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BMEL beauftragt Norm zur Geschosstötungswirkung


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Kannman sich darauf einigen, daß noch kein Trottel durch gesetzliche Vorgaben gescheiter geworden ist und besagte Vorgaben oft etwas an der Praxis vorbeigehen?

Ja und jein. :P

Seit der Revolution im Jahre 1848 durften auch die Bauern, also das niedere Volk jagen. Daher entstammt übrigens der Begriff Niederwild. Das Hochwild war somit dem Adel vorbehalten. Um auch dem Bauern ein Stück Schalenwild zu ermöglichen, zählte ab da das Rehwild eben zum Niederwild. Somit war der Rehbock als "Hirsch des kleinen Mannes" geboren. Die Einteilung in Hoch- und Niederwild entstammte also dem damaligen Gutdünken.

Man konnte seit 1848 bis zur Regulierung 1934 Erfahrungen mit der Waffen- und Munitionstechnologie sammeln. Ein Großteil dieser Erfahrungen, immerhin 86 Jahre, floss somit in die Jagdgesetzgebung ein. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Greueltaten, die alleine Kaiser Wilhelm II. mit seinem C96- Jagdpistolenkarabiner in 7,63mm Mauser (.30 Mauser) angerichtet haben muss. Oder wie mit der Vierlingspatrone (5,6x35R) auf Rotwild rumgehämmert wurde. Das war eine schwache .22 Hornet! Regulierungsbedarf war dort also sicher gegeben.

Das sehe ich heute eben nicht mehr so dermaßen, da seit 1934 eben eine an der Praxis orientierte und auf fast 140 Jahre, wenn man von der Einführung des NC-Pulvers im Jahre ~1875 ausgeht, bis heute bewährten Erfahrungen ausgeht.

Natürlich gibt es neue Geschosse und Kaliber. Dafür sehe ich aber keinen rechtlichen Handlungsbedarf, weil man diese auch im Rahmen der jetzigen Gesetzgebung nutzen darf. Und dem angesprochenen "Downsizing" stehe ich eher kritisch gegenüber, gerade aus Tierschutzgründen. Warum muss man denn immer in Grenzbereiche vordringen? Dafür besteht angesichts der unendlichen Möglichkeiten im Rahmen der heutigen Gesetzgebung überhaupt kein Bedarf. Dort wird jeder auch am unteren Ende der Skala jetzt schon fündig.

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