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Dieter Müller und kein Ende ...


mossberg

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Dieter Müller besaß 2 Waffen - bevor er seine Revolver-Nummer abgezogen hat - und wollte nach einem weiter halben Jahr auf seine grüne WBK eine weitere Waffe beantragen. Da er recht scharf auf Waffen war, konnte er es gar nicht abwarten und nervte seinen LV-Leiter mit der Frage, wann genau er denn die nächste Waffe beantragen könne !

Den ersten Antrag hatte er am 14.03.2005 eingereicht, bestätigt wurde er von seinem Verband am 26.04.2005, die erworbene Waffe hat er am 2.05.2005 in seine grüne WBK eintragen lassen.

Wann genau darf er die nächste Waffe beantragen ?

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Nachdem er die Nummer mit dem Geldsack durchgezogen hat, kann er straflos so viele anträge stellen, wie er will. Für mindestens die nächsten 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils.

Du hast mir immer noch nicht meine Frage beantwortet, lieber Mosi, hicks, mit was für einem Zeuch du dich derart besoffen hast. Das muss gut sein! Zumindest sehr effektiv.

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Ja - aber es geht nur um den ERWERB, nicht um den Antrag!

Beantragen kann man im Stück 4 Waffen. Man darf sie nur nicht zusammen erwerben! Somit ist die Frage einfach falsch gestellt (wie so oft bei solchen Fragebögen)

Und die Frist ist immer so, dass innerhalb von 6 Monaten 2 Waffen max. reinpassen. Das in eine computerverständliche Formel zu fassen, ist mir hier zu blöd. Tschuldigung.

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