Jump to content

Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen


GunBoard.de

Recommended Posts

vor einer Stunde, edegrei sagte:

...und die Dekowaffen?

Altbestand darf nicht weiter verkauft werden?

Das ist doch de Facto bereits Enteignung!:dr:

Grüße

Gunfire

 

Stellt euch vor, ihr habt ein sündhaft teures Kunstwerk und es verbietet euch so ein "Hirni", das zu verkaufen. Da würde doch ganz Deutschland dreinschlagen und dem Beine machen, dass er schneller davonrennen kann.

Edited by Gunfire
Nachtrag
Link to comment
Share on other sites

Zu den Magazinen:

Zitat

Jäger und Sportschützen in Deutschland können halbautomatische Waffen und Magazine weiterhin nutzen. Lediglich der Erwerb sowie der Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz in Deutschland schon verboten ist, werden in Zukunft nun auch EU-weit nicht mehr zugelassen sein.

http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/kelheim/regionales/Manfred-Weber-EU-Gesetzgebung-uebernimmt-weitgehend-ausgewogenes-deutsches-Waffenrecht;art1176,380699

 

wenn die nur verbieten was in Deutschland eh verboten ist ok. Weiß aber nicht was das ist.

Link to comment
Share on other sites

Ich weise nur auf die Übersetzung des Beschlusses des EU- Ministerrats hin.Auch DEU hat zugestimmt!!!!!!

Wenn das so kommt ist jeder E -Bundeswehrler, der aus Nostalgie ein G3 Magazin hat ein potentieller Krimineller!!!

Artikel 5:

(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die 
Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien A oder B des 
Anhangs I entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die 
Genehmigung erteilt wurde, sich in rechtswidrigem Besitz einer Ladevorrichtung der 
Kategorie A 9 des Anhangs I befindet.

 

So viel zu allen Zusagen, keine Verschlechterung zu zulassen.

Die Schweizer finden sich auch wieder!

Mitnehmen der Waffe nachdem Wehrdienst bei mehr als 50 jähriger Tradition.

Da ist die Umrüstung nur des Griffstücks von Vollautomat auf HA auch nicht so schlimm! 

Die Sportschützendetails habe ich auch mit aufgenommen, da wiederholt in den Dokumenten von genehmigten Schießsportwettkampfen die Rede ist!!

3c. Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von 
halbautomatischen Feuerwaffen und Ladevorrichtungen der Kategorien A.6, A.7 
und A.9 des Anhangs I unter folgenden Voraussetzungen gestatten:
a) Es liegt eine zufriedenstellende umfassende medizinische und psychologische 
Beurteilung der Zuverlässigkeit des Sportschützen im Einklang mit Artikel 5 
Absatz 1 Buchstabe b vor;
es wird der Nachweis erbracht, dass der Sportschütze an von einer offiziellen 
Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaats oder einem offiziell 
anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannten 
Schießwettbewerben teilnimmt; und
c) es liegt eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation 
vor, in der bestätigt wird, dass
a) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 
zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert hat und
die Feuerwaffe für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband 
anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
d) In Bezug auf Feuerwaffen der Kategorie A.6 können Mitgliedstaaten, in denen 
allgemeine Wehrpflicht herrscht und in denen seit über fünfzig Jahren ein System 
besteht, wonach Personen, die die Armee nach Erfüllung ihrer Wehrpflicht 
verlassen, militärische Feuerwaffen übertragen werden, diese Personen als 
Sportschützen einstufen und ihnen die Genehmigung erteilen, eine während des 
Wehrdienstes benutzte Feuerwaffe weiter zu führen. Diese Feuerwaffen werden 
von der staatlichen Behörde in halbautomatische Feuerwaffen umgewandelt; die 
staatliche Behörde überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Personen, die 
diese Feuerwaffen führen, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. 
Es gelten die Buchstaben a........

Hier der Link von der BDS Newsletter Seite:

http://ea.newscpt.com/_la.php?&nid=2729194&sid=278739443&lid=11510709&enc=687474703a2f2f646174612e636f6e73696c69756d2e6575726f70612e6575&tg=doc/document/ST-9841-2016-INIT/de/pdf

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde, ravenmaus sagte:

Mitgliedstaaten, in denen 
allgemeine Wehrpflicht herrscht und in denen seit über fünfzig Jahren ein System 
besteht, wonach Personen, die die Armee nach Erfüllung ihrer Wehrpflicht 
verlassen, militärische Feuerwaffen übertragen werden, diese Personen als 
Sportschützen einstufen und ihnen die Genehmigung erteilen, eine während des 
Wehrdienstes benutzte Feuerwaffe weiter zu führen. Diese Feuerwaffen werden 
von der staatlichen Behörde in halbautomatische Feuerwaffen umgewandelt;

Seit wann ist die Schweiz eigentlich ein Mitgliedsstaat?

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)