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Geschrieben
Am 31.3.2026 at 11:22 , Der Reservist sagte:

Ja, in den 70er Jahren gab es eine derartige Aktion, die von VISIER angeleiert wurde. 

Die gibt es erst seit Mitte der achtziger genau seit 1987. PDT_Armataz_02_41 Das weis ich deshalb so genau, weil ich noch weis wann ich mir die Ausgabe #1 geholt habe, in Gummersbach bei einem Handballspiel am Kiosk Oktober 87..:D 

Was es mal gab, war " Der Stein des Anstosses" Schreiben und Steine auf dem Postweg nach Brüssel, die waren nicht Amused und es gab Nachfragen. Genützt hat es wie immer nix.. :ph34r: Zu der Zeit war ich in Reha in Mölln 12/2015, daher weis ich das auch so genau. Auf irgendeiner Festplatte liegen noch die von mir verfassten Schreiben.. :teufel88: 

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Am 31.3.2026 at 12:54 , Mike57 sagte:

Die gibt es erst seit Mitte der achtziger genau seit 1987. 

stimmt -  im Alter verwischt die Zeit - spielt dann keine so große Rolle mehr, man hat auch keinen Bock mehr, auf Festplatten/Disketten zu suchen

 

Am 31.3.2026 at 11:28 , Glockologe sagte:

AFAIK gibt, oder gab es mehrere Vernetzungstreffen zwischen IWÖ und ProTell. Da ich niucht mehr dabei bin, habe ich keine Ahnung wie das weiterging. Hier in Deutschland nehme ich nur VDB ernst.

Ich schätze, daß sich das zerschlagen hat, weil der damalige Vorsitzende von ProTell erkrankt und leider verstorben ist. Es hat wohl keinen gegeben, der diese an sich gute Idee weiter verfolgt hat.. Ich hatte das seinerzeit  mal angeleiert, War in Kontakt mit dem IWö- und ProTell-Vorsitzenden und wollte ein Treffen in HH versuchen hinzubekommen - zerfasert und "zerblödelt". In Nürnberg hat dann wohl ein Treffen von der IWÖ und ProTell und DocSchiller stattgefunden - konnte ich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht daran teilnehmen; danach gab es m. W. auch keine diesbezüglichen Vorstöße mehr. Abgesehen von der Uneinigkeit fehlt den LWB auch die Ausdauer, solche Projekte anzugehen und es kommen zu viele Querschüsse, weil plötzlich "Häuptlinge" merken, daß sie "übergangen" wurden.

>>>Hier in Deutschland nehme ich nur VDB ernst.<<<

Leider ein Nischenverband mit begrenzter Reichweite, Von dem könnte allerdings so ein "Einigungsbestreben" durchaus ausgehen, wenn er denn ein Interesse daran hätte

bearbeitet von Der Reservist
Geschrieben
Am 31.3.2026 at 05:54 , Mike57 sagte:

die waren nicht Amused und es gab Nachfragen. Genützt hat es wie immer nix.. :ph34r:

Es gibt da wenn ich die alte Heimat aus der Ferne mit der neuen vergleiche einen interessanten Effekt. Die Deutschen scheinen ab und an mal eine einmalige Lobbyaktion zu machen, die bringt dann vorhersehbar keine direkten Erfolg, und dann sind die enttäuscht und geben auf.

Die Amis bleiben dran, über Jahrzehnte trotz Rückschlägen. Die moderne Feuerwaffenbewegung in Amerika kann man ziemlich gut im Anfang datieren, auf 1977. Bis zum ersten größeren gesetzgeberischen Erfolg hat es ein Jahrzehnt gedauert, bis zum ersten großen Erfolg vor Gericht 31 Jahre, und das bei wesentlich günstigeren Ausgangsvoraussetzungen. Und die Grapscher probieren es auch ein halbes Jahrhundert danach immer wieder. 

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Geschrieben

Äpel Birnenvergleich. Die Amis haben den Waffenbesitz seit dem 15.12.1791 verbrieft im 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten stehen. Seit dem haben sich die Gun Grabber die Zähne dran ausgebissen... PDT_Armataz_02_41 Dazu unterschiedliche Bundesstaatenrechte & wenn ich einen Jagdschein will gibts keine 3 Wöchigen Kurse zu xxxx Teuro oder klasisch 1-2 Jahre beim LJV. Angelschein dasselbe... Den gabs vor 60 Jahren als Jugenfischereischein für 3,50 DM ohne irgendwass bei der zuständigen Behörde... ;) 

https://de.wikipedia.org/wiki/2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten

Geschrieben
Am 3.4.2026 at 09:56 , Mike57 sagte:

Äpel Birnenvergleich. Die Amis haben den Waffenbesitz seit dem 15.12.1791 verbrieft im 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten stehen

Das hilft ganz sicherlich, ist aber auch veränderbar - nicht ganz so schnell, wie bei unserem GG, aber........

Am 3.4.2026 at 09:56 , Mike57 sagte:

Die Amis bleiben dran, über Jahrzehnte trotz Rückschlägen

Das ist das Zauberwort. Wir "spielen mal Protest" und dann gehen wir wieder unserem Alltagstrott nach.

Wir haben definitiv nix und niemanden, der die Interessen der LWB vertritt, bzw. überhaupt vertreten könnte.

Was habn wir von den so genannten "Lobbyisten" immer gehört?

"Wir konnten das Schlimmst verhindern" 

Nein - konnten sie nicht, sie haben nur ein "Leckerli" bekommen und waren glücklich.

Sie waren nie wirklich eine Interessenvertretung und werden es auch in Zukunft nicht sein, weil ihnen der Einigungswille und der Blick über den Tellerrand fehlt

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Geschrieben
Am 3.4.2026 at 02:56 , Mike57 sagte:

Äpel Birnenvergleich. Die Amis haben den Waffenbesitz seit dem 15.12.1791 verbrieft im 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten stehen. Seit dem haben sich die Gun Grabber die Zähne dran ausgebissen... PDT_Armataz_02_41

Nicht wirklich. Bis in 21. Jahrhundert waren die Gerichte nahezu unwillig, den Zweiten Verfassungszusatz irgendwie umzusetzen. Bis 1914 hatten die Württemberger und vielleicht andere deutsche Staaten das auch in der Verfassung stehen, und es ist zwar keine direkte Folge/Wirkung-Beziehung, aber auch kein Zufall, dass sie fünfzehn Jahre nach der Abschaffung dieses Rechts eine ganz andere Regierungsform hatten: die Verteidigung bürgerlicher Abwehrrechte war damals nicht der Kern politischer Auseinandersetzungen. Wenn heute in Amerika von diesem Recht--sehr variierend zwischen den Bundesstaaten--noch etwas übrig ist, dann liegt das ganz wesentlich an den Bemühungen der Leute, die sich so ab den 1970ern aufgerafft haben, sich darum zu kümmern; nicht nur in einem Brief, nachdem man dann aufgibt, sondern über Jahrzehnte, während derer sie angefeindet, verlacht, kanzelliert, usw. wurden.

Geschrieben
Am 3.4.2026 at 09:56 , Mike57 sagte:

Die Amis haben den Waffenbesitz seit dem 15.12.1791 verbrieft im 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten stehen.

Wurde in Deutschland bei der Revolution 1848/49 auch gefordert, allerdings ist die Revolution damals gescheitert. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Revolution_1848/1849

Google-KI:

Zitat
Die allgemeine Volksbewaffnung war eine der zentralen Märzforderungen während der Deutschen Revolution 1848/49.
Sie war Teil eines umfassenden Forderungskatalogs, den liberale und demokratische Kräfte erhoben.

 

Geschrieben
Am 4.4.2026 at 03:13 , thomas.h sagte:

Wurde in Deutschland bei der Revolution 1848/49 auch gefordert, allerdings ist die Revolution damals gescheitert.

Auszug aus meiner Broschüre > von der "Bürger Wehr" zum Sportschützen <.

Es gab viele derartige und gute Ansätze

-      In den Vorjahren(1847) der Märzrevolution (1848) wurde die Volksbewaffnung gefordert. In „Die Forderung des Volkes in Baden“ heißt es im Artikel 7:

Wir verlangen eine volkstümliche Wehrverfassung. Der waffengeübte Bürger kann allein den Staat schützen. Man gebe dem Volke die Waffen und nehme ihm die unerschwingliche Last, welche die stehenden Heere ihm auferlegen“.

-      Der Art 26 des Entwurfs der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat (v. 26. Juni 1848) nimmt diese Forderung teilweise auf; hier heißt es:

„Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“

Die Begründung dafür lautete schlicht und einfach, dass das Recht, Waffen zu tragen, zu den Rechten eines freien Mannes gehöre.

-      Im Kaiserreich spielte das Waffengesetz keine Rolle. Regelungen waren auf die verschiedensten Gesetze verteilt. So war im Reichsstrafgesetz das Schießen an bewohnten Orten verboten und im „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (Sozialistengesetz) konnten regionale Waffenverbotszonen erlassen werden – damals wie heute ein untaugliches Instrument.

-      Aber auch im 20. Jahrhundert gab es Stimmen, die sich für eine „Volksbewaffnung“ (nach dem Muster der Schweizer Milizarmee) aussprachen.

Dass es ausgerechnet die Gründer der deutschen Sozialdemokratie (August Bebel und Wilhelm Liebknecht) waren, erstaunt heute nur noch und findet in der Partei keinen Wiederhall.

Sie sahen die Volksbewaffnung als Gegengewicht zum preußischen Militarismus.

 

Weitere Ansätze in der Frühzeit:

So forderte der AvD seinerzeit eine generelle Bewaffnung der Autofahrer, um sich gegen einen eventuellen Angriff zu schützen. Und so befremdlich dies für viele aus heutiger Sicht erscheinen mag, aber der Reichsinnen-minister wies die Länder an, das Bedürfnis von Autofahrern, die häufig Fahrten durch einsame Gegenden unternahmen, auf einen Waffenerwerb anzuerkennen.

Dann kam die Hamburger Kommission

1970 wurde auf Antrag des Hamburger Senats eine Bundesrats-kommission gegründet, dessen Vorsitz der Hamburger Regierungsdirektor Siegfried Schiller hatte. Sein Vorsatz war: „möglichst allen Bürgern in
allen Regionen zu verwehren, sich zu bewehren.“ Für ihn stand fest „dass schon der bloße Waffenbesitz ganz ohne Hintergedanken zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könne und mithin die geplante rigorose Reglementierung vertretbar sei.“

1972 wurde eine Grundgesetzänderung vorgenommen, durch die der Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht erhielt und es entstand ein bundeseinheitliches Waffenrecht.
Kam das Reichswaffengesetz von 1938 incl. der Waffenverwaltungsanordnung noch mit ganzen 12 Seiten aus, ist das neue Waffengesetz entsprechend der Deutschen Gründlichkeit kaum noch überschaubar.

Schon 1972 war man sich der Tatsache bewusst, dass man den illegalen Waffenbesitz nicht unter Kontrolle bringen kann und plante für diesen Bereich zusätzliche flankierende Maßnahmen (die bis heute allerdings fehlen). Trotz dieser „Erkenntnis“ meinte man, das Waffengesetz „verschärfen“ zu müssen; diese „Verschärfungen sollten sich allerdings „nicht gegen gesetzestreue und zuverlässige Bürger richten“.
Einige (mutige) Politiker wiesen zudem darauf hin, dass ein „ängstlicher und bürokratischer Kleinmut fehl am Platze sei“; d. h. man sollte gegenüber gesetzestreuen und zuverlässigen Bürgern „großzügig“ verfahren.

 

 

Tja, und diese "mutigen Politiker" fehlen heute leider

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Geschrieben (bearbeitet)
Am 4.4.2026 at 03:13 , thomas.h sagte:

Wurde in Deutschland bei der Revolution 1848/49 auch gefordert, allerdings ist die Revolution damals gescheitert. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Revolution_1848/1849

Mir durchaus bekannt. Bis 72 war es ja ziemlich liberal geregelt... Dann kamen die Roten... Eine unabhängige nicht Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hätte auch was...PDT_Armataz_02_41  In der Weimarer Republik war dies imho Zentrumspartei eine Forderung, gab es aber nie...  

Wichtige Aspekte zur Weisungsgebundenheit:
  • Gesetzliche Lage: Staatsanwälte müssen dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen.
  • EuGH-Urteile: Die Weisungsabhängigkeit führt dazu, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, da sie nicht als unabhängige Justizbehörde gelten.
  • Politische Debatte: Die Forderung nach Abschaffung des externen Weisungsrechts (durch Justizminister) wird oft diskutiert, um die Gewaltenteilung zu stärken, aber auch eine zu starke Machtbündelung befürchtet.
  • Praxis: Im Alltag sind Staatsanwälte meist unabhängig in ihrer Sachbearbeitung, jedoch besteht theoretisch jederzeit die Möglichkeit direkter Einflussnahme von oben. 
bearbeitet von Mike57
  • Mag ich! 3
Geschrieben
Am 4.4.2026 at 10:34 , erstezw sagte:

Sehr zur Freude von DSB und DJV.

Grünröcke & grüne Jacken, basst..PDT_Armataz_02_41 Da wurde ja auch wie Wild gewildert überall lagen die ausgeweideten Kadaverreste rum  & die Tagtäglichen bewaffneten Raubüberfälle & Drive by Shootings waren ja nicht mehr zum aushalten...:teufel88:

  • Beachtlich 1
  • Haha 2
Geschrieben
Am 3.4.2026 at 09:56 , Mike57 sagte:

Angelschein dasselbe... Den gabs vor 60 Jahren ... ohne irgendwas bei der zuständigen Behörde... ;) 

Klugscheißmodus: Bei uns sogar 1979 noch. Der kopfstarke Sportschlächterkurs  ging praktisch geschlossen zum Amt. Habe ich mir aus reiner Neugier dieses Jahr mal verlängern lassen. Ohne Diskussionen erledigt.

Trennung

imho traf Visier unter Doc Schiller mit der Birne des Monats immer präzise und wirksam. Keine Ahnung warum er damit aufgehört hat. Und dem Notar aus Wien haben sie leider auch den Schneid abgekauft.

Geschrieben

@Der Reservist

Dito in Österreich. Zitat:

Vor 1967 galten in Österreich unterschiedliche Regelungen, die historisch vom kaiserlichen Waffenpatent von 1852 bis zum Deutschen Waffengesetz reichten. 

  • Bis 1938: Das kaiserliche Patent von 1853 regelte den Waffenbesitz, der für jede unbescholtene Person freigestellt war; zum Tragen einer Waffe wurde lediglich ein Waffenpass benötigt*. 

  • 1934 bis 1938: Ab 1934 wurden anlassbezogene Waffenverbote für bestimmte politische Gruppen eingeführt. 

  • 1939 bis 1945: Nach dem Anschluss galt das Deutsche Waffengesetz, das Verschärfungen beinhaltete und es ermöglichte, bestimmten Bevölkerungsgruppen (z.  B. Juden ab der Reichskristallnacht) den Waffenbesitz zu verbieten.

  • 1945 bis 1967: Nach dem Zweiten Weltkrieg galten diese gesetzlichen Regelungen (ohne die rassische Diskriminierung) bis zur Einführung des neuen Waffengesetzes 1967 weiter. 

Das Waffengesetz 1967 löste diese Regelungen ab und regelte hauptsächlich Besitz, Erwerb und Führen von Faustfeuerwaffen in einem liberaleren Rahmen. 

*) Den man auf Anfrage bekam, wenn man unbescholten war, es gab nur Größenlimits (interessanterweise nach unten, daher zB FN Baby mit langem Lauf)

Bis 1996 war noch immer ein Paradies für Waffenbesitzer und selbst danach ging es einige Jahre recht gut, mit Ausnahme des VSRF Verbots, erst mit der EU-Mitgliedschaft wurde es immer enger.

Geschrieben
Am 4.4.2026 at 11:18 , F0BOS sagte:

Klugscheißmodus: Bei uns sogar 1979 noch. 

Die konnten Anno Dunnemals umgeschrieben werden, mein Bruder hat das irgendwann mal gemacht. Der hatte da alte Ding irgendwo aufbewahrt...:D

Meiner ist irgendwie abhanden gekommen...:ph34r:

Naja, in der damaligen Drecksbrühe im Winterhafen in Meenz Ende sechziger Anfang siebziger war das eh nur fischen im Trüben...PDT_Armataz_02_41

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