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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


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Neue Antwort AfD-Fraktion Thüringer Landtag:

 

Sehr geehrter Herr xxx,

die AfD-Fraktion hat zum Thema Verschärfung des Waffenrechts eine aktuelle Stunde für das dieswöchige Plenum (Mittwoch) beantragt. Des Weiteren wird es im nächsten Frühjahr einen Antrag der Fraktion zum Thema geben.
Wenn Sie es erlauben, kann ich Ihre Email-Adresse gerne an die Fraktion weitergeben. Dann würden Sie von dort direkt Informationen hierzu bekommen.

Viele Grüße

xxx
Wahlkreismitarbeiterin

 

-----> ALSO SCHREIBEN SCHREIBEN SCHREIBEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Link MdL Thüringen: http://www.gunboard.de/topic/57518-e-mail-listen-deutscher-politiker/?do=findComment&comment=531454

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Sehr geehrter Herr MdEP von Weizsäcker,

 

was Sie hier behaupten, ist eine Unterstellung, Ehrverletzung und  offenes Mißtrauen, welches Sie uns Legalwaffenbesitzern gegenüber aussprechen!!!

 

Lesen Sie die Statistik des BKA, welches uns deutschen  Legalwaffenbesitzern  immer 100%ige Zuverlässigkeit ausgestellt hat, auch den Besitzern  mit zivilen halbautomatischen Feuerwaffen der Kat.B7.

 

Die angeblich hohe Munitionskapazität ist doch nicht der Grund für die angebliche Gefährlichkeit, welche von diesen Waffen ausgehen soll.

 

Wenn Sie Kenntnisse z.Bsp. im deutschen Waffenrecht/WaffG hätten, dann würden Sie SOFORT feststellen können durch Nachlesen, dass die Magazinkapazität auf 10 Schuss maximal begrenzt ist für Waffen der Kat.B7 für Sportschützen, für Jäger auf 2-Schuss !!!

 

Sie einteigen uns, Sie stigmatisieren uns bar jeder Sachkenntnis zu dem Thema, führen aber im gleichen Atemzug die terroristische Bedrohung auf...das ist unfasssbar,ungehuerlich und einmalig in der Geschichte der BRD

 

Ich muss mich langsam wirklich fragen, welches Recht Sie hier in Anspruch nehmen, uns so zu behandeln, nämlich schlimmer wie die Terroristen,welche sich keinen Deut um die Gesetze kümmern werden!

 

Die ILLEGALEN und eingeführten KRIEGS-Waffen über die OFFENEN GRENZEN sind doch das Problem und erzeugen die tatsächliche Bedrohungslage.

 

Sie bestrafen die Falschen!!!

 

Anhand ihrer Handlungen, Sie wollen das Maßnahmenpaket ja verabschieden, kann ich das letztendlich nur so bewerten.

 

Sie sollten sich wirklich dafür schämen ,was Sie hier uns standardisiert zurückschreiben.

Ich bin seit 1989 Waffenbesitzer, habe den Jagdschein und meine Waffen der Kat.B7  besitze ich seit dem Jahr 2005 und noch nie hätte ich nur im Entferntesten daran gedacht, diese Waffen zu missbrauchen.

Das ist bei den anderen betroffenen Kat.B7-Besitzern genau der gleiche Fall!

Diese Waffen sind schlichtweg nicht deliktrelevant, nicht ein einziges Mal seit deren Zulassung durch die rotgrüne Bundesregierung in 2003! 

 

Ich kann Ihnen garantieren, dass ich

 

a) alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werde, um die Enteigung meiner ungefährlichen Halbautomaten der Kat.B7 zu verhindern.

B) ich NIE MEHR in meinem Leben ihre Partei wählen werde!!!

c) ich mir über die Enteigung meiner Halbautomaten der Kat.B7 weitere Schadensersatzansprüche überlege(auch den immateriellen Schaden durch Ihre  Stigmatisierungsversuche(angebliche generelle Gefährlichkeit von LEGALwaffenbesitzern), welche schlichtweg unwahr und falsch sind!!!

 

XXXX, Stutensee(FDP Mitglied)

 

Gesendet: Montag, 14. Dezember 2015 um 17:47 Uhr
Von: "VON WEIZSÄCKER Jakob" <jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu>
An: "VON WEIZSÄCKER Jakob" <jakob.vonweizsaecker@europarl.europa.eu>
Betreff: Re: Ihr Schreiben zu den Kommissionsvorschlägen zur Ausweitung der Waffenkontrolle

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für Ihre Email bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen. Angesichts der sehr großen Zahl an Zuschriften bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen mit einem Standardschreiben antworte.

 

Die Überarbeitungen der sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung  über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda  von der Europäischen Kommission angekündigt. Es handelt sich also nicht um eine kurzfristige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge.

 

Gemäß der vorliegenden Kommissionsvorschläge sollen gewisse halbautomatische Waffen, die großteils militärischen Anforderungen entsprechen, in die Kategorie A aufgenommen werden. Unter Erwägungsgrund 9 des Vorschlags (den Sie hier einsehen können) werden in diesem Zusammenhang die Punkte Leichtigkeit des Umbaus und Munitionskapazität als maßgebend angesprochen. Begrüßenswert sind europaweit geltende strengere Registrierungspflichten und Vorschriften für den Online-Erwerb. 

 

Um darüber hinaus organisierter Kriminalität und Terror wirksam entgegenwirken zu können, fordern wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament von der Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels. Ähnliches fordern auch viele von Ihnen, was ich sehr begrüße.

 

Einige unter Ihnen vertreten die Ansicht, dass Gewalttaten mit legal erworbenen Waffen ein zu vernachlässigendes Problem seien. Dies sehe ich etwas anders, da es immer wieder schlimme Vorfälle auch mit legal erworbenen Waffen gibt und auch eine wirklich einheitliche europäische Regelung in einem Europa der offenen Grenzen fehlt. Ziel einer solchen europäischen Regelung darf es jedoch nicht sein, verantwortungsbewussten Bürgern den Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken zu verwehren.

 

Zum weiteren Verfahren: Am 7. Dezember wurde der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen im Verbraucherschutzausschuss des Europaparlaments kurz vorgestellt. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorschlag wird in diesem Ausschuss in den nächsten Monaten weitergehen und deshalb würde ich Ihnen empfehlen, sich insbesondere mit den Vollmitgliedern dieses Ausschusses, zu denen ich nicht zähle, für Detailfragen in Verbindung zu setzen. Auf der Website des Ausschusses können Sie Tagesordnungen einsehen und zukünftige Debatten per Live-Stream verfolgen: http://www.europarl.europa.eu/committees/de/imco/home.html

 

Ich würde mich freuen, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, sich auf meinem Emailverteiler anzumelden, über den ich gelegentlich über meine politische Arbeit informiere. Ich werde das Dossier angesichts der schwierigen Abwägungsprozesse weiter im Auge behalten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jakob Weizsäcker

 

 

Jakob von Weizsäcker, MdEP

Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung

und der Delegation für die Beziehungen zu Indien

 

                                           Europäisches Parlament

                                           ASP 12G346, Rue Wiertz 60

                                           B-1047 Brüssel

                                           Tel +32 (0)228 45267

           Fax +32 (0)228 49267

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Neue Mail-Antwort von den NRW-Grünen, mit teils neuen, interessanten Sätzen:

 

Sehr geehrter Herr xxx

 

gerne möchte ich ihnen auf ihr Schreiben zur Reform der EU-Feuerwaffen-Richtlinie antworten.

 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Richtlinie 2008/51 fällt in die Zeit der Terroranschläge in Paris. Sie ist allerdings nicht als Antwort auf diese zu verstehen, vielmehr sieht die Richtlinie selbst eine Revision nach fünf Jahren vor. Insofern wurde bereits seit mehreren Jahren über eine Verschärfung des EU-Waffenrechts diskutiert. Die Kommission hat sich mit den Interessenverbänden schon vor den Anschlägen in Paris ausgetauscht und im April dieses Jahres konkretere Vorankündigungen gemacht. Nur weil die Kommission auch neue Vorschläge gemacht hat, handelt es sich nicht um eine ad-hoc-Reaktion auf die Terrorakte.

 

Wir GRÜNE begrüßen sinnvolle Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung vor dem Missbrauch von Waffen. Freiverkäufliche Waffen stellen ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Insofern erhöhen mehr Waffen im Umlauf auch die Gefahr für jede und jedenEinzelnen, durch sie verletzt zu werden. Der Zugang und der Erwerb von erlaubten Feuerwaffen müssen sicher, transparent und europaweit harmonisch geregelt sein. Es gilt Schlupflöcher zu schließen, die die bisherige Linie ließ, die Kriminelle ausnutzen können. Dies betrifft etwa Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet und des behördlichen Informationsaustauschs.

 

Zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Bestimmungen gehört die neue Klassifizierung einer spezifischen Kategorie halbautomatischer Waffen. Diese Waffen, eingestuft in der derzeitigen Richtlinie unter Kategorie B7 als legale, erlaubnispflichtige Waffen, wären künftig verboten. Wir GRÜNE teilen die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Wir glauben, dass es dringend notwendig ist, auf EU-Ebene klar und einheitlich zu definieren, welche Waffen besonders gefährlich sind und deren zivile Nutzung daher verboten sein sollte.

 

Gleichzeitig verstehen wir die Bedenken, die von Sportschützinnen und Sportschützen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Sportschützinnen und Sportschützen soll weiterhin ermöglicht sein ihren Sport auszuüben. Die Europäische Kommission hat bereits deutlich gemacht, dass die halbautomatischen Waffen, die für das Sportschießen und die Jagd verwendet werden, durch die Anwendung der Richtlinie nicht betroffen sein sollen.

 

Die Landesregierungen sind über den Bundesrat zweimal im Laufe des Reformprozesses in die Beratungen eingebunden und werden entsprechend Rücksicht nehmen. Der Bundesrat kann bei Entwürfen für EU-Richtlinien aber keine Änderungen ausverhandeln. Dieses Recht steht nur dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zu.

 

Die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie „EFFECT“ wird im Februar 2016 abgeschlossen sein. Bis dahin wird die Feuerwaffen-Richtlinie noch nicht beschlossen sein.

 

Zunächst liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie vor. Dieser Vorschlag muss noch mit dem Europäischen Parlament sowie den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten verhandelt werden. Im Laufe des Verfahrens wird es sicherlich noch zu Änderungen am Richtlinienentwurf kommen, das zeichnet sich bereits ab. Danach muss die beschlossene Richtlinie in das deutsche Recht übernommen werden, was einer Änderung des Waffengesetzes bedarf. Hier hat der Gesetzgeber noch immer Spielraum. 

 

Viele Grüße

 

xxx, MdL

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Die Standardantwort  von den Grünen klingt eigentlich fast identisch wie selbige von dem Herrn von Weizsäcker, aber dieser Herr v.W. toppt ja bisher alles Dagewesene.

Er stellt nämlich im Prinzip ALLE Legalwaffenbesitzer unter GENERALVERDACHT und schwadroniert darüber hinaus mit weiteren unwahre Behauptungen, welche unwahr und falsch bzw. lediglich Schutzbehauptungen für die  Enteignungsaktion der EU sind.

Er redet ja schon von MAGAZINKAPAZITÄTEN und führt sich selbst damit auf`s Glatteis, weil er vom Fachlichen keine Ahnung hat ,zumindest für das restriktive deutsche Waffengesetz.

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Du hast echt nen Kat B7 Halbautomaten?  Welches Modell? :P

 

Naja, typischer hoplophober Kriegsdienstverweigerer - Pseudoliberal aber dann doch SPD-Abgeordneter in Brüssel - was ist da zu erwarten?  -  Statt aber gleich ganz genauso emotional rumzuflennen wie diese Gestalten sollte man es bei so Leuten trotzdem lieber mit dem gesunden Menschenverstand versuchen.

 
 

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Also mein emotionaler Ausbruch hat sehr wohl mit gesundem Menschenverstand zu tun und eines ist doch klar, diese Herrschaften wollen uns provozieren.

Sachlich habe ich alles versucht, auch die Fakten gebracht, interessiert aber nicht, also was soll ich dann bitte tun?

Etwa wie Jesus die linke Backe hinhalten und auch noch Danke sagen? oder etwa "bitte nicht so schlimm verschärfen", nur ein bisschen?

Also Deckard, hör bitte auf mit Deinem unqualifizierten Statement hierzu.

 

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Seine Durchlaucht, Alexander Graf Lambsdorff (FDP - Vizepräsident EP) hat geantwortet:

Den Vorschlag der EU-Kommission, den Kauf von Waffen zu erschweren, lehnt die FDP in seiner jetzigen Form ab. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist. Es ist ein Mythos, dass legale Waffen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Gesetzestreue Waffenbesitzer sollten daher nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihrer legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Schließlich leisten Sportschützen und Jäger durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Für die FDP ist klar: Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Die Politik hat an dieser Stelle die tatsächlichen Ursachen zu bekämpfen und darf nicht in blinden Aktionismus verfallen. Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen erschweren. Sie können versichert sein, dass wir uns in den Verhandlungen im Europäischen Parlament dafür einsetzen werden, dass der Vorschlag der Kommission entsprechend geändert wird.   

 

GRUß

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vor 8 Stunden, Hollowpoint sagte:

Den Vorschlag der EU-Kommission, den Kauf von Waffen zu erschweren, lehnt die FDP in seiner jetzigen Form ab. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist.

Er hat überhaupt nicht Recht! Das heißt, dass jeder Einzelfall dazu geeignet ist das Gesetz dahingehend zu verschärfen. Das ist doch genau das was in der Vergangenheit passierte und was jetzt wieder passiert. Ein Einzelfall muss dazu herhalten das Gesetz zu verschärfen.

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Sogar unser Linkskampfblatt bringt einen ausgewogenen Bericht zum Thema:

http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/Schiesst-Bruessel-uebers-Ziel-hinaus;art16698,9046268

Im Kommentar dazu wird der Entwurf als "in einigen Punkten überzogen" bezeichnet.

Erstaunlich!

Und wenn dieser Artikel in der Zeitung nur dazu dient, noch ein paar Schnarchnasen mehr aufzuwecken, ist er schon nützlich.

 

GRUß

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Auch das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit zur Verschärfung des WaffG in Deutschland:

Im Februar 2013 hat das BVerfG Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen.

Az. 2 BvR 1645/10 u.a.

 

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Kein-strengeres-Waffenrecht-in-Deutschland-id24090806.html

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Am ‎13‎.‎12‎.‎2015 at 20:41 , Mike57 sagte:

 

General ich war sofrei bzw. frech Deine Ausarbeitung zu klauen, passt hier hervorragend ins Konzept.;))

 

Hallo Mike, Grüße in die Reha. Dazu sind ja solche Werke da, um sie zu verteilen. ich habe mir die Zahlen noch einmal angeschaut. es ist mir ein Rätsel, wie man auf den Durchschnittswert von 999 Tote durch Schusswaffen/Jahr, in dem genannten Zeitraum kommt. Die amtliche Todesfallstatistik ist wesentlich besser wie die PKS für die Belegung geeignet. Mann müsste dafür den selben Zeitraum als Referenzwert nehmen. Auch da kommt man nicht auf "diesen Schnitt". Das Problem an der PKS ist, dass keine Unterscheidung zwischen "legal und illegal" statt findet. Betrachtet man einmal den amtlichen Vordruck zur Anzeigenaufnahme wird man dort feststellen, dass es das Feld zum ankreuzen gibt "Straftat mit Schusswaffe" und "Straftat ohne Schusswaffe". Eine Aufschlüsselung, ob die Straftat durch den Täter mit einer legalen bzw. nicht legalen Schusswaffe durchgeführt wurde, erfolgt dort nicht und fliest damit auch nicht in die Statistik ein. Oberflächlich betrachtet wird z.B. in dem Straftatenkomplex Mord, Totschlag, etc. mit Schusswaffe schon klar, dass hier geschossen wurde. Nicht klar ist jedoch um welche Art von Schusswaffe es sich handelt, dass kann eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sein, aber auch eine erlaubnisfreie (z.B. Luftdruck oder aufgesetzter Schuss mit einer Schreckschusswaffe. Auch hier erfolgt keine Aufschlüsselung in legal oder Illegal.

Das wären aber die entscheidenden Tatsachen. Die von Dir genannte Zahl 62 Tötungsdelikte mit Schusswaffen ist aber schon gemessen an den über 2000 Taten (einschließlich Versuche) verschwindend gering.

Die amtliche Statistik der Todesfallursachen ist zwar ohne Auflistung von Legal und Illegaler Tatmittel daher aufschlussreicher, weil jeder tatsächlich verstorbene erfasst wird. Zudem wird durch die ICD 10 Zähl- und Erfassungsweise eine EU weite Vergleichbarkeit gegeben. Betrachtet man dort z.B. die Bereiche Suizid (ICO X60 - X84) dann ergibt das für das Jahr 2014 (Bundesrepublik) eine Sterbeziffer von 10.209 Suizid-Opfer. Bemerkenswert, das/die Tatmittel Schusswaffe (ICD X.72-X.74) forderte 719 Opfer. 4.863 Menschen strangulierten oder erhängten sich selbst. Gemessen am Gesamtsuizid erfolgte der Schusswaffeneinsatz in  7,42 % der Suizidfälle.

Deutlicher wird die Zahl der vorsätzlichen Sterbefälle aufgelistet.  Keine "Verwässerung" mit Versuch, sondern nur vollendet. Für den Bereich Schusswaffen (X.93.0 -X.95.9) ergibt dies eine Sterbefall Zahl von 42 Opfern, dagegen z.B. die Zahl der Tötungen mit scharfen Gegenständen (X.99 - X99.9) ergibt die Summe von 144 Opfer.

Bei all diesen Zahlen wird eines deutlich, die Herkunft der Zahlen der EU Kommission sind nicht belegbar,  weder durch eine PKS noch durch die direkt EU weit vergleichbare Todesfallstatistik (ICD 10 Fälle). Das Gegenteil ist eindeutig amtlich belegt. 2014 42 Tote durch Vorsatzhandlungen mit Schusswaffen und 719 belegbare Tote durch Suizid mit Schusswaffe.  Dann vergleiche man bei den gewaltsamen Delikte z.B. Tatmittel Schusswaffe vs. Tatmittel scharfer Gegenstand. Das sind öffentliche Zahlen, die auch und/oder gerade den EU Gremien zugänglich sind. Hier muss man den Abgeordneten verdeutlichen, dass entweder ein Fehler vorliegt (wer's glaubt...lach) oder Sie eher vor einen Karren gespannt werden, der mit geschönten Statistiken auf den Weg gebracht werden soll. Diese Zahlen sollten die sich mal genau erklären lass. Auf diese wäre ich im übrigen auch sehr gespannt.

Gruß

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vor 57 Minuten, Medizinmann sagte:

Hmm das nicht öffentlich einsehbare Lagebild Schusswaffenkriminalität gibt diese Unterscheidung doch her oder?

Jaein.... das ist so ne Sache. Schau Dir mal das Werk an, dass damals die Piratenpartei eingeklagt hat. Hier das von 2010

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf

Gemeint ist das Bundeslagebild "Waffenkriminalität" welches in der Form nicht öffentlich ist. Auch diese Version die die Piraten damals im rahmen des Informationsfreiheitsgesetz "eingeklagt" haben ist nur die abgespeckte Version. Interessant ist in dem vorliegenden Beispiel die Seite 5. Nicht in der PKS (siehe meine Ausführungen zum Thema Anzeigenformular) werden die Umstände des/der tatmittel gemeldet, sondern durch die jeweiligen Polizeidienststellen durch den "Sondermeldedienst Waffen/Sprengstoff" Diese Zahlen, und nur diese, fließen in die Falldatei BKA-Waffen ein. Ein nicht öffentliches Werk, vermutlich aus gutem Grund, und sicherlich den meisten Abgeordneten nicht bekannt (Ausnahme: Innenausschuß). Für das Jahr 2010 wurde bei der Rubrik "Straftaten nach StGB" folgende Waffen nach art und Herkunft, welche bei den Straftaten Verwendung fanden, erfasst:

Erlaubnisfreie Waffen 344 (69,3 %)'
Illegale Waffen: 125 (25,3%)
Legale Waffen: 27 (5,4%)

 

Gleichfalls sehr wichtig, belegt es doch geradezu Beispielhaft, warum uns die EU auf das übelste verschaukelt.

Interessant ist die Auswertung, dass 2010 6.636 erlaubnispflichtige Schusswaffen (und Teile) illegal im Besitz waren, bzw. geführt und damit beschlagnahmt wurden. Bei Nur 1.641 handelte es sich um erlaubnisfreie Waffen, 4.935 waren erlaubnispflichtig. Ein eindeutiger Beleg dafür, dass das Problem die "scharfen" Waffen welche illegal besessen und verwendet werden, das Problem sind und nicht die registrierten.

Zum Vergleich der Link zum aktuellen Lagebild von 2014. Und was wird der geneigte Leser feststellen? Die Angaben zur Thematik Legal/Illegal sind wie gewohnt wieder nicht veröffentlicht. Warum wohl? Würden sie vermutlich wieder das bestätigen, was die eingeklagten Versionen von 2002-2010 gleichfalls belegen. Nicht die legalen, sondern die illegalen sind das Problem.

Hier der Link zum "öffentlichen Werk 2014"

http://www.bka.de/nn_193360/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2014,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/waffenkriminalitaetBundeslagebild2014.pdf

Die "aufgelegten" Lagebilder, findet Ihr u.a. beim DSB in der Mediathek, bei Katja und natürlich auch bei den Piraten (Arbeitsgruppe Waffenrecht).

Das muss man den Abgeordneten einmal im freien Gespräch mit auf den Weg geben. Die meisten haben sich bislang " verwundert die Augen gerieben", was soll man auch zu amtlichen Dokumenten sagen. Eine Gesetzesverschärfung ist immer dann notwendig, um Probleme zu lösen oder Erfordernisse zu realisieren. Nicht aber, wenn es keine gibt.

Noch ne kleine Anmerkung, wer zu einem persönlichen Gespräch mit Politikern geht und noch ein wenig komprimierte Fakten sucht zu den verschiedenen Problematiken, dem sei auch das im Link aufgeführte "Faktenpapier" empfohlen:

http://www.slg-stuttgart.de/waffenrecht/Diskussionspapier_2013.pdf

Gruß

 

 

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vor 20 Stunden, Immerbadisch sagte:

 

Sachlich habe ich alles versucht, auch die Fakten gebracht, interessiert aber nicht, also was soll ich dann bitte tun?

 

 

Was sagte ich Dir vorher voraus? Genau das, aber nimm es nicht persönlich. Hartnäckig aber sachlich bleiben. Ich mach das nun seit 98, da könnte man Bücher füllen. Einer der letzten Aktion von mir, wurde übrigens 2013 auf immerhin vier Seiten in Caliber veröffentlicht.

Mach so weiter!

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