Jump to content

Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


GunBoard.de

Recommended Posts

vor 9 Minuten, Jägermeister sagte:

FP-Mühlwerth: Nein zu EU-Waffenbesitzrichtlinie

ÖVP lehnt im EU-Ausschuss eigene Forderung ab

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151216_OTS0134/fp-muehlwerth-nein-zu-eu-waffenbesitzrichtlinie

Kapiere ich nicht!

Die Ösl-Stellungnahme lautet:

 AUSTRIA Austria (AT) supports the views of the CZ delegation expressed in the meeting of GENVAL on 26th November and submitted in written form. 

Categories (new Annex I part II):
The proposal i.a. aims at preventing unauthorized persons from the possession of automatic firearms. In order to reach this goal, the following provisions need to be taken:
1. All semi-automatic firearms shall be included in category B
2. If relevant parts of such semi-automatic weapons are likely to be used in automatic firearms, these semi-automatic weapons shall fall under category A.
 

 

GRUß

 

Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden, Doom sagte:

Deine Übersetzung ist sehr gut, nur mit "dans mon chef" meinte er nicht seinen Chef, sondern aus seiner eigenen Initiative.

 

Weiss nicht ob folgendes schon irgendwo gepostet wurde:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/08/82/EU_88221/imfname_10597711.pdf

Es ist das offizielle Dokument des Rates über die Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsstaaten, sehr lesenswert, wenn auch sehr lang...

Hab's nachgeschlagen.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich hab es oben korrigiert.

Dans mon chef = In meinem Kopf = Meiner Meinung nach.

 

Link to comment
Share on other sites

vor 8 Stunden, Mike57 sagte:

Das Statement von GERMANY Seite 54 ist eindeutig, das ist die Offizielle Stellungnahme der Bundesrepublik dazu mit Änderungswünschen. Die Innenminister sind sich einig was Sie wollen VERSCHÄRFUNG, die gewählten Abgeordneten fürchten um hre Pfründe in Form von Diäten, die Verbände schlucken jede Kröte solange es noch ein bischen "Schießsport" mit gefährlichen Waffen gibt.

Du kriegst das in den falschen Hals, Mike. Deutschland ist nicht erfreut über die Vorschläge, sondern darüber, dass die Kommission Vorschläge gemacht hat. Das ist Diplosprech. Die können nicht sagen

" Höma, Marini Du Backblech, wasn dat fürn Scheiß? Geh und nerv Deine Mutter damit". Die sagen " Vielen Dank für die Vorschläge. Dies und das halten wir noch für erörterungswürdig und für Punkt XY sehen wir keinen Handlungsbedarf".

Das deutsche Statement gefällt mir bis jetzt und so undemokratisch sich das anhört: Es ist das wichtigste Statement.

 

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Dossier von Oberland Arms ging mit einem individualisierten Anschreiben an die meisten der 96 deutschen MdEP`s raus, lediglich die Handvoll Politiker, welche uns vertrauen, habe ich das Dossier neutral an Diese geschickt.

 

"EU-Feuerwaffenrichtlinie Überarbeitung/Fakten und Dossier zur Entscheidungsfindung für Sie/Rechtliches/Politisches
 
Sehr geehrter Herr/Frau  MdEP  ,
 
Ich habe Ihnen eine Übersicht beigefügt, damit das Verständnis von Seiten der MdEP-Parlamentarier für die Sache wächst bzw. Ihre Bedenken zerstreut werden können.
 
Von uns Legalwaffenbesitzern mit unseren Halbautomaten der Kat.B 7 geht selbstverständlich keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit aus und wir sind damit auch nicht deliktrelevant aufgetreten seit der Einführung dieser Waffentypen im Jahr  2003!
 
Es ist auch unrichtig, dass Jäger nur Kipplaufbüchsen und Repetierbüchsen für die Ausübung der Jagd verwenden, aber dazu in dem beigefügten Dossier mehr.-->
 
Desweiteren ist es eine Mär der federführenden Verantwortlichen der EU-Kommission , welche Ihnen glauben machen wollen, in Deutschland würden sich jährlich 1.000 Menschen  mit Schusswaffen umbringen???
 
Mit legalen Schusswaffen ist diese Zahl definitiv nicht belegbar.
Fragen Sie das BKA!Diese werden Ihnen attestieren, dass diese Zahl schlichtweg falsch  ist.
 
Es können daher bei DIESER Statistik nur illegale   und legale verwendete Waffen in einen Topf geworfen worden sein und das macht einen entscheidenden Unterschied, da die bei Straftaten verwendeten Legalen Waffen deliktrelevant maximal im PROMILLEBEREICH liegen! 
 
Woher der Vorsitzende der EU-Feuerwaffenkommission diese Zahlen hernimmt, ist für uns Betroffene ein Rätsel.
 
Herr MdEP Marini wird sich dafür eines Tages juristisch verantworten müssen, wenn er denn solche falschen Zahlen vorlegt.
Die Schadensersatzklagen werden für den Fall der Zustimmung der EU-Parlamentarier zu diesem Unsinn zu Zig-Tausenden bei den zuständigen Gerichten eingereicht werden.
 
Ich bin wie viele andere Tausende Legalwaffenbesitzer auch in den Vereinigungen DSB,DSU,pro legal,FWR organisiert und unsere Vorhaben sind abgestimmt bzw. rechtsschutzversicherungstechnisch abgesichert bzw. gedeckt.
 
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich dieses Dossier und unseren bisherigen Sachvortrag aufmerksam durchzulesen!
 
Sollten Sie dennoch dieser Enteignung zustimmen und auch den anderen zum Teil völlig überzogenen und unsinnigen Verschärfungsvorschlägen, welche nichts, aber auch gar nichts mit einer echten Terrorismusbekämpfung und Gefahrenabwehr zu tun haben, werde ich Ihnen hiermit folgendes mitteilen:
 
a) ich werde nie mehr in meinem Leben Ihre Partei  wählen
B) ich werde die nötigen juristischen Maßnahmen in die Wege leiten, um den Verlust und die Zerstörung meiner Halbautomaten der Kat.B7 zu verhindern
c) ich werde mir weitere schadensersatzrechtliche Schritte überlegen, insbesondere den immateriellen Schaden prüfen und einklagen , welcher durch falsche Tatsachen und das offen ausgesprochene Mißtrauen gegenüber mir als Legalwaffenbesitzer ausgesprochen werden wird dadurch.
d) ich zukünftig eine Partei wählen werde, welche mir das vollste Vertrauen ausspricht und mich nicht stigmatisiert bzw. sich klar für den Erhalt des bestehenden Waffenrechtes in D und des Waffenbesitzes und seiner Verordnungen  in der jetzigen Form  ausspricht.
 
Mit freundlichen Grüßen,
XXXX, Stutensee"
 
  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

 

Zitat

a) ich werde nie mehr in meinem Leben Ihre Partei  wählen

B) ich werde die nötigen juristischen Maßnahmen in die Wege leiten, um den Verlust und die Zerstörung meiner Halbautomaten der Kat.B7 zu verhindern
c) ich werde mir weitere schadensersatzrechtliche Schritte überlegen, insbesondere den immateriellen Schaden prüfen und einklagen , welcher durch falsche Tatsachen und das offen ausgesprochene Mißtrauen gegenüber mir als Legalwaffenbesitzer ausgesprochen werden wird dadurch.
d) ich zukünftig eine Partei wählen werde, welche mir das vollste Vertrauen ausspricht und mich nicht stigmatisiert bzw. sich klar für den Erhalt des bestehenden Waffenrechtes in D und des Waffenbesitzes und seiner Verordnungen  in der jetzigen Form  ausspricht.

 

 

 

Ich würde eher darauf hinweisen, das wenn dieser EU-Gesetzesentwurf durchgeht, damit Landeswaffengesetze ausgehebelt und damit ungültig werden. Ich persönlich werde in diesem Fall vor dem EU-Gerichtshof gegen die dann ungleichen Waffengesetze klagen und analog zu Österreich eine WBK für die Verteidigung in meinen 4 Wänden und einen Waffenschein wie in Tschechien einklagen, Ebenso wie die Freigabe von Schrotflinten und KK-Gewehren wie in vielen anderen EU-Staaten. Davor haben doch die Politiker viel mehr Angst, besonders unsere, nachdem der letzte Innenminister erklärt hat,dass für das Waffengesetz jeder Staat selbst zuständig ist.

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Noch ein Beispiel von hervorragender "journalistischer" Arbeit und treffender "parteipolitischer" Bewertung:

 

Quelle T-Online

 

"Die Leute haben Angst"  

Deutsche rüsten auf - mit freiverkäuflichen Waffen

17.12.2015, 07:04 Uhr | t-online

 
Deutsche kaufen mehr frei verkäufliche Waffen: "Leute haben Angst". Die Deutschen ein Volk der Waffennarren? Neue Zahlen zu Waffenverkäufen legen diese Vermutung zumindest nahe. (Quelle: imago/Moment Photo)

Die Deutschen ein Volk der Waffennarren? Neue Zahlen zu Waffenverkäufen legen diese Vermutung zumindest nahe. (Quelle: Moment Photo/imago)

 Wegen diffuser Ängste vor gewaltsamen Übergriffen, Terrorattacken oder Wohnungseinbrüchen legen sich immer mehr Deutsche eine Schusswaffe zu. Noch dramatischer ist die Zahl der im Umlauf befindlichen frei verkäuflichen Waffen gestiegen. Die Verkäufe von Gas- oder Pfeffersprays haben sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. 

Nach Daten des Bundesverwaltungsamtes, das für die Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen zuständig ist, ist die Zahl erlaubnispflichtiger Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen oder Vereinen in den letzten drei Jahren um fast 300.000 auf 5,79 Millionen gestiegen. Aber nicht nur die Anzahl der Waffen schnellte in die Höhe, sondern auch die Zahl der Besitzer. Im gleichen Zeitraum wuchs sie um 140.000 auf 1,54 Millionen. 

"Dem Run auf Waffen einen Riegel vorschieben"

Zwar verwies eine Sprecherin der Behörde gegenüber t-online.de darauf, dass diese Zahlen nicht wirklich zuverlässig auf eine Zunahme schließen lassen. So würden die Daten der einzelnen Waffenbehörden der Bundesländer noch bis 2017 einer Überprüfung unterzogen, so dass sichere Aussagen erst danach möglich seien. 

 

Jedoch zeigt das Beispiel Sachsen, dass eine starke Zunahme sehr offenkundig ist. Wie das sächsische Innenministerium auf eine Landtagsanfrage der Grünen kürzlich mitteilte, ist die Zahl der Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis innerhalb der vergangenen zwei Jahre in dem Bundesland um 3000 auf 37.579 gestiegen. 

Laut Valentin Lippmann, dem innenpolitischen Sprecher der Grünen in Sachsen, funktioniert der Zugang zu den Waffen vor allem über die Schießsportvereine: "Dort meldeten sich von Januar bis Oktober 2015 insgesamt 346 Personen zu Sachkundeprüfungen an. So viele Prüfungsteilnehmer haben sich in den gesamten letzten vier Jahren nicht angemeldet", berichtete er - und forderte, "dem Run auf erlaubnispflichtige Waffen" einen Riegel vorzuschieben. 

Waffenschein & Co. 

Bei der Genehmigung zum Besitz oder dem Mitführen von Schusswaffen wird zwischen Waffenschein, Waffenbesitzkarte und dem sogenannten kleinen Waffenschein unterschieden. Wer einen Waffenschein besitzt, darf eine geladene Schusswaffe in der Öffentlichkeit am Körper tragen. Dieses Dokument ist einem kleinen Kreis von Personen vorbehalten - beispielsweise der Polizei oder dem Sicherheitsgewerbe. 

Die Waffenbesitzkarte erlaubt zwar den Erwerb und den Besitz einer Schusswaffe, nicht aber das Mitführen. Die Karte berechtigt aber zur geregelten Nutzung, etwa bei Sportschützen. Beim Transport muss die Waffe in einem Koffer verschlossen sein und die Munition getrennt aufbewahrt werden. Über eine Waffenbesitzkarte verfügen vor allem Sportschützen, Jäger oder Waffensammler. 

Der kleine Waffenschein berechtigt zum Mitführen einer Gas- oder Schreckschusspistole. Wie bei den anderen Waffenscheinen muss der Antragsteller zwar zuverlässig und persönlich geeignet sein. Ein Sachkundenachweis ist hierbei aber nicht erforderlich. 

Ohne jegliche Erlaubnis können hingegen frei verkäufliche Waffen wie Gas- oder Pfeffersprays erworben werben. Diese werden nicht nur bei professionellen Waffenhändlern, sondern etwa auch in Baumärkten angeboten.

Vor allem frei verkäufliche Waffen boomen

Vor allem die Nachfrage nach solchen Abwehrmitteln ist in letzter Zeit enorm gestiegen, wie Roland Zobel, Sprecher des Verbandes Deutscher Büchsenmacher & Waffenfachhändler, gegenüber t-online.de sagte. So hätten sich die Verkäufe einer Umfrage unter Waffenhändlern zufolge im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. 

Zobel meint auch den Grund für den Ansturm auf Abwehrsprays zu kennen: "Nach den Anschlägen von Paris am 13. November haben die Verkäufe noch einmal deutlich zugenommen", berichtete er: "Die Leute haben Angst." Gleichzeitig räumte der Sprecher ein, dass man einem terroristischen Angriff wohl kaum wirksam mit einem Abwehrspray begegnen kann. 

Ebenso wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte auch der Sprecher davor, sich mit einem Pfefferspray in der Hand in Sicherheit zu wiegen. Denn vom Gesetz her sind die handlichen Sprühdöschen einzig und allein für die Abwehr von Tieren erlaubt. Wer von einer anderen Person angegriffen wird und diese mit einem Pfefferspray außer Gefecht setzt, kann deshalb leicht vom Opfer zum Täter werden. 

GdP warnt vor Überreaktionen von Angreifern

Deshalb rät Zobel dazu, sich stattdessen lieber einen Schrillalarm zuzulegen. Dieser erzeugt beim Auslösen eine ohrenbetäubende Sirene von über 100 Dezibel, sorgt damit für Aufmerksamkeit und kann Angreifer abschrecken. Eine andere Alternative sei die sogenannte Taktische Taschenlampe. Ausgerüstet mit einem sogenannten Strobe-Modus erzeugt sie ein extrem grelles Licht, mit dem ein Angreifer geblendet und sogar für einen Moment lang handlungsunfähig gemacht werden kann. 

Doch selbst bei diesen eher defensiven Abwehrmitteln gibt ein Sprecher der GdP gegenüber t-online.de zu bedenken, dass deren Einsatz leicht zu Überreaktionen eines Angreifers führen kann - mit ungewissem Ausgang für das Opfer.  

 

 

Wieso fragt keiner woher das kommt?

37 tausend waffenrechtliche Erlaubnisse bei über 4 Mio Einwohnern, wo ist denn da das Problem.

Zudem würde die Gruppe der Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen wohl bei anderen "Kriterien" als "Minderheit" bewertet werden. Oder?

Außerdem gibt es keine Aussage zu:

Wie hoch ist der Anteil an Anträgen aus dem "boomenden" Sicherheitsgewerbe (wieso wohl? siehe unten!) bzw. Anzahl der Anträge von Sportschützen, Jägern, Sammlern und "Kleine Waffenscheine"?

Einen "Run" kann ich so nicht erkennen. Zumal vollkommen vergessen wird, dass durch Sachkundeprüfung, Mitgliedschaft im Verein, Bedürfnisbescheinigung etc. eher von einem Marathon gesprochen werden muss als von einem Run.

Der "parteipolitische" Reflex des Vertreters der Grünen "Einhalt gebieten" erstaunt wohl niemanden. Aber selbst diesem Herrn müsste aufgefallen sein, dass es eine erhebliche Differenz zwischen der Anzahl der Teilnehmer an der Sachkundeprüfung (aufgerundet und auf zwei Jahre gerechnet wohl um die 800-1000) und den 3000 neuen waffenrechtlichen Erlaubnissen gibt (kleiner Waffenschein????).

ALSO traue keinner STATISTIK, die du nicht selbst erstellt hast (heißt im Original anders) oder keiner Frage, die du nicht selbst formuliert und deren Antwort du selbst "verbogen"  hast.

Der verlinkte Artikel "German Angst" geht auf mögliche Ursachen ein.

So sollten sich eben die "Politiker" fragen, ob sie die Bevölkerung mit- bzw. ernst nehmen. Woher stammt das Gefühl der Unsicherheit, der Vertrauensverlust in die durch den Staat zu garantierende Sicherheit und wieso gibt es so einen großen Markt für "freie" Waffen ?

Und ehrlich der Tipp des Gewerkschaftsvertreters "taktische" Taschenlampe ist doch wohl ein Witz.

 

Link to comment
Share on other sites

vor 6 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Du kriegst das in den falschen Hals, Mike. Deutschland ist nicht erfreut über die Vorschläge, sondern darüber, dass die Kommission Vorschläge gemacht hat. Das ist Diplosprech. Die können nicht sagen

Doch so etwas muss auch mal gesagt werden genau so, wie bei einem unartigen Kleinkind!!

" Höma, Marini Du Backblech, wasn dat fürn Scheiß? Geh und nerv Deine Mutter damit". :hysterical:

Die sagen " Vielen Dank für die Vorschläge. Dies und das halten wir noch für erörterungswürdig und für Punkt XY sehen wir keinen Handlungsbedarf".

Dipolsprech? Wenn es angebracht ist, der unausgegeorene Scheixx von dem braucht ein klares Statement, so wie Deines Oben!

Das deutsche Statement gefällt mir bis jetzt und so undemokratisch sich das anhört: Es ist das wichtigste Statement.

Na warten wir mal ab....

 

Der und seine Kumpels brauchen ma einen vor den Latz geknallt, der verarscht ja seine "Kollegen" mit den ganzen gefälschten Statistiken. Die werden mit dem Mist zugeschissen und lesen das wenn überhaupt oberflächlich. Und dann schreiben auf einmal wildfremde Menschen und klären mich sachlich und fachlich fundiert darüber auf. Was glaubst Du was ich dem in dem Hearing an den Kopf geknall hätte, so etwas in der Art wie Du da oben geschrieben hast. Der Sitzungspräsi hätte nur mit seine Glocke geläutet....:hysterical: Der würde bei mir nie mehr eine Kommision leiten, Toilettenkontrolleur in EU Gebäude wäre angebracht, da herrschen vielleicht auch" besondere Umstände" so wie damals im Bundestag..... :D

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Am 17.12.2015 at 06:12 , Immerbadisch sagte:

Fragen Sie das BKA!Diese werden Ihnen attestieren, dass diese Zahl schlichtweg falsch  ist.

Es können daher bei DIESER Statistik nur illegale   und legale verwendete Waffen in einen Topf geworfen worden sein und das macht einen entscheidenden Unterschied, da die bei Straftaten verwendeten Legalen Waffen deliktrelevant maximal im PROMILLEBEREICH liegen! 

Das kann man m.E, nach so nicht schreiben, weil es so pauschaliert auch nicht korrekt ist. Auf der einen Seite bemängeln wir, dass man sich verschaukelt fühlt und mit "falschen Zahlen" operiert wird, auf der andern Seite schafft man genauso "unsauber". Da sollten wir schon emotionalfrei den Finger in die Faktenwunde legen, denn das ist das einzige was noch zählt. Und solche Aussagen werden von der Gegenseite sofort dazu genutzt darauf hinzuweisen, dass die Waffenlobby ja selbst mit falschen zahlen arbeitet. Ich weiß zwar schon was Du meinst und je nach Ansicht und Gemüt, der Angeschriebene auch, die Frage ist aber ob die Masse es auch Wissen will, was du meinst.

In der von Dir zitierten PKS findet überhaupt keine Unterscheidung nach Legal oder Illegal statt, das ist FAKT. Hier wird allenfalls nach den Rubriken "mit Schusswaffe gedroht" oder mit "Schusswaffe geschossen" unterschieden. Zu finden unter Ziff. 2.3.1 Da sind aber alle, auch schusswaffenähnliche Gegenstände und z.B. keine Schusswaffen (Spielzeug- oder Modellwaffen) enthalten, also nicht illegal - legal. Allenfalls findest Du noch eine Subsummierung unter der Ziffer 6.5.5 "Mitführung einer Schusswaffe durch Tatverdächtige".

Das hatte ich ja nun schon mehrfach erwähnt, scheint ja aber keinen zu interessieren. Diese Unterscheidung kann schon daher in der PKS nicht vorgenommen werden, weil dem bundesweit zu nutzenden Einheitsformular zur Aufnahme einer Anzeigen (Straftat nach StGB) nur die Rubrik gedroht oder geschossen (und Mitführen einer Schusswaffe) vorgesehen ist. Da lässt sich weder so noch so eine andere statistische Auswertung ableiten.Sollte also sich der interessierte Abgeordnete tatsächlich die Mühe machen, oder eher der berühmte wissenschaftliche Mitarbeiter, dann wird er von Dir auf eine Quelle verwiesen, die diese Aussage so nicht belegen kann.  Etwas detaillierter wird es in dem Bundeslagebild "Waffenkriminalität". Diese gehört aber nicht zur PKS. Wenn diese zur Rate gezogen wird findet man gleichfalls aber keine Aufstellung der relevanten Rubriken nach legal oder illegal. Auch hier allenfalls unter Ziff. 2.3 "Sicherstellung von Schusswaffen".

Auszug: 2014 wurden 443 Waffen sichergestellt, welche bei Taten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB mitgeführt wurden. Hierbei lag der Anteil der erlaubnisfreien bei 75,7 %, der der erlaubnispflichtigen bei 24,3 % und der aus dem Legalbesitz bei 4,9 % (also 21,7 Waffen). Wichtig, weil es so aber nicht erwähnt wird, bei diesen Legalwaffen sind aber auch alle Behördenwaffen, z.B. durch den Dienstwaffenträger wurde eine Straftat nach dem StGB verübt, enthalten. Also, wieder keine Aufschlüsselung nach Legal und illegal.Was denkst Du nun eigentlich was der Abgeordnete machen wird, wenn die von Dir zitierten Quellen nicht mal im Ansatz Deine Behauptung belegen (Und bitte ...nicht schon wieder falsch verstehen ich sehe das ganz neutral aus dem Blickwinkel eines Menschen, der nicht in die Materie involviert ist).

Die Fakten die Du meinst, werden aber tatsächlich erfasst.  Es gibt den Sondermeldedienst "Waffen/Sprengstoff". Hier melden die jeweiligen Polizeidienststellen tatsächlich die Details nach legal, illegal, erlaubnisfrei, Behördenwaffe, usw.

Diese Zahlen, und nur diese, fließen in die "Falldatei BKA-Waffen" ein. Diese Auswertung ist nicht öffentlich. Auch hier wie schon so oft, vermutlich aus gutem Grunde. In jedem EU Land gibt es eine vergleichbare Polizeibehörde wie bei uns das BKA. Das heißt auch EU weit werden die Daten so oder so ähnlich erfasst. Dies Daten sind aber dem jeweiligen Innenausschuss selbstverständlich zugänglich. Der angeschriebene Mandatsträger könnte diese Datei bei seinem fachlichen Innenausschuß sicherlich einsehen oder den entscheidenden Auszug bekommen, dazu muss er aber Wissen, dass es diese nicht öffentliche Auswertung tatsächlich gibt. Dass kann man sicher ausschließen, wenn der entsprechende Mandatsträger nicht dem Innenausschuß angehört oder gänzlich fachfremd ist.

Also nochmal: Selbst wenn einer gewillt ist unserem Anliegen Gehör zu schenken, wird er mit diesen Quellen nicht zu dem Ergebnis kommen können, was behauptet wird. Der Unterschied ist aber Wichtig.

Um die Sache ein bisschen zu beschleunigen, folgender Hinweis. Die Arbeitsgruppe Waffenrecht der Piratenpartei hat 2013 im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz die Veröffentlichung für Ihre Arbeitsgruppe juristisch erstritten und das Zahlenmaterial von 2000 - 2010 erhalten und aufgelegt. Diese nicht "bereinigten" Lagebilder Waffenkriminalität kann man auf zig Seiten laden (Piraten, DSB Mediathek, usw). Hier nochmal das "nicht öffentliche" Bundeslagebild von 2010 direkt von der Piratenpartei.

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf

Unter der Ziff 2.2. findet man die Aufstellung aus der Falldatei BKA Waffen, die sonst so nicht zugänglich ist. Man wird feststellen, und das ist wichtig, vergleicht man die veröffentliche Version von 2011 mit der auf der BKA Seite vorhandenen Version, dass diese tatsächlich gleich sind, was aber nur eine direkte Auswirkung der Klage der Piratenpartei ist. Bereits ab dem Lagebild 2011 sind diese Daten nicht mehr enthalten und durch das BKA wird wie gewohnt die bisherige fehlende Transparenz fortgesetzt. 

Noch ein Hinweis: Auch die von den Piraten veröffentlichte Versionen sind nicht vollständig., Das Original ist als Verschlusssache eingestuft und von daher sind diese freigegebenen Versionen "leicht bereinigt" die zahlenmäßige Aufschlüsselung z.B. der Behördenwaffen "fehlt schlichtweg"

Aber ich denke die Zahlen von 2000-2010 sind Aufschlussreich, belegt doch eindeutig die offizielle Bundesstatistik, dass z.B. 2010 bei Straftaten nach dem StGB gerade einmal 27 Legal Waffen (und bitte daran denken, darin ist die Unbekannte X (Behördenwaffen) mit subsummiert) zur Anwendung in Straftaten gekommen, Diese Zahlen Ändern sich in den ganzen Jahren nur maginal. Das sind die FAKTEN!

Bei weiteren Aktionen also die Mandatsträger auf diese "BKA Datei" verweisen, entweder diese mit senden oder den Hinweis auf den Innenausschuß hinzufügen, sonst kommt der nicht zu diesem Ergebnis, was die Legalwaffen anbelangt.

Ich hoffe es wurde nun deutlich. Viel Erfolg bei der weiteren Lobby-Arbeit.

Gruß

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Sehr geehrte Familie xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. Dezember 2015 an Ministerpräsident Dr. Woidke. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Ministerpräsident nicht unmittelbar in Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden eingreifen oder außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Verfahrenswege handeln kann. Eine unmittelbare Veranlassung aufgrund Ihrer Zuschrift kommt daher nicht in Betracht.

 

Generell ist darauf hinzuweisen, dass das Waffenrecht der Regelungsbefugnis des Bundes unterliegt, so dass der Einfluss der Länderebene insoweit sehr begrenzt ist. Ich erlaube mir daher den Vorschlag, dass Sie Ihre Hinweise auch an die Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages richten. Auf exekutiver Ebene steht Ihnen zudem das Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140,

10557 Berlin, als zuständiges Fachressort für Fragen und Hinweise zur Verfügung.

 

Soweit es die Meinungsbildung innerhalb der Brandenburgischen Landesregierung betrifft, habe ich Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das

 

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK),

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam, Tel.: (0331) 866-0

 

weitergeleitet und um Übernahme Ihres Anliegens gebeten. Eventuelle Nachfragen in gleicher Sache bitte ich unmittelbar an die genannte Behörde zu richten.

 

Für das durch Ihre Kontaktaufnahme mit dem Ministerpräsidenten gezeigte Vertrauen danke ich Ihnen. Ihre Hinweise wurden in der Staatskanzlei aufmerksam zur Kenntnis genommen und fließen in die politische Meinungs- und Willensbildung des Ministerpräsidenten ein.

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Bürgerbüro

Im Auftrag

 

xxx

Link to comment
Share on other sites

Am 17.12.2015 at 11:52 , Der Stenz sagte:

Sehr geehrte Familie xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. Dezember 2015 an Ministerpräsident Dr. Woidke. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.

Zunächst bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Ministerpräsident nicht unmittelbar in Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden eingreifen oder außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Verfahrenswege handeln kann. Eine unmittelbare Veranlassung aufgrund Ihrer Zuschrift kommt daher nicht in Betracht.

Der Text ist weitestgehend identisch, mit der Antwort des damalien MP (Brandenburg) Manfred Stolpe, aus dem Jahr 2002, als es um die erneute "Verschärfung" das WaffG nach der Mordserie in Erfurt ging und wir alle Bundesratsmitglieder, einschließlich des Bundeskanzlers, angeschrieben hatten. Es kam zwar noch eine detaillierte Erklärung "im Namen des MP", aber ansonsten war zumindest das Anschreiben mit dem vorliegenden Text fast Deckungsgleich. Schon lustig....wie gut dass man die alten Ablagen nicht weg wirft, mit den schönen Standardbriefen....immer wieder hilfreich. PDT_Armataz_02_23

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

MdL FDP NRW:

 

Sehr geehrte Eheleute xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der geplanten Verschärfung des Waffenrechts.

Die FDP lehnt eine weitere Verschärfung ab. Die Überprüfung und Überwachung privater Waffenbesitzer ist in Deutschland bereits sehr umfassend. So müssen Jäger bekanntlich spätestens alle drei Jahre persönlich bei der Behörde vorstellig werden und die Verlängerung ihres Jagdscheines beantragen, der die Voraussetzung für die Waffenbesitzkarte ist. Sportschützen Auf diese Weise wird die individuelle Beurteilung der Zuverlässigkeit der Person in kurzen Zeitabständen ermöglicht. Bei Sportschützen ist dies ähnlich.

Die in den letzten Jahren stets verschärften Vorschriften zur sicheren Unterbringung von Waffen haben sich ebenfalls bewährt. Die Einhaltung der Pflicht zur Lagerung der Waffen und der Munition in geeigneten Tresoren wird in Nordrhein-Westfalen durch die Polizeibehörden auch mit Hausbesuchen überprüft. Alternativen zur sicheren Verwarnung der Waffen im Haus des Waffenbesitzers sehen wir nicht. Vorschläge zu einer zentralen Lagerung sind praxisfremd und wesentlich unsicherer als die bisherige Praxis.

Ein Verbot des Besitzes halbautomatischer Waffen ist aus Sicht der FDP ebenfalls nicht zielführend. Zumal diese Waffen, zum Beispiel bei der Jagd auf Vogelschwärme die zu Ernteschäden führen, unverzichtbar sind oder für sportliche Wettkämpfe genutzt werden.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die bestehenden Regelungen ausreichen. Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind grundsätzlich in den letzten 15 Jahren massiv rückläufig. Legale Waffen spielen dabei mit unter 5 Prozent zudem nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Daher sehen wir, wie bereits eingangs erwähnt, keinen Anlass für eine weitere Verschärfung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)