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Rentner hat nicht in Notwehr gehandelt


Mike57

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Es ist ein häufiger Fehler, Recht mit Gerechtigkeit zu verwechseln. Du bist nicht der Erste.

Ich habe nicht nach "Gerechtigkeit" gefragt, sondern nach "Rechtsstaat".

Das Wort Gerechtigkeit kommt in meiner Post nicht vor. Woraus schliesst du, dass ich da etwas verwechsle ?

Edited by George
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Bei uns im Verein wurde über diesen Fall auch gesprochen und da wurde u.a. gesagt, ich zitiere ; "Mit dem Einbruch / Überfall haben die Täter das Recht auf körperliche Unversertheit verwirkt"  Ende

Unser Rechtsstaat lässt uns die Wahl, die Grasnarbe von unten zu betrachten, oder nur zeitweise durch Gitterstäbe. Es mus jedem klar sein, welche Wahl er treffen (hübsches Wortspiel) will.

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Unser Rechtsstaat lässt uns die Wahl, die Grasnarbe von unten zu betrachten, oder nur zeitweise durch Gitterstäbe. Es mus jedem klar sein, welche Wahl er treffen (hübsches Wortspiel) will.

Da irrst Du Dich. Du sollst nicht entscheiden, ob Du das Gras von unten betrachten willst. Das ist doch ganz pöse. Das hat man in D den Ärzten, den Lumpen oder den Rasern zu überlassen.

Grüße

Gunfire

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Wo ist jetzt das überbordende Problem?

Er hat eine Bewährungsstrafe für die Tötung eines Menschen bekommen. Das Gericht hat also die Umstände entsprechend gewertet.

Er hat nunmal angegeben nicht in Notwehr gehandelt zu haben. Er hat sich selbst den kleinen Strick gedreht der jedoch gleich gerissen ist (Bewährung).

Gut, "Schadenersatz" könnte nun noch zivilrechtlich auf ihn zukommen.

Es bedarf eines gegenwärtigen Angriffs. Dieser bestand auf die Börse, was er jedoch nicht wusste. er hatte also keinen Notwehrwillen. SO what? Er hat jemanden abgeknallt und hat dafür Bewährung bekommen. Klingt jetzt nicht sehr ungerecht.

Solange es Notwehr gewesen wäre, wäre alles gut für ihn ausgegangen. Entweder weil er sein Eigentum schützen oder er einen Angriff auf sich abwehren wollte. Beides lag aber für ihn nicht vor und war auch nicht seine Motivation.

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Ja du hast ja recht. Genau so ist es. Aber das ändert eben nichts daran, dass man einfach die Klappe halten muß. Auch wenn es schwer fällt.

Denn die Bewertung, ob es tatsächlich Notwehr war (die Börse verschwand ja tatsächlich gerade durch die Wohnungstüre) liegt eben nicht in der Sache sondern in deiner Motivation.

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Absolut. Man ist geschockt, geht zum Arzt und dann zum Rechtsbeistand. Dann wird sortiert.

Darin steckt dann das Risiko, dasss jemand frei usgeht, der eigentlich schuldig ist.

Das ist dann der Unterschied zw. Recht und Rechtsprechung.

 

Das Urteil ist für mich nicht skandalös. Im Grunde hat jemand bewusst jemandem on dem momentan keine Gefahr ausging hintergeschossen mit dem Ziel diesen mindestens zu verletzen. Das ist die Sachlage.

Durch die besonderen Umstände hat man ihm dabei zu Gute gehalten, dass eine äußerst "schwierige" Gesamtlage vorlag.

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On 30.10.2015 19:43:27, Der Reservist said:

In meiner Naivität stelle ich mir doch glatt vor, daß ein Rechtsstaat für Gerechtigkeit sorgen sollte:ironie1:

Ja, das Glocko auch angenommen,falsch.

Das der Rechtsstaat nicht fuer Gerechtigkeit sorgt, hat mir der allererste RA gleich erklaert.

Nein, ich verlange nur die Rechte, die mir nach unserer Verfassung zustehen. Aber selbst damit siehts schlecht aus.

Edited by George
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vor 9 Stunden, Mutter said:

Absolut. Man ist geschockt, geht zum Arzt und dann zum Rechtsbeistand. Dann wird sortiert.

Darin steckt dann das Risiko, dasss jemand frei usgeht, der eigentlich schuldig ist.

Das ist dann der Unterschied zw. Recht und Rechtsprechung.

 

Das Urteil ist für mich nicht skandalös. Im Grunde hat jemand bewusst jemandem on dem momentan keine Gefahr ausging hintergeschossen mit dem Ziel diesen mindestens zu verletzen. Das ist die Sachlage.

Durch die besonderen Umstände hat man ihm dabei zu Gute gehalten, dass eine äußerst "schwierige" Gesamtlage vorlag.

Fuer jeden Polizisten gibts bei schwieriger Gesamtlage Dispens.

 

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Ich würde Mutters zweiten Post glatt unterschreiben.

Bis auf ein Wort:  BEWUSST.

Nach genauer Lektüre sehe ich es so, das die Richter den 32er ausgeschlossen haben, um so elegant die Tür zum 33er zuzuschlagen.

Nun wäre immer noch die Frage offen, ob es sich um schuldhaftes Verhalten gehandelt hat. Das hier in jeder Hinsicht eine Ausnahmesituation geherrscht hat, wird niemand bestreiten. Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, auch weil ich schon welche aus dem Leim gehen gesehen habe, daß manche Polizisten an einer solchen Situation scheitern wurde.

Verteidigungsschiesen ist dem Normalbürger verwehrt. Ausser der GRA, mit begrenzter Reichweite, gibt es keine Informationen, über das Vehalten im Extremfall und sogar denen war ein kurzer Text, den ich einmal zum Thema geschrieben habe vermutlich zu radikal.

 

An sich, war die Sache ja juridisch gegessen. Eine Wiederaufnahme auf politischen Druck hat immer einen Geruch. Hoer würde ich dem Rechtsstaat dringend Dusche und Deo anraten. Es stinkt,

 

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  • 2 months later...
Am 30.10.2015 at 21:18 , Glockologe sagte:

Ich habe das meinen Lehrbuben (und selten -mädels) folgendermaßen erklärt:

Vor dem Richter könnt ihr euch rechtfertigen, der Gerichtsmediziner stellt keine Fragen, wenn ihr bei ihm am Tisch liegt

Mein Vater hatte den gleichen Beruf wie ich. Er hat immer gesagt: besser von einem Mann verurteilt als von sechs Mann getragen.

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  • 1 month later...
Zitat

Für den tödlichen Überfall auf einen 81-jährigen Rentner in Tönisvorst am Niederrhein hat die Justiz bis zu zehn Jahre Haft verhängt. Das Krefelder Landgericht sprach alle fünf Angeklagten am Mittwoch wegen Raubes mit Todesfolge schuldig. Den Vorwurf des Mordes sah das Gericht als nicht erwiesen an. Die Täter hätten, als sie ihrem Opfer den Hals verdrehten, nicht unbedingt in Tötungsabsicht gehandelt, seinen Tod aber leichtfertig in Kauf genommen, sagte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch. Die Beute: eine Armbanduhr und Zigaretten. Zwei der Täter waren zur Tatzeit minderjährig.

Was hatte der Rentner im Artikel für ein Glück, dass er keine Glock hatte. Am Ende wäre er noch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

 

Quelle

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