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Gäfgen zieht vors Europa-Gericht


Hoss

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Kein Pauschalurteil, kein Vorurteil und kein Pauschalvorurteil. Was Du in Deinem blinden Reflex, die USA gegen jeden vermeintlichen Angriff verteidigen zu müssen, nicht verstehen willst, ist, daß es einer der VORZÜGE der USA ist, daß dort Mißstände im eigenen Land schonungslos benannt werden. Diese Fähigkeit zur (konstruktiven) Kritik ist eine der Selbstheilungskräfte der USA. Du erscheinst mir demgegenüber in Deiner rigiden Art doch immer noch sehr deutsch ...

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Für micht total unverständlich das so einer überhaupt noch Bürgerrechte hat

Für mich auch! :evil: :x

Das Recht auf Leben würde ich ihm selbstverständlich nach wie vor zugestehen, auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (soweit seine MITGEFANGENEN dieses Recht nicht beschneiden :twisted: )........MEHR ABER NICHT!!!

GRUß

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Es kommt auf die Gesetze des einzelnen Staates an, aber soweit ich weiss, kann einem Verdaechtigen hier in den USA alles erzaehlen werden; einschliesslich das man Ihm gleich die #### abschneiden wird. Die Grenze liegt da ganz klar, dass man dann kein Messer herausholen kann, aber solange es nur Worte sind ist es legal.

Wie gesagt; kann ich am Verhalten des deutschen Kripobeamten auch kein Fehlverhalten sehen.

Ich haette dem Herrn mit einem Telefonbuch auf die Fresse gehauen, bis er mir gesagt haette wo das Kind ist und selbst das halte ich fuer richtig!

Man ist ja zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen das das Kind noch lebt aber uU in einer lebensgefaehrlichen Lage ist.

Meinesachtens ist das Leben einer Geisel hoeher zu werten als die Unverlezlichkeit des Straftaeters!

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Der Haken mit der Folterandrohung ist nur, dass leicht gezogene Grenzen überschritten und abgeschafft werden.

Da kommt dann irgendwann im Jahre 2010 die Polizei zu dir, weil dein Sohn mit Softair (unter 0,5 J) draussen rumgeballet hat.

Ein Polizist klopft an: "Sind Sie Herr xxx?" - "Ja" - Die Polizisten nehmen dich in den Schwitzkasten: "Wo haben Sie die Waffen versteckt?" - "Ich habe doch nichts getan" ... usw. usf... - und allex im Sinne der Inneren Ordnung und Öffentlichen Sicherheit.

Es ist eine Zwickmühle, aus der ich auch keinen Ausweg weiss.

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Offensichtlich kennst Du mich noch nicht Califax und wo/wie ich lebe.

Ich kenne alle Polizisten die bei mir an die Tuere klopfen koennten (ausser die Feds) und die wuerden mir dann nur Ihr Leid klagen was Ihre Kinder (oder Enkelkinder) mit meinen gemeinsam angestellt haben.

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@Marc - nein, ich kenne dich nicht und weiss nur, dass du in den USA lebst.

Aber ich meinte nicht die amerikanische Zukunft, sondern die deutsche.

Auf der einen Seite kann ich jeden Polizisten verstehen, der aus einem solchen Grund einem Verhafteten in die Mangel nimmt, wenn dieses Arschloch auch noch damit angibt, dass das von ihm entführte Kind in Kürze sterben wird. Vielleicht würde ich auch so - oder noch härter - handeln. Keine Ahnung. Ich habe auch Kinder und wünsche diesem miesen Mörder-Schwein keinen guten Tag mehr im Leben.

Auf der anderen Seite wäre es die immer so gern von uns Schützen beschimpfte Anlassgesetzgebeung, solche Verhör-Methoden zu erlauben. Denn wenn einmal Folter - nur ganz wenig und auch nur ganz selten - erlaubt ist, geht unser Rechtsstaat immer weiter in Richtung Türkei oder China. Das wiederum will ich auch nicht.

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Die Grenze ist da von Fall zu Fall unterschiedlich, denn dem Einem muss man wohl nur "gut zureden" und der Andere muss erst einmal die Gelben Seiten in (bzw auf) die Finger bekommen.

Wie gesagt, wenn Leben/Gesundheit einer Geisel in Gefahr stehen, dann sehe ich darin alle Rechtfertigung der Welt!

Mit was in der Tuerkei oder sogar China passiert, ist eine ganz andere Sache.

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Ihr haltet da mE was nicht auseinander.

Der Fall Jakob ist deswegen absolut ungewöhnlich, weil die Polizei einen Täter in Gewahrsam hatte, dessen Straftat - die Freiheitsberaubung Jakobs - nach seiner eigenen Aussage noch andauerte. Nach der Vorstellung der Beamten dauerte der rechtswidrige Angriff Gäfgens auf Leben und Freiheit des Kindes, der Voraussetzung für eine Notwehr-/Nothilfehandlung ist, also noch an.

Hätte Jakob noch gelebt, wäre gegen Gäfgen - obwohl er sich bereits in Polizeigewahrsam befand - grundsätzlich noch Notwehr/Nothilfe möglich gewesen, auch wenn das im ersten Moment sicher etwas merkwürdig klingt.

Bei 99,99% der Straftäter, die der Polizei ins Netz gehen, ist diese Situation aber nicht gegeben, deren Straftat ist ein abgeschlossenes Kapitel in der Vergangenheit. In diesen Fällen geht es nur noch darum, ein Geständnis zu erreichen.

Erpresst die Polizei aber von einem Straftäter ein Geständnis oder prügelt sie es aus ihm heraus, führt das zu einem Verwertungsverbot im Strafprozeß. Muß der Straftäter natürlich beweisen. In der Praxis hat er damit ein Problem, denn normalerweise fertigt die Polizei über den Einsatz derartiger Methoden keine Aktenvermerke. Böse Zungen behaupten, Daschner sei weniger für seine Methoden, als für den Aktenvermerk abgewatscht worden.

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Mir war das schon klar Till.

Kreieren wir mal einen nicht einmal so unrealistischen Fall: In der Frankfurter U Bahn geht ein Mann in eine Bahn und ruft laut "El Akbar" in drueckt einen Knopf in der Hand.

Wie durch ein Wunder passiert nichts und zwei Zivilfander die zufaellig anwesend sind ueberwaeltigen den Mann und finden C4 an Ihm.

Auf der Wache gibt der Mann dann an, er ist einer von 15 Bombern die Fft in Rauch und Asche legen werden und er waere nur dazu dagewesen um erst eine Panik in der U-Bahn zu erzeugen und die anderen Bomber haetten es auf die Polizei und Rettungskraefte abgesehen.

Da seine Bombe nicht hochgegangen ist, wuerden die anderen Bomber in 10 Minuten dann an anderen Stellen zuschlagen. Wo weigert sich aber der Terrorist zu sagen.

Was wuerdest Du als Ermittler machen?

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Ich glaube Till hat den Nagel auf den Kopf getroffen:

Die Polizei wird bei Vernehmungen immer Zeugen dabei haben und diese werden sich hüten auf konkrete Nachfrage vor Gericht einen Meineid zu schwören.

Der Aktenvermerk ist dann nicht mehr notwendig, wenn das Gericht eine unkorrekte Vernehmungsmethode anderweitig nachweist.

Meine Meinung:

So verständlich die Reaktion Daschners auch ist, hier muß der Rechtstaat aber höllisch aufpassen und hart bleiben.

Folter oder die bloße Androhung einer solchen ist eine Linie, die auf keinen Fall überschritten werden darf.

Vielleicht würde ich als Privatmann dies in diesen vergleichbaren Fall tun, sicher würde ich den Kerl in die Mangel nehmen und auch die Konsequenzen tragen, aber eine staatliche Behörde darf das auf keinen Fall, denn das ist der Anfang vom Ende und der Beginn einer Polizeistaat - Ära.

Wenn es nämlich einmal funktionieren sollte und Erfolg hat ist es nicht mehr weit bis zum Mißbrauch.

So wie es Califax schon angedeutet hat, erst kommen die Drogendealer, die Schmuggler ( "wo ist die Ware !!?? ", wo sind die Lieferanten ??!!" )

und vielleicht sind wir Waffenbesitzer als nächste dran, wenn illegale Waffen gesucht werden.

Folter kann nicht nur die Anwendung körperlicher Gewalt sein, sondern auch Psychoterror und Nötigung, die Stasi hatte da zum Beispiel ganz subtile Methoden.

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