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Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


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vor einer Stunde, Zylinderbohrung sagte:

Die Vorschrift des Verbandszwanges macht es auch für Promis absolut uninteressant mit dem Sportschießen anzufangen. Hätten wir das nicht, könnte man ganz einfach ab und zu zu einem professionellen Anbieter fahren und ein bisschen schießen.

Man könnte sich sogar mit seinen Promikumpels verabreden, die ganze Bahn mieten und Spaß haben. Könnte, könnte.....

Ohne den Zwang an Wettbewerben teilnehmen zu müssen etc.

Kannst Du doch alles machen. Nur eben ohne eigene Waffe.

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Heute bekam ich per mail vom MdEP (ÖDP) Klaus Buchner eine mail Antwort auf meine mail vom 01.07. Die Antwort fand ich "toll". Der Praktikant hat wohl das falsche Standardantwortschreiben erwischt (Thema CETA,TTIP TISA). Fehler macht der mal, aber irgendwie schon Peinlich, gelle?

 

Das war meine Antwort darauf, die ich mir nicht verkneifen konnte:

 

Sehr geehrter Herr Kohnen,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider Haben Sie scheinbar das falsche STANDARDANTWORTSCHREIBEN erwischt.

Das ist schon bezeichnend, was den von uns bezahlten Politikern der Dialog mit den Bürgern wert ist. Scheinbar nichts.

Aber keine Sorge, das ist uns dann auch ihre Wiederwahl wert. NICHTS.

Mit besten Grüßen
Waltherchen

 

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Hallo,

habe an etwa 40 Abgeordnete geschrieben.

Tatsächlich haben zwei geantwortet. Wobei ich der Aussage das nach Fachgebieten oder Wahlkreisen zu machen, durchaus nachvollziehen kann. Da ich ständig die Bundesländer wechsle oder außerhalb Deutschlands tätig bin, ist das mit den Wahlkreisen aber schwierig.

Trotzdem einige Auszüge (Namen der Abgeordneten kann ich nachliefern):

FDP:

Den Vorschlag der EU-Kommission, den Kauf von Waffen zu erschweren, lehnt die FDP in seiner jetzigen Form ab. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Terrorismus in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist.

Es ist ein Mythos, dass legale Waffen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Gesetzestreue Waffenbesitzer sollten daher nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihre legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Schließlich leisten Sportschützen und Jäger durch ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, im Umwelt- und Tierschutz einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Für die FDP ist klar: Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Die Politik hat an dieser Stelle die tatsächlichen Ursachen zu bekämpfen und darf nicht in blindem Aktionismus verfallen. Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen erschweren. Sie können versichert sein, dass wir uns in den Verhandlungen im Europäischen Parlament dafür einsetzen werden, dass der Vorschlag der Kommission entsprechend geändert wird. 

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

 

 Hier von der CDU/ CSU-Fraktion:

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift bzgl. des Vorschlags der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der nun im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommt.  

In Absprache mit meinen CDU/CSU-Kollegen im Europäischen Parlament gibt es die Übereinkunft, dass jeder Abgeordnete ausschließlich die Anfragen aus seinem Wahlbezirk (in meinem Fall Niedersachsen/Südniedersachsen) detailliert beantwortet. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass Anfragen, die die Anschrift des Absenders nicht erkennen lassen wegen der Vielzahl der Zuschriften nicht detailliert beantworten werden können.

 

Als Mitglied der parlamentarischen Intergruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten habe ich großes Verständnis für Ihre Bedenken und teile Ihre Sorgen. Legalen Waffenbesitzern, insbesondere Jagd- und Sportwaffenbesitzern sowie Sammlern sollte die Nutzung, der Besitz sowie der Kauf und Verkauf ihrer legalen Waffen nicht sinnloserweise erschwert werden.

 

Ich kann Ihnen daher versichern, dass ich gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und dabei Ihre berechtigten Belange einbringen werde. Auf der Ebene der Europäischen Union kann ein Gesetz nur dann in Kraft treten, wenn der Rat und das Parlament diesem zustimmen. Als CDU/CSU wollen wir der Waffenrechtsrichtlinie nur unter der Bedingung zustimmen, dass keine unnötigen zusätzlichen Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen entstehen. Andernfalls werde ich sicher dagegen stimmen. 

Unter keinen Umständen dürfen meiner Meinung nach Jäger, Sammler und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden, in Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus zu stehen. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit ungerechtfertigten Auflagen zu belegen.

 

Zumindest eine (positive) Antwort, die die Befürchtungen der "Legalwaffenbesitzer" mit trägt.

Die Antwort BMI nach der Abstimmung im Ministerrat ist dagegen eine Frechheit. Die Dame, die geantwortet hat, behauptet allen Ernstes, dass sich für deutsche Waffenbesitzer nichts ändern wird.

Da:

1. die deutschen Gesetze schon die "härtesten" sind,

2. alle drei Jahre von Amtes wegen das weitere Vorliegen der Bedürfnis geprüft wird,

3. die Begrenzung auf 10 Schuss Magazine für Langwaffen der Sportschützen sowieso schon besteht,

4 und es vorrangig sowieso nur um die Vereinheitlichung der Vorschriften in der EU bezüglich der endgültigen Deaktivierung von Schusswaffen geht,

5. zu Allerletzt müssten die EU-Richtlinien , ja dann noch deutsches Gesetz werden, also umgesetzt werden.

 

Dabei vergisst Sie leider zu erwähnen (oder glaubt an meine Dummheit/Vergesslichkeit), dass die Richtlinie zu Vereinheitlichung der Deaktivierung bereits im letzten Jahr beschlossen wurde!!!!  :smilie_tanz_016:

Dass wir, wie am Beispiel der Jäger derzeit sehen, bei einer Beschränkung auf 10 bzw. 20 Schuss (Lang- /Kurzwaffe) trotzdem das Verbot riskieren, da es in der Natur eines Wechselmagazins liegt, dass es gegen ein anderes (auch größeres) gewechselt werden kann.   :knasti: Nützt den Franzosen außerdem nichts, da die bisher 20 Schuss Magazine verwenden dürfen (Lang- und Kurzwaffe) oder bei Vorliegen einer Verbandsbestätigung z.B. für ISPC sogar größere haben dürfen.

Da in Frankreich die waffenrechtlichen Erlaubnisse nur drei Jahre gelten, weiß ich was das heißt. Also alle drei Jahre Sportlizenz mit Stempel der ärztlichen Untersuchung, Nachweis Tresor, Kaufbelege aller Waffen, Angabe aller im Besitz befindlichen Munition und Waffen (inklusive Nummern und Kategorie), Schießnachweise etc.

Das ist so als ob ich alle drei Jahre meinen Führerschein neu beantrage, dabei den Kaufbeleg des Autos brauche, einen Stellplatz oder Garage nachweise und die Versicherungsbestätigung einreichen muss. :hysterical:

Da, die EU-Richtlinie binden ist, wenn man kein Normenkontrollverfahren riskieren will, ist die Aussage 5. einfach nur frech.

Der einzige Weg wäre eine Klage der Bundesländer oder der Bundesrepublik Deutschland, dass die EU gegen das Subsidiaritätsprinzip gem. Lissabon-Vertag verstößt.

Da aber Herr Seehofer lieber das Jagdgesetz (die geplante Novellierung mit der darin geschaffenen Rechtssicherheit zu den Selbstladebüchsen) kippt, traue ich auch den Bayern nicht mehr. Auch wenn der Innenminister anders sagt.

 

 

 

 

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Siehe auch hier:

Soviel zur Professionalität der arbeitenden Politiker. Passt gut zur Antwort aus dem BMI.

 

#Bundesrat: Thüringen unterstützt schärferes EU-Waffenrecht

Geschrieben am30. Januar 20162. Februar 2016AutorKatja Triebel5 Kommentare

Partner der German Rifle Association
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Laut der Rede, die der Innenminister von Thüringen gestern vor dem Bundesrat gehalten hat, scheint er den Gesetzesentwurf der EU überhaupt nicht gelesen zu haben. Er bezog sich bei seinen Präsentationen hauptsächlich auf die deaktivierten Waffen. Diese sind aber bereits am 18.11.15 von der EU in einem anderen legislativen Akt verschärft worden. Vergessen wurden da nur die reaktivierbaren Salutwaffen, die von den Terroristen reaktiviert wurden.

Im jetzigen Vorschlag geht es jedoch darum, dass Museen, vom Staat als vertrauenswürdig erfasste Sammler, Reservisten, Jäger und Sportschützen registrierte Waffen zerstören lassen müssen. Und es geht darum, dass Millionen von Gaswaffen, Airsofts u.a. verboten bzw. registriert werden sollen. Technische Richtlinien für die Salutwaffen findet man aber vergebens.

Die Ausschüsse des Europäische Parlaments und die Ausschüsse des Bundesrats haben den Entwurf gelesen und lehnen diesen in großen Teilen ab. Der Innenminister von Thüringen und die rot-rot-grünen Politiker des Landtags stimmen ihm umfänglich zu. In diesem Landtag hat auch nur ein Ausschuss (Forst und Jagd) die Ablehnung empfohlen. Da fragt man sich, wie die anderen Ausschüsse gearbeitet haben.

Die Rede: http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=6483709

Der Vorschlag der Bundesrats-Ausschüsse: http://prolegal.de/images/PDF/EU-Plaene-Waffenrecht-18-01-2016-Empfehlung-der-Ausschuesse-Drucksache-584-1-15.pdf

 

WELT-Online: Thüringen unterstützt schärferes Waffenrecht

 

Genauso sieht es auch Rechtsanwalt Andreas Jede in seinem Blog:

Dr. Holger Poppenhäger | SPD

  • Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
  • Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Thüringen
  • Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
  • Stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
  • Mitglied der Innenministerkonferenz
  • Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe

war der einzige Redner zum Tagesordnungspunkt.

Er hielt eine emotionale Rede. Was er sagte war überwiegend richtig.

Nur hatte es keinen Bezug zu den kritisierten Regelungen des Richtlinienvorschlages, mit Ausnahme der Aussage, daß er den Einwand des Mehraufwandes bei den Waffenbehörden nicht gelten lassen möchte.

Zum Weiterlesen: http://deutscheswaffenrecht.de/eu-vorlage-waffenrechtsrichtlinie/

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Was für eine Frechheit. Nach 8, in Worten: ACHT MONATEN erhalte ich Antwort auf meine Mail an Juncker. Von Alain Alexis:vollpanikhab:

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

Raumfahrtpolitik, Copernicus und Verteidigung

Verteidigungs-, Luftfahrt- und maritime Industrie

Brüssel, den 6. 07. 2016

EN/nf/grow.ddg3.i.4(2016)3611588

 

 

Europäische Kommission verschärft EU-weit Kontrolle von Feuerwaffen

Sehr geehrter,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Dezember 2015 an Präsident Juncker, der mich

gebeten hat, Ihnen in seinem Namen zu antworten.

Wie Sie in Ihrer E-Mail angesprochen haben, legte die Europäische Kommission am

18. November 2015 einen Vorschlag für eine überarbeitete Fassung der FeuerwaffenRichtlinie

(Richtlinie 91/477/EWG, geändert durch die Richtlinie 2008/51/EG) vor.

Dieser Vorschlag stützt sich auf die Ergebnisse von drei Studien1, die die Europäische

Kommission vor kurzem zur Bewertung sämtlicher Bestimmungen der FeuerwaffenRichtlinie

durchgeführt hat.

Die Kommission unterbreitete dem Europäischen Parlament und dem Rat am

18. November 2015 einen auf diesen Studien beruhenden Bericht über die Umsetzung

der Richtlinie und legte daneben Vorschläge für die Maßnahmen vor, mit denen die an

der Feuerwaffen-Richtlinie festgestellten Mängel beseitigt werden sollten.

Aus diesem Bericht geht insbesondere hervor, dass in den vergangenen zehn Jahren in

Europa 10 000 Tötungsdelikte mit Feuerwaffen begangen wurden.

- http://docplaver.net/1238312-Studv-to-support-an-impact-assessment-on-a-possible-initiativerelated-

to-improving-rules-on-deactivation-destruction-and-marking-procedures-of.html

- http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/8385?locale=en

- http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-librarv/documents/policies/organized-crime-and-humantrafficking/

general/docs/dg home - illicit fireams trafficking final en.pdf

Commission européenne, 1049 Bruxelles/Europese Commissie, 1049 Brussel - BELGIQUE/BELGIË. Tel.: +32 229-91111.

Büro: 09/034. Tel. Durchwahl: +32 229-55303.

alain.alexis@ec.europa.eu

Ref. Ares(2016)3222101 - 06/07/2016

Überdies wurden zwischen Mitte der 1990er-Jahre und 2014 in der EU fast eine halbe

Million Feuerwaffen als abhanden gekommen oder gestohlen verzeichnet, deren Verbleib

nach wie vor ungeklärt ist. Dem Bericht zufolge besteht auch das Risiko, dass

Schreckschusswaffen zu Feuerwaffen umgebaut werden. Ferner geht demnach eine

besondere Gefahr von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen aus, die in

automatische Feuerwaffen umgebaut werden können.

Auch auf der Tagung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2015 hoben alle

Mitgliedstaaten das von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen ausgehende Risiko

hervor.

Die Sicherheitsfrage in Verbindung mit Feuerwaffen lässt sich also nicht auf

Terroranschläge begrenzen, obschon dieser Aspekt besonders schwer wiegt. Außerdem

müssen wir berücksichtigen, dass immer wieder Massaker und Verbrechen mit legalen

halbautomatischen Waffen begangen werden, auch wenn diese von einer Minderheit

verübt werden.

Vor diesem Hintergrund gilt es auch zu berücksichtigen, dass mehrere Millionen EUBürger

Feuerwaffen als Jäger, Sportschützen und Sammler besitzen bzw. benutzen, ohne

dass dies zu Sicherheitsproblemen oder nennenswerten Risiken fuhrt. Keinesfalls

beabsichtigen wir, respektable und gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger mit

Kriminellen oder Terroristen gleichzusetzen. Mit diesem Vorschlag soll schlicht die

Sicherheit aller EU-Bürger verbessert werden, auch die der Jäger und Sportschützen.

Die Kommission hat im Zuge der Ausarbeitung ihres Vorschlags alle relevanten

Interessenträger und Mitgliedstaaten umfassend konsultiert.

Zu den medizinischen Untersuchungen ist zu sagen, dass eine regelmäßige

standardisierte medizinische Untersuchung bereits in 23 Mitgliedstaaten vorgeschrieben

ist (einige verlangen gründliche Untersuchungen mit psychologischen Tests). Mit diesem

Vorschlag soll lediglich eine standardisierte medizinische Untersuchung auf EU-Ebene

eingefuhrt werden.

Nochmals weise ich darauf hin, dass die vorgeschlagene Maßnahme nicht darauf abzielt,

die Verwendung von Feuerwaffen durch Zivilpersonen einzuschränken. Vielmehr soll sie

sicherstellen, dass die Personen, die eine Feuerwaffe besitzen, fur deren Verwendung

geeignet sind, und damit die Rückverfolgbarkeit (aus Sicherheitsgründen) von

Feuerwaffen verbessern.

Dazu möchte ich betonen, dass die Vorschläge mit den Mitgliedstaaten und dem

Europäischen Parlament erörtert werden, wobei die Kommission alle

Änderungsvorschläge sorgfältig prüfen wird, die den Text - ohne Abstriche an der

Sicherheit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger - verbessern könnten.

2

Abschließend versichere ich Ihnen, dass wir Ihre Ansicht teilen, dass der Schwerpunkt

der Maßnahmen auf dem illegalen Besitz von Feuerwaffen und dem illegalen Handel

damit liegen sollte. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass die vorgeschlagenen

Maßnahmen zum Besitz und Erwerb von Waffen durch Zivilpersonen allein keineswegs

ausreichen, um eine umfassende Antwort auf die heutigen Herausforderungen im Bereich

der Sicherheit zu geben. In diesem Kontext kündigte die Kommission am 2. Dezember

außerdem einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und

Sprengstoffhandels" an.

Mit freundlichen Grüßen

Alain Alexis

Referatsleiter

2 http://europa.eu/rapid/press-release MEMO-15-6219 en.htm

3

Elektronisch unterzeichnet am 06/07/2016 11:47 (UTC+02) gemäß Artikel 4.2 (Gültigkeit elektronischer Dokumente) des Beschlusses Nr. 2004/563/EG der Kommission

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Na immerhin eine Antwort.

Einige Abgeordnete haben mir schon nach einer Woche geantwortet. (Was wirklich in Ordnung ist).  :)

Eigentlich wäre es ja positiv, wenn die Aussage mit der hohen Anzahl an Zuschriften stimmt. leider nicht ersichtlich ob es um Zuschriften zur EU-Waffenrichtlinie geht.

 

Hier eine Antwort:

 

Sehr geehrter Herr B.......,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bereits im Dezember 2015 habe ich es gesagt: Jägern und Sportschützen den Kauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun. Dazu stehe ich noch immer und die vielen Zuschriften von besorgten Jägern, Sportschützen und Sammlern bestärken mich in dieser Position.

Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei sowie als Vize-Koordinator im Abgas-Untersuchungsausschuss bin ich zwar nicht direkt am Verfahren zur Überarbeitung der Schusswaffenrichtlinie beteiligt. Ich engagiere mich jedoch aktiv in der parlamentarischen Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten“. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden.

Leider ist es mir auf Grund der Vielzahl an Zuschriften (mehrere Hundert pro Woche) nicht immer möglich, jedem Einzelnen ausführlich zu antworten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die wichtigsten Positionen der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament öffentlich darlegen. Diese wurden kürzlich von meinem Kollegen und Koordinator des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) - Andreas Schwab MdEP - treffend formuliert:

1. Die Kommission schlägt etwa ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Eine Schusswaffe auf Grund von rein optischen Kriterien zu verbieten halten wir in der CDU/CSU-Gruppe für nicht zielführend. Sinnvoller ist es, technische Kriterien anzulegen und sich auf die Verhinderung des Umbaus von halb- zu vollautomatischen Waffen zu beschränken. Das aktuelle deutsche Waffenrecht kann uns hier als Leitfaden dienen.

2. Verpflichtende medizinische Tests eine Voraussetzung für Waffengenehmigungen zu machen, wie von der Europäischen Kommission gefordert, halten wir für falsch. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits ausreichende Regelungen, was Waffengenehmigungen angeht. Die CDU/CSU-Gruppe setzt sich daher dafür ein, in das Ermessen der Mitgliedstaaten zu stellen, ob anlassbezogene medizinische Tests als Voraussetzung für Waffengenehmigungen notwendig sind.

3. Der Vorschlag der Kommission, die waffenrechtliche Erlaubnis auf fünf Jahre zu beschränken würde zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand führen. In Deutschland wird die waffenrechtliche Erlaubnis bereits überwacht und erforderlichenfalls geprüft bzw. widerrufen. Die bürokratische Mehrbelastung, die durch eine generelle Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre entstehen würde, ist daher nicht gerechtfertigt.

Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden! Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

Gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich die Verhandlungen aufmerksam begleiten. Auf der Ebene der Europäischen Union kann ein Gesetz nur dann in Kraft treten, wenn der Rat und das Parlament diesem zustimmen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament findet voraussichtlich im November 2016 statt. 

Viele Grüße und vielen Dank für Ihren Einsatz. Mehr Informationen zu meiner Arbeit und zu meinen Positionen finden Sie unter: www.jens-gieseke.de oder www.facebook.de/gieseke.europa.

Ihr

 

Jens Gieseke

 

Und denen werde ich auch schrieben!!! Von wegen notwendig und so.....!!!!!

 

 

Antrag

der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Özcan Mutlu, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr öffentliche Sicherheit - Für eine bessere Begrenzung und Kontrolle von Schusswaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Waffen stellen eine potentielle Gefahr für unser aller Leben, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit dar. Besorgniserregend sind die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden. Dabei ist zudem der Verbleib von nahezu einer halben Million Schusswaffen, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, in der Europäischen Union ungeklärt. Nicht zuletzt haben die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo" so-wie am 13. November 2015 erneut ein Schlaglicht auf die Gefahr von Feuerwaffen und die Notwendigkeit einer effektiven EU-weiten Kontrolle des Waffenhandels geworfen. Die mit Feuerwaffen begangenen Terrorakte der letzten Jahre (auch im norwegischen Utøya) verdeutlichten, dass vor allem die Verfügbarkeit bestimmter halbautomatischer Waffen, die De- und sodann Reaktivierung von Waffen, eine mangelnde einheitliche Registrierung sowie der Onlinehandel besondere Risiken schaffen.

Die EU-Kommission konnte kurz nach den Anschlägen von Paris einen Maßnahmen-Katalog, der primär die Überarbeitung der EU-Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vorsieht, vorlegen, weil deren Überarbeitung so-wieso für 2015 vorgesehen war. Auf der Grundlage entsprechender Untersuchungen lag eine fundierte Liste erkannter Schwachstellen der Richtlinie vor, die sich durch die Anschläge bewahrheitet hatte.

.......
 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. sich insbesondere auch im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass

a) Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffen-heit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität);

.....

c) strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition erlassen werden, die u.a. die getrennte Lagerung der Schusswaffe und der zugehörigen Munition in Sicherheitsfächern, sowie die ständige Kontrolle durch den autorisierten Besitzer vorsehen;

d) die Mitgliedsstaaten ein Kontrollsystem einrichten, worüber die physische, kognitive und psychologische Eignung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sichergestellt wird;

e) beim Erwerb einer Schusswaffe eine Haftpflichtversicherung durch den Käufer nachgewiesen werden muss;

f) Ausnahmen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie A (Verbotene Feuerwaffen) ausschließlich für Museen, nicht aber für Sammler, gelten; eventuelle Ausnahmen vom Waffenverbot unbedingt in einer abschließenden Liste mit eng umrissenen Definitionen genannt werden müssen;

g) Autorisierungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen alle fünf Jahre erneut werden müssen;

..

Der Kommissionsvorschlag greift das Thema der Verfügbarkeit halbautomatische Schusswaffen aus gutem Grund auf. Solche Waffen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Abgabe eines Schusses selbständig erneut schussbereit werden. Dadurch kommt ihnen ein besonderes Gefahrenpotential zu. Der Kommissionsvorschlag sieht daher unter anderem vor, Privatpersonen den Erwerb besonders gefährlicher halbautomatischer Waffen zu untersagen. Der Besitz von halbautomatischen Waffen für die Jagd oder den Schießsport soll aber mit Genehmigung erlaubt sein. Gleichwohl wird im Zuge der Debatte um die Änderung der EU-Waffenrichtlinie kollaboriert, dass massive Einschränkungen in diesem Kontext anvisiert seien. Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen, bringen keinen Mehrwert. So ist auch im deutschen Waffengesetz nicht ersichtlich, weshalb nur einzelne kriegswaffenähnliche Halbautomaten vom Schießsport ausgeschlossen sein sollen. Die Ziele des Schießsports, das Üben von Konzentrationsfähigkeit und Körperbeherrschung, um dadurch nach den Regeln eines fairen Wettkampfs oder als individuelle Herausforderung eine möglichst hohe Punktzahl zu erreichen, sowie die Förderung sozialer Einbindung und zwischenmenschlichen Austauschs, erfordern dies jedenfalls nicht. Es geht weder darum, in möglichst kurzer Zeit möglichst große und viele Magazine mit scharfer Munition abzufeuern, noch geht es darum, militärisches bzw. polizeiliches Schießen zu erlernen. Im Sport haben Gegenstände keinen Platz, die einen Zusammenhang mit Krieg und militärischem Handeln herstellen. Dies entspricht nicht zuletzt auch dem Wesen der olympischen Idee. Welche besonderen Interessen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen begründen sollen, erschließt sich angesichts deren tödlichen Potentials nicht. Nach dem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgericht (April 2016) enthält auch das Bundesjagdgesetz in § 19 Nummer 2 Buchst. c ein generelles Verbot der Verwendung halbautomatischer Waffen mit größerer Magazinkapazität für die Jagd. Schließlich sollen Tiere unter Beachtung der allgemein anerkannten Anforderungen an eine waidgerechte Jagd erlegt werden. Die Waidgerechtigkeit fordert, so auch das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Tier nicht unnötig leidet: Daher soll es möglichst mit dem ersten Schuss getötet werden; „Dauerbeschuss" gilt es zu vermeiden.

Hier der Link zum Gesamtdokument:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808710.pdf

 

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Nur mal ne Idee. Vicky Ford will eine Impact-Analyse. 

Im Entwurf zur Anpassung vom Bundesjagdgesetz ist die Rede von mindestens 100 000 Selbstladern bei den Jägern allein.

Wenn ich von einem Durchschnittspreis von 2000  € ausgehe, haben wir alleine bei den Jägern bei einem Verbot von Selbstladern einen wirtschaftlichen Schaden von etwa 200 Mio €. 

Hinzu kommen die Sportschützen.

 

Und das nur in Deutschland.

Nur mal so als Denkansatz.

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vor 3 Stunden, Jägermeister sagte:

EU-Kommission: Halbautomaten stellen keine besondere Gefahr dar:

Der Inhalt gibt die Überschrift aber nicht her, oder? "bestimmt HAs sind gefährlich"

Welche das sind wurde doch festgestellt. Alles was Magazine mit mehr als 10/20 Schuss aufnehmen kann. Oder verstehe ich hier was falsch?

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Am 7. Juli 2016 at 22:18 , DirtyHarriett sagte:

Nur mal ne Idee. Vicky Ford will eine Impact-Analyse.

Wer 20 Atomkraftwerke wegen eines Tsunami in Japan enteignet, der opfert auch 1 Mrd für Enteignungen um ab nächsten Jahr mit den Scheiß grünen weiter 4 Jahre "Das schaffen wir" machen zu können.

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Leider stimmt das.

 

Und wer wie die EU-Kommission seinen eigenen Studien nicht traut oder absichtlich dagegen argumentiert, der ist extrem gefährlich!!

Wenn doch "nur" schlecht umgebaute und illelal zurück gebaute Vollautomaten das Problem sind,wieso wird dann weiter über das Verbot von Look  likes debattiert und als Richtlinie durch den Ministerrat gepeitscht? Wieso wird über die Begrenzung der Größe von Magazinen gesprochen?

Die gefährlichste Kombination ist Ignoranz gepaart mit ideologischer Verbohrtheit unter dem Deckmantel uneigennützig Gutes zu tun!

Und enteignen muss man uns nicht wenn die Lizenz nur 5 Jahre gilt.

Dann setzt man einfach die Kriterien hoch und es ist die Schuld des Waffenbesitzer, dass er halt nicht "qualifiziert" genug ist.

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