Jump to content

Frage an euch


Fischback

Recommended Posts

Hi,

Bekomme demnächst vom Landratsamt meine Gelbe Sportschützen WBK.

Da es fast niemand so richtig peilt will ich mal hier meine frage posten.

Ich will mir einen Deutschen Wehrmachtskarabiener K 98 kaufen. Mit meiner Gelben WBK darf ich aber derzeit nur einen einschüssigen kaufen.

Da ich aber gerne beim Wettkampf mitmachen würde brauch ich ja nen Mehrlader.

Tja nun kommt mein Problem. Wenn ich biss April warte wo man ja anscheinend Repetiergewehre als Mehrlader auf die Gelbe WBK kaufen darf, bin ich noch keinen 25 Jahre.

Zu dem wurde mir gesagt das sich das Verkaufsverbot von Großkalibrigen unter 25 Waffen nur auf Kurzwaffen beschränken soll!!!???!!!

Tja jetzt weis ich halt nicht was ich machen soll.

Weil dann hohl ich mir jetzt den Karabiener als einschüsser.

Und schau dann halt weiter was ab April so abgeht !!!

Also sagt mal euren Rat dazu.

Weil hier nicht so wirklich jemand was sagen kann oder will.

cu

Link to comment
Share on other sites

  • Replies 63
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Wenn man den Hals nicht voll genung bekommen kann oder das Problem mit der Eier-legenden-Woll-Milch-Sau

---

Was spricht dagegen, daß man sich zur Zeit ein Mehrladegewehr auf die grüne WBK holt und den Eintrag auch nach dem 01.04.2003 auf der grünen WBK weiter beläßt ?

---

Bis Später

Sven

P.S. Es dürfte Fraglich sein, ob von Seiten der Erlaubnisbehörde eine Ermutigung bezüglich der Umtragung von Mehrladegewehren von der grünen WBK auf die gelbe WBK ausgesprochen wird - oder ? :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

ja es geth ja nur darum das ich grad die Gelbe WBK bekomm. Und dann ent gleich weider mit der Grünen kommen kann.

Das heisst ich hätte dann innerhalb eines halben monats die gelbe und die grüne WGK beantragt !!!!!

ich glaub das ich da weiter nix zu sagen muss

Vermute ich Richtig, daß Du Dich in Sorge bezüglich Deiner erste gelbe WBK befindest, die Du zur Zeit bei der Erlaubnisbehörde beantragst hast und das Du Dir nicht sicher bist, ob Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zusätzlich eine grüne WBK (für das Mehrladegewehr) beantragen sollst ?

Bis Später

Sven

P.S. Ich weiß, daß war ein langer Satz, aber manchmal bedarf es langer Sätze, um ein Problem in seiner ganzen perversion dazustellen :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

ne grüne brauchst du doch sowieso.....

ich hatte zuerst ne grüne. bin ja auch im bds :D was soll ich da mit ne´r einzelladerlangwaffe....

dann hab ich mir die gelbe geholt, da bei meinem büma ein schöner 1944er k98 einzellader mit ZF rumstand....

nächstes jahr wird der wohl zum mehrader zurückgebaut. 8)

hört sich so an, als ob es da eher ein problem mit dem verein gibt.... die rücken wohl eine grüne nicht so schnell raus.... :roll:

Link to comment
Share on other sites

Gibt es ein Gesetz das verbietet Gelbe und Grüne WBK in einem Monat zu beantragen ? Ist mir nicht bekannt. Je mehr Tatsachen (Waffenkäufe/Voreinträge) du vor dem neuen Waffenrecht schaffst, desto besser für dich ! Manche Ämter wollen die gelbe WBK nur rausrücken, wenn man dann gleich ne Waffe drauf kauft - aber billige Einzellader gibt es wie Sand am mehr.

PS: Es ist viel wichtiger, daß du auf dem Amt einen guten Eindruck machts. Teilnahme an Wettkämpfen (mindestens Kreismeisterschaft) und vorallem sichere Verwahrung im Tresor. Dann sind die Leute auf den Behörden auch gleich viel umgänglicher.

ja es geth ja nur darum das ich grad die Gelbe WBK bekomm. Und dann ent gleich weider mit der Grünen kommen kann.

Das heisst ich hätte dann innerhalb eines halben monats die gelbe und die grüne WGK beantragt !!!!!

ich glaub das ich da weiter nix zu sagen muss

Link to comment
Share on other sites

Gibt es ein Gesetz das verbietet Gelbe und Grüne WBK in einem Monat zu beantragen ? Ist mir nicht bekannt. Je mehr Tatsachen (Waffenkäufe/Voreinträge) du vor dem neuen Waffenrecht schaffst, desto besser für dich ! Manche Ämter wollen die gelbe WBK nur rausrücken, wenn man dann gleich ne Waffe drauf kauft - aber billige Einzellader gibt es wie Sand am mehr.

PS: Es ist viel wichtiger, daß du auf dem Amt einen guten Eindruck machts. Teilnahme an Wettkämpfen (mindestens Kreismeisterschaft) und vorallem sichere Verwahrung im Tresor. Dann sind die Leute auf den Behörden auch gleich viel umgänglicher.

[Zitat] ja es geth ja nur darum das ich grad die Gelbe WBK bekomm. Und dann ent gleich weider mit der Grünen kommen kann.

Das heisst ich hätte dann innerhalb eines halben monats die gelbe und die grüne WGK beantragt !!!!!

ich glaub das ich da weiter nix zu sagen muss[/Zitat]

Das PS ist das a und o bei diesem Thema, wobei die Teilnahme an Wettkämpfen im wesentlichen im eigenen Interesse stehen sollte.

Bis Später

Sven

Link to comment
Share on other sites

Tja nun kommt mein Problem. Wenn ich biss April warte wo man ja anscheinend Repetiergewehre als Mehrlader auf die Gelbe

WBK kaufen darf, bin ich noch keinen 25 Jahre.

Zu dem wurde mir gesagt das sich das Verkaufsverbot von Großkalibrigen unter 25 Waffen nur auf Kurzwaffen beschränken

soll!!!???!!!

1) Es gibt kein Verkaufsverbot.

§6 Abs.3 WaffG(neu) bestimmt vielmehr:

Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 (also das vorherige, Anmerkung von mir) gilt nicht für (...) Schusswaffen im Sinne von §14 Abs.1 Satz 2.

2) Also schaun wir mal, was in §14 Abs.1 Satz 2 WaffG(neu) steht:

Da sind aufgeführt:

- Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm lfB(.22l.r.)

- Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen...

Da fällt also schon mal nicht drunter, was Fischback kaufen will.

Also wird ein Psychotest erforderlich sein.

3) Nützt es was, die 98k schon jetzt zu kaufen?

Antwort: Im Hinblick auf den Psychotest ein klares Nein, No, Njet.

§58 Abs. 9 bestimmt:

Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr volllendet hat, am 01. April 2003 (...) ein Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach §6 Abs. 3 vorzulegen.

Satz 1 (also das vorherige, Anmerkung von mir) gilt nicht für (...) Schusswaffen im Sinne von §14 Abs. 1 Satz 2 (siehe oben, Anmerkung von mir) und in den Fällen des §13 Abs. 2 Satz 1 (betrifft Jäger, Anmerkung von mir).

Alles klar?

Link to comment
Share on other sites

Schließe mich den Ausführungen von karaya an.

Den eigendlichen Sinn, den die Velagerung hat, ist der, daß man keinen Voreintrag benötigt bei gelb, man hat im Rahmen des Bedürfnisses freie Kaliberwahl.

Das heißt aber sicher auch, die gelbe wird sicher auch unter die 25-er Regelung kommen.

@Fischback,

du kannst es drehen oder wenden wie du willst, bist du im April im Besitz von Großkaliber, dann mußt du zur Psycho, oder abgeben?

Nun mußt du selbst entscheiden, ich würde mir in deinem Alter auf gelb ne Suhler 150, ne Anschütz oder ne Wather im Kal. .22lfB zulegen

Link to comment
Share on other sites

Ich weiß nicht, ob es in Zukunpft gut ist, einem Spotschützen, der noch keine 25 Jahre alt ist, zu sagen, daß er warten soll -> nur damit er an keinen "Idiotentest" teilnehmen muß, wenn er eine Waffe legal erwerben will, deren Kaliber (zur Zeit) größer .22 lfb ist - oder ?

Bis Später

Sven, der diesbezüglich noch einmal Glück gehabt hat, älter als 25 zu sein :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

Ich weiß nicht, ob es in Zukunpft gut ist, einem Spotschützen, der noch keine 25 Jahre alt ist, zu sagen, daß er warten soll -> nur damit er an keinen "Idiotentest" teilnehmen muß, wenn er eine Waffe legal erwerben will, deren Kaliber (zur Zeit) größer .22 lfb ist - oder ?

Tja, das weiß ich auch nicht und ich habe auch nicht gesagt, daß er bis 25 warten soll, sondern nur die Rechtslage erläutert, soweit das mein bescheidenes Wissen und der Text des WaffG hergibt.

Link to comment
Share on other sites

Was haltet Ihr denn von dem Vorschlag:

- K98 als Mehrlader kaufen

- Gewehr auf eine WBK des Vereins eintragen

- K98 im Verein aufbewahren

- März/April beim Ordnungsamt vorstellig werden und den Sachverhalt klären (wenn die ganzen Verwaltungsvorschriften vorliegen)

- Wenn nötig Idiotentest machen

- Gewehr auf die Gelbe WBK übertragen

- Wenn Test nicht bestanden --> K98 verkaufen

Link to comment
Share on other sites

@Cress,

ob es gut ist die Augen vor der Wahrheit zu verschließen, daß mus jeder mit sich selbst ausmachen. Es sollte nur ein guter Rat sein...

Ich war so frei und habe hier nur meine Meinung zu diesem Thema in allgemeiner Form wieder gegeben -> schlußendlich wird diese Frage uns Sportschützen und Vereinsvorstände solange beschäftigen, solange es diesen (neuen) Gesetzestext gegeben haben wird - oder ?

In der Hoffnung, daß ich mich diesesmal Verständlicher zum Ausdruck gebracht haben, verbleibe ich Bis Später

Sven ;)

Link to comment
Share on other sites

Tja, das weiß ich auch nicht und ich habe auch nicht gesagt, daß er bis 25 warten soll, sondern nur die Rechtslage erläutert, soweit das mein bescheidenes Wissen und der Text des WaffG hergibt.

Dieses Problem wird in Zukunpft jeder Sportschütze in Deutschland haben, der wie Fischback unter 25 jahren eine Waffe erwerben will, dessen Kaliber größer .22 lfb ist -> somit kann und sollte man dieses Thema auch allgemein gültig erörtern -> deshalb habe ich meinen Beitrag bewußt ohne Zitat verfasst ;)

Desweiteren bin ich er Auffassung, daß diesbezüglich noch das ein oder andere Problem auf uns Sportschützen zu kommen wird.

Bis Später

Sven, der sich nur so allgemein geäußert hat :mrgreen:

Link to comment
Share on other sites

@beretta,

das Ding braucht er nicht zu kaufen, um es auf ne WBK vom Verein eintragenzulassen, es sei denn, sein Großvater hat da seine Initialien eingeritzt, den 98-er gibt es auch noch später.

-gegebenenfalls den Psychotest machen...????, der kostet echt Geld...,

dann kann er ja gleich zum Psycho, und wenn bestanden, dann gibt es auch keine Probleme.

Dein Beitrag macht , zumindest bei mir , keinen Sinn....

Link to comment
Share on other sites

Also ich würde an seiner Stelle einfach den 98er auf die Grüne kaufen wenn er ihn unbedingt so schnell wie möglich haben muss, hab ich mit meiner .308 Win auch gemacht, mir bleibt der Psycho Test eh nicht erspart. Falls das mit dem 98er nicht so eilig ist sollte er warten und dann in ruhe auf die Gelbe kaufen, das Geld vom Hin und Her tragen der Waffe kann man sich eigentlich Sparen meiner Meinung nach.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)