüte raus und genießen.

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Selbst den Gegenwert dieser Waffen aus den USA nach Deutschland zu kriegen, dürfte schon ein recht komplexer Vorgang sein. Auch als Deutscher in den USA Waffen zu verkaufen fände ich schon sehr abenteuerlich.

Wo soll das Problem liegen ?

Vor Ort ist ein von denen beauftragter Anwalt in der Sache tätig.

Der verhökert die Dinger, zieht seine satten Gebühren ab und überweist es zusammen mit der außergerichtlich ausgehandelten Entschädigung, natürlich nach Abzug seiner satten Gebühren, Beteiligungen und Auslagen, an die Familie.

Also wo ist das Problem ?

 

GP

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